Haemophilus Influenza - Neckar-Odenwald-Kreis
Haemophilus Influenza - Neckar-Odenwald-Kreis
Haemophilus Influenza - Neckar-Odenwald-Kreis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
FD Gesundheitswesen, <strong>Neckar</strong>elzer Str. 7, 74821 Mosbach<br />
Tel. 06261/84-2446 Fax: 06261/84-4748<br />
Ihr Gesundheitsamt <strong>Haemophilus</strong> <strong>Influenza</strong><br />
informiert invasive Erkrankung* z.B. durch Typ b<br />
Vorkommen<br />
<strong>Haemophilus</strong> influenzae sind Bakterien, die überwiegend die Schleimhäute der oberen Atemwege<br />
besiedeln (bei 1-5 % der Normalbevölkerung). Mit einer Inzidenz (Neuerkrankungen von etwa 0,1<br />
pro 100.000 Einwohner pro Jahr) gehören invasive Erkrankungen (Erregernachweis in Blut oder Liquor)<br />
durch H. influenzae zu den seltenen Krankheiten. Am häufigsten erkranken Kleinkinder und ältere Erwachsene<br />
(< 5 Jahre und > 60 Jahre). Die meisten <strong>Haemophilus</strong>stämme die schwere Infektionen verurachen<br />
sind bekapselte Stämme vom Typ b, es treten aber auch Erkrankungen durch unbekapselte<br />
Bakterien auf.<br />
Übertragungsweg<br />
Das Bakterium wird über Tröpfchen von Mensch zu Mensch (z.B. beim Husten oder Niesen) übertragen<br />
und siedelt sich im Nasen-Rachen-Raum an. Ob es zu einer Erkrankung kommt, hängt davon ob der<br />
Organismus bereits abwehrgeschwächt ist. Besonders Kinder bis zum 5.Lebensjahr sind bedroht. Risikopersonen<br />
nach dem 6. Lj. sind z. B. Personen ohne Milz, angeborenem oder erworbenem Immunmangel<br />
(z.B. HIV-Infektion); Leukosen und Malignomen in Remission; Personen mit chronische Otitiden,<br />
Sinusitiden. Die meisten Infizierten erkranken selbst nicht, können aber als symptomloseTräger während<br />
längerer Zeit andere Menschen mit Hib-Bakterien anstecken.<br />
Inkubationszeit<br />
Die genaue Zeitdauer vom Erstkontakt mit dem Erreger bis zum Auftreten einer schweren Hämophilus<br />
influenzae -Infektion z.B. Kehldeckel- oder Hirnhautentzündung ist nicht genau bekannt. sie wird mit<br />
2-5 (1-8) Tagen angegeben.<br />
* Krankheitsbild bei invasiver Erkrankung (meist bei Typ b)<br />
Bei einer Infektion kommt es nach uncharakteristischen Beschwerden mit grippaler Symptomatik<br />
(Infekt der oberen Luftwege, Schüttelfrost, Abgeschlagenheit, Gelenk- und Muskelschmerzen, hohes<br />
Fieber) zu einem schwerem Krankheitsverlauf. Die häufigsten durch Hib-Bakterien verursachten Erkrankungen<br />
sind die eitrige Hirnhautentzündung (Meningitis) und die Kehldeckelentzündung (Epiglottitis),<br />
Blutvergiftung (Sepsis) und Lungenentzündung (Pneumonie)<br />
Hirnhautentzündung (Meningitis):<br />
Bei einer Hib-Hirnhautentzündung kommt es nach uncharakteristischen Beschwerden im Nasen-<br />
Rachenraum zu schlagartig auftretenden Kopfschmerzen, hohem Fieber, Schüttelfrost, Schwindel,<br />
Erbrechen, Nackensteifigkeit und schwerem Krankheitsgefühl. Daneben können Symptome wie<br />
Bewusstseinstrübung bis hin zu Bewusstlosigkeit auftreten. Die durch Hib-Bakterien verursachte<br />
Hirnhautentzündung ist eine außerordentlich schwere und rasch fortschreitende Erkrankung<br />
Kehldeckelentzündung (Epiglottitis):<br />
Diese entwickelt sich innerhalb weniger Stunden. Wichtigste Erkennungsmerkmale sind hohes Fieber,<br />
Schluckbeschwerden, kloßige Sprache, Stridor (pfeifendes Atemgeräusch beim Ein- oder Ausatmen,<br />
Speichelfluß, Aphonie (Stimmlosigkeit als Lähmungsfolge bei Krampfzuständen), und ausgeprägte<br />
Atemnot. Sie stellt immer einen Notfall dar, da sich die Erkrankung extrem schnell entwickelt.<br />
Weitere Erkrankungen sind: Entzündungen der Nasennebenhöhlen (Sinusitis), Entzündungen von<br />
Ohren (Otitis media), Knochen (Osteomyelitis) und Gelenken mit Blutvergiftung<br />
Bitte sofort Kontakt mit einem Arzt aufnehmen sobald Beschwerden auftreten!
Maßnahmen<br />
Stand 16.12.2008<br />
- <strong>Haemophilus</strong> influenzae -<br />
Seite 2<br />
Alle Ansteckungsverdächtigen, einschließlich der, für die die Antibiotikagabe empfohlen wurde, sind<br />
über evtl. auftretende Frühsymptome einer invasiven <strong>Haemophilus</strong> b-Infektion zu informieren. Zusätzlich<br />
sollte dieser Personenkreis bis 8 Tage nach Erkrankungsbeginn des Indexfalles („Erstfalls“) einer<br />
sorgfältigen gesundheitlichen Beobachtung unterzogen werden.<br />
Postexpositionsprophylaxe bei engen Kontaktpersonen<br />
Nach engem Kontakt zu einem Patienten mit invasiver <strong>Haemophilus</strong>-influenzae Infektion Typ b wird eine<br />
Rifampicin-Prophylaxe empfohlen:<br />
- für alle Haushaltsmitglieder (außer für Schwangere) ab einem Alter von 1 Monat, wenn sich dort ein ungeimpftes<br />
oder unzureichend geimpftes Kind im Alter bis zu 4 Jahren oder aber eine Person mit einem relevanten Immun-<br />
defekt befindet<br />
- für ungeimpfte exponierte Kinder bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen.<br />
Falls eine Prophylaxe indiziert ist, sollte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens 7 Tage nach Beginn der<br />
Erkrankung des Indexfalls, begonnen werden.<br />
Mittel der Wahl ist Rifampicin, welches in Form von Filmtabletten und Sirup im Handel ist.<br />
Dosierung (gemäß STIKO 2008) Rifampicin:<br />
ab 1 Monat: 20 mg/kg/Tag (maximal 600 mg) in 1 ED für 4 Tage<br />
Erwachsene: 600 mg p. o. in 1 ED für 4 Tage<br />
Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehemmern kontraindiziert ist, kommt bei ihnen<br />
zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in Frage. Die Fachinformationen der Hersteller sind grundsätzlich bei jeder<br />
Verordnung undAbgabe zu beachten.<br />
Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):<br />
Meldepflicht:<br />
- Der direkte Erregernachweis von <strong>Haemophilus</strong> influenzae im Blut oder Liquor ist gemäß § 7 meldepflichtig<br />
- Für die Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen besteht für <strong>Haemophilus</strong> influenzaeTyp b Mengititis Meldepflicht gem. § 34<br />
Besuchsverbot:<br />
<strong>Haemophilus</strong> influenzaeTyp b Mengititis : Kindergärten, Schulen und ähnliche Einrichtungen dürfen von Erkrankten und Krankheitsverdächtigen nicht<br />
besucht werden, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist (§ 34). Gleiches gilt auch für Personen in deren Wohngemeinschaft<br />
eine Erkrankung oder ein Krankheitsverdacht auf eine aufgetreten ist. (§ 34 Abs. 3)<br />
Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige können einer Beobachtung unterworfen werden und müssen Anordnungen und Weisungen<br />
des Gesundheitsamtes Folge leisten (§ 28).<br />
Impfung : siehe hierzu die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ( STIKO) 2008