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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />

Wie setzt man ein Testament<br />

richtig auf?<br />

Kostenfreier Ratgeber der Deutschen Herzstiftung gibt wichtige Tipps<br />

Wie muss man ein Testament korrekt abfassen, damit es auch<br />

tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen?<br />

Diese und viele weitere Fragen bekommt die Deutsche Herzstiftung<br />

immer wieder von Menschen gestellt, die sicherstellen<br />

wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse für die Erben<br />

und juristisch korrekt geregelt wird. Wird keine Regelung<br />

getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und damit unter<br />

Umständen eine Verteilung des Nachlass-Vermögens, die nicht<br />

gewünscht war. In dem kostenfreien Experten-Ratgeber "Testament<br />

mit Herz" (http://www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html)<br />

informiert die Herzstiftung leicht verständlich über die<br />

Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament für die Regelung<br />

des letzten Willens bietet. Dank vieler Tipps und Fallbeispiele<br />

lassen sich unnötige Formfehler vermeiden. Immer wieder sind<br />

Testamente aufgrund von Formfehlern ungültig.<br />

Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament<br />

Wer feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen,<br />

die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden,<br />

sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur<br />

wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig<br />

von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und am<br />

Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Orts-<br />

Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr, das alte Auto soll weg - am<br />

besten ohne zusätzliche Kosten. Ganz einfach, denkt sich mancher<br />

Besitzer: Warum den Wagen nicht einfach zum Ausschlachten verschenken?<br />

Doch ohne klare schriftliche Regelung kann das teuer<br />

werden. "Stellt der Beschenkte das Fahrzeug anschließend einfach<br />

irgendwo ab, droht dem früheren Besitzer eine Anzeige wegen<br />

und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Maschinen-<br />

oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich<br />

unterschrieben werden, sind nicht rechtswirksam, auch nicht<br />

Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-<br />

Player, Handy). Auch muss das 18. Lebensjahr vollendet sein<br />

und volle Geschäftsfähigkeit vorliegen. Der 40-seitige Ratgeber<br />

ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie<br />

Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches<br />

Testament, Erbvertrag, Testament für Familien<br />

mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung.<br />

Der kostenfreie Ratgeber ist erhältlich online unter<br />

www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html<br />

Haftungsrisiko Schrottauto:<br />

Beim Verschenken auf Nummer<br />

sicher gehen<br />

Bei Besitzerwechsel immer schriftliche Vereinbarung treffen<br />

- Beschenkter muss den Wagen fachgerecht entsorgen<br />

Quelle: © Eisenhans - Fotolia.com<br />

Quelle: © benjaminnolte - Fotolia.com

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