Rechtliches - Technische Anschlussbedingungen Erdgas
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Die Strömungswächter in den <strong>Erdgas</strong>-Netzanschlüssen sind nicht mit einer Überströmeinrichtung<br />
ausgerüstet. Nach dem Auslösen muss der Gasströmungswächter durch<br />
Beauftragte der RNG – durch Aufbringen von Gegendruck – manuell wieder in Betrieb<br />
genommen werden.<br />
Bei Neubauten (bis zu etwa vier Wohneinheiten) können Mehrsparten-Hauseinführungen verwendet<br />
werden, wenn neben dem <strong>Erdgas</strong>-Netzanschluss auch ein Trinkwasser- oder Elektroanschluss<br />
verlegt wird.<br />
2.2 Der Hausanschlussraum<br />
Der <strong>Erdgas</strong>-Netzanschluss ist in einen trockenen, belüfteten und - ab einem Gebäude mit mehr als<br />
zwei Wohneinheiten - in einen abschließbaren Raum (nach DIN 18012) einzuführen.<br />
Der Netzanschluss muss leicht zugänglich sein und darf nicht der Gefahr einer mechanischen<br />
Beschädigung ausgesetzt werden.<br />
Details zu den verschiedenen Möglichkeiten der Einführung von Netzanschlüssen sind in<br />
der „Bauherrenmappe" beschrieben, die bei der RNG bestellt oder an folgender Stelle<br />
heruntergeladen werden kann.<br />
http://www.rheinenergie.com/download/technik/bauherrenmappe<br />
Kann kein geeigneter Hausanschlussraum zur Verfügung gestellt werden, oder ist die Verlegung<br />
eines <strong>Erdgas</strong>-Netzanschlusses der RNG wirtschaftlich oder technisch nicht zumutbar, muss der<br />
Anschlussnehmer - auf seine Kosten - an der Grundstücksgrenze einen Anschlussschrank<br />
installieren (Abschnitt 4.10).<br />
Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist die Aussparung im Fundament und der Bodenplatte oder die<br />
Anordnung der Aufstellvorrichtung des Mehrsparten-Netzanschlusses vor dem Betonieren der<br />
Bodenplatte mit der RNG bzw. deren Beauftragten abzustimmen.<br />
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