01.08.2013 Aufrufe

Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1964 <strong>Nations</strong> Unies - <strong>Recueil</strong> <strong>des</strong> Traitds 107<br />

Grenze in nord6stlicher Richtung lings dieser Wegseite bis zum Sfidwestufer der Kendel<br />

und Uberquert von hier den Weg an der Bricke etwa senkrecht his zur alten Grenze.<br />

Besondere Bestimmungen:<br />

(I) FUr den Weg zwischen den Grenzsteinen 560 und 561 wird der in der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland wohnenden Grenzbev6lkerung und den deutschen Grenzaufsichtsbeamten<br />

nach Massgabe von § 2 ein Wegebenutzungsrecht eingerdumt..<br />

(2) Ffir denselben Weg wird den deutschen Grenzaufsichtsbeamten das Recht zur<br />

Vomahme bestimmter Amtshandlungen gemdss § 3 eingerdumt.<br />

Gre-nzverlau/:<br />

§ 22<br />

Grafwegen/Ottersum<br />

Vom bstlichen Grenzstein 589 verlauft die neue Grenze an der 6stlichen Seite <strong>des</strong><br />

Weges bis zum Grenzstein 595.<br />

Besondere Bestimmungen:<br />

:Fur den Weg zwischen den Grenzsteinen 589 und 595 wird den Bediensteten der<br />

deutschen Forstverwaltung und sonstigen Interessenten nach Massgabe von § 2 ein Wegebenitzungsrecht<br />

fiir alle mit der Bewirtschaftung <strong>des</strong> 6stlich dieses Weges gelegenen<br />

Wal<strong>des</strong> in Zusammenhang stehenden Arbeiten und Verrichtungen eingerdumt. Bei der<br />

Ausfibung <strong>des</strong> Wegebenutzungsrechtes ist ein Lichtbildausweis mitzufifhren.<br />

Grenzverlauj:<br />

§ 23<br />

Wyler/Beek<br />

Die Grenze verlduft vom Grenzstein 626 bis zum Grenzstein 626' wie die alte Grenze.<br />

Von hier verIduft die neue Grenze in gerader Linie bis zum Grenzstein 628. Von hier<br />

verlauft die Grenze bis zu einem Hohlweg etwa 100 m nordwestlich vom Grenzstein 62 9 bis<br />

wie die alte Grenze. Die neue Grenze folgt von hier dem Nordwestrand <strong>des</strong> Hohlweges in<br />

nord6stlicher Richtung bis zur Waldecke. Von hier ver1duft sie 1ings <strong>des</strong> Waldran<strong>des</strong> fiber<br />

fiinf Knickpunkte bis zu einer vorspringenden Waldecke, die etwa 400 m nordwestlich<br />

der Waldecke an dem Hohlweg liegt, und von hier geradlinig weiter Idngs der Nordwestseite<br />

eines Feldweges bis zu <strong>des</strong>sen Einmiindung in den Weg von Vogelsang zum ehemaligen<br />

Schiessstand. Von hier folgt sie dem Waldrand zundchst in siid6stlicher, anschliessend in<br />

nord6stlicher und dann wieder in sfid6stlicher Richtung und durchschneidet in Verldngerung<br />

<strong>des</strong> letztgenannten Waldran<strong>des</strong> einen Waldvorsprung bis zu einem Feldweg. Von<br />

hier folgt sie wieder dem Waldrand in nord6stlicher, anschliessend in sfid6stlicher und dann<br />

wieder in nord6stlicher Richtung bis zu dem bewaldeten Berghang oberhalb <strong>des</strong> Wyler-<br />

Meeres, etwa 250 m nordwestlich <strong>des</strong> Geh6ftes Vogelsang. Diesen Hang in nord6stlicher<br />

Richtung durchquerend erreicht sie das Wyler-Meer und verlauft dann in <strong>des</strong>sen Mitte bis<br />

N 7404

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!