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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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A<br />

WWem die Beiträge für die Private Krankenversicherung zu hoch<br />

sind, kann seinen Tarif abspecken oder in einen günstigeren Tarif<br />

beim gleichen Versicherer wechseln, um Geld zu sparen. Die Stiftung<br />

Warentest zeigt in der März-Ausgabe von Finanztest, welche<br />

Möglichkeiten es gibt und was beim Wechsel zu beachten<br />

ist. Neben preiswerteren Neuangeboten des gleichen Versicherers<br />

und reduzierten Leistungen kann auch ein Selbstbehalt helfen<br />

den Beitrag zu senken. Aber Vorsicht: Der Versicherte kann<br />

den Selbstbehalt später nicht mehr vermindern, auch wenn er<br />

erkrankt. Die Höhe des Selbstbehalts sollte daher gut überlegt<br />

sein. Möglich ist auch ein Tarifwechsel beim selben Versicherer.<br />

Das Unternehmen muss auf Anfrage des Versicherten entsprechende<br />

Angebote machen. Altkunden können dabei sowohl in<br />

8<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Versicherungen<br />

Mehr Geld durch Bonusheft beim<br />

Zahnarzt<br />

Zusätzliches Tagesgeldkonto bei anderer Bank sichert bis zu zwei Prozent Zinsen<br />

Aufwendige Versorgung mit Zahnersatz ist teuer. Die Krankenkasse<br />

beteiligt sich mit einem Zuschuss von 60 bzw. 65 Prozent<br />

an den Kosten der Regelversorgung – aber nur, wenn das Bonusheft<br />

lückenlos ist. Das Bonusheft beim Zahnarzt muss unbedingt<br />

lückenlos geführt werden, um einen höheren Zuschuss<br />

zum Zahnersatz zu erhalten. Die dann gewährte Beteiligung der<br />

gesetzlichen Krankenkasse kann, abhängig vom Umfang der<br />

Behandlung, schon mal im dreistelligen Eurobereich liegen. Regelmäßig<br />

kommen Patienten in die Beratung der Verbraucherzentrale,<br />

die von ihrer Krankenkasse keinen höheren Zuschuss<br />

für Zahnersatz erhalten. Grund dafür ist nicht selten eine Lücke<br />

im Bonusheft: Einmal im Jahr muss der Besuch beim Zahnarzt<br />

mit einem Stempel im Bonusheft nachgewiesen werden. Das<br />

sichert nach fünf Jahren eine zusätzliche Leistung der Krankenkasse<br />

von 20 Prozent des Festzuschusses zum Zahnersatz, nach<br />

10 Jahren steigt die zusätzliche Leistung sogar auf dreißig Prozent.<br />

"Wer eine Untersuchung oder auch nur das Abstempeln<br />

einer Untersuchung versäumt, bekommt keinen Zuschuss", so<br />

Dr. Julia Nill, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen bei der<br />

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Einige Zahnärzte<br />

erinnern Patienten an den Termin, das ist aber eine freiwillige<br />

Serviceleistung". Um sich den zusätzlichen Bonus zu sichern,<br />

sollten Patienten einmal im Jahr einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung<br />

bei einem Zahnarzt wahrnehmen und sich diesen<br />

auch im Bonusheft durch einen Stempel bestätigen lassen.<br />

www.vz-bawue.de<br />

Private Krankenversicherung:<br />

Wie die Beiträge gesenkt werden können<br />

Quelle: © K.-U. Häßler - Fotolia.com<br />

die alten Bisex- als auch die neuen Unisex-Tarife wechseln. Den<br />

Weg zurück gibt es allerdings nicht: Einmal Unisex, immer Unisex.<br />

Wechselt der Kunde den Tarif, muss die Gesellschaft ihm die für<br />

den bisherigen Tarif angesparte Alterungsrückstellung anrechnen.<br />

Das gilt auch für weitere erworbene Rechte. Zudem darf<br />

es keine erneute Gesundheitsprüfung geben. Anders ist das bei<br />

Mehrleistungen: Hier kann der Versicherer nach einem Gesundheitscheck<br />

einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag<br />

verlangen. Das Versicherungsunternehmen komplett zu wechseln,<br />

ist laut Finanztest keine gute Idee. Denn dann verlieren<br />

Kunden, die bereits vor 2009 versichert waren, ihre gesamten<br />

Alterungsrückstellungen. www.test.de

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