Bebauungsplan Nr. 17 - Stadt Laage
Bebauungsplan Nr. 17 - Stadt Laage
Bebauungsplan Nr. 17 - Stadt Laage
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Fischt eichallee<br />
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Pinnowerst ra· e<br />
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F i s c h t e i c h<br />
59<br />
1<br />
Paul Korff St ra· e<br />
47<br />
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<strong>17</strong>6<br />
<strong>17</strong>8<br />
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<strong>17</strong>1 <strong>17</strong>2<br />
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1<br />
<strong>17</strong>5<br />
Flur 7<br />
63<br />
3<br />
0,3<br />
o<br />
54<br />
2<br />
Flur 14<br />
Flur 7<br />
TF: 7.2<br />
55<br />
2<br />
72<br />
2<br />
John Brinkmann St ra· e<br />
58<br />
2<br />
182<br />
WA<br />
TF: 1 - 6.1<br />
63<br />
1<br />
<strong>17</strong>9<br />
I<br />
ED<br />
ÖB: 1.1; 2; 3<br />
63<br />
2<br />
<strong>17</strong>3<br />
<strong>17</strong>7<br />
50<br />
2<br />
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6<br />
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1<br />
<strong>17</strong>0<br />
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2<br />
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<strong>17</strong>4<br />
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10<br />
48<br />
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185<br />
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181<br />
46<br />
1<br />
47<br />
1<br />
20,0<br />
48<br />
1<br />
50<br />
1<br />
61<br />
12<br />
3,0 1,0<br />
1,0<br />
20,0<br />
23<br />
3,0 4,0 3,0<br />
20,0<br />
Planstraße B<br />
3,0<br />
27<br />
13<br />
3 3 3 3 3 3,0<br />
6,0<br />
138<br />
105,20<br />
3,0<br />
45<br />
9<br />
12,5<br />
TF: 7.1<br />
M<br />
27<br />
30<br />
61<br />
5<br />
30<br />
8<br />
61<br />
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35<br />
8<br />
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8<br />
37<br />
8<br />
132<br />
1<br />
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5<br />
51<br />
2<br />
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4<br />
47<br />
4<br />
7,5<br />
10,82<br />
54<br />
1<br />
58<br />
1<br />
3,0 4,0 3,0<br />
12,5<br />
55<br />
1<br />
108°<br />
M<br />
131<br />
1<br />
9,0 3,0<br />
3,0<br />
48<br />
12<br />
61<br />
13<br />
136<br />
M<br />
0,3<br />
Flur o 6<br />
139<br />
Planstraße C<br />
WA<br />
TF: 1 - 6.1<br />
44<br />
1<br />
3,0<br />
I<br />
ED<br />
ÖB: 1.2; 2; 3<br />
25,0<br />
Planstraße B<br />
5,0<br />
12,5<br />
133<br />
3,0<br />
3 3 3<br />
131<br />
2<br />
42,25<br />
132<br />
2<br />
32<br />
11<br />
3,0<br />
M<br />
6,0<br />
3,0<br />
90°<br />
Flur 6<br />
138<br />
Planstraße A<br />
0,3<br />
o<br />
3,0<br />
M<br />
44<br />
2<br />
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52<br />
1<br />
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134<br />
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1<br />
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3,0 4,0 3,0<br />
9,0 3,0<br />
WA<br />
12,5<br />
135<br />
I<br />
ED<br />
TF: 1 - 6.1<br />
M<br />
ÖB: 1.1; 2; 3<br />
25<br />
35<br />
9<br />
9,0 3,0<br />
3,0<br />
3,0<br />
141<br />
0,3<br />
o<br />
WA<br />
I<br />
ED<br />
TF: 1 - 6.1<br />
ÖB: 1.1; 2; 3<br />
66,0<br />
TF: 7.1<br />
3,0<br />
TF: 8.1; 8.5<br />
142<br />
6,0<br />
140<br />
90°<br />
3,0<br />
3 4,0 3<br />
18,0<br />
M<br />
48<br />
13<br />
143<br />
TF: 8.1; 8.2<br />
52<br />
2<br />
TF: 8.1; 8.4<br />
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43<br />
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2<br />
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TF: 6.2<br />
144<br />
3,0 4,0 3,0<br />
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3,0<br />
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<strong>17</strong>7<br />
109,71<br />
<strong>17</strong>6<br />
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90°<br />
TF: 8.1; 8.2<br />
148<br />
46,58<br />
TF: 8.1; 8.3<br />
149<br />
0,3<br />
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o<br />
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64 65 66<br />
<strong>17</strong>2<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<strong>17</strong><br />
WA<br />
<strong>17</strong>1<br />
TF: 1 - 6.1<br />
12<br />
I<br />
ED<br />
ÖB: 1.1; 2; 3<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
"Auf den Fußstücken"<br />
90°<br />
72°<br />
6,5<br />
Gemarkung <strong>Laage</strong><br />
161<br />
162<br />
159<br />
23<br />
67 68 69<br />
167 Flur 7<br />
164<br />
158<br />
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1
Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> "Auf den Fußstücken" ; Seite 1<br />
1. Allgemeines Wohngebiet (gem. § 4 BauNVO)<br />
Im Plangebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen gemäß<br />
§ 1 (6) <strong>Nr</strong>. 1 BauNVO auch ausnahmsweise nicht zulässig.<br />
2. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 6 BauGB)<br />
Im allgemeinen Wohngebiet (WA) wird die Höchstzahl der Wohnungen pro Wohngebäude (Einzelhaus) auf<br />
2 Wohneinheiten beschränkt.<br />
3. Festsetzung der Höhenlage (gem. § 9 (2) BauGB)<br />
Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens (oberer Bezugspunkt) darf höchstens 90 cm über der Oberkante der<br />
im Bereich des Baugrundstückes angrenzenden Erschließungsstraße (unterer Bezugspunkt) liegen. Weist die<br />
Erschließungsstraße vor dem Baugrundstück ein Gefälle auf, so ist für die Bestimmung der Höhenlage ein<br />
Durchschnittswert aus dem höchsten und dem niedrigsten Punkt zu bilden. Als Erschließungsstraße im Sinne<br />
dieser Festsetzung gelten auch von mehreren Anliegern gemeinsam genutzte Zufahrten.<br />
4. Gebäudehöhe (gem. § 16 (2) <strong>Nr</strong>. 4 BauNVO)<br />
Die maximal zulässige Gebäudehöhe (oberster Punkt der Dachkonstruktion gleich oberer Bezugspunkt) darf<br />
maximal 9 m über der Oberkante der im Bereich des Baugrundstückes angrenzenden Erschließungsstraße<br />
(unterer Bezugspunkt) liegen. Weist die Erschließungsstraße vor dem Baugrundstück ein Gefälle auf, so ist für<br />
die Bestimmung der Höhenlage ein Durchschnittswert aus dem höchsten und dem niedrigsten Punkt zu bilden.<br />
Als Erschließungsstraße im Sinne dieser Festsetzung gelten auch von mehreren Anliegern gemeinsam genutzte<br />
Zufahrten. Eine Überschreitung der Gebäudehöhe durch untergeordnete Bauteile (Antennen, Schornsteine etc.)<br />
ist zulässig.<br />
5. Garagen und Nebenanlagen (gem. § 12 und § 14 BauNVO i.V.m. 23 (5) BauNVO)<br />
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen dürfen Nebenanlagen in Form von Gebäuden<br />
(gem. § 14 BauNVO), Satellitenanlagen und Garagen (gem. § 12 BauNVO) in einem Abstand bis 3,00 m von der<br />
Straßenbegrenzungslinie der Straße, von der das Grundstück erschlossen wird, nicht errichtet werden.<br />
6. Anzupflanzende Bäume (gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />
6.1 Je Hausgrundstück ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum (Stammumfang 14 - 16 cm) oder ein<br />
hochstämmiger regionaltypischer Obstbaum (Stammumfang 12 - 14 cm) zu pflanzen.<br />
6.2 Je 100 lfm Straßenlänge sind in den Planstraßen A, B und C jeweils 3 Straßenbäume als drei- bis viermal<br />
verschulte Ballenware mit 16 - 18 cm Stammumfang zu pflanzen. Die Straßenbäume sind mit einem Pfahldreibock<br />
gegen Anfahrschäden und Windwurf zu sichern.<br />
7. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 21 BauGB)<br />
7.1 Auf den gekennzeichneten Flächen ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger zu sichern.<br />
7.2 Auf der gekennzeichneten Fläche ist ein Leitungsrecht für die zuständigen Ver- und Entsorgungsträger zu<br />
sichern, insbesondere zum Zwecke der Oberflächenentwässerung.
Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> "Auf den Fußstücken" ; Seite 2<br />
8. Öffentliche Grünflächen (gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 15 BauGB i.V.m. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />
8.1 Sofern innerhalb der öffentlichen Grünflächen die Anpflanzung von Sträuchern bzw. Bäumen festgesetzt ist,<br />
sind Sträucher als zweimal verschulte, ballenlose Ware von 80 bis 100 cm Höhe zu pflanzen; Bäume als zweimal<br />
verschulte, ballenlose Heister von 150 bis 200 cm Höhe. Jeder Heister ist durch einen schräg gestellten<br />
Baumpfahl gegen Windwurf zu sichern. Zusammenhängende Pflanzflächen sind durch entsprechende<br />
Vorkehrungen vor Wildverbiss zu schützen.<br />
8.2 Randeingrünung<br />
Innerhalb der gekennzeichneten Pflanzfläche sind standortgerechte einheimische Gehölze (Bäume und<br />
Sträucher) in zwei Reihen mit einem Pflanzabstand von 1x1 m anzupflanzen; der Baumanteil an der<br />
Gesamtgehölzstückzahl dieses Bereiches soll bei 6 % liegen; Baumgruppen aus maximal 5 Stück einer Art sind<br />
zulässig.<br />
8.3 Naturnahe Grünfläche<br />
Die gekennzeichnete Fläche ist gruppenartig mit standortgerechten einheimischen Gehölzen und entlang der<br />
Nordgrenze auch mit Ziersträuchern auf etwa 50 % zu begrünen; der übrige Flächenanteil ist mit einer mageren<br />
standortgerechten Landschaftsrasenmischung anzusäen, die wie die Gehölzflächen nach der Dauer der<br />
Anwuchspflege der Gehölze (2 Jahre) der naturnahen Eigenentwicklung zu überlassen ist. Zum Zeitpunkt der<br />
Pflanzung soll der Baumanteil (bezogen auf die Gesamtanzahl der Gehölze) bei 8 % liegen. Die Anlage eines<br />
maximal 3 m breiten, in wassergebundener Weise befestigten Weges ist dabei zulässig.<br />
8.4 Spielfläche<br />
Der Spielplatz ist unter Verwendung naturnaher Materialien und einheimischer Gehölze zu gestalten (z.B.<br />
Spiellandschaft aus örtlichen Findlingen, Baumstämmen und -wurzeln sowie Erdhügel mit Hangrutsche etc.). Die<br />
südliche Grenze des Spielplatzes ist mit einer mindestens 5 m breiten gruppenartigen Gehölzpflanzung (Bäume<br />
und Sträucher) einzugrünen. Die Anlage eines maximal 3 m breiten, in wassergebundener Weise befestigten<br />
Weges ist dabei zulässig.<br />
8.5 Graben<br />
Der gekennzeichnete Teilabschnitt der Grünzone ist mit einer gruppenartigen Gehölzpflanzung (Bäume und<br />
Sträucher) und Landschaftsrasen zu begrünen. Zum Zeitpunkt der Pflanzung soll der Baumanteil (bezogen auf die<br />
Gesamtanzahl der Gehölze) bei 8 % liegen. Zur Ableitung im Plangebiet anfallender Niederschläge ist die Anlage<br />
eines offenen Grabens vorzusehen. Die Böschungsneigung des Grabens darf ein Verhältnis von 1:1,5 nicht<br />
unterschreiten und ist mit teichartigen Aufweitungen (Flachwasserbereiche mit Böschungsneigungen bis 1:5) zu<br />
versehen. Grabenbegleitend ist ein 3 m breiter „Unterhaltungsstreifen“ von Gehölzen freizuhalten, um<br />
Pflegemaßnahmen am Graben durchführen zu können. Die Anlage eines maximal 3 m breiten, in<br />
wassergebundener Weise befestigten Weges ist dabei zulässig. Durch geeignete Maßnahmen ist ferner<br />
sicherzustellen, dass ein Eintrag von aufschwimmenden Leichtstoffen (Öle, Fette etc.) in das Biotop Fischteich<br />
vermieden wird. Einzelheiten zur baulichen Ausführung sind mit den zuständigen Stellen des Landkreises<br />
Güstrow (insbesondere Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde) abzustimmen. Die<br />
Wasserversorgung des Fischteiches ist mittels unterschiedlicher Rohrdurchlässe so zu regeln, dass sowohl bei<br />
geringen Niederschlägen als auch bei Starkregenereignissen Wasser in den Fischteich gelangt.
Örtliche Bauvorschriften zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> "Auf den Fußstücken" ; Seite 1<br />
1. Dachform<br />
1.1 In dem mit der örtlichen Bauvorschrift 1.1 gekennzeichneten Bereich sind Dächer von Gebäuden mit einer<br />
Grundfläche von mehr als 50 qm als Sattel- Walm- oder Krüppelwalmdächer mit Dachneigungen zwischen 30° und<br />
60° zulässig. Nurdachhäuser (Gebäude mit einer Traufwandhöhe von unter 1,8 m) sind nicht zulässig.<br />
1.2 In dem mit der örtlichen Bauvorschrift 1.2 gekennzeichneten Bereich sind Dächer von Gebäuden mit einer<br />
Grundfläche von mehr als 50 qm als Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdächer mit Dachneigungen zwischen 30° und<br />
60° oder als Pultdächer mit einer Dachneigung zwischen 15° - 30 °zulässig. Nurdachhäuser (Gebäude mit einer<br />
Traufwandhöhe von unter 1,8 m) sind nicht zulässig.<br />
2. Grundstückseinfriedungen<br />
Grundstückseinfriedungen sind an den der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zugewandten Seiten als Hecken in<br />
einer Höhe von max. 70 cm auszuführen. Zusätzliche Zäune sind nur zulässig sofern sie straßenseitig von Hecken<br />
verdeckt sind. Die Hecken sind aus standortgerechten, einheimischen Sträuchern anzupflanzen.<br />
3. Satellitenanlagen<br />
Satellitenanlagen sind nur an den der Straße abgewandten Gebäudeseiten mit einem Durchmesser von höchstens<br />
30 cm zulässig.
Hinweise zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> "Auf den Fußstücken" ; Seite 1<br />
1. Baunutzungsverordnung<br />
Es gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990.<br />
2. Bodenfunde<br />
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, sind diese<br />
sofort zu melden und bis zum Eintreffen der Vertreter der Denkmalschutzbehörde durch den Finder oder Leiter der<br />
Arbeiten zu sichern.<br />
3. Altablagerungen<br />
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte zutage treten, so ist<br />
unverzüglich der Landkreis Güstrow zu benachrichtigen.<br />
4. Fluglärm<br />
Im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> können durch die Nähe zum Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> und den<br />
Überflug von Flugzeugen einzelne Lärmereignisse nicht vermieden werden. Dieser Lärm liegt unterhalb der<br />
gesetzlichen Schwellenwerte, er ist hinzunehmen.<br />
5. Satzung über die Wärmeversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
Auf die Verpflichtung zum Anschluss der Baugrundstücke an die Versorgungsleitungen zur Wärmeversorgung<br />
gemäß § 4 Satzung über die Wärmeversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> wird hingewiesen.<br />
6. Pflanzliste<br />
Die im folgenden aufgeführten standortgerechten Laubgehölze sind für die Anpflanzungen zur freien Landschaft<br />
und innerhalb des naturnahen Grünzuges geeignet. Blütensträucher sollten lediglich entlang der dem Baugebiet<br />
zugewandten Grenze des naturnahen Grünzuges gepflanzt werden.<br />
Wildgehölze:<br />
Aschweide<br />
Brombeere<br />
Bruchweide<br />
Eingriffliger Weißdorn<br />
Esche<br />
Faulbaum<br />
Feldahorn<br />
Felsenbirne<br />
Gemeine Birke<br />
Hainbuche<br />
Haselnuß<br />
Holunder<br />
Hundsrose<br />
Kornelkirsche<br />
Kreuzdorn<br />
Ohrweide<br />
Pfaffenhütchen<br />
Rote Heckenkirsche<br />
Salweide<br />
Schlehe<br />
Schneeball<br />
Schwarzerle<br />
Schwed. Mehlbeere<br />
Sommerlinde<br />
Stieleiche<br />
Vogelkirsche<br />
Salix cinerea<br />
Rubus fruticosus<br />
Salix fragilis<br />
Crataegus monogyna<br />
Fraxinus excelsior<br />
Rhamnus frangula<br />
Acer campestre<br />
Amelanchier laevis<br />
Betula pendula<br />
Carpinus betulus<br />
Corylus avellana<br />
Sambucus nigra<br />
Rosa canina<br />
Cornus mas<br />
Rhamnus cathartica<br />
Salix aurita<br />
Euonymus europaea<br />
Lonicera xylosteum<br />
Salix caprea<br />
Prunus spinosa<br />
Viburnum opulus<br />
Alnus glutinosa<br />
Sorbus intermedia<br />
Tilia platyphyllos<br />
Quercus robur<br />
Prunus avium<br />
Weißdorn<br />
Wildapfel<br />
Wildbirne<br />
Wolliger Schneeball<br />
Zitterpappel<br />
Blütensträucher und Ziergehölze:<br />
Fingerstrauch<br />
Flieder<br />
Forsythie<br />
Pfeifenstrauch<br />
Spierstrauch<br />
Weigelie<br />
Zierjohannisbeere<br />
Crataegus monogyna<br />
Malus sylvestris<br />
Pyrus communis<br />
Viburnum lantana<br />
Populus tremula<br />
Potentilla fruticosa<br />
Syringa vulgaris<br />
Forsythia intermedia<br />
Philadelphus coronarius<br />
Spiraea vanhouttei<br />
Weigela florida<br />
Ribes sanguineum
BEGRÜNDUNG<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong><br />
“Auf den Fußstücken“
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG...................................................... 4<br />
1.1 Aufstellungsbeschluss ..................................................................................... 4<br />
1.2 Lage und Größe des Plangebietes .................................................................. 4<br />
1.3 Planungsanlass, Planungsziele und Standortauswahl ..................................... 4<br />
1.4 Raumordnung und Landesplanung.................................................................. 5<br />
1.5 Flächennutzungsplan....................................................................................... 6<br />
2 BESTANDSBESCHREIBUNG, RESTRIKTIONEN UND STÄDTEBAU-<br />
LICHES KONZEPT .............................................................................................. 7<br />
2.1 Bestandsbeschreibung .................................................................................... 7<br />
2.2 Restriktionen.................................................................................................... 7<br />
2.3 Städtebauliches Konzept ................................................................................. 9<br />
3 INHALT DES BEBAUUNGSPLANS.................................................................. 11<br />
3.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................. 11<br />
3.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................... 11<br />
3.3 Höchstzulässige Anzahl der Wohnungen....................................................... 12<br />
3.4 Bauweise und Baugrenzen ............................................................................ 12<br />
3.5 Verkehrsflächen............................................................................................. 13<br />
3.6 Kinderspielplatz ............................................................................................. 14<br />
3.7 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen......................... 14<br />
3.8 Öffentliche Grünflächen................................................................................. 15<br />
4 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN.................................................................... 16<br />
4.1 Dachform....................................................................................................... 16<br />
4.2 Grundstückseinfriedung................................................................................. <strong>17</strong><br />
4.3 Satellitenanlagen ........................................................................................... <strong>17</strong><br />
5 OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG ................................................................. 18<br />
6 AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG .................................................................. 19<br />
6.1 Auswirkungen auf Natur und Landschaft ....................................................... 19<br />
6.2 Prüfung der Umweltverträglichkeit ................................................................. 20<br />
6.2.1 Erforderlichkeit einer Prüfung.................................................................... 20<br />
6.2.2 Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls ............................................ 21<br />
6.3 Auswirkungen auf die Nachbarschaft............................................................. 22<br />
6.4 Auswirkungen auf die Landwirtschaft............................................................. 22<br />
6.5 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur .................................................... 23<br />
6.6 Auswirkungen auf die technische Infrastruktur............................................... 23<br />
Seite 2
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
7 HINWEISE ......................................................................................................... 24<br />
7.1 Altstandorte und Altablagerungen.................................................................. 24<br />
7.2 Denkmalschutz .............................................................................................. 24<br />
7.3 Planungsrechtliche Hinweise ......................................................................... 24<br />
7.4 Fluglärm......................................................................................................... 24<br />
7.5 Pflanzliste ...................................................................................................... 24<br />
7.6 Satzung über die Wärmeversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ............................... 26<br />
8 FLÄCHENBILANZ ............................................................................................. 26<br />
9 VERFAHRENSVERMERKE .............................................................................. 27<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
1 Grundlagen der Planaufstellung<br />
1.1 Aufstellungsbeschluss<br />
Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Kommu-<br />
nalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die <strong>Stadt</strong>verordneten-<br />
versammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> in der Sitzung am 21.03.2001 die Aufstellung des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> „Auf den Fußstücken“ beschlossen. Der Beschluss<br />
wurde ortsüblich bekannt gemacht.<br />
1.2 Lage und Größe des Plangebietes<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> befindet sich im Hauptort Laa-<br />
ge direkt im östlichen Anschluss an das Baugebiet „Am Fischteich“. Die Flurbe-<br />
zeichnung lautet „Auf den Fußstücken“ woraus sich auch der Name dieses Be-<br />
bauungsplanes ergibt. Der Abstand des Plangebietes zur Pinnower Straße im<br />
Norden beträgt ca. 80 m. Im Süden verläuft die Paul-Korff-Allee in einer Entfer-<br />
nung von ca. 70 m. Der Geltungsbereich umfasst eine im wesentlichen dreiecki-<br />
ge Fläche mit einer Größe von ca. 9,5 ha. Der genaue Zuschnitt ist der Plan-<br />
zeichnung zu entnehmen.<br />
1.3 Planungsanlass, Planungsziele und Standortauswahl<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> verfügt zur Zeit über keine kurzfristig aktivierbaren Flächen für<br />
den Einfamilienhausbau. Gründe dafür sind darin zu sehen, dass zum einen in<br />
einigen unbebauten Bereichen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen Baurecht<br />
ausschließlich für den Geschosswohnungsbau existiert, zum anderen stehen<br />
aufgrund der heterogenen Eigentümerstruktur die Flächen für eine Bebauung<br />
kurz- bis mittelfristig nicht zur Verfügung. Eine ausführliche Darstellung der pla-<br />
nungsrechtlich gesicherten Wohnbauflächen und deren Aktivierungsmöglichkei-<br />
ten ist im Erläuterungsbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> enthalten.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> sieht zur Sicherung ihrer Funktion als Unterzentrum die Not-<br />
wendigkeit, Bauland für Interessenten im Bereich des Einfamilienhausbaus be-<br />
reitzustellen. Dadurch kann gerade jungen Familien ein attraktives Angebot ge-<br />
macht werden, um eine Abwanderung in benachbarte Ortschaften zu verhindern.<br />
Seite 4
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
Demnach besteht das städtebauliche Ziel bei der Aufstellung des Bebauungs-<br />
planes <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> „Auf den Fußstücken“ in der Bereitstellung von Flächen für den<br />
Einfamilienhausbau. In Fortführung der westlich des Plangebietes gelegenen<br />
Neubausiedlung „Fischteich“ bietet sich hierfür die Nutzung der direkt östlich an<br />
dieses Gebiet angrenzenden Flächen mit der Flurbezeichnung „Auf den Fußstü-<br />
cken“ an. Der Vorteil einer städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich ist v.a.<br />
darin zu sehen, dass eine konsequente Erweiterung der aufgelockerten Einfami-<br />
lienhausbebauung aus dem Baugebiet „Fischteich“ verfolgt wird. Das Plangebiet<br />
befindet sich entweder im Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> oder kann kurzfristig von priva-<br />
ten Eigentümern erworben werden. Es ist bauplanungsrechtlich momentan als<br />
Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB anzusehen. Daher wird die Aufstellung<br />
dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es erforderlich.<br />
1.4 Raumordnung und Landesplanung<br />
Im Regionalen Raumordnungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock aus<br />
dem Jahr 1994, aufgestellt durch den Regionalen Planungsverband, wird die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> als Unterzentrum ausgewiesen. Die <strong>Stadt</strong> bildet den Endpunkt einer<br />
Siedlungsachse innerhalb des Ordnungsraumes Rostock, die von der <strong>Stadt</strong> Ros-<br />
tock ausgeht und sich Richtung Südosten erstreckt. Laut Raumordnungspro-<br />
gramm ist darauf hinzuwirken, dass in zentralen Orten ein ausreichendes Ange-<br />
bot an dauerhaften Arbeitsplätzen bereitgestellt wird. Das Umfeld des Flugplat-<br />
zes Rostock-<strong>Laage</strong> wird zudem als Siedlungsschwerpunkt für Gewerbe außer-<br />
halb von Siedlungsachsen dargestellt. In der Folge einer gewerblichen Entwick-<br />
lung muss die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> für eine ausreichende Bereitstellung von Wohnbau-<br />
flächen Sorge tragen. Dabei sind alle Marktsegmente der Wohnraumversorgung<br />
(Eigentumsbildung und Mietwohnungsbau) gleichermaßen zu berücksichtigen.<br />
Die Inhalte des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> „Auf den Fußstücken“<br />
unterstützen somit in geeigneter Art und Weise wesentliche Ziele der Raumord-<br />
nung. Dies wird auch aus den vorliegenden Stellungnahmen vom Amt für Raum-<br />
ordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock zur Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes (vgl. unten) deutlich.<br />
Seite 5
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
1.5 Flächennutzungsplan<br />
Zur Zeit führt die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> das 1. Änderungsverfahren für den Flächennut-<br />
zungsplan aus dem Jahre 1998 durch. Durch diese Änderung werden die östli-<br />
chen Teilflächen im Aufstellungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> „Auf den<br />
Fußstücken“ die bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen waren, als<br />
Wohnbaufläche dargestellt. Die FNP-Änderung ist inzwischen von der <strong>Stadt</strong>ver-<br />
treterversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> beschlossen worden.<br />
Seite 6
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
2 Bestandsbeschreibung, Restriktionen und städtebauliches<br />
Konzept<br />
2.1 Bestandsbeschreibung<br />
Der Bereich des Plangebietes wird zur Zeit vollständig als landwirtschaftliche<br />
Fläche (Lehmacker) genutzt. Im Norden, Osten und Süden grenzen ebenfalls<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen an. Im Westen befindet sich die Siedlung Fisch-<br />
teich mit einer Bebauung aus Einzel- und Doppelhäusern.<br />
Die Entfernung zum Zentrum der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> mit den entsprechenden Versor-<br />
gungsmöglichkeiten beträgt ca. 900 m und ist über die Paul-Korff-Allee auch fuß-<br />
läufig erreichbar.<br />
Das Gelände ist wellig und weist Höhen zwischen 26,0 und 35,0 m ü. NN auf.<br />
Die höchsten Punkte liegen dabei im Nordwesten und Südosten des Plangebie-<br />
tes. Insbesondere von der Pinnower Straße (L 18) aus gesehen befindet sich<br />
das Plangebiet in leicht erhöhter Lage.<br />
Eine geeignete Erschließungsmöglichkeit für das Gebiet besteht in Form der<br />
Verlängerung der Fritz-Reuter-Straße aus dem Gebiet Fischteich in Richtung<br />
Osten. Die Fritz-Reuter-Straße hat einen Regelquerschnitt von 8,80 m bei einer<br />
Fahrbahnbreite von 4,80 m, einem kombinierten Park-/ Grünstreifen von 2,0 m<br />
und einer Nebenanlage von ebenfalls 2,0 m.<br />
2.2 Restriktionen<br />
Biotop Fischteich<br />
Südwestlich des Plangebietes befindet sich dass geschützte Biotop Fischteich,<br />
ein Stillgewässer, das vor allem von Amphibien zum Laichen genutzt wird. Die-<br />
ses Gewässer liegt im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 7 „Am Fisch-<br />
teich“ und ist durch entsprechende Festsetzungen gesichert.<br />
Das Biotop Fischteich wird überwiegend von Niederschlagswasser bzw. Sicker-<br />
wasser aus dem Bereich des Plangebietes gespeist, das aufgrund des abfallen-<br />
den Geländes in Richtung Südwesten zum Fischteich abläuft bzw. sickert. Als<br />
Ergebnis einer frühzeitigen Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
des Landkreises Güstrow ist bei der Überplanung des Gebietes „Auf den Fuß-<br />
Seite 7
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
stücken“ sicherzustellen, dass dem Fischteich auch in Zukunft das erforderliche<br />
Wasser zugeleitet wird.<br />
Lärmimmissionen<br />
Nördlich des Plangebietes verläuft in einer Entfernung von mindestens 80 m die<br />
Landesstraße 18 (Pinnower Straße). Die Bauverbotszone entlang von Landes-<br />
straßen außerhalb der Ortsdurchfahrt ragt demnach nicht in das Plangebiet hin-<br />
ein. Zu beachten sind allerdings mögliche Lärmemissionen der Landesstraße.<br />
Der Schallimmissionsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> aus dem Jahre 1998 prognostiziert<br />
für das Jahr 2010 auf der Landesstraße 18 (Pinnower Straße) eine tägliche Ver-<br />
kehrsmenge von ca. 3.720 Kfz. Daraus wurde im Bereich des Ortsausganges für<br />
die Straßenmittelachse ein Schallemissionspegel von ca. 59 dB (A) tagsüber und<br />
49 dB (A) nachts berechnet.<br />
Für Allgemeine Wohngebiete empfiehlt die DIN 18005 „Schallschutz im Städte-<br />
bau“ Immissionswerte von tagsüber 55 dB (A) und nachts 45 dB (A).<br />
Mit Hilfe des Programms SoundPLAN 5.0 wurde von den Bearbeitern dieser<br />
Bauleitplanung eine Umrechnung der Werte des Schallimmissionsplans für Im-<br />
missionsorte mit größeren Entfernungen von der Pinnower Straße vorgenom-<br />
men. Dabei zeigt sich, dass sowohl tagsüber als auch nachts die Orientierungs-<br />
werte der DIN 18005 bereits in einer Entfernung von 30 m zur Straßenmittelach-<br />
se eingehalten werden. Da dass Plangebiet im Minimum eine Entfernung von 80<br />
m zur Pinnower Straße aufweist, sind erhebliche Lärmimmissionen, die in der<br />
Bauleitplanung berücksichtigt werden müssten, nicht zu konstatieren.<br />
Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong><br />
Westlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong>, im Bereich des Ortsteiles Kronskamp, befindet sich<br />
der Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong>. In seinem Umfeld sind Bauhöhenbeschränkungen<br />
gemäß Luftverkehrsgesetz zu beachten. Im Plangebiet sind demnach bauliche<br />
Anlagen bis zu einer Höhe von 140 m ü. NN zulässig. Das vorhandene Gelände<br />
erreicht im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es eine maximale Höhe von 35<br />
m ü. NN. Zusätzlich wird im <strong>Bebauungsplan</strong> eine maximale Gebäudehöhe von 9<br />
m über dem Niveau der jeweils angrenzenden Erschließungsstraße festgesetzt,<br />
so dass Konflikte mit der Bauhöhenbeschränkung gemäß Luftverkehrsgesetz<br />
nicht auftreten können.<br />
Seite 8
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
In Hinsicht auf den Fluglärm befindet sich das Plangebiet außerhalb der Schutz-<br />
zonen nach Fluglärmschutzgesetz. Allerdings können bei einem Überflug von<br />
Flugzeugen einzelne Lärmereignisse nicht vermieden werden.<br />
Sonstiges<br />
Nordöstlich des Plangebietes ist in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> die Trasse einer geplanten innergemeindlichen Verbindungs-<br />
strasse vorgesehen, die auch bereits im wirksamen Flächennutzungsplan (etwas<br />
weiter östlich) dargestellt ist. Ob und wann die dargestellte Trasse realisiert wird,<br />
steht bislang nicht fest. Ebenso wenig lässt sich bei dem momentanen Stand der<br />
Planungen ermitteln, mit welcher Verkehrsbelastung zu rechnen ist und ob ggf.<br />
aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.<br />
Die vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong>ung reagiert auf diesen Sachverhalt in der Form,<br />
als dass keine besonderen Vorkehrungen für den Immissionsschutz getroffen<br />
werden und auch keine Flächen für derartige Maßnahmen im Plangebiet vor-<br />
gehalten werden. Eine andere Vorgehensweise erscheint unter Berücksichtigung<br />
insbesondere der Belange der künftigen Eigentümer der Grundstücke im Plan-<br />
gebiet als nicht sachgerecht. Falls Flächen für Lärmschutzmaßnahmen vorgehal-<br />
ten würden, die anschließend beim Bau der Straße nicht benötigt werden, hätten<br />
die Grundeigentümer den Flächenankauf bereits durch Ihre Erschließungsbei-<br />
träge finanziert. Eine derartige Belastung ist aufgrund des derzeitigen Sachstan-<br />
des bezüglich der Realisierung der Verbindungsstraße nach Ansicht der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Laage</strong> allerdings nicht zu vertreten. Daher ist es sinnvoller, die Frage eines mög-<br />
licherweise notwendigen Schallschutzes dem späteren Planverfahren für die in-<br />
nergemeindliche Verbindungsstraße zu überlassen.<br />
Sonstige störende Nutzungen im Umfeld des Plangebietes sind nicht bekannt.<br />
2.3 Städtebauliches Konzept<br />
Das städtebauliche Konzept sieht für das Plangebiet die Errichtung eines Bau-<br />
gebietes aus Einfamilien- und Doppelhäusern vor, was der tatsächlichen Nach-<br />
frage auf dem Grundstücksmarkt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> entspricht. Die geplanten<br />
Grundstücksgrößen bewegen sich um ca. 650 m 2 , teilweise sind auch Grundstü-<br />
cke mit mehr als 700 m 2 vorgesehen.<br />
Seite 9
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
Als Übergang in die freie Landschaft ist im Norden und Osten des Plangebietes<br />
eine Randeingrünung vorgesehen. Den Übergang im Süden gewährleistet ein<br />
ca. 30 m breiter Grünzug, der vor allem eine Verbindung zum westlich angren-<br />
zenden, geschützten Biotop Fischteich herstellen soll.<br />
Die Erschließung wird von Westen über die Fritz-Reuter-Straße gesichert. In der<br />
Verlängerung dieser Einfahrt wird die Wohnsammelstraße des Baugebietes ent-<br />
wickelt (Planstraße A). Von der Planstraße A zweigen in Richtung Süden fünf<br />
Stichstraßen ab. Der Bereich nördlich der Planstraße A wird durch zwei Ring-<br />
straßen (Planstraße B und Planstraße C) erschlossen.<br />
Um eine zukünftige verkehrliche Anbindung in Richtung Osten und Süden zu<br />
ermöglichen, werden zwei Erschließungsstraßen bis an den Rand der Wohnbau-<br />
flächen geführt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> betont allerdings, dass momentan keine weite-<br />
ren Absichten einer städtebaulichen Entwicklung im Umfeld des Plangebietes<br />
bestehen.<br />
Seite 10
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
3 Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
3.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Für die Bauflächen im Plangebiet wird entsprechend der vorgesehenen Nutzung<br />
ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Tankstellen, Gar-<br />
tenbaubetriebe und Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind auch aus-<br />
nahmsweise nicht zulässig. Diese Festsetzung hat zum Ziel, Betriebe mit einem<br />
großen Flächenbedarf bzw. einem gewissen Störpotential aus der neu entste-<br />
henden Nachbarschaft fernzuhalten, da die Lage im städtebaulichen Gesamtge-<br />
füge für derartige Nutzungen nicht geeignet erscheint. Folgende Nutzungen sind<br />
demnach zulässig bzw. unzulässig:<br />
zulässig sind: nicht zulässig sind:<br />
• Wohngebäude • Gartenbaubetriebe<br />
• die der Versorgung des Gebietes<br />
dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />
• Tankstellen<br />
• nicht störende Handwerksbetriebe • Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />
• Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,<br />
gesundheitliche und sportliche<br />
Zwecke.<br />
ausnahmsweise zulässig sind<br />
• sonstige nicht störende Gewerbebetriebe<br />
• Anlagen für Verwaltungen<br />
3.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Die festgesetzte Grundflächenzahl beträgt 0,3 und bewegt sich damit unterhalb<br />
des zulässigen Höchstmaßes für Allgemeine Wohngebiete. Aufgrund der vorge-<br />
sehenen Grundstücksgröße von jeweils ca. 650 m 2 reicht die festgesetzte<br />
Grundflächenzahl für den Bau eines üblichen Einfamilienhauses bzw. einer Dop-<br />
pelhaushälfte aus. Durch die Begrenzung der Grundflächenzahl wird ein scho-<br />
nender Umgang mit Grund und Boden bei der Planung vorgesehen. Allerdings<br />
sollten nach Auffassung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> keine weiteren Einschränkungen hin-<br />
sichtlich der Versiegelung gem. § 19 Abs. 4 BauNVO vorgenommen werden. Für<br />
Nebenanlagen darf die festgesetzte Grundflächenzahl daher um 50 % über-<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
schritten werden, so dass eine maximale Versiegelung des Baugrundstückes<br />
von insgesamt 0,45 nicht überschritten werden darf.<br />
Die Gebäudehöhe wird auf ein für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser übliches Maß<br />
von max. 9 m Höhe (bezogen auf die Höhenlage der Erschließungsstraße) fest-<br />
gesetzt. Damit ist selbst bei einem Gebäudesockel von 0,9 m und einem Vollge-<br />
schoss der Ausbau eines Dachgeschosses problemlos möglich. Entsprechend<br />
der maximalen Gebäudehöhe setzt der <strong>Bebauungsplan</strong> ein Vollgeschoss fest.<br />
Die Höhenlage baulicher Anlagen wird gemäß § 16 Abs. 3 BauNVO in Verbin-<br />
dung mit § 18 BauNVO auf eine Höhe des Erdgeschossfertigfußbodens von ma-<br />
ximal 90 cm über bzw. unter der angrenzenden Erschließungsstraße festgesetzt.<br />
Hiermit wird sowohl die Höhenlage des gesamten Gebäudes als auch die Höhe<br />
des Sockels festgeschrieben, was ebenfalls zum Ziel hat, das Siedlungsbild ein-<br />
heitlich zu gestalten und auffällige Tief- oder Hochlagen der Gebäude zu unter-<br />
binden.<br />
3.3 Höchstzulässige Anzahl der Wohnungen<br />
Für das Allgemeine Wohngebiet wird des weiteren festgesetzt, dass in den<br />
Wohngebäuden maximal zwei Wohneinheiten zulässig sind. Gemäß § 9 Abs. 1<br />
<strong>Nr</strong>. 6 BauGB erfolgt diese Einschränkung aus folgenden Gründen:<br />
Zum einen wird nur eine Siedlungsintensität angestrebt, die dem Charakter einer<br />
locker bebauten Einzelhaussiedlung entspricht. Ein Überhandnehmen von „Mini-<br />
Appartements“ sowie einer unerwünschten städtebaulichen Verdichtung kann mit<br />
dieser Festsetzung entgegen getreten werden. Zum anderen wird dadurch eine<br />
unverhältnismäßig hohe Verkehrsbelastung ausgeschlossen. Einliegerwohnun-<br />
gen unter dem Motto des „Generationenwohnens“ werden durch diese Festset-<br />
zung jedoch ermöglicht.<br />
3.4 Bauweise und Baugrenzen<br />
Die Bauteppiche sind großzügig dimensioniert und so angeordnet, dass den<br />
künftigen Nutzern eine relativ große Gestaltungsmöglichkeit ihres Grundstücks<br />
verbleibt. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen halten die überbaubaren Grund-<br />
stücksflächen einen Abstand von 3 m ein, zum westlich angrenzenden Baugebiet<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
Fischteiche wird ein Abstand von 5 m gewahrt. Die Bauweise wird als offene<br />
Bauweise festgesetzt. Die maximale Gebäudelänge könnte dadurch zwar 50 m<br />
betragen, allerdings ist aufgrund der Einschränkung auf maximal 2 Wohneinhei-<br />
ten pro Einzelhaus (vgl. oben) eine Beschränkung der zulässigen Gebäudelänge<br />
auch nicht mehr erforderlich.<br />
3.5 Verkehrsflächen<br />
Die Erschließungsstraßen im Plangebiet werden entsprechend den Erläuterun-<br />
gen des städtebaulichen Konzeptes festgesetzt. Für die Erschließungsanlagen<br />
sind folgende Regelquerschnitte vorgesehen. Eine Abbildung der Querschnitte<br />
ist im Anhang 1 zu dieser Begründung enthalten.<br />
Planstraße A:<br />
Die Planstraße A ist als Wohnsammelstraße des Baugebietes konzipiert. Ent-<br />
wurfsprinzip ist ein Straßenraum im Trennprinzip. Daraus ergibt sich eine Breite<br />
der Fahrbahn von 5,0 m (für den Begegnungsfall Lkw/Pkw bei verminderter Ge-<br />
schwindigkeit) eine Nebenanlage von 1,5 m und ein kombinierter Grün-<br />
/Parkstreifen von 2,0 m. Mit entsprechender Randeinfassung ergibt sich eine<br />
Breite von insgesamt 9,0 m. Durch eine einseitige Anpflanzung von Bäumen wird<br />
der Straßenraum gefasst und seine Funktion als Wohnsammelstraße gestalte-<br />
risch verdeutlicht.<br />
Planstraßen B und C:<br />
Die Planstraßen B und C haben eine Funktion als Wohnstraße im Mischprinzip.<br />
Eine 3,5 m breite mischfunktionale Fahrbahn soll auch von Fußgängern und<br />
Radfahrern genutzt werden. Daran schließt sich ein 2,0 m breiter Grün- und<br />
Parkstreifen an. Durch ein Verspringen des Grün- und Parkstreifens von einer<br />
Straßenseite zur anderen kann der Straßenraum optisch gegliedert und ver-<br />
kehrstechnisch beruhigt werden. Für seltene Begegnungsfälle Pkw/Lkw sind in<br />
der Erschließungsplanung Begegnungsstellen zu sichern. Insgesamt ergibt sich<br />
einschließlich der Randeinfassung eine Breite der öffentlichen Verkehrsfläche<br />
von 6,0 m.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
Wohnstichstraßen<br />
Die Wohnstichstraßen sind ebenfalls als mischfunktionale Verkehrsfläche aus-<br />
gebildet. Bei einer Breite von 4,5 m können variable Parkflächen markiert wer-<br />
den, so dass eine Fahrgasse von 2,5 m verbleibt. Die Wohnstichstraßen münden<br />
in einem Wendehammer mit 12 m Durchmesser, in dem das Wenden von Pkw<br />
möglich ist.<br />
Einige Stichstraßen und private Zufahrten im Plangebiet sind für Müllfahrzeuge<br />
nicht befahrbar. Daher müssen im Rahmen der Erschließungsplanung temporäre<br />
Müllsammelplätze im öffentlichen Straßenraum der Planstraßen A, B und C ge-<br />
sichert werden. Die entsprechenden Standortvorschläge sind in der Planzeich-<br />
nung markiert.<br />
Die fußläufigen Anbindungen an den Grünzug sind als Verkehrsfläche besonde-<br />
rer Zweckbestimmung (Zweckbestimmung Fuß- und Radweg) festgesetzt. Die<br />
Breite beträgt 3 m, dadurch können auch Pflege- und Wartungsfahrzeuge die<br />
Zuwegung zum Grünzug nutzen.<br />
3.6 Kinderspielplatz<br />
Im Bereich der südlich gelegenen Grünfläche wird ein Kinderspielplatz mit einer<br />
Gesamtgröße von ca. 1.000 m 2 festgesetzt. Damit soll nicht nur eine Versorgung<br />
des Plangebietes, sondern auch der umliegenden Baugebiete sichergestellt wer-<br />
den. Aufgrund der Größe kann eine ausreichende Spielmöglichkeit für Kleinkin-<br />
der und Kinder im Alter bis zu 12 Jahren angeboten werden.<br />
3.7 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />
Zum Zwecke der Erschließung einiger Grundstücke, die keinen direkten Zugang<br />
zu öffentlichen Straßenverkehrsflächen haben, werden im Norden und Osten<br />
des Plangebietes zwei mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flä-<br />
chen festgesetzt. Sie können für eine private Erschließung von rückwärtigen<br />
Baugrundstücken genutzt werden.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
3.8 Öffentliche Grünflächen<br />
Anpflanzfläche (Randeingrünung)<br />
An der nördlichen und östlichen Seite des Plangebietes soll eine Eingrünung mit<br />
einheimischen, standortgerechten Gehölzen das Baugebiet in die offene Land-<br />
schaft einbinden. Auf Vorschlag des staatlichen Amtes für Umwelt und Natur-<br />
schutz , Rostock, werden maximal 10 m lange Unterbrechungen in der Randein-<br />
grünung als zulässig festgesetzt. Für die Anpflanzung wird ein Pflanzraster von 1<br />
x 1 m festgesetzt.<br />
Grünfläche<br />
Den südlichen Abschluss des Plangebietes bildet ein ca. 30 m breiter Grünzug.<br />
Der Grünzug hat verschiedene Funktionen. Zum einen soll hier der bereits er-<br />
wähnte Kinderspielplatz realisiert werden. Zum anderen sind Maßnahmen für die<br />
Ableitung des Niederschlagswassers vorgesehen. Zusätzlich soll der Grünzug<br />
durch die Anpflanzung einheimischer Bäume und Sträucher in naturschutzfachli-<br />
cher Hinsicht aufgewertet werden, um eine Funktion als naturnahe Verbindung<br />
zwischen dem Biotop Fischteich und dem östlich an das Plangebiet angrenzen-<br />
den Freiraum herzustellen.<br />
Grundstücksbegrünung<br />
Um für die Baugrundstücke ein Mindestmaß an Durchgrünung zu sichern, wird<br />
pro Hausgrundstück die Anpflanzung eines einheimischen Laubbaumes bzw. al-<br />
ternativ eines Obstbaumes festgesetzt.<br />
Begrünung des öffentlichen Verkehrsraumes<br />
Zwecks Begrünung des öffentlichen Verkehrsraumes sind in den Planstraße A, B<br />
und C pro 100 laufende Meter Straßenfläche jeweils drei Bäume anzupflanzen.<br />
Dadurch soll ein Minimum an Durchgrünung im öffentlichen Raum sichergestellt<br />
werden, ohne dass in der späteren Erschließung des Baugebietes zu starke Re-<br />
striktionen (beispielsweise bei der Realisierung der Grundstückszufahrten) zu<br />
verzeichnen sind.<br />
Seite 15
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
4 Örtliche Bauvorschriften<br />
Städtebauliches Ziel der Vorschriften zur Gestaltung gem. § 86 Abs. 4 LBauO<br />
Mecklenburg-Vorpommern ist die Sicherung eines einheitlichen Erscheinungsbil-<br />
des der geplanten Wohnsiedlung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> knüpft dabei an die Ge-<br />
staltungsvorschriften in anderen Baugebieten an (beispielsweise an die Örtlichen<br />
Bauvorschriften im westlich angrenzenden Baugebiet „Fischteich“). Als Ausdruck<br />
des Gestaltungswillens der <strong>Stadt</strong> soll im <strong>Bebauungsplan</strong> ein Rahmen für einige<br />
wesentliche Gestaltungsaspekte vorgegeben werden, der allerdings für die indi-<br />
viduellen Wünsche der künftigen Bauherren einen großen Spielraum offen lässt.<br />
Im einzelnen werden Regelungen zu folgenden Sachverhalten getroffen:<br />
• Dachform,<br />
4.1 Dachform<br />
• Grundstückseinfriedungen<br />
• Satellitenanlagen.<br />
Die örtlichen Bauvorschriften beziehen sich grundsätzlich auf den gesamten Gel-<br />
tungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> „Auf den Fußstücken“. Dabei werden<br />
allerdings für die Bereiche am Rand des Plangebietes etwas restriktivere Vorga-<br />
ben gemacht, als für die Flächen im Inneren des Plangebietes, die von der freien<br />
Landschaft nicht eingesehen werden können. Der Grund für diese Handhabung<br />
ist darin zu sehen, dass nach Ansicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> die Auswirkungen der ge-<br />
planten Bebauung auf das Orts- und Landschaftsbild möglichst geringfügig sein<br />
sollten. Nach Beschlussfassung in der <strong>Stadt</strong>vertretersitzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> sol-<br />
len keine Regelungen zur Farbe der Dacheindeckung vorgenommen werden, um<br />
die Baufreiheit der Eigentümer nicht über Gebühr einzuschränken.<br />
Als Dachform werden im gesamten Baugebiet Satteldach, Walmdach und Krüp-<br />
pelwalmdach zugelassen. Nurdachhäuser (Gebäude mit bis auf den Erdboden<br />
heruntergezogenen Dachflächen) sind nicht zulässig. Durch die ausschließliche<br />
Zulässigkeit der drei erwähnten Dachformen soll eine harmonische Dachland-<br />
schaft innerhalb des Gebietes sichergestellt werden. Den erwünschten einheitli-<br />
chen Gesamteindruck soll die geplante Siedlung insbesondere nach außen de-<br />
monstrieren. Daher werden für die Grundstücke im Inneren des Baugebietes zu-<br />
sätzlich Pultdächer zugelassen, die sich in die gewünschte Dachlandschaft ein-<br />
fügen, ohne den einheitlichen Gesamteindruck zu zerstören.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
4.2 Grundstückseinfriedung<br />
Die Einfriedungen der Baugrundstücke sind straßenseitig als Hecke bis zu einer<br />
maximalen Höhe von 0,7 m auszubilden. Zäune sind nur zulässig, sofern sie zur<br />
Straße durch eine zusätzliche Hecke verdeckt werden. Durch diese Regelung<br />
soll ein harmonisches Bild der Siedlung und die Erlebbarkeit des Straßenraumes<br />
sichergestellt werden.<br />
4.3 Satellitenanlagen<br />
Satellitenanlagen sind nur an den der Straße abgewandten Gebäudeseiten und<br />
mit einem Durchmesser von höchstens 30 cm zulässig. Dadurch soll das städte-<br />
bauliche Erscheinungsbild des Wohngebietes vor einer Beeinträchtigung durch<br />
derartige Anlagen bewahrt werden.<br />
Seite <strong>17</strong>
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
5 Oberflächenentwässerung<br />
Zur Oberflächenentwässerung stehen die Regenrückhaltegräben im Bereich des<br />
Baugebietes Fischteich zur Verfügung. Diese sind nach Auskunft des Ingenieur-<br />
büros Kulta, Güstrow, in ihrer Dimensionierung so ausreichend bemessen wor-<br />
den, dass auch das Niederschlagswasser aus dem geplanten Baugebiet „Auf<br />
den Fußstücken“ aufgenommen werden kann. Die Zuleitung des Oberflächen-<br />
wassers zu diesen Regenrückhaltegräben erfolgt für den nördlichen und südli-<br />
chen Teil des Plangebietes getrennt.<br />
Das Oberflächenwasser aus dem nördlichen Teilgebiet (ca. ein Drittel der Ge-<br />
samtfläche des Plangebietes) wird in Leitungen, die im öffentlichen Straßenraum<br />
verlaufen, gesammelt und anschließend durch das Baugebiet „Fischteich“ in die<br />
erwähnte Rückhaltung geleitet. Leitungstrassen stehen hier zur Verfügung.<br />
Das südliche Teilgebiet entwässert über Rohrleitungen in Richtung Süden. Ein<br />
Teil dieses Wassers soll in das Biotop Fischteich eingeleitet werden, der andere<br />
Teil fließt über Gräben in die bereits erwähnten Rückhaltegräben im Baugebiet<br />
Fischteich.<br />
Aufgrund der aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Zuleitung von Nieder-<br />
schlagswasser in das geschützte Biotop Fischteich wird das Oberflächenwasser<br />
im westlichen Teil des vorgesehenen Grünzugs durch einen offenen Graben ge-<br />
leitet. Hier soll mittels einer Reduzierung der Fließgeschwindigkeit eine Vorreini-<br />
gung des Oberflächenwassers erzielt werden. Ferner sollen aufschwimmende<br />
Leichtstoffe (Öle, Fette etc.) durch geeignete Maßnahmen (z.B. Tauchwand) ab-<br />
geschieden werden. Entsprechende Maßnahmen sind im Rahmen der Erschlie-<br />
ßungsplanung mit dem Landkreis Güstrow (insbesondere Untere Naturschutz-<br />
behörde und Untere Wasserbehörde) abzustimmen.<br />
Seite 18
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
6 Auswirkungen der Planung<br />
6.1 Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />
Die Biotopstruktur im Plangebiet ist einheitlich als Lehmacker mit derzeit intensi-<br />
ver landwirtschaftlicher Nutzung anzusehen. Um die maßgeblichen Ressourcen<br />
bzw. Schutzgüter (Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Kli-<br />
ma/Luft, Landschaftsbild) in planungsrelevantem Umfang erfassen und bewerten<br />
zu können, ist im Februar 2001 eine Geländebegehung durchgeführt worden.<br />
In Anlehnung an die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ (Mecklenburg-<br />
Vorpommern, 1999) wurde der Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und be-<br />
wertet. Nach einer bilanzierenden Gegenüberstellung der Bestands- und der<br />
Planungswerte verbleibt ein extern zu kompensierender Bedarf von 13.553 Flä-<br />
chenäquivalenten. Dieser Bedarf kann auf Flurstücken kompensiert werden, die<br />
im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> stehen. Vorgesehen ist eine Aufwertung am Plud-<br />
derbach bzw. an der Bollenhalterwiese am Ortseingang der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> im Be-<br />
reich des Knotenpunktes Hauptstraße/B 108. Mit den Flurstücken 412, 413, 414,<br />
415/1 und 416 der Flur 12 stehen insgesamt <strong>17</strong>.887 m² Grünland, 2.646 m² Gar-<br />
tenbrache und 2.918 m² Pludderbachgraben für Kompensationsmaßnahmen zur<br />
Verfügung. Die Flächen befinden sich sämtlich im Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong>.<br />
In Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde wurde folgender Maß-<br />
nahmenkomplex entwickelt:<br />
• Anstau des Pludderbaches um ca. 20 cm,<br />
• Wiedervernässung mit sukzessiver Verschilfung der Bollenhalterwiese,<br />
• Neuanpflanzung standortgerechter Obstbäume im Bereich der etwas hö-<br />
her gelegenen ehemaligen Hausgartenflächen,<br />
• Neuanlage offener Wasserflächen innerhalb kleinerer Senken,<br />
• geringfügige Anhebung kleinerer Bereiche durch Erdanschüttung, um<br />
darauf vereinzelt standortgerechte einheimische Laubgehölze pflanzen zu<br />
können.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
Das durch die ökologische Wertsteigerung erzielbare Flächenäquivalent reicht<br />
zur Kompensation der durch den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> entstehenden Beein-<br />
trächtigungen von Natur und Landschaft aus.<br />
6.2 Prüfung der Umweltverträglichkeit<br />
6.2.1 Erforderlichkeit einer Prüfung<br />
Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des UVP-Änderungsrichtlinie vom<br />
27.07.2001 besteht für bestimmte bauplanungsrechtliche Vorhaben eine Ver-<br />
pflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).<br />
In Bezug auf Städtebauprojekte - wozu das geplante Wohngebiet auf den Fuß-<br />
stücken zweifelsohne zu zählen ist - unterscheidet das Gesetz hinsichtlich der<br />
Größe der Projekte. Beurteilungsmaßstab ist die versiegelbare Grundfläche im<br />
Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO.<br />
Bei einer versiegelbaren Grundfläche > 100.000 m 2 ist eine UVP durchzuführen.<br />
Bei einer versiegelbaren Grundfläche zwischen 20.000 und 100.000 m 2 ist eine<br />
„allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls“ in Hinsicht auf die UVP-Pflicht vorzu-<br />
nehmen. Bei Städtebauprojekten mit einer versiegelbaren Grundfläche < 20.000<br />
m 2 ist weder eine Vorprüfung noch eine UVP durchzuführen.<br />
Der Geltungsbereich des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>entwurfs „Auf den Fuß-<br />
stücken“ umfasst eine Fläche von ca. 9,5 ha. Davon werden ca. 7,08 ha als All-<br />
gemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Verkehrsfläche beträgt ca. 1,05 ha (vgl.<br />
dazu Kapitel 8 Flächenbilanz).<br />
Im <strong>Bebauungsplan</strong> ist die zulässige Grundflächenzahl auf 0,3 festgesetzt. Zu-<br />
sätzlich ist gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung um 50 % durch<br />
Nebenanlagen zulässig. Insgesamt ergibt sich also eine maximale Grundflä-<br />
chenzahl von 0,45. Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes können aufgrund<br />
der Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es demnach ca. 31.860 m 2 versiegelt<br />
werden. Hierzu sind die öffentlichen Verkehrsflächen zu addieren, die zu max.<br />
100 % versiegelt werden können. Insgesamt ist innerhalb des Plangebietes von<br />
einer möglichen Versiegelung von ca. 42.360 m 2 auszugehen.<br />
Damit unterliegt der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> „ Auf den Fußstücken“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Laage</strong> der sogenannten Vorprüfungspflicht, um die Erforderlichkeit einer UVP<br />
festzustellen. Als zuständige Behörde fungiert die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong>, da sie auch<br />
Plangeber für die Bauleitplanung ist.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
6.2.2 Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls<br />
In der Anlage 2 des Gesetzes zur Umsetzung des UVP-Änderungsrichtlinie vom<br />
27.07.2001 ist eine Liste von Kriterien zur Vorprüfung des Einzelfalls abgedruckt.<br />
Auf eine vollständige Auflistung dieser Kriterien wird hier aus Platzgründen ver-<br />
zichtet. Die folgende Prüfung orientiert sich an den dort aufgeführten Kriterien.<br />
Merkmale des Vorhabens<br />
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein locker bebautes Einzel-<br />
hausgebiet einschließlich der erforderlichen Verkehrsflächen. Innerhalb des<br />
Wohngebietes entstehen zu über 50 % private Gartenflächen. Besondere Aus-<br />
wirkungen auf die Abfallerzeugung, die Umweltverschmutzungen bzw. Belästi-<br />
gungen sowie das Unfallrisiko, die über das übliche Maß eines Wohngebietes<br />
hinausgehen, sind nicht zu erkennen.<br />
Standort des Vorhabens<br />
Wie bereits in Kapitel 2.2 erwähnt, ist der gesamte Bereich des Plangebietes als<br />
Lehmacker einzuordnen und wird landwirtschaftliche intensiv genutzt. Im Vorfeld<br />
der Bauleitplanung wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises<br />
Güstrow Kontakt aufgenommen, um mögliche Beeinträchtigungen von Schutzgü-<br />
tern innerhalb und außerhalb des Plangebiets zu ermitteln. Besondere Wertigkei-<br />
ten innerhalb des Plangebietes wurden nicht gesehen. Zu beachten ist allerdings<br />
der bereits in Kapitel 2.2 geschilderte Sachverhalt bezüglich des östlich angren-<br />
zenden Biotops Fischteich, sowie die Bedeutung des Plangebietes als Durch-<br />
zugsraum für Amphibien, die das Laichgewässer Fischteich erreichen wollen.<br />
Unter der Voraussetzung, dass sowohl die Versorgung des Fischteich mit saube-<br />
rem Oberflächenwasser als auch eine Grünverbindung zwischen dem Fischteich<br />
und dem östlich angrenzenden Freiraum dauerhaft gesichert wird, sind durch ei-<br />
ne Bebauung des Plangebietes allerdings keine erheblichen Auswirkungen auf<br />
die Schutzgüter gemäß § 2 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-<br />
fung (UVPG) zu konstatieren.<br />
Schutzgebiete, wie sie in <strong>Nr</strong>. 2 der Anlage 2 des Gesetzes zur Umsetzung des<br />
UVP-Änderungsrichtlinie vom 27.07.2001 aufgeführt werden, sind im Plangebiet<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
und in seinem Umfeld mit Ausnahme des bereits erwähnten Biotops Fischteich<br />
nicht vorhanden.<br />
Merkmale der möglichen Auswirkungen<br />
Unter der Voraussetzung der Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung<br />
von Beeinträchtigungen des Biotops Fischteich, die im Grünordnungsplan zu<br />
diesem <strong>Bebauungsplan</strong> ermittelt und beschrieben sowie in der Planzeichnung<br />
entsprechend festgesetzt wurden, besteht kein Grund zu der Annahme, das er-<br />
hebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter nach dem UVPG eintre-<br />
ten werden.<br />
6.3 Auswirkungen auf die Nachbarschaft<br />
Negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft sind nicht zu erwarten, da die an-<br />
grenzende Bebauung ebenfalls als Wohngebiet festgesetzt ist. Der Verkehr, der<br />
die Zufahrt über die verlängerte Fritz-Reuter-Straße nutzt, wird zu keinen nen-<br />
nenswerten Lärmemissionen führen.<br />
6.4 Auswirkungen auf die Landwirtschaft<br />
Die gesamte Fläche des Plangebietes (9,5 ha) wird zur Zeit landwirtschaftlich<br />
genutzt. Allerdings handelt es sich dabei um Pachtflächen, die nicht im Besitz ei-<br />
nes Landwirtes stehen. Da die gesamten zur Zeit verfügbaren Wohnbauflächen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> landwirtschaftlich genutzt werden, kann eine Versorgung der<br />
Bevölkerung mit Baugrundstücken nur zu Lasten von Ackerflächen gehen. Diese<br />
Beeinträchtigung der Landwirtschaft scheint der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> in der Abwägung<br />
der Belange allerdings akzeptabel.<br />
Durch die vorliegende Planung werden keine landwirtschaftlich genutzten Wege<br />
beeinträchtigt. Die Zuwegungen zu den umliegenden Feldern bleiben wie bisher<br />
erhalten.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
6.5 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur<br />
Die nächstgelegene Grundschule befindet sich im Schul- und Sportkomplex an<br />
der Schulstraße. Da die Schülerzahlen in den letzten Jahren rückläufig sind, ste-<br />
hen hier nach Auskunft der Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ausreichend Reserven<br />
für die Aufnahme zusätzlicher Schüler bereit.<br />
Ein Kindergarten steht ebenfalls an der Schulstraße zur Verfügung.<br />
6.6 Auswirkungen auf die technische Infrastruktur<br />
Das Niederschlagswasser des Plangebietes soll wie erwähnt in die vorhandene<br />
Regenrückhaltung im Baugebiet Fischteich eingeleitet werden. Zusätzliche<br />
Rückhaltungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger können im Raum der öffentlichen<br />
Verkehrsflächen verlegt werden bzw. sind durch ein Leitungsrecht gesichert.<br />
Das Plangebiet wird vom Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband<br />
Güstrow-Bützow-Sternberg / Eurawasser versorgt. Die Abfallentsorgung erfolgt<br />
über den Landkreis.<br />
Der Anschluss an das zentrale Telekommunikationsnetz erfolgt z.B. durch die<br />
Telekom AG. Die Stromversorgung wird durch die WEMAG sichergestellt.<br />
Für die Beheizung der Gebäude ist eine Versorgung mit Fernwärme vorgesehen.<br />
Auf die Satzung über die Wärmeversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> wird hingewie-<br />
sen.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
7 Hinweise<br />
7.1 Altstandorte und Altablagerungen<br />
Hinweise auf Altablagerungen im Planbereich liegen nicht vor. Sollten bei den<br />
geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte<br />
zutage treten, so ist unverzüglich der Landkreis Güstrow zu benachrichtigen.<br />
7.2 Denkmalschutz<br />
Kulturdenkmale sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten bei den geplanten Bau-<br />
und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, sind<br />
diese Funde meldepflichtig. Es wird gebeten, die Funde unverzüglich einer<br />
Denkmalbehörde oder einem Beauftragten für die archäologische Denkmalpfle-<br />
ge zu melden.<br />
7.3 Planungsrechtliche Hinweise<br />
7.4 Fluglärm<br />
Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990.<br />
Im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> können durch die Nähe zum Flugha-<br />
fen Rostock-<strong>Laage</strong> und den Überflug von Flugzeugen einzelne Lärmereignisse<br />
nicht vermieden werden. Dieser Lärm liegt unterhalb der gesetzlichen Schwel-<br />
lenwerte.<br />
7.5 Pflanzliste<br />
Bei allen Pflanzmaßnahmen soll die nachfolgend aufgeführte Pflanzliste berück-<br />
sichtigt werden.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
Gehölze<br />
Aschweide Salix cinerea<br />
Brombeere Rubus fruticosus<br />
Bruchweide Salix fragilis<br />
Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna<br />
Esche Fraxinus excelsior<br />
Faulbaum Rhamnus frangula<br />
Feldahorn Acer campestre<br />
Felsenbirne Amelanchier laevis<br />
Gemeine Birke Betula pendula<br />
Hainbuche Carpinus betulus<br />
Haselnuß Corylus avellana<br />
Holunder Sambucus nigra<br />
Hundsrose Rosa canina<br />
Kornelkirsche Cornus mas<br />
Kreuzdorn Rhamnus cathartica<br />
Ohrweide Salix aurita<br />
Pfaffenhütchen Euonymus europaea<br />
Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />
Salweide Salix caprea<br />
Schlehe Prunus spinosa<br />
Schneeball Viburnum opulus<br />
Schwarzerle Alnus glutinosa<br />
Schwed. Mehlbeere Sorbus intermedia<br />
Sommerlinde Tilia platyphyllos<br />
Stieleiche Quercus robur<br />
Vogelkirsche Prunus avium<br />
Weißdorn Crataegus monogyna<br />
Wildapfel Malus sylvestris<br />
Wildbirne Pyrus communis<br />
Wolliger Schneeball Viburnum lantana<br />
Zitterpappel Populus tremula<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
7.6 Satzung über die Wärmeversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
Auf die Verpflichtung zum Anschluss der Baugrundstücke an die Versorgungslei-<br />
tungen zur Wärmeversorgung gemäß § 4 Satzung über die Wärmeversorgung in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> wird hingewiesen.<br />
8 Flächenbilanz<br />
Das Plangebiet weist eine Gesamtgröße von 9,5 ha auf. Aus der nachstehend<br />
aufgeführten Tabelle kann die Aufteilung in einzelne Teilflächen entnommen<br />
werden.<br />
Gebietskategorie Größe in m 2<br />
Allgemeines Wohngebiet 70.800<br />
Verkehrsfläche 10.500<br />
Grünfläche 13.800<br />
davon Spielplatz 1.000<br />
Randeingrünung 1.400<br />
Gesamt 95.100<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
9 Verfahrensvermerke<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“,<br />
wurde von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> am 21.03. 2001<br />
gefasst.<br />
Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“, hat mit dem<br />
Begründungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.08.2001 bis<br />
21.09.2001 öffentlich ausgelegen.<br />
Nach Prüfung der Anregungen und Bedenken hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> in<br />
seiner Sitzung am 14.11.2001 den <strong>Bebauungsplan</strong> als Satzung gemäß § 10<br />
BauGB sowie die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung beschlossen.<br />
<strong>Laage</strong>, den .......................................<br />
........................................ ..................................<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />
Entwurfs- und Verfahrensbetreuung<br />
Bearbeitet im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
INGENIEURE•ARCHITEKTEN•STADTPLANER<br />
Thalen Consult GmbH • Stau 91 • 26122 Oldenburg<br />
Thalen Consult GmbH<br />
Bauassessor O. Freitag<br />
Oldenburg, 15.11.2001<br />
Gedruckt: 08.07.04 13:45<br />
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