Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013
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Vollmachtgebers. Auf die in der Talksendung angesprochenen<br />
Missbrauchsgefahren einer Vollmacht angesprochen, rät Gutfried:<br />
"Man sollte nur solche Personen bevollmächtigen, denen<br />
man uneingeschränkt vertraut. Ändert sich hieran etwas, so<br />
kann man die Vollmacht jederzeit widerrufen. Besonders missbrauchsanfällige<br />
Geschäfte wie die Übertragung von Immobilien<br />
auf den Bevollmächtigten oder das Herschenken von Vermögen<br />
können vom Vollmachtsumfang auch ausgenommen werden."<br />
Außerdem empfiehlt es sich, die Vollmacht nicht sofort auszuhändigen,<br />
sondern bis zum Vorsorgefall bei seinen Unterlagen<br />
zurückzubehalten. Der Sorge, dass diese im Bedarfsfall nicht<br />
mehr aufgefunden wird, kann dadurch begegnet werden, dass<br />
man den Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort infor-<br />
Zum 19. Januar <strong>2013</strong> wurden neue EU-Führerscheine eingeführt.<br />
Alle Ausweise, die ab diesem Zeitpunk ausgestellt werden,<br />
gelten 15 Jahre lang. Der ADAC weist darauf hin, dass alle<br />
Dokumente, die vor dem 19. Januar <strong>2013</strong> ausgegeben worden<br />
sind, erst mit Wirkung zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit verlieren<br />
und neu ausgestellt werden müssen. Deshalb ist es nicht<br />
nötig, einen bisher gültigen Führerschein in den nächsten Tagen<br />
kurzfristig noch umzutauschen. Wer dennoch schon jetzt<br />
ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte,<br />
hat keinen großen Aufwand: Die Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />
von 24 Euro bei der ausstellenden Behörde einzahlen sowie<br />
den alten Führerschein und ein neues Foto vorlegen. Eine ärztliche<br />
Untersuchung ist dabei - anders als in vielen anderen EU-<br />
Staaten - nicht vorgeschrieben. Unerlässlich ist der Umtausch<br />
jedoch dann, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler<br />
Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines<br />
"neuen" Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Der<br />
Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer<br />
EU-Richtlinie. Zum einen soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern<br />
das Handwerk gelegt werden. Zum anderen ist es das<br />
erklärte Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregi-<br />
Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
miert. Hat man eine notarielle Vollmacht, so kann der beurkundende<br />
Notar angewiesen werden, weitere Ausfertigungen zu<br />
erteilen. In jedem Fall ist zu empfehlen, die Vorsorgedokumente<br />
beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren<br />
zu lassen. Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf das<br />
Register und können so im Ernstfall schnell die bevollmächtigten<br />
Personen ausfindig machen. Auch eine nur vorübergehende<br />
Bestellung eines Betreuers kann damit vermieden werden. Die<br />
Registrierung kostet einmalig 13 EUR. Alle notwendigen Informationen<br />
zur Registrierung der Vorsorgedokumente können unter<br />
www.vorsorgeregister.de nachgelesen werden.<br />
www.vorsorgeregister.de<br />
Alte Führerscheine bis 2033 gültig<br />
ADAC: Umtausch jetzt nicht notwendig<br />
ster zu errichten, um so den sog. "Führerschein-Tourismus" zu<br />
erschweren bzw. unmöglich zu machen. Der ADAC hat zum<br />
neuen Fahrerlaubnisrecht eine Broschüre erstellt, die kostenlos<br />
unter www.adac.de heruntergeladen werden kann.<br />
www.adac.de<br />
Quelle: © M. Schuppich - Fotolia.com<br />
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