Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013
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A<br />
WWem die Beiträge für die Private Krankenversicherung zu hoch<br />
sind, kann seinen Tarif abspecken oder in einen günstigeren Tarif<br />
beim gleichen Versicherer wechseln, um Geld zu sparen. Die Stiftung<br />
Warentest zeigt in der März-Ausgabe von Finanztest, welche<br />
Möglichkeiten es gibt und was beim Wechsel zu beachten<br />
ist. Neben preiswerteren Neuangeboten des gleichen Versicherers<br />
und reduzierten Leistungen kann auch ein Selbstbehalt helfen<br />
den Beitrag zu senken. Aber Vorsicht: Der Versicherte kann<br />
den Selbstbehalt später nicht mehr vermindern, auch wenn er<br />
erkrankt. Die Höhe des Selbstbehalts sollte daher gut überlegt<br />
sein. Möglich ist auch ein Tarifwechsel beim selben Versicherer.<br />
Das Unternehmen muss auf Anfrage des Versicherten entsprechende<br />
Angebote machen. Altkunden können dabei sowohl in<br />
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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Versicherungen<br />
Mehr Geld durch Bonusheft beim<br />
Zahnarzt<br />
Zusätzliches Tagesgeldkonto bei anderer Bank sichert bis zu zwei Prozent Zinsen<br />
Aufwendige Versorgung mit Zahnersatz ist teuer. Die Krankenkasse<br />
beteiligt sich mit einem Zuschuss von 60 bzw. 65 Prozent<br />
an den Kosten der Regelversorgung – aber nur, wenn das Bonusheft<br />
lückenlos ist. Das Bonusheft beim Zahnarzt muss unbedingt<br />
lückenlos geführt werden, um einen höheren Zuschuss<br />
zum Zahnersatz zu erhalten. Die dann gewährte Beteiligung der<br />
gesetzlichen Krankenkasse kann, abhängig vom Umfang der<br />
Behandlung, schon mal im dreistelligen Eurobereich liegen. Regelmäßig<br />
kommen Patienten in die Beratung der Verbraucherzentrale,<br />
die von ihrer Krankenkasse keinen höheren Zuschuss<br />
für Zahnersatz erhalten. Grund dafür ist nicht selten eine Lücke<br />
im Bonusheft: Einmal im Jahr muss der Besuch beim Zahnarzt<br />
mit einem Stempel im Bonusheft nachgewiesen werden. Das<br />
sichert nach fünf Jahren eine zusätzliche Leistung der Krankenkasse<br />
von 20 Prozent des Festzuschusses zum Zahnersatz, nach<br />
10 Jahren steigt die zusätzliche Leistung sogar auf dreißig Prozent.<br />
"Wer eine Untersuchung oder auch nur das Abstempeln<br />
einer Untersuchung versäumt, bekommt keinen Zuschuss", so<br />
Dr. Julia Nill, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen bei der<br />
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Einige Zahnärzte<br />
erinnern Patienten an den Termin, das ist aber eine freiwillige<br />
Serviceleistung". Um sich den zusätzlichen Bonus zu sichern,<br />
sollten Patienten einmal im Jahr einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung<br />
bei einem Zahnarzt wahrnehmen und sich diesen<br />
auch im Bonusheft durch einen Stempel bestätigen lassen.<br />
www.vz-bawue.de<br />
Private Krankenversicherung:<br />
Wie die Beiträge gesenkt werden können<br />
Quelle: © K.-U. Häßler - Fotolia.com<br />
die alten Bisex- als auch die neuen Unisex-Tarife wechseln. Den<br />
Weg zurück gibt es allerdings nicht: Einmal Unisex, immer Unisex.<br />
Wechselt der Kunde den Tarif, muss die Gesellschaft ihm die für<br />
den bisherigen Tarif angesparte Alterungsrückstellung anrechnen.<br />
Das gilt auch für weitere erworbene Rechte. Zudem darf<br />
es keine erneute Gesundheitsprüfung geben. Anders ist das bei<br />
Mehrleistungen: Hier kann der Versicherer nach einem Gesundheitscheck<br />
einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag<br />
verlangen. Das Versicherungsunternehmen komplett zu wechseln,<br />
ist laut Finanztest keine gute Idee. Denn dann verlieren<br />
Kunden, die bereits vor 2009 versichert waren, ihre gesamten<br />
Alterungsrückstellungen. www.test.de