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Kindertageseinrichtung - Schulamt für die Stadt Krefeld

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Informationen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern<br />

der Vierjährigen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Krefeld</strong> - FB 51, FB 40, RAA und das <strong>Schulamt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Krefeld</strong> Februar 2012<br />

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Was Sie heute erwarten<br />

dürfen…<br />

• Informationen über <strong>die</strong> Erziehungs- und<br />

Bildungsarbeit der <strong>Kindertageseinrichtung</strong><br />

• Informationen über Fördermöglichkeiten vor<br />

Schulbeginn<br />

• Informationen zum Sprachstand<br />

• Informationen zum Schulanfang<br />

• Gelegenheit zum Gespräch und zur Klärung<br />

von Fragen<br />

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Das Kind und seine Partner<br />

Kindertages<br />

stätte<br />

Elternhaus<br />

Kind<br />

G Grund-<br />

s schule<br />

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Schulgesetz <strong>für</strong> das Land<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

§ 36 Vorschulische Beratung und Förderung<br />

(1) Der Schulträger lädt gemeinsam mit den<br />

Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen<br />

<strong>für</strong> Kinder und der Grundschulen<br />

<strong>die</strong> Eltern, deren Kinder in zwei<br />

Jahren eingeschult werden, zu einer<br />

Informationsveranstaltung ein, in der <strong>die</strong><br />

Eltern über vorschulische Fördermöglichkeiten<br />

beraten werden.<br />

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<strong>Kindertageseinrichtung</strong> als erste<br />

Bildungsinstitution<br />

• Die <strong>Kindertageseinrichtung</strong> führt <strong>die</strong> Bildungs-<br />

und Erziehungsarbeit der Eltern ergänzend<br />

und begleitend weiter.<br />

Bildung in der Kita ist<br />

mehr als Aneignung von<br />

Wissen und Fertigkeiten<br />

Ihr Kind wird auf künftige<br />

Lebens – und<br />

Lernaufgaben vorbereitet<br />

In der Kita wird Ihr Kind<br />

in allen Bereichen seiner<br />

Persönlichkeit gefördert<br />

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Rechtliche Grundlage<br />

• Das Gesetz über<br />

Tageseinrichtungen <strong>für</strong><br />

Kinder (Kibiz) formuliert<br />

einen eigenständigen<br />

Bildungsauftrag <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Tageseinrichtungen.<br />

• Das Schulgesetz NRW<br />

formuliert den Bildungsauftrag<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Schule.<br />

Bildungsauftrag<br />

• Die verschiedenen Träger<br />

von Tageseinrichtungen und<br />

<strong>die</strong> Ministerien <strong>für</strong> Schule,<br />

Jugend und Kinder haben<br />

zudem eine gemeinsame<br />

Bildungsvereinbarung<br />

unterzeichnet.<br />

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Bewegung<br />

Natur<br />

Bildungsbereiche<br />

Gestalten<br />

Sprache<br />

Kulturelle<br />

Umwelten<br />

Spielen<br />

Me<strong>die</strong>n<br />

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Sprache als Schlüssel zur Bildung<br />

• Die Sprache erschließt dem Kind <strong>die</strong> Welt, in der es<br />

lebt.<br />

• Frühe Erkenntnisse und Feststellungen sind Grundlage<br />

<strong>für</strong> eine Sprachförderung.<br />

• Sprachförderung ist bereits im Rahmen des ganzheitlichen<br />

Ansatzes im Programm der Tageseinrichtung<br />

verankert.<br />

• Gesetzliche Verankerung einer flächendeckenden<br />

Sprachstandserhebung <strong>für</strong> alle Kinder im Schulgesetz.<br />

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Sprachstandsfeststellungsverfahren in der Praxis<br />

• Stufe 1<br />

• Durchführung des Tests<br />

„Besuch im Zoo“ in der Zeit<br />

vom 26.03.2012 bis<br />

04.05.2012 in den<br />

<strong>Kindertageseinrichtung</strong>en.<br />

• Am Ende der ersten Stufe<br />

ordnet <strong>die</strong> Lehrkraft nach<br />

gemeinsamer Beratung mit der<br />

Erzieherin bzw. dem Erzieher<br />

und mit Hilfe der<br />

Entscheidungsmatrix <strong>die</strong> Kinder<br />

folgenden Fallgruppen zu :<br />

Die <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en informieren<br />

<strong>die</strong> Eltern über den Termin der ersten Stufe<br />

● Kinder, <strong>die</strong> bereits so viele Punkte erreichen,<br />

dass deutlich wird, dass sie keine zusätzliche<br />

Sprachförderung benötigen.<br />

Für sie ist <strong>die</strong> Sprachstandsfeststellung<br />

beendet!<br />

● Kinder, <strong>die</strong> in einem Punktbereich liegen,<br />

bei dem noch keine definitive Aussage zur<br />

Sprachentwicklung getroffen werden kann<br />

Diese Kinder nehmen am Test der Stufe<br />

2 teil!<br />

● Kinder, <strong>die</strong> so wenige Punkte erreichen,<br />

dass bereits <strong>die</strong> erste Stufe der Sprach-<br />

standsfeststellung eine zusätzliche<br />

Sprachförderung nahe legt.<br />

Für sie ist <strong>die</strong> Sprachstandsfeststellung ebenfalls<br />

beendet, unter der Voraussetzung, dass <strong>die</strong><br />

Erzieherin / der Erzieher <strong>die</strong>ser Einschätzung<br />

zustimmen!<br />

Sprachförderbedarf wird verbindlich<br />

festgestellt!<br />

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Spiel „Besuch im Zoo“<br />

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Spielmaterial<br />

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Beispiel zur Durchführung BiZ<br />

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Sprachstandsfeststellungsverfahren in der Praxis<br />

• Stufe 2<br />

• Zur 2. vertieften Stufe des Verfahrens<br />

werden eingeladen:<br />

► alle Kinder, deren Sprachentwicklung<br />

im Rahmen der ersten Stufe nicht<br />

eindeutig feststellbar war<br />

► alle Kinder, <strong>die</strong> nicht an Stufe 1 teilge-<br />

nommen haben<br />

► auf Wunsch der Erziehungsberech-<br />

tigten<br />

Die beteiligten Grundschulen laden im<br />

Auftrag des <strong>Schulamt</strong>es <strong>die</strong> Kinder zur<br />

2.Stufe schriftlich ein.<br />

Sie können <strong>die</strong> Kinder in ihre Schule<br />

Einladen oder <strong>die</strong> zweite Stufe – wenn <strong>die</strong><br />

<strong>Kindertageseinrichtung</strong> einverstanden ist –<br />

auch dort durchführen.<br />

Terminänderungen sind nur aus zwingenden<br />

Gründen möglich.<br />

Besuch im Pfiffikus-Haus“ ist ein<br />

Einzeltest (cirka 20-25 Minuten)<br />

Durchgeführt wird der Test in der Zeit<br />

Vom 30.05.2012 bis 29.06.2012<br />

Kinder, <strong>die</strong> zu dem vorgegebenen<br />

Termin nicht erscheinen, werden durch<br />

das <strong>Schulamt</strong> zu einem zweiten<br />

Termin eingeladen.<br />

Die Erziehungsberechtigten werden<br />

über das Ergebnis der ersten wie<br />

auch der zweiten Sprachstands-<br />

feststellung unmittelbar, schriftlich,<br />

in Form des Ergebnisbogens<br />

informiert.<br />

(parallel auch das <strong>Schulamt</strong>)<br />

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Info<br />

Info<br />

Info<br />

Förderbedarf wird festgestellt.<br />

Was ist zu tun?<br />

Falls das Kind noch keine <strong>Kindertageseinrichtung</strong> besucht, werden Sie gebeten,<br />

ihr Kind in einer KiTa anzumelden und dem <strong>Schulamt</strong> mitzuteilen, dass Sie ihr<br />

Kind in einer <strong>Kindertageseinrichtung</strong> angemeldet haben.<br />

Kinder, bei denen Sprachförderbedarf festgestellt wurde und <strong>die</strong> weiterhin keine<br />

<strong>Kindertageseinrichtung</strong> besuchen, werden vom <strong>Schulamt</strong> durch förmlichen, begründeten<br />

Bescheid zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs<br />

verpflichtet.<br />

Die Durchführung der zusätzlichen Sprachförderung erfolgt in den <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en.<br />

Sie ist konzeptionell in <strong>die</strong> grundständige Sprachförderung,<br />

<strong>die</strong> Teil des Bildungsauftrages der Einrichtung ist, eingebettet.<br />

Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Förderung (Ergebnisbögen)<br />

sind der Tageseinrichtung vorzulegen<br />

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allgemeine Sprachförderung im Rahmen<br />

der Bildungsvereinbarung<br />

Spracherwerb findet im alltäglichen Bildungsprozess statt, bei dem der<br />

Spielgedanke im Vordergrund des Geschehens steht. Dies geschieht am<br />

häufigsten in nachfolgenden Situationen:<br />

Bilderbuchbetrachtungen, Erzähl- und Vorleseanlässe, Lieder, Singspiele, Hand-<br />

und Fingerspiele, Rollenspiele, Gesellschaftsspiele, Gespräche etc.<br />

zusätzliche Sprachförderung im Rahmen<br />

der Sprachstandsfeststellung<br />

Alltägliche Aktivitäten werden <strong>für</strong> geplante Sprachförderung nutzbar gemacht.<br />

Nach einer Kategorisierung der Sprachstände werden Förderpläne <strong>für</strong> das einzelne<br />

Kind erstellt.<br />

In Spielsituationen, <strong>die</strong> vorrangig das Kind bestimmt, werden systematisch<br />

Fördereinheiten im Sinne einer gezielten Sprachförderung eingeflochten und<br />

anschließend dokumentiert.<br />

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Bildungsauftrag der Grundschule<br />

Alle Kinder in ihrer<br />

Persönlichkeit individuell<br />

zu fördern<br />

Ihre Lernfreude zu erhalten<br />

und weiterzuführen<br />

Sie zu systematischen<br />

Lernen hinzuführen<br />

Ihnen grundlegende<br />

Kenntnisse Fähigkeiten und<br />

Haltungen zu vermitteln<br />

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Fähigkeiten zum Schulanfang, <strong>die</strong> Sie als Erziehungsberechtigte<br />

bereits täglich aufbauen und unterstützen<br />

• Bewegung (Geschicklichkeit)<br />

• Wahrnehmung (sehen, hören, orientieren)<br />

• Sprache (sprechen, hören, zuhören, verstehen, anwenden)<br />

• Mathematik (zählen, Mengen erfassen, vergleichen)<br />

• Umgang mit anderen (Kooperationsfähigkeit)<br />

• Lernen und leisten (Begeisterung, Heraus-forderung)<br />

• Umwelterfahrung<br />

• Selbstständigkeit<br />

• Selbstbestimmung<br />

• Selbstbewusstsein<br />

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Rechtliche Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Einschulung in zwei Jahren<br />

§ 35 Abs. 1<br />

Schulgesetz NRW<br />

(1)Die Schulpflicht beginnt <strong>für</strong><br />

Kinder, <strong>die</strong> bis zum Beginn<br />

des 30. September das<br />

sechste Lebensjahr vollendet<br />

haben, am<br />

1. August desselben<br />

Kalenderjahres.<br />

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Allgemeine Informationen zur<br />

Einschulung in zwei Jahren<br />

Ihr Kind ist im Zeitraum 01.10.2007 bis 30.09.2008 geboren<br />

• Dann wird Ihr Kind zum Schuljahr 2014/2015 schulpflichtig.<br />

• Es steht Ihnen frei Ihr Kind vorzeitig einzuschulen, wenn es <strong>die</strong><br />

körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt und im<br />

sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.<br />

• Die Entscheidung über <strong>die</strong> Aufnahme trifft <strong>die</strong> Schulleitung.<br />

• Vorzeitig eingeschulte Kinder werden mit der Aufnahme<br />

schulpflichtig<br />

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Wahl der Grundschule und<br />

Verfahren bei der Aufnahme<br />

Sie können bei der Grundschule Ihrer<br />

Wahl anmelden. Die Schule kann im<br />

Rahmen der festgelegten Kapazitäten<br />

aufnehmen. Kann <strong>die</strong> Schule nicht alle<br />

angemeldeten Kinder aufnehmen, weist<br />

sie unter Berücksichtigung festgelegter<br />

Kriterien ab.<br />

• Infotage in den<br />

Grundschulen<br />

• Anmeldetermine bis<br />

15. November<br />

• Schulärztliche<br />

Untersuchung<br />

• Einschulungsparcours<br />

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Noch Fragen, Anregungen,<br />

Gesprächsbedarf ?<br />

Herzlichen Dank <strong>für</strong> Ihre Aufmerksamkeit!<br />

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www.krefeld.de<br />

Startseite > Gesundheit & Soziales > Kinder & Jugend & Familienportal ><br />

Tagesbetreuung <strong>für</strong> Kinder > <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en von A bis Z<br />

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