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Bebauungsplan Nr. 17 - Stadt Laage

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2<br />

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5<br />

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1<br />

2<br />

1<br />

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1<br />

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3 2<br />

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23<br />

2<br />

2<br />

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3<br />

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3<br />

7<br />

2<br />

4<br />

2<br />

5<br />

2<br />

6<br />

3<br />

10<br />

3<br />

12<br />

60<br />

1<br />

1<br />

2<br />

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6<br />

28<br />

5<br />

3<br />

9<br />

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2<br />

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6<br />

27<br />

21<br />

28<br />

4<br />

Fischt eichallee<br />

2<br />

7<br />

3<br />

8<br />

Pinnowerst ra· e<br />

184<br />

1<br />

3<br />

1<br />

4<br />

1<br />

5<br />

48<br />

3<br />

46<br />

4<br />

47<br />

3<br />

155 157<br />

157<br />

1<br />

183<br />

1<br />

183<br />

45<br />

7<br />

46<br />

6<br />

F i s c h t e i c h<br />

59<br />

1<br />

Paul Korff St ra· e<br />

47<br />

5<br />

156<br />

26<br />

4<br />

<strong>17</strong>6<br />

<strong>17</strong>8<br />

50<br />

3<br />

47<br />

8<br />

158<br />

46<br />

7 47<br />

6<br />

47<br />

7 48<br />

48<br />

7<br />

48<br />

8<br />

6<br />

48<br />

5<br />

159<br />

160 161<br />

162<br />

169<br />

165<br />

167<br />

12<br />

10<br />

46<br />

8<br />

47<br />

9<br />

163<br />

164<br />

166<br />

168<br />

<strong>17</strong>1 <strong>17</strong>2<br />

51<br />

1<br />

<strong>17</strong>5<br />

Flur 7<br />

63<br />

3<br />

0,3<br />

o<br />

54<br />

2<br />

Flur 14<br />

Flur 7<br />

TF: 7.2<br />

55<br />

2<br />

72<br />

2<br />

John Brinkmann St ra· e<br />

58<br />

2<br />

182<br />

WA<br />

TF: 1 - 6.1<br />

63<br />

1<br />

<strong>17</strong>9<br />

I<br />

ED<br />

ÖB: 1.1; 2; 3<br />

63<br />

2<br />

<strong>17</strong>3<br />

<strong>17</strong>7<br />

50<br />

2<br />

47<br />

9<br />

26<br />

6<br />

47<br />

11<br />

26<br />

1<br />

<strong>17</strong>0<br />

180<br />

46<br />

2<br />

49<br />

<strong>17</strong>4<br />

47<br />

10<br />

48<br />

10<br />

48<br />

11<br />

185<br />

48<br />

9<br />

181<br />

46<br />

1<br />

47<br />

1<br />

20,0<br />

48<br />

1<br />

50<br />

1<br />

61<br />

12<br />

3,0 1,0<br />

1,0<br />

20,0<br />

23<br />

3,0 4,0 3,0<br />

20,0<br />

Planstraße B<br />

3,0<br />

27<br />

13<br />

3 3 3 3 3 3,0<br />

6,0<br />

138<br />

105,20<br />

3,0<br />

45<br />

9<br />

12,5<br />

TF: 7.1<br />

M<br />

27<br />

30<br />

61<br />

5<br />

30<br />

8<br />

61<br />

4<br />

31<br />

8<br />

32<br />

10<br />

33<br />

8<br />

34<br />

8<br />

35<br />

8<br />

36<br />

8<br />

37<br />

8<br />

132<br />

1<br />

41<br />

10<br />

46<br />

5<br />

51<br />

2<br />

50<br />

4<br />

47<br />

4<br />

7,5<br />

10,82<br />

54<br />

1<br />

58<br />

1<br />

3,0 4,0 3,0<br />

12,5<br />

55<br />

1<br />

108°<br />

M<br />

131<br />

1<br />

9,0 3,0<br />

3,0<br />

48<br />

12<br />

61<br />

13<br />

136<br />

M<br />

0,3<br />

Flur o 6<br />

139<br />

Planstraße C<br />

WA<br />

TF: 1 - 6.1<br />

44<br />

1<br />

3,0<br />

I<br />

ED<br />

ÖB: 1.2; 2; 3<br />

25,0<br />

Planstraße B<br />

5,0<br />

12,5<br />

133<br />

3,0<br />

3 3 3<br />

131<br />

2<br />

42,25<br />

132<br />

2<br />

32<br />

11<br />

3,0<br />

M<br />

6,0<br />

3,0<br />

90°<br />

Flur 6<br />

138<br />

Planstraße A<br />

0,3<br />

o<br />

3,0<br />

M<br />

44<br />

2<br />

49<br />

52<br />

1<br />

53<br />

134<br />

56<br />

1<br />

57<br />

3,0 4,0 3,0<br />

9,0 3,0<br />

WA<br />

12,5<br />

135<br />

I<br />

ED<br />

TF: 1 - 6.1<br />

M<br />

ÖB: 1.1; 2; 3<br />

25<br />

35<br />

9<br />

9,0 3,0<br />

3,0<br />

3,0<br />

141<br />

0,3<br />

o<br />

WA<br />

I<br />

ED<br />

TF: 1 - 6.1<br />

ÖB: 1.1; 2; 3<br />

66,0<br />

TF: 7.1<br />

3,0<br />

TF: 8.1; 8.5<br />

142<br />

6,0<br />

140<br />

90°<br />

3,0<br />

3 4,0 3<br />

18,0<br />

M<br />

48<br />

13<br />

143<br />

TF: 8.1; 8.2<br />

52<br />

2<br />

TF: 8.1; 8.4<br />

42<br />

43<br />

56<br />

2<br />

166<br />

TF: 6.2<br />

144<br />

3,0 4,0 3,0<br />

145<br />

3,0<br />

3,0<br />

<strong>17</strong>7<br />

109,71<br />

<strong>17</strong>6<br />

24<br />

146<br />

165<br />

146<br />

90°<br />

TF: 8.1; 8.2<br />

148<br />

46,58<br />

TF: 8.1; 8.3<br />

149<br />

0,3<br />

13<br />

o<br />

11<br />

64 65 66<br />

<strong>17</strong>2<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<strong>17</strong><br />

WA<br />

<strong>17</strong>1<br />

TF: 1 - 6.1<br />

12<br />

I<br />

ED<br />

ÖB: 1.1; 2; 3<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

"Auf den Fußstücken"<br />

90°<br />

72°<br />

6,5<br />

Gemarkung <strong>Laage</strong><br />

161<br />

162<br />

159<br />

23<br />

67 68 69<br />

167 Flur 7<br />

164<br />

158<br />

150<br />

157<br />

152<br />

150<br />

156<br />

155<br />

154<br />

153<br />

22<br />

1<br />

20<br />

70 71<br />

1


Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> "Auf den Fußstücken" ; Seite 1<br />

1. Allgemeines Wohngebiet (gem. § 4 BauNVO)<br />

Im Plangebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen gemäß<br />

§ 1 (6) <strong>Nr</strong>. 1 BauNVO auch ausnahmsweise nicht zulässig.<br />

2. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 6 BauGB)<br />

Im allgemeinen Wohngebiet (WA) wird die Höchstzahl der Wohnungen pro Wohngebäude (Einzelhaus) auf<br />

2 Wohneinheiten beschränkt.<br />

3. Festsetzung der Höhenlage (gem. § 9 (2) BauGB)<br />

Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens (oberer Bezugspunkt) darf höchstens 90 cm über der Oberkante der<br />

im Bereich des Baugrundstückes angrenzenden Erschließungsstraße (unterer Bezugspunkt) liegen. Weist die<br />

Erschließungsstraße vor dem Baugrundstück ein Gefälle auf, so ist für die Bestimmung der Höhenlage ein<br />

Durchschnittswert aus dem höchsten und dem niedrigsten Punkt zu bilden. Als Erschließungsstraße im Sinne<br />

dieser Festsetzung gelten auch von mehreren Anliegern gemeinsam genutzte Zufahrten.<br />

4. Gebäudehöhe (gem. § 16 (2) <strong>Nr</strong>. 4 BauNVO)<br />

Die maximal zulässige Gebäudehöhe (oberster Punkt der Dachkonstruktion gleich oberer Bezugspunkt) darf<br />

maximal 9 m über der Oberkante der im Bereich des Baugrundstückes angrenzenden Erschließungsstraße<br />

(unterer Bezugspunkt) liegen. Weist die Erschließungsstraße vor dem Baugrundstück ein Gefälle auf, so ist für<br />

die Bestimmung der Höhenlage ein Durchschnittswert aus dem höchsten und dem niedrigsten Punkt zu bilden.<br />

Als Erschließungsstraße im Sinne dieser Festsetzung gelten auch von mehreren Anliegern gemeinsam genutzte<br />

Zufahrten. Eine Überschreitung der Gebäudehöhe durch untergeordnete Bauteile (Antennen, Schornsteine etc.)<br />

ist zulässig.<br />

5. Garagen und Nebenanlagen (gem. § 12 und § 14 BauNVO i.V.m. 23 (5) BauNVO)<br />

Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen dürfen Nebenanlagen in Form von Gebäuden<br />

(gem. § 14 BauNVO), Satellitenanlagen und Garagen (gem. § 12 BauNVO) in einem Abstand bis 3,00 m von der<br />

Straßenbegrenzungslinie der Straße, von der das Grundstück erschlossen wird, nicht errichtet werden.<br />

6. Anzupflanzende Bäume (gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />

6.1 Je Hausgrundstück ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum (Stammumfang 14 - 16 cm) oder ein<br />

hochstämmiger regionaltypischer Obstbaum (Stammumfang 12 - 14 cm) zu pflanzen.<br />

6.2 Je 100 lfm Straßenlänge sind in den Planstraßen A, B und C jeweils 3 Straßenbäume als drei- bis viermal<br />

verschulte Ballenware mit 16 - 18 cm Stammumfang zu pflanzen. Die Straßenbäume sind mit einem Pfahldreibock<br />

gegen Anfahrschäden und Windwurf zu sichern.<br />

7. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 21 BauGB)<br />

7.1 Auf den gekennzeichneten Flächen ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger zu sichern.<br />

7.2 Auf der gekennzeichneten Fläche ist ein Leitungsrecht für die zuständigen Ver- und Entsorgungsträger zu<br />

sichern, insbesondere zum Zwecke der Oberflächenentwässerung.


Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> "Auf den Fußstücken" ; Seite 2<br />

8. Öffentliche Grünflächen (gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 15 BauGB i.V.m. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />

8.1 Sofern innerhalb der öffentlichen Grünflächen die Anpflanzung von Sträuchern bzw. Bäumen festgesetzt ist,<br />

sind Sträucher als zweimal verschulte, ballenlose Ware von 80 bis 100 cm Höhe zu pflanzen; Bäume als zweimal<br />

verschulte, ballenlose Heister von 150 bis 200 cm Höhe. Jeder Heister ist durch einen schräg gestellten<br />

Baumpfahl gegen Windwurf zu sichern. Zusammenhängende Pflanzflächen sind durch entsprechende<br />

Vorkehrungen vor Wildverbiss zu schützen.<br />

8.2 Randeingrünung<br />

Innerhalb der gekennzeichneten Pflanzfläche sind standortgerechte einheimische Gehölze (Bäume und<br />

Sträucher) in zwei Reihen mit einem Pflanzabstand von 1x1 m anzupflanzen; der Baumanteil an der<br />

Gesamtgehölzstückzahl dieses Bereiches soll bei 6 % liegen; Baumgruppen aus maximal 5 Stück einer Art sind<br />

zulässig.<br />

8.3 Naturnahe Grünfläche<br />

Die gekennzeichnete Fläche ist gruppenartig mit standortgerechten einheimischen Gehölzen und entlang der<br />

Nordgrenze auch mit Ziersträuchern auf etwa 50 % zu begrünen; der übrige Flächenanteil ist mit einer mageren<br />

standortgerechten Landschaftsrasenmischung anzusäen, die wie die Gehölzflächen nach der Dauer der<br />

Anwuchspflege der Gehölze (2 Jahre) der naturnahen Eigenentwicklung zu überlassen ist. Zum Zeitpunkt der<br />

Pflanzung soll der Baumanteil (bezogen auf die Gesamtanzahl der Gehölze) bei 8 % liegen. Die Anlage eines<br />

maximal 3 m breiten, in wassergebundener Weise befestigten Weges ist dabei zulässig.<br />

8.4 Spielfläche<br />

Der Spielplatz ist unter Verwendung naturnaher Materialien und einheimischer Gehölze zu gestalten (z.B.<br />

Spiellandschaft aus örtlichen Findlingen, Baumstämmen und -wurzeln sowie Erdhügel mit Hangrutsche etc.). Die<br />

südliche Grenze des Spielplatzes ist mit einer mindestens 5 m breiten gruppenartigen Gehölzpflanzung (Bäume<br />

und Sträucher) einzugrünen. Die Anlage eines maximal 3 m breiten, in wassergebundener Weise befestigten<br />

Weges ist dabei zulässig.<br />

8.5 Graben<br />

Der gekennzeichnete Teilabschnitt der Grünzone ist mit einer gruppenartigen Gehölzpflanzung (Bäume und<br />

Sträucher) und Landschaftsrasen zu begrünen. Zum Zeitpunkt der Pflanzung soll der Baumanteil (bezogen auf die<br />

Gesamtanzahl der Gehölze) bei 8 % liegen. Zur Ableitung im Plangebiet anfallender Niederschläge ist die Anlage<br />

eines offenen Grabens vorzusehen. Die Böschungsneigung des Grabens darf ein Verhältnis von 1:1,5 nicht<br />

unterschreiten und ist mit teichartigen Aufweitungen (Flachwasserbereiche mit Böschungsneigungen bis 1:5) zu<br />

versehen. Grabenbegleitend ist ein 3 m breiter „Unterhaltungsstreifen“ von Gehölzen freizuhalten, um<br />

Pflegemaßnahmen am Graben durchführen zu können. Die Anlage eines maximal 3 m breiten, in<br />

wassergebundener Weise befestigten Weges ist dabei zulässig. Durch geeignete Maßnahmen ist ferner<br />

sicherzustellen, dass ein Eintrag von aufschwimmenden Leichtstoffen (Öle, Fette etc.) in das Biotop Fischteich<br />

vermieden wird. Einzelheiten zur baulichen Ausführung sind mit den zuständigen Stellen des Landkreises<br />

Güstrow (insbesondere Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde) abzustimmen. Die<br />

Wasserversorgung des Fischteiches ist mittels unterschiedlicher Rohrdurchlässe so zu regeln, dass sowohl bei<br />

geringen Niederschlägen als auch bei Starkregenereignissen Wasser in den Fischteich gelangt.


Örtliche Bauvorschriften zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> "Auf den Fußstücken" ; Seite 1<br />

1. Dachform<br />

1.1 In dem mit der örtlichen Bauvorschrift 1.1 gekennzeichneten Bereich sind Dächer von Gebäuden mit einer<br />

Grundfläche von mehr als 50 qm als Sattel- Walm- oder Krüppelwalmdächer mit Dachneigungen zwischen 30° und<br />

60° zulässig. Nurdachhäuser (Gebäude mit einer Traufwandhöhe von unter 1,8 m) sind nicht zulässig.<br />

1.2 In dem mit der örtlichen Bauvorschrift 1.2 gekennzeichneten Bereich sind Dächer von Gebäuden mit einer<br />

Grundfläche von mehr als 50 qm als Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdächer mit Dachneigungen zwischen 30° und<br />

60° oder als Pultdächer mit einer Dachneigung zwischen 15° - 30 °zulässig. Nurdachhäuser (Gebäude mit einer<br />

Traufwandhöhe von unter 1,8 m) sind nicht zulässig.<br />

2. Grundstückseinfriedungen<br />

Grundstückseinfriedungen sind an den der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zugewandten Seiten als Hecken in<br />

einer Höhe von max. 70 cm auszuführen. Zusätzliche Zäune sind nur zulässig sofern sie straßenseitig von Hecken<br />

verdeckt sind. Die Hecken sind aus standortgerechten, einheimischen Sträuchern anzupflanzen.<br />

3. Satellitenanlagen<br />

Satellitenanlagen sind nur an den der Straße abgewandten Gebäudeseiten mit einem Durchmesser von höchstens<br />

30 cm zulässig.


Hinweise zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> "Auf den Fußstücken" ; Seite 1<br />

1. Baunutzungsverordnung<br />

Es gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990.<br />

2. Bodenfunde<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, sind diese<br />

sofort zu melden und bis zum Eintreffen der Vertreter der Denkmalschutzbehörde durch den Finder oder Leiter der<br />

Arbeiten zu sichern.<br />

3. Altablagerungen<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte zutage treten, so ist<br />

unverzüglich der Landkreis Güstrow zu benachrichtigen.<br />

4. Fluglärm<br />

Im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> können durch die Nähe zum Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> und den<br />

Überflug von Flugzeugen einzelne Lärmereignisse nicht vermieden werden. Dieser Lärm liegt unterhalb der<br />

gesetzlichen Schwellenwerte, er ist hinzunehmen.<br />

5. Satzung über die Wärmeversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

Auf die Verpflichtung zum Anschluss der Baugrundstücke an die Versorgungsleitungen zur Wärmeversorgung<br />

gemäß § 4 Satzung über die Wärmeversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> wird hingewiesen.<br />

6. Pflanzliste<br />

Die im folgenden aufgeführten standortgerechten Laubgehölze sind für die Anpflanzungen zur freien Landschaft<br />

und innerhalb des naturnahen Grünzuges geeignet. Blütensträucher sollten lediglich entlang der dem Baugebiet<br />

zugewandten Grenze des naturnahen Grünzuges gepflanzt werden.<br />

Wildgehölze:<br />

Aschweide<br />

Brombeere<br />

Bruchweide<br />

Eingriffliger Weißdorn<br />

Esche<br />

Faulbaum<br />

Feldahorn<br />

Felsenbirne<br />

Gemeine Birke<br />

Hainbuche<br />

Haselnuß<br />

Holunder<br />

Hundsrose<br />

Kornelkirsche<br />

Kreuzdorn<br />

Ohrweide<br />

Pfaffenhütchen<br />

Rote Heckenkirsche<br />

Salweide<br />

Schlehe<br />

Schneeball<br />

Schwarzerle<br />

Schwed. Mehlbeere<br />

Sommerlinde<br />

Stieleiche<br />

Vogelkirsche<br />

Salix cinerea<br />

Rubus fruticosus<br />

Salix fragilis<br />

Crataegus monogyna<br />

Fraxinus excelsior<br />

Rhamnus frangula<br />

Acer campestre<br />

Amelanchier laevis<br />

Betula pendula<br />

Carpinus betulus<br />

Corylus avellana<br />

Sambucus nigra<br />

Rosa canina<br />

Cornus mas<br />

Rhamnus cathartica<br />

Salix aurita<br />

Euonymus europaea<br />

Lonicera xylosteum<br />

Salix caprea<br />

Prunus spinosa<br />

Viburnum opulus<br />

Alnus glutinosa<br />

Sorbus intermedia<br />

Tilia platyphyllos<br />

Quercus robur<br />

Prunus avium<br />

Weißdorn<br />

Wildapfel<br />

Wildbirne<br />

Wolliger Schneeball<br />

Zitterpappel<br />

Blütensträucher und Ziergehölze:<br />

Fingerstrauch<br />

Flieder<br />

Forsythie<br />

Pfeifenstrauch<br />

Spierstrauch<br />

Weigelie<br />

Zierjohannisbeere<br />

Crataegus monogyna<br />

Malus sylvestris<br />

Pyrus communis<br />

Viburnum lantana<br />

Populus tremula<br />

Potentilla fruticosa<br />

Syringa vulgaris<br />

Forsythia intermedia<br />

Philadelphus coronarius<br />

Spiraea vanhouttei<br />

Weigela florida<br />

Ribes sanguineum


BEGRÜNDUNG<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong><br />

“Auf den Fußstücken“


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG...................................................... 4<br />

1.1 Aufstellungsbeschluss ..................................................................................... 4<br />

1.2 Lage und Größe des Plangebietes .................................................................. 4<br />

1.3 Planungsanlass, Planungsziele und Standortauswahl ..................................... 4<br />

1.4 Raumordnung und Landesplanung.................................................................. 5<br />

1.5 Flächennutzungsplan....................................................................................... 6<br />

2 BESTANDSBESCHREIBUNG, RESTRIKTIONEN UND STÄDTEBAU-<br />

LICHES KONZEPT .............................................................................................. 7<br />

2.1 Bestandsbeschreibung .................................................................................... 7<br />

2.2 Restriktionen.................................................................................................... 7<br />

2.3 Städtebauliches Konzept ................................................................................. 9<br />

3 INHALT DES BEBAUUNGSPLANS.................................................................. 11<br />

3.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................. 11<br />

3.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................... 11<br />

3.3 Höchstzulässige Anzahl der Wohnungen....................................................... 12<br />

3.4 Bauweise und Baugrenzen ............................................................................ 12<br />

3.5 Verkehrsflächen............................................................................................. 13<br />

3.6 Kinderspielplatz ............................................................................................. 14<br />

3.7 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen......................... 14<br />

3.8 Öffentliche Grünflächen................................................................................. 15<br />

4 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN.................................................................... 16<br />

4.1 Dachform....................................................................................................... 16<br />

4.2 Grundstückseinfriedung................................................................................. <strong>17</strong><br />

4.3 Satellitenanlagen ........................................................................................... <strong>17</strong><br />

5 OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG ................................................................. 18<br />

6 AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG .................................................................. 19<br />

6.1 Auswirkungen auf Natur und Landschaft ....................................................... 19<br />

6.2 Prüfung der Umweltverträglichkeit ................................................................. 20<br />

6.2.1 Erforderlichkeit einer Prüfung.................................................................... 20<br />

6.2.2 Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls ............................................ 21<br />

6.3 Auswirkungen auf die Nachbarschaft............................................................. 22<br />

6.4 Auswirkungen auf die Landwirtschaft............................................................. 22<br />

6.5 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur .................................................... 23<br />

6.6 Auswirkungen auf die technische Infrastruktur............................................... 23<br />

Seite 2


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

7 HINWEISE ......................................................................................................... 24<br />

7.1 Altstandorte und Altablagerungen.................................................................. 24<br />

7.2 Denkmalschutz .............................................................................................. 24<br />

7.3 Planungsrechtliche Hinweise ......................................................................... 24<br />

7.4 Fluglärm......................................................................................................... 24<br />

7.5 Pflanzliste ...................................................................................................... 24<br />

7.6 Satzung über die Wärmeversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ............................... 26<br />

8 FLÄCHENBILANZ ............................................................................................. 26<br />

9 VERFAHRENSVERMERKE .............................................................................. 27<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

1 Grundlagen der Planaufstellung<br />

1.1 Aufstellungsbeschluss<br />

Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Kommu-<br />

nalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die <strong>Stadt</strong>verordneten-<br />

versammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> in der Sitzung am 21.03.2001 die Aufstellung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> „Auf den Fußstücken“ beschlossen. Der Beschluss<br />

wurde ortsüblich bekannt gemacht.<br />

1.2 Lage und Größe des Plangebietes<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> befindet sich im Hauptort Laa-<br />

ge direkt im östlichen Anschluss an das Baugebiet „Am Fischteich“. Die Flurbe-<br />

zeichnung lautet „Auf den Fußstücken“ woraus sich auch der Name dieses Be-<br />

bauungsplanes ergibt. Der Abstand des Plangebietes zur Pinnower Straße im<br />

Norden beträgt ca. 80 m. Im Süden verläuft die Paul-Korff-Allee in einer Entfer-<br />

nung von ca. 70 m. Der Geltungsbereich umfasst eine im wesentlichen dreiecki-<br />

ge Fläche mit einer Größe von ca. 9,5 ha. Der genaue Zuschnitt ist der Plan-<br />

zeichnung zu entnehmen.<br />

1.3 Planungsanlass, Planungsziele und Standortauswahl<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> verfügt zur Zeit über keine kurzfristig aktivierbaren Flächen für<br />

den Einfamilienhausbau. Gründe dafür sind darin zu sehen, dass zum einen in<br />

einigen unbebauten Bereichen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen Baurecht<br />

ausschließlich für den Geschosswohnungsbau existiert, zum anderen stehen<br />

aufgrund der heterogenen Eigentümerstruktur die Flächen für eine Bebauung<br />

kurz- bis mittelfristig nicht zur Verfügung. Eine ausführliche Darstellung der pla-<br />

nungsrechtlich gesicherten Wohnbauflächen und deren Aktivierungsmöglichkei-<br />

ten ist im Erläuterungsbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> enthalten.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> sieht zur Sicherung ihrer Funktion als Unterzentrum die Not-<br />

wendigkeit, Bauland für Interessenten im Bereich des Einfamilienhausbaus be-<br />

reitzustellen. Dadurch kann gerade jungen Familien ein attraktives Angebot ge-<br />

macht werden, um eine Abwanderung in benachbarte Ortschaften zu verhindern.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

Demnach besteht das städtebauliche Ziel bei der Aufstellung des Bebauungs-<br />

planes <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> „Auf den Fußstücken“ in der Bereitstellung von Flächen für den<br />

Einfamilienhausbau. In Fortführung der westlich des Plangebietes gelegenen<br />

Neubausiedlung „Fischteich“ bietet sich hierfür die Nutzung der direkt östlich an<br />

dieses Gebiet angrenzenden Flächen mit der Flurbezeichnung „Auf den Fußstü-<br />

cken“ an. Der Vorteil einer städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich ist v.a.<br />

darin zu sehen, dass eine konsequente Erweiterung der aufgelockerten Einfami-<br />

lienhausbebauung aus dem Baugebiet „Fischteich“ verfolgt wird. Das Plangebiet<br />

befindet sich entweder im Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> oder kann kurzfristig von priva-<br />

ten Eigentümern erworben werden. Es ist bauplanungsrechtlich momentan als<br />

Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB anzusehen. Daher wird die Aufstellung<br />

dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es erforderlich.<br />

1.4 Raumordnung und Landesplanung<br />

Im Regionalen Raumordnungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock aus<br />

dem Jahr 1994, aufgestellt durch den Regionalen Planungsverband, wird die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> als Unterzentrum ausgewiesen. Die <strong>Stadt</strong> bildet den Endpunkt einer<br />

Siedlungsachse innerhalb des Ordnungsraumes Rostock, die von der <strong>Stadt</strong> Ros-<br />

tock ausgeht und sich Richtung Südosten erstreckt. Laut Raumordnungspro-<br />

gramm ist darauf hinzuwirken, dass in zentralen Orten ein ausreichendes Ange-<br />

bot an dauerhaften Arbeitsplätzen bereitgestellt wird. Das Umfeld des Flugplat-<br />

zes Rostock-<strong>Laage</strong> wird zudem als Siedlungsschwerpunkt für Gewerbe außer-<br />

halb von Siedlungsachsen dargestellt. In der Folge einer gewerblichen Entwick-<br />

lung muss die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> für eine ausreichende Bereitstellung von Wohnbau-<br />

flächen Sorge tragen. Dabei sind alle Marktsegmente der Wohnraumversorgung<br />

(Eigentumsbildung und Mietwohnungsbau) gleichermaßen zu berücksichtigen.<br />

Die Inhalte des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> „Auf den Fußstücken“<br />

unterstützen somit in geeigneter Art und Weise wesentliche Ziele der Raumord-<br />

nung. Dies wird auch aus den vorliegenden Stellungnahmen vom Amt für Raum-<br />

ordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock zur Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes (vgl. unten) deutlich.<br />

Seite 5


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

1.5 Flächennutzungsplan<br />

Zur Zeit führt die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> das 1. Änderungsverfahren für den Flächennut-<br />

zungsplan aus dem Jahre 1998 durch. Durch diese Änderung werden die östli-<br />

chen Teilflächen im Aufstellungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> „Auf den<br />

Fußstücken“ die bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen waren, als<br />

Wohnbaufläche dargestellt. Die FNP-Änderung ist inzwischen von der <strong>Stadt</strong>ver-<br />

treterversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> beschlossen worden.<br />

Seite 6


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

2 Bestandsbeschreibung, Restriktionen und städtebauliches<br />

Konzept<br />

2.1 Bestandsbeschreibung<br />

Der Bereich des Plangebietes wird zur Zeit vollständig als landwirtschaftliche<br />

Fläche (Lehmacker) genutzt. Im Norden, Osten und Süden grenzen ebenfalls<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen an. Im Westen befindet sich die Siedlung Fisch-<br />

teich mit einer Bebauung aus Einzel- und Doppelhäusern.<br />

Die Entfernung zum Zentrum der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> mit den entsprechenden Versor-<br />

gungsmöglichkeiten beträgt ca. 900 m und ist über die Paul-Korff-Allee auch fuß-<br />

läufig erreichbar.<br />

Das Gelände ist wellig und weist Höhen zwischen 26,0 und 35,0 m ü. NN auf.<br />

Die höchsten Punkte liegen dabei im Nordwesten und Südosten des Plangebie-<br />

tes. Insbesondere von der Pinnower Straße (L 18) aus gesehen befindet sich<br />

das Plangebiet in leicht erhöhter Lage.<br />

Eine geeignete Erschließungsmöglichkeit für das Gebiet besteht in Form der<br />

Verlängerung der Fritz-Reuter-Straße aus dem Gebiet Fischteich in Richtung<br />

Osten. Die Fritz-Reuter-Straße hat einen Regelquerschnitt von 8,80 m bei einer<br />

Fahrbahnbreite von 4,80 m, einem kombinierten Park-/ Grünstreifen von 2,0 m<br />

und einer Nebenanlage von ebenfalls 2,0 m.<br />

2.2 Restriktionen<br />

Biotop Fischteich<br />

Südwestlich des Plangebietes befindet sich dass geschützte Biotop Fischteich,<br />

ein Stillgewässer, das vor allem von Amphibien zum Laichen genutzt wird. Die-<br />

ses Gewässer liegt im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 7 „Am Fisch-<br />

teich“ und ist durch entsprechende Festsetzungen gesichert.<br />

Das Biotop Fischteich wird überwiegend von Niederschlagswasser bzw. Sicker-<br />

wasser aus dem Bereich des Plangebietes gespeist, das aufgrund des abfallen-<br />

den Geländes in Richtung Südwesten zum Fischteich abläuft bzw. sickert. Als<br />

Ergebnis einer frühzeitigen Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

des Landkreises Güstrow ist bei der Überplanung des Gebietes „Auf den Fuß-<br />

Seite 7


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

stücken“ sicherzustellen, dass dem Fischteich auch in Zukunft das erforderliche<br />

Wasser zugeleitet wird.<br />

Lärmimmissionen<br />

Nördlich des Plangebietes verläuft in einer Entfernung von mindestens 80 m die<br />

Landesstraße 18 (Pinnower Straße). Die Bauverbotszone entlang von Landes-<br />

straßen außerhalb der Ortsdurchfahrt ragt demnach nicht in das Plangebiet hin-<br />

ein. Zu beachten sind allerdings mögliche Lärmemissionen der Landesstraße.<br />

Der Schallimmissionsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> aus dem Jahre 1998 prognostiziert<br />

für das Jahr 2010 auf der Landesstraße 18 (Pinnower Straße) eine tägliche Ver-<br />

kehrsmenge von ca. 3.720 Kfz. Daraus wurde im Bereich des Ortsausganges für<br />

die Straßenmittelachse ein Schallemissionspegel von ca. 59 dB (A) tagsüber und<br />

49 dB (A) nachts berechnet.<br />

Für Allgemeine Wohngebiete empfiehlt die DIN 18005 „Schallschutz im Städte-<br />

bau“ Immissionswerte von tagsüber 55 dB (A) und nachts 45 dB (A).<br />

Mit Hilfe des Programms SoundPLAN 5.0 wurde von den Bearbeitern dieser<br />

Bauleitplanung eine Umrechnung der Werte des Schallimmissionsplans für Im-<br />

missionsorte mit größeren Entfernungen von der Pinnower Straße vorgenom-<br />

men. Dabei zeigt sich, dass sowohl tagsüber als auch nachts die Orientierungs-<br />

werte der DIN 18005 bereits in einer Entfernung von 30 m zur Straßenmittelach-<br />

se eingehalten werden. Da dass Plangebiet im Minimum eine Entfernung von 80<br />

m zur Pinnower Straße aufweist, sind erhebliche Lärmimmissionen, die in der<br />

Bauleitplanung berücksichtigt werden müssten, nicht zu konstatieren.<br />

Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong><br />

Westlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong>, im Bereich des Ortsteiles Kronskamp, befindet sich<br />

der Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong>. In seinem Umfeld sind Bauhöhenbeschränkungen<br />

gemäß Luftverkehrsgesetz zu beachten. Im Plangebiet sind demnach bauliche<br />

Anlagen bis zu einer Höhe von 140 m ü. NN zulässig. Das vorhandene Gelände<br />

erreicht im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es eine maximale Höhe von 35<br />

m ü. NN. Zusätzlich wird im <strong>Bebauungsplan</strong> eine maximale Gebäudehöhe von 9<br />

m über dem Niveau der jeweils angrenzenden Erschließungsstraße festgesetzt,<br />

so dass Konflikte mit der Bauhöhenbeschränkung gemäß Luftverkehrsgesetz<br />

nicht auftreten können.<br />

Seite 8


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

In Hinsicht auf den Fluglärm befindet sich das Plangebiet außerhalb der Schutz-<br />

zonen nach Fluglärmschutzgesetz. Allerdings können bei einem Überflug von<br />

Flugzeugen einzelne Lärmereignisse nicht vermieden werden.<br />

Sonstiges<br />

Nordöstlich des Plangebietes ist in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> die Trasse einer geplanten innergemeindlichen Verbindungs-<br />

strasse vorgesehen, die auch bereits im wirksamen Flächennutzungsplan (etwas<br />

weiter östlich) dargestellt ist. Ob und wann die dargestellte Trasse realisiert wird,<br />

steht bislang nicht fest. Ebenso wenig lässt sich bei dem momentanen Stand der<br />

Planungen ermitteln, mit welcher Verkehrsbelastung zu rechnen ist und ob ggf.<br />

aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.<br />

Die vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong>ung reagiert auf diesen Sachverhalt in der Form,<br />

als dass keine besonderen Vorkehrungen für den Immissionsschutz getroffen<br />

werden und auch keine Flächen für derartige Maßnahmen im Plangebiet vor-<br />

gehalten werden. Eine andere Vorgehensweise erscheint unter Berücksichtigung<br />

insbesondere der Belange der künftigen Eigentümer der Grundstücke im Plan-<br />

gebiet als nicht sachgerecht. Falls Flächen für Lärmschutzmaßnahmen vorgehal-<br />

ten würden, die anschließend beim Bau der Straße nicht benötigt werden, hätten<br />

die Grundeigentümer den Flächenankauf bereits durch Ihre Erschließungsbei-<br />

träge finanziert. Eine derartige Belastung ist aufgrund des derzeitigen Sachstan-<br />

des bezüglich der Realisierung der Verbindungsstraße nach Ansicht der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Laage</strong> allerdings nicht zu vertreten. Daher ist es sinnvoller, die Frage eines mög-<br />

licherweise notwendigen Schallschutzes dem späteren Planverfahren für die in-<br />

nergemeindliche Verbindungsstraße zu überlassen.<br />

Sonstige störende Nutzungen im Umfeld des Plangebietes sind nicht bekannt.<br />

2.3 Städtebauliches Konzept<br />

Das städtebauliche Konzept sieht für das Plangebiet die Errichtung eines Bau-<br />

gebietes aus Einfamilien- und Doppelhäusern vor, was der tatsächlichen Nach-<br />

frage auf dem Grundstücksmarkt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> entspricht. Die geplanten<br />

Grundstücksgrößen bewegen sich um ca. 650 m 2 , teilweise sind auch Grundstü-<br />

cke mit mehr als 700 m 2 vorgesehen.<br />

Seite 9


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

Als Übergang in die freie Landschaft ist im Norden und Osten des Plangebietes<br />

eine Randeingrünung vorgesehen. Den Übergang im Süden gewährleistet ein<br />

ca. 30 m breiter Grünzug, der vor allem eine Verbindung zum westlich angren-<br />

zenden, geschützten Biotop Fischteich herstellen soll.<br />

Die Erschließung wird von Westen über die Fritz-Reuter-Straße gesichert. In der<br />

Verlängerung dieser Einfahrt wird die Wohnsammelstraße des Baugebietes ent-<br />

wickelt (Planstraße A). Von der Planstraße A zweigen in Richtung Süden fünf<br />

Stichstraßen ab. Der Bereich nördlich der Planstraße A wird durch zwei Ring-<br />

straßen (Planstraße B und Planstraße C) erschlossen.<br />

Um eine zukünftige verkehrliche Anbindung in Richtung Osten und Süden zu<br />

ermöglichen, werden zwei Erschließungsstraßen bis an den Rand der Wohnbau-<br />

flächen geführt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> betont allerdings, dass momentan keine weite-<br />

ren Absichten einer städtebaulichen Entwicklung im Umfeld des Plangebietes<br />

bestehen.<br />

Seite 10


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

3 Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

3.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Für die Bauflächen im Plangebiet wird entsprechend der vorgesehenen Nutzung<br />

ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Tankstellen, Gar-<br />

tenbaubetriebe und Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind auch aus-<br />

nahmsweise nicht zulässig. Diese Festsetzung hat zum Ziel, Betriebe mit einem<br />

großen Flächenbedarf bzw. einem gewissen Störpotential aus der neu entste-<br />

henden Nachbarschaft fernzuhalten, da die Lage im städtebaulichen Gesamtge-<br />

füge für derartige Nutzungen nicht geeignet erscheint. Folgende Nutzungen sind<br />

demnach zulässig bzw. unzulässig:<br />

zulässig sind: nicht zulässig sind:<br />

• Wohngebäude • Gartenbaubetriebe<br />

• die der Versorgung des Gebietes<br />

dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />

• Tankstellen<br />

• nicht störende Handwerksbetriebe • Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />

• Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,<br />

gesundheitliche und sportliche<br />

Zwecke.<br />

ausnahmsweise zulässig sind<br />

• sonstige nicht störende Gewerbebetriebe<br />

• Anlagen für Verwaltungen<br />

3.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Die festgesetzte Grundflächenzahl beträgt 0,3 und bewegt sich damit unterhalb<br />

des zulässigen Höchstmaßes für Allgemeine Wohngebiete. Aufgrund der vorge-<br />

sehenen Grundstücksgröße von jeweils ca. 650 m 2 reicht die festgesetzte<br />

Grundflächenzahl für den Bau eines üblichen Einfamilienhauses bzw. einer Dop-<br />

pelhaushälfte aus. Durch die Begrenzung der Grundflächenzahl wird ein scho-<br />

nender Umgang mit Grund und Boden bei der Planung vorgesehen. Allerdings<br />

sollten nach Auffassung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> keine weiteren Einschränkungen hin-<br />

sichtlich der Versiegelung gem. § 19 Abs. 4 BauNVO vorgenommen werden. Für<br />

Nebenanlagen darf die festgesetzte Grundflächenzahl daher um 50 % über-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

schritten werden, so dass eine maximale Versiegelung des Baugrundstückes<br />

von insgesamt 0,45 nicht überschritten werden darf.<br />

Die Gebäudehöhe wird auf ein für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser übliches Maß<br />

von max. 9 m Höhe (bezogen auf die Höhenlage der Erschließungsstraße) fest-<br />

gesetzt. Damit ist selbst bei einem Gebäudesockel von 0,9 m und einem Vollge-<br />

schoss der Ausbau eines Dachgeschosses problemlos möglich. Entsprechend<br />

der maximalen Gebäudehöhe setzt der <strong>Bebauungsplan</strong> ein Vollgeschoss fest.<br />

Die Höhenlage baulicher Anlagen wird gemäß § 16 Abs. 3 BauNVO in Verbin-<br />

dung mit § 18 BauNVO auf eine Höhe des Erdgeschossfertigfußbodens von ma-<br />

ximal 90 cm über bzw. unter der angrenzenden Erschließungsstraße festgesetzt.<br />

Hiermit wird sowohl die Höhenlage des gesamten Gebäudes als auch die Höhe<br />

des Sockels festgeschrieben, was ebenfalls zum Ziel hat, das Siedlungsbild ein-<br />

heitlich zu gestalten und auffällige Tief- oder Hochlagen der Gebäude zu unter-<br />

binden.<br />

3.3 Höchstzulässige Anzahl der Wohnungen<br />

Für das Allgemeine Wohngebiet wird des weiteren festgesetzt, dass in den<br />

Wohngebäuden maximal zwei Wohneinheiten zulässig sind. Gemäß § 9 Abs. 1<br />

<strong>Nr</strong>. 6 BauGB erfolgt diese Einschränkung aus folgenden Gründen:<br />

Zum einen wird nur eine Siedlungsintensität angestrebt, die dem Charakter einer<br />

locker bebauten Einzelhaussiedlung entspricht. Ein Überhandnehmen von „Mini-<br />

Appartements“ sowie einer unerwünschten städtebaulichen Verdichtung kann mit<br />

dieser Festsetzung entgegen getreten werden. Zum anderen wird dadurch eine<br />

unverhältnismäßig hohe Verkehrsbelastung ausgeschlossen. Einliegerwohnun-<br />

gen unter dem Motto des „Generationenwohnens“ werden durch diese Festset-<br />

zung jedoch ermöglicht.<br />

3.4 Bauweise und Baugrenzen<br />

Die Bauteppiche sind großzügig dimensioniert und so angeordnet, dass den<br />

künftigen Nutzern eine relativ große Gestaltungsmöglichkeit ihres Grundstücks<br />

verbleibt. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen halten die überbaubaren Grund-<br />

stücksflächen einen Abstand von 3 m ein, zum westlich angrenzenden Baugebiet<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

Fischteiche wird ein Abstand von 5 m gewahrt. Die Bauweise wird als offene<br />

Bauweise festgesetzt. Die maximale Gebäudelänge könnte dadurch zwar 50 m<br />

betragen, allerdings ist aufgrund der Einschränkung auf maximal 2 Wohneinhei-<br />

ten pro Einzelhaus (vgl. oben) eine Beschränkung der zulässigen Gebäudelänge<br />

auch nicht mehr erforderlich.<br />

3.5 Verkehrsflächen<br />

Die Erschließungsstraßen im Plangebiet werden entsprechend den Erläuterun-<br />

gen des städtebaulichen Konzeptes festgesetzt. Für die Erschließungsanlagen<br />

sind folgende Regelquerschnitte vorgesehen. Eine Abbildung der Querschnitte<br />

ist im Anhang 1 zu dieser Begründung enthalten.<br />

Planstraße A:<br />

Die Planstraße A ist als Wohnsammelstraße des Baugebietes konzipiert. Ent-<br />

wurfsprinzip ist ein Straßenraum im Trennprinzip. Daraus ergibt sich eine Breite<br />

der Fahrbahn von 5,0 m (für den Begegnungsfall Lkw/Pkw bei verminderter Ge-<br />

schwindigkeit) eine Nebenanlage von 1,5 m und ein kombinierter Grün-<br />

/Parkstreifen von 2,0 m. Mit entsprechender Randeinfassung ergibt sich eine<br />

Breite von insgesamt 9,0 m. Durch eine einseitige Anpflanzung von Bäumen wird<br />

der Straßenraum gefasst und seine Funktion als Wohnsammelstraße gestalte-<br />

risch verdeutlicht.<br />

Planstraßen B und C:<br />

Die Planstraßen B und C haben eine Funktion als Wohnstraße im Mischprinzip.<br />

Eine 3,5 m breite mischfunktionale Fahrbahn soll auch von Fußgängern und<br />

Radfahrern genutzt werden. Daran schließt sich ein 2,0 m breiter Grün- und<br />

Parkstreifen an. Durch ein Verspringen des Grün- und Parkstreifens von einer<br />

Straßenseite zur anderen kann der Straßenraum optisch gegliedert und ver-<br />

kehrstechnisch beruhigt werden. Für seltene Begegnungsfälle Pkw/Lkw sind in<br />

der Erschließungsplanung Begegnungsstellen zu sichern. Insgesamt ergibt sich<br />

einschließlich der Randeinfassung eine Breite der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

von 6,0 m.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

Wohnstichstraßen<br />

Die Wohnstichstraßen sind ebenfalls als mischfunktionale Verkehrsfläche aus-<br />

gebildet. Bei einer Breite von 4,5 m können variable Parkflächen markiert wer-<br />

den, so dass eine Fahrgasse von 2,5 m verbleibt. Die Wohnstichstraßen münden<br />

in einem Wendehammer mit 12 m Durchmesser, in dem das Wenden von Pkw<br />

möglich ist.<br />

Einige Stichstraßen und private Zufahrten im Plangebiet sind für Müllfahrzeuge<br />

nicht befahrbar. Daher müssen im Rahmen der Erschließungsplanung temporäre<br />

Müllsammelplätze im öffentlichen Straßenraum der Planstraßen A, B und C ge-<br />

sichert werden. Die entsprechenden Standortvorschläge sind in der Planzeich-<br />

nung markiert.<br />

Die fußläufigen Anbindungen an den Grünzug sind als Verkehrsfläche besonde-<br />

rer Zweckbestimmung (Zweckbestimmung Fuß- und Radweg) festgesetzt. Die<br />

Breite beträgt 3 m, dadurch können auch Pflege- und Wartungsfahrzeuge die<br />

Zuwegung zum Grünzug nutzen.<br />

3.6 Kinderspielplatz<br />

Im Bereich der südlich gelegenen Grünfläche wird ein Kinderspielplatz mit einer<br />

Gesamtgröße von ca. 1.000 m 2 festgesetzt. Damit soll nicht nur eine Versorgung<br />

des Plangebietes, sondern auch der umliegenden Baugebiete sichergestellt wer-<br />

den. Aufgrund der Größe kann eine ausreichende Spielmöglichkeit für Kleinkin-<br />

der und Kinder im Alter bis zu 12 Jahren angeboten werden.<br />

3.7 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />

Zum Zwecke der Erschließung einiger Grundstücke, die keinen direkten Zugang<br />

zu öffentlichen Straßenverkehrsflächen haben, werden im Norden und Osten<br />

des Plangebietes zwei mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flä-<br />

chen festgesetzt. Sie können für eine private Erschließung von rückwärtigen<br />

Baugrundstücken genutzt werden.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

3.8 Öffentliche Grünflächen<br />

Anpflanzfläche (Randeingrünung)<br />

An der nördlichen und östlichen Seite des Plangebietes soll eine Eingrünung mit<br />

einheimischen, standortgerechten Gehölzen das Baugebiet in die offene Land-<br />

schaft einbinden. Auf Vorschlag des staatlichen Amtes für Umwelt und Natur-<br />

schutz , Rostock, werden maximal 10 m lange Unterbrechungen in der Randein-<br />

grünung als zulässig festgesetzt. Für die Anpflanzung wird ein Pflanzraster von 1<br />

x 1 m festgesetzt.<br />

Grünfläche<br />

Den südlichen Abschluss des Plangebietes bildet ein ca. 30 m breiter Grünzug.<br />

Der Grünzug hat verschiedene Funktionen. Zum einen soll hier der bereits er-<br />

wähnte Kinderspielplatz realisiert werden. Zum anderen sind Maßnahmen für die<br />

Ableitung des Niederschlagswassers vorgesehen. Zusätzlich soll der Grünzug<br />

durch die Anpflanzung einheimischer Bäume und Sträucher in naturschutzfachli-<br />

cher Hinsicht aufgewertet werden, um eine Funktion als naturnahe Verbindung<br />

zwischen dem Biotop Fischteich und dem östlich an das Plangebiet angrenzen-<br />

den Freiraum herzustellen.<br />

Grundstücksbegrünung<br />

Um für die Baugrundstücke ein Mindestmaß an Durchgrünung zu sichern, wird<br />

pro Hausgrundstück die Anpflanzung eines einheimischen Laubbaumes bzw. al-<br />

ternativ eines Obstbaumes festgesetzt.<br />

Begrünung des öffentlichen Verkehrsraumes<br />

Zwecks Begrünung des öffentlichen Verkehrsraumes sind in den Planstraße A, B<br />

und C pro 100 laufende Meter Straßenfläche jeweils drei Bäume anzupflanzen.<br />

Dadurch soll ein Minimum an Durchgrünung im öffentlichen Raum sichergestellt<br />

werden, ohne dass in der späteren Erschließung des Baugebietes zu starke Re-<br />

striktionen (beispielsweise bei der Realisierung der Grundstückszufahrten) zu<br />

verzeichnen sind.<br />

Seite 15


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

4 Örtliche Bauvorschriften<br />

Städtebauliches Ziel der Vorschriften zur Gestaltung gem. § 86 Abs. 4 LBauO<br />

Mecklenburg-Vorpommern ist die Sicherung eines einheitlichen Erscheinungsbil-<br />

des der geplanten Wohnsiedlung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> knüpft dabei an die Ge-<br />

staltungsvorschriften in anderen Baugebieten an (beispielsweise an die Örtlichen<br />

Bauvorschriften im westlich angrenzenden Baugebiet „Fischteich“). Als Ausdruck<br />

des Gestaltungswillens der <strong>Stadt</strong> soll im <strong>Bebauungsplan</strong> ein Rahmen für einige<br />

wesentliche Gestaltungsaspekte vorgegeben werden, der allerdings für die indi-<br />

viduellen Wünsche der künftigen Bauherren einen großen Spielraum offen lässt.<br />

Im einzelnen werden Regelungen zu folgenden Sachverhalten getroffen:<br />

• Dachform,<br />

4.1 Dachform<br />

• Grundstückseinfriedungen<br />

• Satellitenanlagen.<br />

Die örtlichen Bauvorschriften beziehen sich grundsätzlich auf den gesamten Gel-<br />

tungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> „Auf den Fußstücken“. Dabei werden<br />

allerdings für die Bereiche am Rand des Plangebietes etwas restriktivere Vorga-<br />

ben gemacht, als für die Flächen im Inneren des Plangebietes, die von der freien<br />

Landschaft nicht eingesehen werden können. Der Grund für diese Handhabung<br />

ist darin zu sehen, dass nach Ansicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> die Auswirkungen der ge-<br />

planten Bebauung auf das Orts- und Landschaftsbild möglichst geringfügig sein<br />

sollten. Nach Beschlussfassung in der <strong>Stadt</strong>vertretersitzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> sol-<br />

len keine Regelungen zur Farbe der Dacheindeckung vorgenommen werden, um<br />

die Baufreiheit der Eigentümer nicht über Gebühr einzuschränken.<br />

Als Dachform werden im gesamten Baugebiet Satteldach, Walmdach und Krüp-<br />

pelwalmdach zugelassen. Nurdachhäuser (Gebäude mit bis auf den Erdboden<br />

heruntergezogenen Dachflächen) sind nicht zulässig. Durch die ausschließliche<br />

Zulässigkeit der drei erwähnten Dachformen soll eine harmonische Dachland-<br />

schaft innerhalb des Gebietes sichergestellt werden. Den erwünschten einheitli-<br />

chen Gesamteindruck soll die geplante Siedlung insbesondere nach außen de-<br />

monstrieren. Daher werden für die Grundstücke im Inneren des Baugebietes zu-<br />

sätzlich Pultdächer zugelassen, die sich in die gewünschte Dachlandschaft ein-<br />

fügen, ohne den einheitlichen Gesamteindruck zu zerstören.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

4.2 Grundstückseinfriedung<br />

Die Einfriedungen der Baugrundstücke sind straßenseitig als Hecke bis zu einer<br />

maximalen Höhe von 0,7 m auszubilden. Zäune sind nur zulässig, sofern sie zur<br />

Straße durch eine zusätzliche Hecke verdeckt werden. Durch diese Regelung<br />

soll ein harmonisches Bild der Siedlung und die Erlebbarkeit des Straßenraumes<br />

sichergestellt werden.<br />

4.3 Satellitenanlagen<br />

Satellitenanlagen sind nur an den der Straße abgewandten Gebäudeseiten und<br />

mit einem Durchmesser von höchstens 30 cm zulässig. Dadurch soll das städte-<br />

bauliche Erscheinungsbild des Wohngebietes vor einer Beeinträchtigung durch<br />

derartige Anlagen bewahrt werden.<br />

Seite <strong>17</strong>


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

5 Oberflächenentwässerung<br />

Zur Oberflächenentwässerung stehen die Regenrückhaltegräben im Bereich des<br />

Baugebietes Fischteich zur Verfügung. Diese sind nach Auskunft des Ingenieur-<br />

büros Kulta, Güstrow, in ihrer Dimensionierung so ausreichend bemessen wor-<br />

den, dass auch das Niederschlagswasser aus dem geplanten Baugebiet „Auf<br />

den Fußstücken“ aufgenommen werden kann. Die Zuleitung des Oberflächen-<br />

wassers zu diesen Regenrückhaltegräben erfolgt für den nördlichen und südli-<br />

chen Teil des Plangebietes getrennt.<br />

Das Oberflächenwasser aus dem nördlichen Teilgebiet (ca. ein Drittel der Ge-<br />

samtfläche des Plangebietes) wird in Leitungen, die im öffentlichen Straßenraum<br />

verlaufen, gesammelt und anschließend durch das Baugebiet „Fischteich“ in die<br />

erwähnte Rückhaltung geleitet. Leitungstrassen stehen hier zur Verfügung.<br />

Das südliche Teilgebiet entwässert über Rohrleitungen in Richtung Süden. Ein<br />

Teil dieses Wassers soll in das Biotop Fischteich eingeleitet werden, der andere<br />

Teil fließt über Gräben in die bereits erwähnten Rückhaltegräben im Baugebiet<br />

Fischteich.<br />

Aufgrund der aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Zuleitung von Nieder-<br />

schlagswasser in das geschützte Biotop Fischteich wird das Oberflächenwasser<br />

im westlichen Teil des vorgesehenen Grünzugs durch einen offenen Graben ge-<br />

leitet. Hier soll mittels einer Reduzierung der Fließgeschwindigkeit eine Vorreini-<br />

gung des Oberflächenwassers erzielt werden. Ferner sollen aufschwimmende<br />

Leichtstoffe (Öle, Fette etc.) durch geeignete Maßnahmen (z.B. Tauchwand) ab-<br />

geschieden werden. Entsprechende Maßnahmen sind im Rahmen der Erschlie-<br />

ßungsplanung mit dem Landkreis Güstrow (insbesondere Untere Naturschutz-<br />

behörde und Untere Wasserbehörde) abzustimmen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

6 Auswirkungen der Planung<br />

6.1 Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

Die Biotopstruktur im Plangebiet ist einheitlich als Lehmacker mit derzeit intensi-<br />

ver landwirtschaftlicher Nutzung anzusehen. Um die maßgeblichen Ressourcen<br />

bzw. Schutzgüter (Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Kli-<br />

ma/Luft, Landschaftsbild) in planungsrelevantem Umfang erfassen und bewerten<br />

zu können, ist im Februar 2001 eine Geländebegehung durchgeführt worden.<br />

In Anlehnung an die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ (Mecklenburg-<br />

Vorpommern, 1999) wurde der Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und be-<br />

wertet. Nach einer bilanzierenden Gegenüberstellung der Bestands- und der<br />

Planungswerte verbleibt ein extern zu kompensierender Bedarf von 13.553 Flä-<br />

chenäquivalenten. Dieser Bedarf kann auf Flurstücken kompensiert werden, die<br />

im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> stehen. Vorgesehen ist eine Aufwertung am Plud-<br />

derbach bzw. an der Bollenhalterwiese am Ortseingang der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> im Be-<br />

reich des Knotenpunktes Hauptstraße/B 108. Mit den Flurstücken 412, 413, 414,<br />

415/1 und 416 der Flur 12 stehen insgesamt <strong>17</strong>.887 m² Grünland, 2.646 m² Gar-<br />

tenbrache und 2.918 m² Pludderbachgraben für Kompensationsmaßnahmen zur<br />

Verfügung. Die Flächen befinden sich sämtlich im Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong>.<br />

In Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde wurde folgender Maß-<br />

nahmenkomplex entwickelt:<br />

• Anstau des Pludderbaches um ca. 20 cm,<br />

• Wiedervernässung mit sukzessiver Verschilfung der Bollenhalterwiese,<br />

• Neuanpflanzung standortgerechter Obstbäume im Bereich der etwas hö-<br />

her gelegenen ehemaligen Hausgartenflächen,<br />

• Neuanlage offener Wasserflächen innerhalb kleinerer Senken,<br />

• geringfügige Anhebung kleinerer Bereiche durch Erdanschüttung, um<br />

darauf vereinzelt standortgerechte einheimische Laubgehölze pflanzen zu<br />

können.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

Das durch die ökologische Wertsteigerung erzielbare Flächenäquivalent reicht<br />

zur Kompensation der durch den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> entstehenden Beein-<br />

trächtigungen von Natur und Landschaft aus.<br />

6.2 Prüfung der Umweltverträglichkeit<br />

6.2.1 Erforderlichkeit einer Prüfung<br />

Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des UVP-Änderungsrichtlinie vom<br />

27.07.2001 besteht für bestimmte bauplanungsrechtliche Vorhaben eine Ver-<br />

pflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).<br />

In Bezug auf Städtebauprojekte - wozu das geplante Wohngebiet auf den Fuß-<br />

stücken zweifelsohne zu zählen ist - unterscheidet das Gesetz hinsichtlich der<br />

Größe der Projekte. Beurteilungsmaßstab ist die versiegelbare Grundfläche im<br />

Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO.<br />

Bei einer versiegelbaren Grundfläche > 100.000 m 2 ist eine UVP durchzuführen.<br />

Bei einer versiegelbaren Grundfläche zwischen 20.000 und 100.000 m 2 ist eine<br />

„allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls“ in Hinsicht auf die UVP-Pflicht vorzu-<br />

nehmen. Bei Städtebauprojekten mit einer versiegelbaren Grundfläche < 20.000<br />

m 2 ist weder eine Vorprüfung noch eine UVP durchzuführen.<br />

Der Geltungsbereich des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>entwurfs „Auf den Fuß-<br />

stücken“ umfasst eine Fläche von ca. 9,5 ha. Davon werden ca. 7,08 ha als All-<br />

gemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Verkehrsfläche beträgt ca. 1,05 ha (vgl.<br />

dazu Kapitel 8 Flächenbilanz).<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> ist die zulässige Grundflächenzahl auf 0,3 festgesetzt. Zu-<br />

sätzlich ist gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung um 50 % durch<br />

Nebenanlagen zulässig. Insgesamt ergibt sich also eine maximale Grundflä-<br />

chenzahl von 0,45. Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes können aufgrund<br />

der Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es demnach ca. 31.860 m 2 versiegelt<br />

werden. Hierzu sind die öffentlichen Verkehrsflächen zu addieren, die zu max.<br />

100 % versiegelt werden können. Insgesamt ist innerhalb des Plangebietes von<br />

einer möglichen Versiegelung von ca. 42.360 m 2 auszugehen.<br />

Damit unterliegt der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> „ Auf den Fußstücken“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Laage</strong> der sogenannten Vorprüfungspflicht, um die Erforderlichkeit einer UVP<br />

festzustellen. Als zuständige Behörde fungiert die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong>, da sie auch<br />

Plangeber für die Bauleitplanung ist.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

6.2.2 Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls<br />

In der Anlage 2 des Gesetzes zur Umsetzung des UVP-Änderungsrichtlinie vom<br />

27.07.2001 ist eine Liste von Kriterien zur Vorprüfung des Einzelfalls abgedruckt.<br />

Auf eine vollständige Auflistung dieser Kriterien wird hier aus Platzgründen ver-<br />

zichtet. Die folgende Prüfung orientiert sich an den dort aufgeführten Kriterien.<br />

Merkmale des Vorhabens<br />

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein locker bebautes Einzel-<br />

hausgebiet einschließlich der erforderlichen Verkehrsflächen. Innerhalb des<br />

Wohngebietes entstehen zu über 50 % private Gartenflächen. Besondere Aus-<br />

wirkungen auf die Abfallerzeugung, die Umweltverschmutzungen bzw. Belästi-<br />

gungen sowie das Unfallrisiko, die über das übliche Maß eines Wohngebietes<br />

hinausgehen, sind nicht zu erkennen.<br />

Standort des Vorhabens<br />

Wie bereits in Kapitel 2.2 erwähnt, ist der gesamte Bereich des Plangebietes als<br />

Lehmacker einzuordnen und wird landwirtschaftliche intensiv genutzt. Im Vorfeld<br />

der Bauleitplanung wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises<br />

Güstrow Kontakt aufgenommen, um mögliche Beeinträchtigungen von Schutzgü-<br />

tern innerhalb und außerhalb des Plangebiets zu ermitteln. Besondere Wertigkei-<br />

ten innerhalb des Plangebietes wurden nicht gesehen. Zu beachten ist allerdings<br />

der bereits in Kapitel 2.2 geschilderte Sachverhalt bezüglich des östlich angren-<br />

zenden Biotops Fischteich, sowie die Bedeutung des Plangebietes als Durch-<br />

zugsraum für Amphibien, die das Laichgewässer Fischteich erreichen wollen.<br />

Unter der Voraussetzung, dass sowohl die Versorgung des Fischteich mit saube-<br />

rem Oberflächenwasser als auch eine Grünverbindung zwischen dem Fischteich<br />

und dem östlich angrenzenden Freiraum dauerhaft gesichert wird, sind durch ei-<br />

ne Bebauung des Plangebietes allerdings keine erheblichen Auswirkungen auf<br />

die Schutzgüter gemäß § 2 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-<br />

fung (UVPG) zu konstatieren.<br />

Schutzgebiete, wie sie in <strong>Nr</strong>. 2 der Anlage 2 des Gesetzes zur Umsetzung des<br />

UVP-Änderungsrichtlinie vom 27.07.2001 aufgeführt werden, sind im Plangebiet<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

und in seinem Umfeld mit Ausnahme des bereits erwähnten Biotops Fischteich<br />

nicht vorhanden.<br />

Merkmale der möglichen Auswirkungen<br />

Unter der Voraussetzung der Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung<br />

von Beeinträchtigungen des Biotops Fischteich, die im Grünordnungsplan zu<br />

diesem <strong>Bebauungsplan</strong> ermittelt und beschrieben sowie in der Planzeichnung<br />

entsprechend festgesetzt wurden, besteht kein Grund zu der Annahme, das er-<br />

hebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter nach dem UVPG eintre-<br />

ten werden.<br />

6.3 Auswirkungen auf die Nachbarschaft<br />

Negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft sind nicht zu erwarten, da die an-<br />

grenzende Bebauung ebenfalls als Wohngebiet festgesetzt ist. Der Verkehr, der<br />

die Zufahrt über die verlängerte Fritz-Reuter-Straße nutzt, wird zu keinen nen-<br />

nenswerten Lärmemissionen führen.<br />

6.4 Auswirkungen auf die Landwirtschaft<br />

Die gesamte Fläche des Plangebietes (9,5 ha) wird zur Zeit landwirtschaftlich<br />

genutzt. Allerdings handelt es sich dabei um Pachtflächen, die nicht im Besitz ei-<br />

nes Landwirtes stehen. Da die gesamten zur Zeit verfügbaren Wohnbauflächen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> landwirtschaftlich genutzt werden, kann eine Versorgung der<br />

Bevölkerung mit Baugrundstücken nur zu Lasten von Ackerflächen gehen. Diese<br />

Beeinträchtigung der Landwirtschaft scheint der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> in der Abwägung<br />

der Belange allerdings akzeptabel.<br />

Durch die vorliegende Planung werden keine landwirtschaftlich genutzten Wege<br />

beeinträchtigt. Die Zuwegungen zu den umliegenden Feldern bleiben wie bisher<br />

erhalten.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

6.5 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur<br />

Die nächstgelegene Grundschule befindet sich im Schul- und Sportkomplex an<br />

der Schulstraße. Da die Schülerzahlen in den letzten Jahren rückläufig sind, ste-<br />

hen hier nach Auskunft der Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ausreichend Reserven<br />

für die Aufnahme zusätzlicher Schüler bereit.<br />

Ein Kindergarten steht ebenfalls an der Schulstraße zur Verfügung.<br />

6.6 Auswirkungen auf die technische Infrastruktur<br />

Das Niederschlagswasser des Plangebietes soll wie erwähnt in die vorhandene<br />

Regenrückhaltung im Baugebiet Fischteich eingeleitet werden. Zusätzliche<br />

Rückhaltungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger können im Raum der öffentlichen<br />

Verkehrsflächen verlegt werden bzw. sind durch ein Leitungsrecht gesichert.<br />

Das Plangebiet wird vom Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband<br />

Güstrow-Bützow-Sternberg / Eurawasser versorgt. Die Abfallentsorgung erfolgt<br />

über den Landkreis.<br />

Der Anschluss an das zentrale Telekommunikationsnetz erfolgt z.B. durch die<br />

Telekom AG. Die Stromversorgung wird durch die WEMAG sichergestellt.<br />

Für die Beheizung der Gebäude ist eine Versorgung mit Fernwärme vorgesehen.<br />

Auf die Satzung über die Wärmeversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> wird hingewie-<br />

sen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

7 Hinweise<br />

7.1 Altstandorte und Altablagerungen<br />

Hinweise auf Altablagerungen im Planbereich liegen nicht vor. Sollten bei den<br />

geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte<br />

zutage treten, so ist unverzüglich der Landkreis Güstrow zu benachrichtigen.<br />

7.2 Denkmalschutz<br />

Kulturdenkmale sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten bei den geplanten Bau-<br />

und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, sind<br />

diese Funde meldepflichtig. Es wird gebeten, die Funde unverzüglich einer<br />

Denkmalbehörde oder einem Beauftragten für die archäologische Denkmalpfle-<br />

ge zu melden.<br />

7.3 Planungsrechtliche Hinweise<br />

7.4 Fluglärm<br />

Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990.<br />

Im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> können durch die Nähe zum Flugha-<br />

fen Rostock-<strong>Laage</strong> und den Überflug von Flugzeugen einzelne Lärmereignisse<br />

nicht vermieden werden. Dieser Lärm liegt unterhalb der gesetzlichen Schwel-<br />

lenwerte.<br />

7.5 Pflanzliste<br />

Bei allen Pflanzmaßnahmen soll die nachfolgend aufgeführte Pflanzliste berück-<br />

sichtigt werden.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

Gehölze<br />

Aschweide Salix cinerea<br />

Brombeere Rubus fruticosus<br />

Bruchweide Salix fragilis<br />

Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna<br />

Esche Fraxinus excelsior<br />

Faulbaum Rhamnus frangula<br />

Feldahorn Acer campestre<br />

Felsenbirne Amelanchier laevis<br />

Gemeine Birke Betula pendula<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Haselnuß Corylus avellana<br />

Holunder Sambucus nigra<br />

Hundsrose Rosa canina<br />

Kornelkirsche Cornus mas<br />

Kreuzdorn Rhamnus cathartica<br />

Ohrweide Salix aurita<br />

Pfaffenhütchen Euonymus europaea<br />

Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />

Salweide Salix caprea<br />

Schlehe Prunus spinosa<br />

Schneeball Viburnum opulus<br />

Schwarzerle Alnus glutinosa<br />

Schwed. Mehlbeere Sorbus intermedia<br />

Sommerlinde Tilia platyphyllos<br />

Stieleiche Quercus robur<br />

Vogelkirsche Prunus avium<br />

Weißdorn Crataegus monogyna<br />

Wildapfel Malus sylvestris<br />

Wildbirne Pyrus communis<br />

Wolliger Schneeball Viburnum lantana<br />

Zitterpappel Populus tremula<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

7.6 Satzung über die Wärmeversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

Auf die Verpflichtung zum Anschluss der Baugrundstücke an die Versorgungslei-<br />

tungen zur Wärmeversorgung gemäß § 4 Satzung über die Wärmeversorgung in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> wird hingewiesen.<br />

8 Flächenbilanz<br />

Das Plangebiet weist eine Gesamtgröße von 9,5 ha auf. Aus der nachstehend<br />

aufgeführten Tabelle kann die Aufteilung in einzelne Teilflächen entnommen<br />

werden.<br />

Gebietskategorie Größe in m 2<br />

Allgemeines Wohngebiet 70.800<br />

Verkehrsfläche 10.500<br />

Grünfläche 13.800<br />

davon Spielplatz 1.000<br />

Randeingrünung 1.400<br />

Gesamt 95.100<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

9 Verfahrensvermerke<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“,<br />

wurde von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> am 21.03. 2001<br />

gefasst.<br />

Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“, hat mit dem<br />

Begründungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.08.2001 bis<br />

21.09.2001 öffentlich ausgelegen.<br />

Nach Prüfung der Anregungen und Bedenken hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> in<br />

seiner Sitzung am 14.11.2001 den <strong>Bebauungsplan</strong> als Satzung gemäß § 10<br />

BauGB sowie die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung beschlossen.<br />

<strong>Laage</strong>, den .......................................<br />

........................................ ..................................<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> “Auf den Fußstücken“<br />

Entwurfs- und Verfahrensbetreuung<br />

Bearbeitet im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

INGENIEURE•ARCHITEKTEN•STADTPLANER<br />

Thalen Consult GmbH • Stau 91 • 26122 Oldenburg<br />

Thalen Consult GmbH<br />

Bauassessor O. Freitag<br />

Oldenburg, 15.11.2001<br />

Gedruckt: 08.07.04 13:45<br />

Seite 28

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