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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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Vollmachtgebers. Auf die in der Talksendung angesprochenen<br />

Missbrauchsgefahren einer Vollmacht angesprochen, rät Gutfried:<br />

"Man sollte nur solche Personen bevollmächtigen, denen<br />

man uneingeschränkt vertraut. Ändert sich hieran etwas, so<br />

kann man die Vollmacht jederzeit widerrufen. Besonders missbrauchsanfällige<br />

Geschäfte wie die Übertragung von Immobilien<br />

auf den Bevollmächtigten oder das Herschenken von Vermögen<br />

können vom Vollmachtsumfang auch ausgenommen werden."<br />

Außerdem empfiehlt es sich, die Vollmacht nicht sofort auszuhändigen,<br />

sondern bis zum Vorsorgefall bei seinen Unterlagen<br />

zurückzubehalten. Der Sorge, dass diese im Bedarfsfall nicht<br />

mehr aufgefunden wird, kann dadurch begegnet werden, dass<br />

man den Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort infor-<br />

Zum 19. Januar <strong>2013</strong> wurden neue EU-Führerscheine eingeführt.<br />

Alle Ausweise, die ab diesem Zeitpunk ausgestellt werden,<br />

gelten 15 Jahre lang. Der ADAC weist darauf hin, dass alle<br />

Dokumente, die vor dem 19. Januar <strong>2013</strong> ausgegeben worden<br />

sind, erst mit Wirkung zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit verlieren<br />

und neu ausgestellt werden müssen. Deshalb ist es nicht<br />

nötig, einen bisher gültigen Führerschein in den nächsten Tagen<br />

kurzfristig noch umzutauschen. Wer dennoch schon jetzt<br />

ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte,<br />

hat keinen großen Aufwand: Die Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />

von 24 Euro bei der ausstellenden Behörde einzahlen sowie<br />

den alten Führerschein und ein neues Foto vorlegen. Eine ärztliche<br />

Untersuchung ist dabei - anders als in vielen anderen EU-<br />

Staaten - nicht vorgeschrieben. Unerlässlich ist der Umtausch<br />

jedoch dann, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler<br />

Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines<br />

"neuen" Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Der<br />

Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer<br />

EU-Richtlinie. Zum einen soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern<br />

das Handwerk gelegt werden. Zum anderen ist es das<br />

erklärte Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregi-<br />

Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

miert. Hat man eine notarielle Vollmacht, so kann der beurkundende<br />

Notar angewiesen werden, weitere Ausfertigungen zu<br />

erteilen. In jedem Fall ist zu empfehlen, die Vorsorgedokumente<br />

beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren<br />

zu lassen. Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf das<br />

Register und können so im Ernstfall schnell die bevollmächtigten<br />

Personen ausfindig machen. Auch eine nur vorübergehende<br />

Bestellung eines Betreuers kann damit vermieden werden. Die<br />

Registrierung kostet einmalig 13 EUR. Alle notwendigen Informationen<br />

zur Registrierung der Vorsorgedokumente können unter<br />

www.vorsorgeregister.de nachgelesen werden.<br />

www.vorsorgeregister.de<br />

Alte Führerscheine bis 2033 gültig<br />

ADAC: Umtausch jetzt nicht notwendig<br />

ster zu errichten, um so den sog. "Führerschein-Tourismus" zu<br />

erschweren bzw. unmöglich zu machen. Der ADAC hat zum<br />

neuen Fahrerlaubnisrecht eine Broschüre erstellt, die kostenlos<br />

unter www.adac.de heruntergeladen werden kann.<br />

www.adac.de<br />

Quelle: © M. Schuppich - Fotolia.com<br />

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