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Hohenasperg - Haus der Geschichte Baden-Württemberg

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ARBEITSBLATT VORBEREITUNG<br />

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tion, was jeweils als Delikt definiert wird und was nicht, und die Regeln, nach denen<br />

Gendar men ein Protokoll verfertigen und damit bestimmen, was dem Gericht schriftlich,<br />

etwa über den Tatort o<strong>der</strong> die entwendeten Gegenstände vor liegt, haben einen<br />

unterschiedlichen Stellenwert für die Beantwortung <strong>der</strong> Frage, wie Recht gefunden<br />

und eine Rechtsordnung verän<strong>der</strong>t wird. Ebenso liegen die Folgen, die <strong>der</strong> Sprachkodex<br />

<strong>der</strong> Rechtsanwälte o<strong>der</strong> die Symbolik <strong>der</strong> Gerichtsarchitektur auf die Art und<br />

Weise haben, wie eine Tat beurteilt wird, auf nur sehr behutsam miteinan<strong>der</strong> zu vergleichenden<br />

Ebenen.<br />

»Doing Recht« ist, drittens, kein Aushandlungsprozess jenseits von Macht, diese<br />

spielt vielmehr eine erhebliche, freilich recht unterschiedlich wirksame Rolle. Die<br />

Macht <strong>der</strong> Prozessordnung, Regeln des Sprechens und Schweigens aufzustellen, verstärkt,<br />

schwächt o<strong>der</strong> unterläuft die Chance auf Einflussnahme, die die Staatsprokuratoren<br />

und Richter qua Habitus o<strong>der</strong> auch aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung<br />

haben können. Die Möglichkeit <strong>der</strong> Gerichtsreportage, Deutungen zu präsentieren,<br />

kann wie <strong>der</strong>um größer sein als die Kraft, die ein Plädoyer entfaltet. Auch mag die<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Geschworenen geringer sein als die Macht eines bestimm ten Verfahrensschrittes<br />

für die Entscheidung, ob jemand freigesprochen wird o<strong>der</strong> nicht.<br />

Kurzum: All das und vieles mehr bestimmt in sich ständig wechselndem Gewicht<br />

die Gestalt einer Rechtsordnung und ihren Wandel.<br />

(aus: Rebekka Habermas: Diebe vor Gericht. Die Entstehung <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Rechtsordnung<br />

im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t, Frankfurt/New York 2008, S. 20f)<br />

Aufgabe:<br />

1. Untersuchen Sie, wie Habermas das Zusammenspiel zwischen „Normen, Akteuren<br />

und Institutionen“ definiert (Z. 2).<br />

2. Erklären Sie, was die Autorin unter „Doing Recht“ versteht.<br />

3. Beurteilen Sie, inwiefern diese Sicht auf Rechtsprechung als Aushandlungsprozess<br />

neue Perspektiven öffnet.<br />

4. Diskutieren Sie, welche Akteure in den Blick zu nehmen sind, um den Ansatz<br />

Habermas‘ in einer historischen Ausstellung umzusetzen.

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