Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013
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E"Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird" war das<br />
Thema der ARD-Talksendung "Menschen bei Maischberger" am<br />
vergangenen Dienstag. "Seitdem steht unser Telefon nicht still"<br />
berichtet Michael Gutfried, Leiter des Zentralen Vorsorgeregisters<br />
bei der Bundesnotarkammer. Vielen Zuschauern ist durch die<br />
Sendung bewusst geworden, wie wichtig es ist, sich mit betreuungsrechtlichen<br />
Fragen auseinanderzusetzen. Jeder kann durch<br />
Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten<br />
nicht mehr selbst regeln zu können. Was passiert<br />
aber, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich<br />
ist? Einer der größten Rechtsirrtümer scheint zu sein, dass der Ehegatte<br />
für seinen Partner handeln kann. Dem ist jedoch nicht so.<br />
Vielmehr ist ab dem 18. Lebensjahr niemand per Gesetz berechtigt<br />
für den anderen zu handeln. Bei Geschäftsunfähigkeit wird<br />
für die betroffene Person dann in der Regel ein Betreuer bestellt,<br />
der in dem vom Gericht bestimmten Umfang für die betreute<br />
Person handeln kann. Der Betreuer ist nicht selten ein Fremder.<br />
Rechtzeitige Vorsorge macht aber eine selbstbestimmte Lebens-<br />
24<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />
Mieterhöhung:<br />
Was Vermieter dürfen und was nicht<br />
Ankündigungen für Mieterhöhungen sind häufig fehlerhaft.<br />
Widerstand kann sich deshalb für den Mieter lohnen. Wann<br />
und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen, zeigt die Stiftung<br />
Warentest in der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.<br />
Alle 15 Monate darf die Miete von frei finanzierten<br />
Wohnungen steigen. Obergrenze sind 20 Prozent in 3 Jahren.<br />
Das bekommen viele Mieter zu spüren. Doch der Eigentümer<br />
muss sich an bestimmte Regeln halten. So darf die Miete nur<br />
bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben<br />
werden. Nicht selten unterlaufen dem Vermieter jedoch Fehler.<br />
Im Einzelfall ist die Verteuerung dann sogar unwirksam und in<br />
jedem Fall angreifbar. Finanztest rät Mietern, sich erst beraten<br />
zu lassen, bevor sie auf ein Mieterhöhungsschreiben reagieren<br />
– zum Beispiel vom Mieterverein. Bei Modernisierungen gilt:<br />
Der Vermieter darf 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete<br />
umlegen. Die Investition muss allerdings die Energieeffizienz<br />
oder den Wohnwert langfristig verbessern. Ausgaben für Renovierung<br />
und Reparaturen zählen nicht dazu. Zudem kann der<br />
Mieter die Modernisierung in Härtefällen stoppen – und damit<br />
Quelle: © VRD - Fotolia.com<br />
die Mieterhöhung. Finanztest zeigt außerdem, welche Fristen<br />
es für eine Erhöhung gibt und welche Bestimmungen für Sozialwohnungen<br />
gelten. Der ausführliche Artikel Mieterhöhung ist<br />
online unter www.test.de/mieterhoehung veröffentlicht.<br />
www.test.de<br />
Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer<br />
führung möglich, auch für die Lebenslagen,<br />
in denen man seine Angelegenheiten nicht<br />
mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht,<br />
einer Betreuungsverfügung<br />
und einer Patientenverfügung kann jeder<br />
schon in gesunden Tagen vorausschauend<br />
vorbeugen. Diese Vorsorgedokumente<br />
sollten mindestens schriftlich verfasst sein.<br />
Damit auch Grundstücksangelegenheiten<br />
mit der Vorsorgevollmacht erledigt werden können, ist jedoch<br />
die notarielle Form erforderlich. Weitere Vorteile einer notariellen<br />
Vorsorgevollmacht sind deren Beweiskraft, die höhere Akzeptanz<br />
im Rechtsverkehr und die individuelle rechtliche Beratung<br />
durch den Notar, die in den ohnehin anfallenden Notargebühren<br />
enthalten ist. Eine notarielle Vorsorgeurkunde einschließlich Entwurf,<br />
einer oder mehrerer Besprechungen, Beurkundung und<br />
Ausfertigungen der amtlichen Urkunde kostet durchschnittlich<br />
zwischen 80 und 200 EUR, je nach Vermögensverhältnissen des<br />
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