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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht / Geldwerte Tipps<br />

Keine automatische Unterhaltsreduzierung<br />

bei Gehaltserhöhung<br />

des Unterhaltsberechtigten<br />

Wird bei einer Scheidung der konkrete Bedarf des Unterhaltsberechtigten<br />

festgelegt, darf dieser bei einer Gehaltserhöhung<br />

des Berechtigten nicht automatisch gekürzt werden. Der Unterhaltsverpflichtete<br />

(http://www.familienanwaelte-dav.de)muss<br />

nachweisen, dass die Gehaltserhöhung den konkreten Bedarf<br />

in höherem Maße deckt und nicht bloß eine Anpassung an die<br />

gestiegenen Lebenshaltungskosten darstellt. Die Arbeitsgemeinschaft<br />

Familienrecht des Deutschen<br />

Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des<br />

Oberlandesgerichts Köln vom 11. Oktober 2012 (AZ: II-12 UF<br />

130/11). Bei der Scheidung 1998 vereinbarte das Ehepaar, dass<br />

der Mann der Frau nachehelichen Unterhalt zahlt. 2011 beantragte<br />

dieser den Wegfall der Unterhaltspflicht mit der Begründung,<br />

die Frau sei nicht mehr bedürftig, da ihr Einkommen<br />

gestiegen sei. Nach Ansicht des Gerichts bestand jedoch der<br />

Anspruch der Frau weiter, auch wenn ihr Einkommen seit der<br />

Scheidung gestiegen sei. Die 1998 vorgenommene Bedarfs-<br />

Ob Kfz-Versicherung, Strompreis oder Gastarif: Millionen Verbraucher<br />

suchen auf Vergleichsportalen das passende Angebot.<br />

Zugleich stehen die Seiten jedoch in der Diskussion. Medien<br />

hinterfragen die Geschäftsmodelle, fordern Transparenz und<br />

möchten Verbraucher dafür sensibilisieren, die Vergleichsergebnisse<br />

genau zu prüfen. Das Vergleichsportal transparo unterstützt<br />

diesen Ansatz und rät Verbrauchern, bei der Nutzung der<br />

Angebote zentrale Regeln zu beachten:<br />

• Achten Sie auf Prüfsiegel, etwa von TÜV oder weiteren externen<br />

Experten<br />

• Prüfen Sie, ob sich direkt auf der Seite Kundenbewertungen<br />

finden lassen<br />

• Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungspakete<br />

• Vergleichen Sie immer die Suchergebnisse von mindestens<br />

zwei Portalen<br />

• Meiden Sie Seiten, die viele persönliche Daten abfragen,<br />

bevor ein Vergleichsergebnis angezeigt wird<br />

rechnung habe den Bedarf nach den ehelichen Verhältnissen<br />

festgelegt, nicht jedoch eine konkrete Summe benannt. Es sei<br />

somit darum gegangen, ein Leben gemäß den ehelichen Verhältnissen<br />

führen zu können. Der Mann hätte konkret darlegen<br />

müssen, dass durch die Gehaltssteigerungen dieser Bedarf<br />

mehr abdeckt sei als zum Zeitpunkt der Trennung. Gehaltssteigerungen<br />

lediglich im Rahmen der Inflation blieben unberücksichtigt.<br />

www.familienanwaelte-dav.de<br />

Fünf goldene Regeln zum Umgang<br />

mit Vergleichsportalen<br />

Siegel bestätigen Qualität und Datenschutz<br />

Quelle: © Yanik Chauvin - Fotolia.com<br />

Bei Neutralität und Unabhängigkeit sollten klare Vorgaben gelten.<br />

So hat etwa transparo Qualitätsrichtlinien formuliert, die<br />

Forderungen von Verbraucherschützern berücksichtigen. Auch<br />

Siegel von externen Experten unterstreichen die Qualität von<br />

Vergleichsportalen. transparo beispielsweise lässt sich im Kfz-<br />

Bereich regelmäßig unangemeldet vom TÜV-Saarland prüfen,<br />

zudem bestätigt ein Zertifikat der Ratingagentur Assekurata<br />

hohe Datenschutzstandards. Gute Vergleichsportalen platzieren<br />

außerdem Kundenmeinungen prominent auf der Seite. Für<br />

transparo sind die Bewertungen besonders wichtig. Denn die<br />

Seite gehört den Konsortialpartnern HUK, WGV und HDI - klare<br />

Regeln, externe Zertifizierungen und eine strikte operative<br />

Trennung aller Geschäfte garantieren die Eigenständigkeit und<br />

Neutralität des Portals.

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