Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013
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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />
Beitragsfreie Versicherungen sind<br />
jetzt ebenfalls neu abzurechnen<br />
Nachschlag nicht nur für gekündigte Kapitallebens- und private Rentenversicherungen<br />
Nachdem jetzt auch ein Urteil (OLG Stuttgart Az.: 2 U 138/10)<br />
gegen die Allianz Lebensversicherung AG (München) zu den<br />
Klauseln um die Rückkaufswerte und den Stornoabzug rechtskräftig<br />
geworden ist, dreht sich nun alles um die Beitragserstattung.<br />
Im Fokus stehen dabei die in den letzten drei Jahren gekündigten<br />
Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen.<br />
Verbraucher, die solche Verträge stattdessen beitragsfrei gestellt<br />
haben, besitzen aber auch einen Anspruch auf eine Gutschrift.<br />
Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert und berät in diesen<br />
Tagen Versicherungsnehmer schwerpunktmäßig zu diesen<br />
Themen. Eine Kapitallebensversicherung beitragsfrei zu stellen<br />
heißt, dass keine weiteren Einzahlungen erfolgen, der Vertrag<br />
jedoch bestehen bleibt. "Das machen viele Verbraucher, wenn<br />
sie zum Beispiel die monatlichen Prämien nicht mehr aufbringen<br />
können, aber noch nicht so knapp bei Kasse sind, dass sie<br />
auch das eingezahlte Geld dringend benötigen", sagt Andrea<br />
Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein anderer<br />
Grund für eine Beitragsfreistellung ist oft die Erkenntnis,<br />
dass der Vertrag doch nicht bedarfsgerecht ist und deshalb etwas<br />
Neues abgeschlossen wird. Doch auch bei einer Beitragsfreistellung<br />
hat der Versicherungsnehmer finanzielle Nachteile.<br />
Im Vertrag bleibt nur der Rückkaufswert stehen. Das ist der<br />
Betrag, der auch bei einer Kündigung nur ausgezahlt würde.<br />
"Allerdings profitiert man, anders als bei einer Kündigung, in<br />
den Folgejahren von den Zuteilungen aus der Überschussbeteiligung",<br />
informiert Heyer über den Unterschied. Nun wurden<br />
Rückkaufswert- und Storno-Klauseln mehrfach für unwirksam<br />
erklärt. Im Ergebnis müssen auch die beitragsfrei gestellten<br />
Verträge neu abgerechnet werden. Das bedeutet konkret, dass<br />
die Verbraucher eine Vertragsgutschrift erhalten. "Diese wird<br />
umso höher ausfallen, je früher der Vertrag ruhig gestellt wurde",<br />
sagt Heyer. Dadurch erhöht sich letztlich die beitragsfreie<br />
Versicherungssumme. Einzelne Versicherer haben diesbezüglich<br />
angekündigt, dass sie von sich aus aktiv werden wollen. Nach<br />
Meinung der Verbraucherzentrale Sachsen ist allerdings nicht<br />
damit zu rechnen, dass sämtliche Unternehmen so verfahren.<br />
Deshalb sollten Betroffene selbst aktiv werden. "Die höchstrichterliche<br />
Rechtsprechung (Az.: IV ZR 201/10; IV ZR 202/10) vom<br />
Sommer vergangenen Jahres und die nunmehr rechtskräftige<br />
Entscheidung des OLG Stuttgart ist für die gesamte Branche<br />
richtungsweisend", sagt Heyer. "Es stünde jedem einzelnen<br />
Versicherer – auch den bisher nicht abgemahnten bzw. verklagten<br />
– gut zu Gesicht, die Erstattungen schnell vorzunehmen."<br />
www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />
Stärkerer Schutz bedürftiger<br />
Ehegatten nach Scheidung von Altehen<br />
Zu dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (Gesetz zur<br />
Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November<br />
2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche<br />
von Kindern und anderen Familienangehörigen<br />
sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen<br />
Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen<br />
Unterhaltsrechts), das heute den Bundesrat passiert hat, erklärt<br />
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Bedürftige<br />
Ehegatten werden nach der Scheidung einer so genannten Altehe<br />
in Zukunft besser geschützt. Es ist gesellschaftliche Realität,<br />
dass die Scheidungsraten jedes Jahr steigen. Das betrifft auch<br />
langjährige Ehen. Ehepartner, die ihre Lebensplanung auf die Ehe<br />
ausgerichtet und auf ihren Beruf verzichtet haben, stehen bei ei-<br />
Quelle: © senk - Fotolia.com<br />
ner Scheidung oftmals finanziell vor dem Nichts. Eine Änderung<br />
im Bürgerlichen Gesetzbuch stellt klar, dass nach einer Scheidung<br />
die Dauer der Ehe maßgeblich mitberücksichtigt werden muss,<br />
wenn Gerichte über den Unterhalt entscheiden. Das ist eine not-