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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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Einleitung. VII<br />

Städtegruppen mit Ausschluss der Preussen und Livländer berührten, nahm die<br />

soester Fehde mit ihren Verzweigungen die westlichen vollauf in Anspruch, und<br />

Jahre lang laufen nur wenige Fäden von der einen Hälfte zur ändern hinüber<br />

und herüber, bis dann die Verwicklungen der Beziehungen zu Burgund und England<br />

den gesammten Bund sich wieder enger zusammenschliessen lassen.<br />

Die andauernden Bedrückungen, welchen sich der Kaufmann zu Brügge ungeachtet<br />

des Vertrages von 1438 (HR. 2 S. 214) ausgesetzt sah, sowohl seitens der<br />

Stadt wie der herzoglichen Behörden, zwangen die Städte nach wiederholten langwierigen<br />

Verhandlungen den Kaufmann 1451 aus dem Lande abzurufen. Die<br />

hierauf bezüglichen Akten, welche einen ansehnlichen Theil des vorliegenden <strong>Band</strong>es<br />

einnehmen, ergeben, dass die Steuerfreiheiten des Kaufmanns und seine Ausnahmestellung<br />

in jurisdictioneller Hinsicht wie früher so auch jetzt die wesentlichsten Anlässe<br />

zu Streitigkeiten darboten, doch trugen die inneren Ziviste in Flandern und<br />

seit Ausgang des fünften Jahrzehnts vor allem der Kampf von Gent gegen den<br />

Herzog nicht minder viel bei zu deren Ausbruch und noch mehr zu deren Nicht-<br />

crledigung.<br />

bi England wiederum handelte es sich weniger um Eingriffe in die Privilegien<br />

des Kaufmanns und die ihm vorübergehend auf erlegten Abgaben als um den Anspruch<br />

der Engländer auf Gegenseitigkeit im Genuss der Freiheiten. Sie forderten<br />

gestützt auf den Vertrag von 1437, vornehmlich in Preussen in den Besitz ebensolcher<br />

Privilegien gesetzt zu werden wie sie den Hanseaten in England zustanden.<br />

Preussen, welches jenem Vertrage die Anerkennung verweigerte, Hess sich in der<br />

Abwehr der Ansprüche hinreissen, die in Danzig weilenden Engländer in der<br />

That schlimmer zu behandeln als die Angehörigen anderer Nationen, und erwirkte<br />

dadurch einen Beschluss des englischen Parlamentes, tvelcher den König ermächtigte,<br />

aUe Freiheiten des hansischen Kaufmanns aufzuheben, bis den Beschwerden der<br />

Engländer in Danzig abgeholfen sei Nun erst wurde auch die Hanse in direkte<br />

Mitleidenschaft gezogen und nachdem ein einseitiger Versuch der Preussen, sich<br />

über die Hanse hinweg mit England auseinanderzusetzen, gescheitert, kam es zu<br />

Verhandlungen zwischen England und den Städten, welche trotz allen Aufgebotes<br />

von Personen und Zusammenkünften an der Principienfrage der gegenseitigen<br />

Gleichstellung scheiterten1. Obendrein liess ein flagranter Friedensbruch der Engländer<br />

die kaum eingeleiteten Verhandlungen ziemlich aussichtslos erscheinen, zumal<br />

er Lübeck aus seiner vermittelnden Stellung hinausdrängte. Am 23 Mai 1449<br />

wurde eine Baienflotte von über hundert Segeln, darunter gegen fünfzig hansischer<br />

Abkunft, unversehens bei Wight ohne jegliche Gegenwehr genommen. Preussen und<br />

Lübeck, welche am empfindlichsten betroffen, griffen sofort zu Repressalien und der<br />

Zufall spielte den lübischen Bergerfahrem ein reichbeladenes englisches Schiff in<br />

die Hände, welches das Personal einer Gesandtschaft des Königs an den Hochmeister<br />

an Bord führte. Schiff und Waaren wurden nach Bergen aufgebracht, die<br />

Gefangenen dem Rathe zu Lübeck zur Bewahrung übergeben. Dieser Zwischenfall<br />

steigerte die Verwicklung in bedenklichem Grade. Preussen, welches die Einbussen<br />

seiner Angehörigen durch Beschlagnahme englischen Eigenthums in Danzig bereits<br />

ersetzt hatte (n. 536), und ebenso die nicht betroffenen westlichen Städte* unter<br />

Führung von Köln wünschten dringend einen gütlichen Ausgleich des neuen Streites,<br />

l) Treffend bemerkt Lappenberg, SlahUtof S. 48: In den vielfachen nächstfolgenden<br />

Verhandlungen gelang es nicht den Zwist zu heben , wie en dann wohl unmöglich gewesen<br />

irdFre, da derselbe nicht etwa entgegenstehende Ansichten der Regierungen betraf, wclche sich<br />

vermitteln lassen 9 sondern Volker, welche sich in den wichtigsten Rechtz- und Handelsfragen<br />

mit flem Eifer der Selbslerhaltung entgegenstanden.<br />

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