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Hohenasperg - Haus der Geschichte Baden-Württemberg

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ARBEITSBLATT VORBEREITUNG<br />

V 2 Heribert Ostendorf:<br />

Vom Sinn und Zweck des Strafens<br />

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Strafen heißt, mit Absicht Übel zufügen. Geschieht dies durch staatliche Stellen, bedarf<br />

es einer formalen, aber auch inhaltlichen Legitimation. Dazu wurden und werden so<br />

genannte Straftheorien entwickelt.<br />

Eine Kriminalstrafe bedeutet, mit absichtlicher Übelzufügung durch staatliche Organe<br />

auf kriminelle Taten zu reagieren. Nicht erst die Strafe ist eine Übelzufügung, bereits<br />

das Strafverfahren beschneidet die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte <strong>der</strong> Beschuldigten.<br />

[…] Strafe ist niemals Wohltat, mag sie auch noch so gut gemeint sein.<br />

Absolute Straftheorie<br />

Die absolute Straftheorie bestreitet, dass es legitim ist, mit Strafe Zwecke zu verfolgen<br />

– Strafe hat zweckfrei zu sein, ist absolut. Für die absolute Straftheorie ist allein<br />

<strong>der</strong> Grund für eine Strafe von Belang, einen über die Bestrafung hinausweisenden<br />

Zweck erkennt sie nicht an. […] Strafe wird danach nur um des reinen Strafens willen<br />

verhängt, irgendein staatlicher o<strong>der</strong> individueller Nutzen kann damit nicht verbunden<br />

werden. […] Strafe bedeutet nach dieser Theorie nicht mehr die Befriedigung persönlicher<br />

Rache- o<strong>der</strong> Genugtuungsbedürfnisse, son<strong>der</strong>n dient <strong>der</strong> Verwirklichung<br />

des Ideals von Gerechtigkeit. […] Von kollektiven Strafbedürfnissen ist das individuelle<br />

Strafbedürfnis des Straftäters, das eigene Verlangen nach Sühne und Genugtuung,<br />

zu unterscheiden. Es gibt eine Straftheorie, <strong>der</strong> zufolge <strong>der</strong> Sinn <strong>der</strong> Strafe –<br />

auch – darin liegt, dem Straftäter die Verarbeitung seiner Schuld zu ermöglichen, zu<br />

sühnen. Ohne offizielle Strafe könne dieser für die psychische Stabilisierung notwendige<br />

Reinigungsprozess – bei vorhandenen Strafbedürfnissen – schwerlich durchgeführt<br />

werden. Die Strafe ist hiernach notwendig für den Täter.<br />

Relative Straftheorien<br />

Während absoluten Straftheorien zufolge bestraft wird, weil ein Verbrechen begangen<br />

worden ist, dient nach relativen Straftheorien Bestrafung dem Ziel, dass zukünftig<br />

keine neuen Verbrechen begangen werden. Die relativen Straftheorien wollen das<br />

beeinträchtigte Rechtsbewusstsein <strong>der</strong> Allgemeinheit aufrichten (positive Generalprävention),<br />

den einzelnen Täter vor einer Wie<strong>der</strong>holung abschrecken bzw. die Gesellschaft<br />

vor ihm sichern (negative Individual- o<strong>der</strong> Spezialprävention), den<br />

einzelnen Täter positiv beeinflussen, ihn resozialisieren, um ihn so von einer Straftatwie<strong>der</strong>holung<br />

abzuhalten (positive Individual- o<strong>der</strong> Spezialprävention).<br />

[…] Nicht erst die Strafvollstreckung, son<strong>der</strong>n bereits die Strafdrohung des Gesetzes<br />

sollte die Bürger davon abschrecken, Verbrechen zu begehen. Damit ist <strong>der</strong> generalpräventive<br />

Aspekt von Strafe angesprochen. […]

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