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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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1964 <strong>Nations</strong> Unies - <strong>Recueil</strong> <strong>des</strong> Traitds 99<br />

Grenzverlaul:<br />

§ 12<br />

Alter Rodebach bei Tiiddern/Sittard<br />

Von einem Punkt in der Mitte <strong>des</strong> alten Rodebaches etwa 45 m sidd6stlich der Strasse<br />

von Sittard nach Tiiddern, wo der Rodebach in n6rdlicher Richtung abbiegt, verlduft die<br />

neue Grenze in nordwestlicher Richtung in der Verlangerung der alten Grenze bis zum<br />

Schnitt mit dem nordwestlichen Rand der genannten Strasse. Von hier verlauft sie<br />

etwa 340 m geradlinig bis zu einem Punkt, der am Sidostrand eines von Tiiddern in die<br />

Rodebachwiesen fUhrenden Feldweges und etwa 230 m nord6stlich der Mitte <strong>des</strong> regulierten<br />

Rodebaches liegt. Von hier verlduft sie etwa 205 m geradlinig bis zu einem Punkt am<br />

Nordufer <strong>des</strong> alten Rodebaches, der etwa 90 m von der Mitte <strong>des</strong> regulierten Rodebaches<br />

entfernt ist, und von hier bis zu einem Punkt in der Mitte <strong>des</strong> regulierten Rodebaches, der<br />

etwa 570 m nordwestlich der Kreuzung <strong>des</strong> regulierten Rodebaches mit der Strasse von<br />

Sittard nach Tiiddern liegt. Sie folgt dann etwa 50 m der Mitte der regulierten Rodebaches<br />

bis zum Schnitt mit der alten Grenze im Altlauf <strong>des</strong> Rodebaches.<br />

Besondere Bestimmungen<br />

(1) Zur Sicherstellung der Vorflut fdr die Ortschaft Tiiddern verpflichtet sich das<br />

K6nigreich der Niederlande<br />

a) den alten Rodebach - soweit er auf niederlandischem Gebiet noch besteht - vore<br />

Grenzstein 305 bis zu dem neuerstellten Abflussgraben, der 320 rm unterhalb der Strasse<br />

von Sittard nach Tiuddern in den Rodebach miindet,<br />

b) den Strassenseitengraben nordwestlich der Strasse von Sittard nach Tfiddern sowie<br />

den unter a genannten neuerstellten Abflussgraben<br />

bestehen zu lassen.<br />

(2) Die von dem ,Waterschap van de Geleen- en Molenbeek met zijtakken" der<br />

Ortschaft Tiiddem erteilte Genehmigung vom 25. Januar 1960 zur Einleitung von Wasser<br />

in den Rodebach bleibt weiterhin in Kraft.. Jede Anderung <strong>des</strong> bestehenden Zustan<strong>des</strong>, die<br />

eine Mehrbelastung <strong>des</strong> Rodebaches und <strong>des</strong> obengenannten Strassenseitengrabens<br />

herbeifiihren wiirde, bedarf eines neuen Genehmigungsverfahrens.<br />

(3) Die vorgenannten Bedingungen gelten solange, bis die Abflussverhaltnisse auf<br />

deutscher Seite in einem Flurbereinigungsverfahren neu geregelt worden sind, lingstens<br />

jedoch fdnf Jahre.<br />

Grenzverlauf:<br />

§ 13<br />

Regulierter Rodebach nordwestlich Tiiddern<br />

Von dem in § 12 bezeichneten Schnittpunkt der Mitte <strong>des</strong> regulierten Rodebaches mit<br />

der alten Grenze im Altlauf <strong>des</strong> Rodebaches, etwa 620 m nordwestlich der Kreuzung <strong>des</strong><br />

No 7404

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