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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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Wer einen Fernseher besitzt, bekam bisher monatlich von der<br />

Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />

(GEZ) Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro in<br />

Rechnung gestellt. Wer nur ein Radio nutzte, zahlte 5,76 Euro.<br />

Wer weder Radio, noch TV, Internet oder Handy hatte, musste<br />

nichts zahlen. Der GEZ-Mitarbeiter an der Haustür ist jetzt<br />

Vergangenheit. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder sehen<br />

oder hören kann, was er will, ohne dafür zu bezahlen. Seit Januar<br />

<strong>2013</strong> wird pro Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte<br />

berechnet. Was sich wirklich für wen ändert, sagen ARAG<br />

Experten.<br />

Die neue Pauschale<br />

Jeder Haushalt zahlt ab sofort pauschal monatlich 17,98 Euro,<br />

was dem bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei ist es egal,<br />

welche Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt<br />

werden. Für jede Zweit- oder Ferienwohnung, werden auch<br />

weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften,<br />

Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten,<br />

die nicht zum Wohnen geeignet sind, gehören allerdings<br />

nicht dazu.<br />

Regelungen zur Beitragsbefreiung<br />

Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe<br />

oder Grundsicherung, sowie Studentinnen und Studenten<br />

sowie Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich von<br />

der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit<br />

dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro. Mit<br />

der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur<br />

noch schwerlich vor der GEZ-Gebühr drücken. Nichtzahlen gilt<br />

als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet<br />

werden.<br />

Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

<strong>2013</strong> – Haushaltspauschale statt GEZ<br />

Die Vorteile<br />

Bislang mussten beispielsweise erwachsene Kinder, die mit ihren<br />

Eltern zusammen in einem Haushalt leben, ihre eigenen Geräte<br />

voll bezahlen. Ab <strong>2013</strong> wird nur noch die Pauschale für den<br />

gesamten Haushalt erhoben. Auch Wohngemeinschaften profitieren<br />

erheblich von der neuen Haushaltsabgabe: Unabhängig<br />

von der Personenzahl in der Wohngemeinschaft muss nur noch<br />

einmal gezahlt werden. Durch die neue Reform werden dann<br />

auch die überraschenden Besuche der GEZ-Kontrolleure Geschichte<br />

sein – es ist ja ganz gleich, wie viele und welche Geräte<br />

in einem Haushalt vorhanden sind.<br />

Die Nachteile<br />

Jeder muss künftig zahlen – sogar diejenigen, die weder Fernseher<br />

noch Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil,<br />

die bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Smartphone<br />

nutzten und monatlich nur die Grundgebühr von 5,76 Euro<br />

zahlen mussten. Außerdem kennt die neue Gebühr deutlich<br />

weniger Befreiungen für einen Haushalt.<br />

Unternehmen erhalten ermäßigten Beitrag<br />

Auch für Unternehmen wird sich einiges ändern. Sie profitieren<br />

von der geplanten Neuerung. Statt der bisherigen Abgabe für<br />

jedes einzelne Gerät richtet sich die Größe der neuen Abgabe<br />

nun nach der Zahl der Angestellten und der Standorte. Kleine<br />

Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern an einem Standort<br />

können sich über einen stark ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro<br />

freuen. Ab neun Mitarbeitern sind es die obligatorischen 17,98<br />

Euro, ab 20 Mitarbeitern 35,96 Euro und so weiter. Der Höchstsatz<br />

liegt laut ARAG Experten bei 3.236,40 Euro für 20.000 Mitarbeitern<br />

oder mehr. www.arag.de<br />

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