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Hohenasperg - Haus der Geschichte Baden-Württemberg

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ARBEITSBLATT VORBEREITUNG<br />

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Erst seit den 1980er Jahren ist mit dem Täter-Opfer-Ausgleich ein neuer Aspekt des<br />

Strafens hinzugekommen. Die bisher dargestellten Straftheorien haben das Tatopfer<br />

bei ihrer Betrachtung weitgehend ausgeklammert. Das primäre Anliegen, das des Opfers<br />

an Wie<strong>der</strong>gutmachung, wurde bei <strong>der</strong> Konzentration auf Gerechtigkeitsausgleich<br />

und Bestrafung bzw. Behandlung des Täters verdrängt. Das Opfer musste erst wie<strong>der</strong><br />

„neu entdeckt“ werden. Die grundsätzliche Akzeptanz in <strong>der</strong> Bevölkerung für diese<br />

Sanktionsform ist außerordentlich hoch. Die Opfer von Straftaten verfolgen mit ihrer<br />

Anzeige bei <strong>der</strong> Polizei in <strong>der</strong> Regel primär das Ziel <strong>der</strong> Schadenswie<strong>der</strong>gutmachung<br />

beziehungsweise sie wollen, dass das Geschehen sich nicht wie<strong>der</strong>holt. […] Strafrecht<br />

hat hiernach – für bestimmte Kriminalitätsbereiche – die Funktion, den Strafverzicht<br />

zu ermöglichen und damit den Rechtsfrieden ohne Strafe wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

Damit ist in vielen Fällen dem Opfer am meisten gedient.<br />

Durch die Konfrontation mit dem Opfer wird dem Täter sein Unrecht unmittelbar<br />

vor Augen geführt. Zum einen begünstigt die Wie<strong>der</strong>gutmachung seine Resozialisierung;<br />

zum an<strong>der</strong>en wird die Allgemeinheit durch den Ausgleich zufriedengestellt.<br />

Der Täter-Opfer-Ausgleich sollte Vorrang haben vor einer <strong>der</strong> Staatskasse zufließenden<br />

Geldstrafe. Bei schwerwiegenden Straftaten, insbeson<strong>der</strong>e bei Wie<strong>der</strong>holungstätern,<br />

sowie in den Fällen, in denen <strong>der</strong> Täter nicht zu einem Ausgleich bereit ist,<br />

muss allerdings auf die Schutzfunktion <strong>der</strong> Strafe, von einer Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> Tat<br />

abzuhalten, zurückgegriffen werden.<br />

(aus: Heribert Ostendorf, Vom Sinn und Zweck des Strafens, in: Kriminalität und Strafrecht (Informationen<br />

zur politische Bildung 306), Bonn 2010, S.19-23, Auszüge)<br />

1. Untersuchen Sie den Text daraufhin, wie es gerechtfertigt wird, dass <strong>der</strong> Staat Strafen<br />

für Straftäter verhängt.<br />

2. Vergleichen Sie die dargestellten Straftheorien und nehmen Sie Stellung, welche<br />

<strong>der</strong> Straftheorien Sie am ehesten überzeugt.<br />

3. Die Ausstellung auf dem <strong>Hohenasperg</strong> nimmt den Umgang mit Straftätern historisch<br />

in den Blick. Stellen Sie Vermutungen an, welche Bereiche <strong>der</strong> Straftheorie<br />

Gegenstand des historischen Wandels sein könnten.

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