Kindertageseinrichtung - Schulamt für die Stadt Krefeld
Kindertageseinrichtung - Schulamt für die Stadt Krefeld
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Informationen<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern<br />
der Vierjährigen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Krefeld</strong> - FB 51, FB 40, RAA und das <strong>Schulamt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Krefeld</strong> Februar 2012<br />
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Was Sie heute erwarten<br />
dürfen…<br />
• Informationen über <strong>die</strong> Erziehungs- und<br />
Bildungsarbeit der <strong>Kindertageseinrichtung</strong><br />
• Informationen über Fördermöglichkeiten vor<br />
Schulbeginn<br />
• Informationen zum Sprachstand<br />
• Informationen zum Schulanfang<br />
• Gelegenheit zum Gespräch und zur Klärung<br />
von Fragen<br />
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Das Kind und seine Partner<br />
Kindertages<br />
stätte<br />
Elternhaus<br />
Kind<br />
G Grund-<br />
s schule<br />
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Schulgesetz <strong>für</strong> das Land<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
§ 36 Vorschulische Beratung und Förderung<br />
(1) Der Schulträger lädt gemeinsam mit den<br />
Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen<br />
<strong>für</strong> Kinder und der Grundschulen<br />
<strong>die</strong> Eltern, deren Kinder in zwei<br />
Jahren eingeschult werden, zu einer<br />
Informationsveranstaltung ein, in der <strong>die</strong><br />
Eltern über vorschulische Fördermöglichkeiten<br />
beraten werden.<br />
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<strong>Kindertageseinrichtung</strong> als erste<br />
Bildungsinstitution<br />
• Die <strong>Kindertageseinrichtung</strong> führt <strong>die</strong> Bildungs-<br />
und Erziehungsarbeit der Eltern ergänzend<br />
und begleitend weiter.<br />
Bildung in der Kita ist<br />
mehr als Aneignung von<br />
Wissen und Fertigkeiten<br />
Ihr Kind wird auf künftige<br />
Lebens – und<br />
Lernaufgaben vorbereitet<br />
In der Kita wird Ihr Kind<br />
in allen Bereichen seiner<br />
Persönlichkeit gefördert<br />
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Rechtliche Grundlage<br />
• Das Gesetz über<br />
Tageseinrichtungen <strong>für</strong><br />
Kinder (Kibiz) formuliert<br />
einen eigenständigen<br />
Bildungsauftrag <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Tageseinrichtungen.<br />
• Das Schulgesetz NRW<br />
formuliert den Bildungsauftrag<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Schule.<br />
Bildungsauftrag<br />
• Die verschiedenen Träger<br />
von Tageseinrichtungen und<br />
<strong>die</strong> Ministerien <strong>für</strong> Schule,<br />
Jugend und Kinder haben<br />
zudem eine gemeinsame<br />
Bildungsvereinbarung<br />
unterzeichnet.<br />
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Bewegung<br />
Natur<br />
Bildungsbereiche<br />
Gestalten<br />
Sprache<br />
Kulturelle<br />
Umwelten<br />
Spielen<br />
Me<strong>die</strong>n<br />
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Sprache als Schlüssel zur Bildung<br />
• Die Sprache erschließt dem Kind <strong>die</strong> Welt, in der es<br />
lebt.<br />
• Frühe Erkenntnisse und Feststellungen sind Grundlage<br />
<strong>für</strong> eine Sprachförderung.<br />
• Sprachförderung ist bereits im Rahmen des ganzheitlichen<br />
Ansatzes im Programm der Tageseinrichtung<br />
verankert.<br />
• Gesetzliche Verankerung einer flächendeckenden<br />
Sprachstandserhebung <strong>für</strong> alle Kinder im Schulgesetz.<br />
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Sprachstandsfeststellungsverfahren in der Praxis<br />
• Stufe 1<br />
• Durchführung des Tests<br />
„Besuch im Zoo“ in der Zeit<br />
vom 26.03.2012 bis<br />
04.05.2012 in den<br />
<strong>Kindertageseinrichtung</strong>en.<br />
• Am Ende der ersten Stufe<br />
ordnet <strong>die</strong> Lehrkraft nach<br />
gemeinsamer Beratung mit der<br />
Erzieherin bzw. dem Erzieher<br />
und mit Hilfe der<br />
Entscheidungsmatrix <strong>die</strong> Kinder<br />
folgenden Fallgruppen zu :<br />
Die <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en informieren<br />
<strong>die</strong> Eltern über den Termin der ersten Stufe<br />
● Kinder, <strong>die</strong> bereits so viele Punkte erreichen,<br />
dass deutlich wird, dass sie keine zusätzliche<br />
Sprachförderung benötigen.<br />
Für sie ist <strong>die</strong> Sprachstandsfeststellung<br />
beendet!<br />
● Kinder, <strong>die</strong> in einem Punktbereich liegen,<br />
bei dem noch keine definitive Aussage zur<br />
Sprachentwicklung getroffen werden kann<br />
Diese Kinder nehmen am Test der Stufe<br />
2 teil!<br />
● Kinder, <strong>die</strong> so wenige Punkte erreichen,<br />
dass bereits <strong>die</strong> erste Stufe der Sprach-<br />
standsfeststellung eine zusätzliche<br />
Sprachförderung nahe legt.<br />
Für sie ist <strong>die</strong> Sprachstandsfeststellung ebenfalls<br />
beendet, unter der Voraussetzung, dass <strong>die</strong><br />
Erzieherin / der Erzieher <strong>die</strong>ser Einschätzung<br />
zustimmen!<br />
Sprachförderbedarf wird verbindlich<br />
festgestellt!<br />
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Spiel „Besuch im Zoo“<br />
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Spielmaterial<br />
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Beispiel zur Durchführung BiZ<br />
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Sprachstandsfeststellungsverfahren in der Praxis<br />
• Stufe 2<br />
• Zur 2. vertieften Stufe des Verfahrens<br />
werden eingeladen:<br />
► alle Kinder, deren Sprachentwicklung<br />
im Rahmen der ersten Stufe nicht<br />
eindeutig feststellbar war<br />
► alle Kinder, <strong>die</strong> nicht an Stufe 1 teilge-<br />
nommen haben<br />
► auf Wunsch der Erziehungsberech-<br />
tigten<br />
Die beteiligten Grundschulen laden im<br />
Auftrag des <strong>Schulamt</strong>es <strong>die</strong> Kinder zur<br />
2.Stufe schriftlich ein.<br />
Sie können <strong>die</strong> Kinder in ihre Schule<br />
Einladen oder <strong>die</strong> zweite Stufe – wenn <strong>die</strong><br />
<strong>Kindertageseinrichtung</strong> einverstanden ist –<br />
auch dort durchführen.<br />
Terminänderungen sind nur aus zwingenden<br />
Gründen möglich.<br />
Besuch im Pfiffikus-Haus“ ist ein<br />
Einzeltest (cirka 20-25 Minuten)<br />
Durchgeführt wird der Test in der Zeit<br />
Vom 30.05.2012 bis 29.06.2012<br />
Kinder, <strong>die</strong> zu dem vorgegebenen<br />
Termin nicht erscheinen, werden durch<br />
das <strong>Schulamt</strong> zu einem zweiten<br />
Termin eingeladen.<br />
Die Erziehungsberechtigten werden<br />
über das Ergebnis der ersten wie<br />
auch der zweiten Sprachstands-<br />
feststellung unmittelbar, schriftlich,<br />
in Form des Ergebnisbogens<br />
informiert.<br />
(parallel auch das <strong>Schulamt</strong>)<br />
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Info<br />
Info<br />
Info<br />
Förderbedarf wird festgestellt.<br />
Was ist zu tun?<br />
Falls das Kind noch keine <strong>Kindertageseinrichtung</strong> besucht, werden Sie gebeten,<br />
ihr Kind in einer KiTa anzumelden und dem <strong>Schulamt</strong> mitzuteilen, dass Sie ihr<br />
Kind in einer <strong>Kindertageseinrichtung</strong> angemeldet haben.<br />
Kinder, bei denen Sprachförderbedarf festgestellt wurde und <strong>die</strong> weiterhin keine<br />
<strong>Kindertageseinrichtung</strong> besuchen, werden vom <strong>Schulamt</strong> durch förmlichen, begründeten<br />
Bescheid zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs<br />
verpflichtet.<br />
Die Durchführung der zusätzlichen Sprachförderung erfolgt in den <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en.<br />
Sie ist konzeptionell in <strong>die</strong> grundständige Sprachförderung,<br />
<strong>die</strong> Teil des Bildungsauftrages der Einrichtung ist, eingebettet.<br />
Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Förderung (Ergebnisbögen)<br />
sind der Tageseinrichtung vorzulegen<br />
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allgemeine Sprachförderung im Rahmen<br />
der Bildungsvereinbarung<br />
Spracherwerb findet im alltäglichen Bildungsprozess statt, bei dem der<br />
Spielgedanke im Vordergrund des Geschehens steht. Dies geschieht am<br />
häufigsten in nachfolgenden Situationen:<br />
Bilderbuchbetrachtungen, Erzähl- und Vorleseanlässe, Lieder, Singspiele, Hand-<br />
und Fingerspiele, Rollenspiele, Gesellschaftsspiele, Gespräche etc.<br />
zusätzliche Sprachförderung im Rahmen<br />
der Sprachstandsfeststellung<br />
Alltägliche Aktivitäten werden <strong>für</strong> geplante Sprachförderung nutzbar gemacht.<br />
Nach einer Kategorisierung der Sprachstände werden Förderpläne <strong>für</strong> das einzelne<br />
Kind erstellt.<br />
In Spielsituationen, <strong>die</strong> vorrangig das Kind bestimmt, werden systematisch<br />
Fördereinheiten im Sinne einer gezielten Sprachförderung eingeflochten und<br />
anschließend dokumentiert.<br />
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Bildungsauftrag der Grundschule<br />
Alle Kinder in ihrer<br />
Persönlichkeit individuell<br />
zu fördern<br />
Ihre Lernfreude zu erhalten<br />
und weiterzuführen<br />
Sie zu systematischen<br />
Lernen hinzuführen<br />
Ihnen grundlegende<br />
Kenntnisse Fähigkeiten und<br />
Haltungen zu vermitteln<br />
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Fähigkeiten zum Schulanfang, <strong>die</strong> Sie als Erziehungsberechtigte<br />
bereits täglich aufbauen und unterstützen<br />
• Bewegung (Geschicklichkeit)<br />
• Wahrnehmung (sehen, hören, orientieren)<br />
• Sprache (sprechen, hören, zuhören, verstehen, anwenden)<br />
• Mathematik (zählen, Mengen erfassen, vergleichen)<br />
• Umgang mit anderen (Kooperationsfähigkeit)<br />
• Lernen und leisten (Begeisterung, Heraus-forderung)<br />
• Umwelterfahrung<br />
• Selbstständigkeit<br />
• Selbstbestimmung<br />
• Selbstbewusstsein<br />
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Rechtliche Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Einschulung in zwei Jahren<br />
§ 35 Abs. 1<br />
Schulgesetz NRW<br />
(1)Die Schulpflicht beginnt <strong>für</strong><br />
Kinder, <strong>die</strong> bis zum Beginn<br />
des 30. September das<br />
sechste Lebensjahr vollendet<br />
haben, am<br />
1. August desselben<br />
Kalenderjahres.<br />
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Allgemeine Informationen zur<br />
Einschulung in zwei Jahren<br />
Ihr Kind ist im Zeitraum 01.10.2007 bis 30.09.2008 geboren<br />
• Dann wird Ihr Kind zum Schuljahr 2014/2015 schulpflichtig.<br />
• Es steht Ihnen frei Ihr Kind vorzeitig einzuschulen, wenn es <strong>die</strong><br />
körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt und im<br />
sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.<br />
• Die Entscheidung über <strong>die</strong> Aufnahme trifft <strong>die</strong> Schulleitung.<br />
• Vorzeitig eingeschulte Kinder werden mit der Aufnahme<br />
schulpflichtig<br />
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Wahl der Grundschule und<br />
Verfahren bei der Aufnahme<br />
Sie können bei der Grundschule Ihrer<br />
Wahl anmelden. Die Schule kann im<br />
Rahmen der festgelegten Kapazitäten<br />
aufnehmen. Kann <strong>die</strong> Schule nicht alle<br />
angemeldeten Kinder aufnehmen, weist<br />
sie unter Berücksichtigung festgelegter<br />
Kriterien ab.<br />
• Infotage in den<br />
Grundschulen<br />
• Anmeldetermine bis<br />
15. November<br />
• Schulärztliche<br />
Untersuchung<br />
• Einschulungsparcours<br />
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Noch Fragen, Anregungen,<br />
Gesprächsbedarf ?<br />
Herzlichen Dank <strong>für</strong> Ihre Aufmerksamkeit!<br />
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Tagesbetreuung <strong>für</strong> Kinder > <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en von A bis Z<br />
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