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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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E"Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird" war das<br />

Thema der ARD-Talksendung "Menschen bei Maischberger" am<br />

vergangenen Dienstag. "Seitdem steht unser Telefon nicht still"<br />

berichtet Michael Gutfried, Leiter des Zentralen Vorsorgeregisters<br />

bei der Bundesnotarkammer. Vielen Zuschauern ist durch die<br />

Sendung bewusst geworden, wie wichtig es ist, sich mit betreuungsrechtlichen<br />

Fragen auseinanderzusetzen. Jeder kann durch<br />

Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten<br />

nicht mehr selbst regeln zu können. Was passiert<br />

aber, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich<br />

ist? Einer der größten Rechtsirrtümer scheint zu sein, dass der Ehegatte<br />

für seinen Partner handeln kann. Dem ist jedoch nicht so.<br />

Vielmehr ist ab dem 18. Lebensjahr niemand per Gesetz berechtigt<br />

für den anderen zu handeln. Bei Geschäftsunfähigkeit wird<br />

für die betroffene Person dann in der Regel ein Betreuer bestellt,<br />

der in dem vom Gericht bestimmten Umfang für die betreute<br />

Person handeln kann. Der Betreuer ist nicht selten ein Fremder.<br />

Rechtzeitige Vorsorge macht aber eine selbstbestimmte Lebens-<br />

24<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />

Mieterhöhung:<br />

Was Vermieter dürfen und was nicht<br />

Ankündigungen für Mieterhöhungen sind häufig fehlerhaft.<br />

Widerstand kann sich deshalb für den Mieter lohnen. Wann<br />

und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen, zeigt die Stiftung<br />

Warentest in der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.<br />

Alle 15 Monate darf die Miete von frei finanzierten<br />

Wohnungen steigen. Obergrenze sind 20 Prozent in 3 Jahren.<br />

Das bekommen viele Mieter zu spüren. Doch der Eigentümer<br />

muss sich an bestimmte Regeln halten. So darf die Miete nur<br />

bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben<br />

werden. Nicht selten unterlaufen dem Vermieter jedoch Fehler.<br />

Im Einzelfall ist die Verteuerung dann sogar unwirksam und in<br />

jedem Fall angreifbar. Finanztest rät Mietern, sich erst beraten<br />

zu lassen, bevor sie auf ein Mieterhöhungsschreiben reagieren<br />

– zum Beispiel vom Mieterverein. Bei Modernisierungen gilt:<br />

Der Vermieter darf 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete<br />

umlegen. Die Investition muss allerdings die Energieeffizienz<br />

oder den Wohnwert langfristig verbessern. Ausgaben für Renovierung<br />

und Reparaturen zählen nicht dazu. Zudem kann der<br />

Mieter die Modernisierung in Härtefällen stoppen – und damit<br />

Quelle: © VRD - Fotolia.com<br />

die Mieterhöhung. Finanztest zeigt außerdem, welche Fristen<br />

es für eine Erhöhung gibt und welche Bestimmungen für Sozialwohnungen<br />

gelten. Der ausführliche Artikel Mieterhöhung ist<br />

online unter www.test.de/mieterhoehung veröffentlicht.<br />

www.test.de<br />

Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer<br />

führung möglich, auch für die Lebenslagen,<br />

in denen man seine Angelegenheiten nicht<br />

mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht,<br />

einer Betreuungsverfügung<br />

und einer Patientenverfügung kann jeder<br />

schon in gesunden Tagen vorausschauend<br />

vorbeugen. Diese Vorsorgedokumente<br />

sollten mindestens schriftlich verfasst sein.<br />

Damit auch Grundstücksangelegenheiten<br />

mit der Vorsorgevollmacht erledigt werden können, ist jedoch<br />

die notarielle Form erforderlich. Weitere Vorteile einer notariellen<br />

Vorsorgevollmacht sind deren Beweiskraft, die höhere Akzeptanz<br />

im Rechtsverkehr und die individuelle rechtliche Beratung<br />

durch den Notar, die in den ohnehin anfallenden Notargebühren<br />

enthalten ist. Eine notarielle Vorsorgeurkunde einschließlich Entwurf,<br />

einer oder mehrerer Besprechungen, Beurkundung und<br />

Ausfertigungen der amtlichen Urkunde kostet durchschnittlich<br />

zwischen 80 und 200 EUR, je nach Vermögensverhältnissen des<br />

Quelle: © Stefan Balk - Fotolia.com

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