Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013
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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />
Wie setzt man ein Testament<br />
richtig auf?<br />
Kostenfreier Ratgeber der Deutschen Herzstiftung gibt wichtige Tipps<br />
Wie muss man ein Testament korrekt abfassen, damit es auch<br />
tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen?<br />
Diese und viele weitere Fragen bekommt die Deutsche Herzstiftung<br />
immer wieder von Menschen gestellt, die sicherstellen<br />
wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse für die Erben<br />
und juristisch korrekt geregelt wird. Wird keine Regelung<br />
getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und damit unter<br />
Umständen eine Verteilung des Nachlass-Vermögens, die nicht<br />
gewünscht war. In dem kostenfreien Experten-Ratgeber "Testament<br />
mit Herz" (http://www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html)<br />
informiert die Herzstiftung leicht verständlich über die<br />
Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament für die Regelung<br />
des letzten Willens bietet. Dank vieler Tipps und Fallbeispiele<br />
lassen sich unnötige Formfehler vermeiden. Immer wieder sind<br />
Testamente aufgrund von Formfehlern ungültig.<br />
Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament<br />
Wer feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen,<br />
die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden,<br />
sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur<br />
wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig<br />
von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und am<br />
Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Orts-<br />
Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr, das alte Auto soll weg - am<br />
besten ohne zusätzliche Kosten. Ganz einfach, denkt sich mancher<br />
Besitzer: Warum den Wagen nicht einfach zum Ausschlachten verschenken?<br />
Doch ohne klare schriftliche Regelung kann das teuer<br />
werden. "Stellt der Beschenkte das Fahrzeug anschließend einfach<br />
irgendwo ab, droht dem früheren Besitzer eine Anzeige wegen<br />
und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Maschinen-<br />
oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich<br />
unterschrieben werden, sind nicht rechtswirksam, auch nicht<br />
Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-<br />
Player, Handy). Auch muss das 18. Lebensjahr vollendet sein<br />
und volle Geschäftsfähigkeit vorliegen. Der 40-seitige Ratgeber<br />
ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie<br />
Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches<br />
Testament, Erbvertrag, Testament für Familien<br />
mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung.<br />
Der kostenfreie Ratgeber ist erhältlich online unter<br />
www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html<br />
Haftungsrisiko Schrottauto:<br />
Beim Verschenken auf Nummer<br />
sicher gehen<br />
Bei Besitzerwechsel immer schriftliche Vereinbarung treffen<br />
- Beschenkter muss den Wagen fachgerecht entsorgen<br />
Quelle: © Eisenhans - Fotolia.com<br />
Quelle: © benjaminnolte - Fotolia.com