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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />

Beitragsfreie Versicherungen sind<br />

jetzt ebenfalls neu abzurechnen<br />

Nachschlag nicht nur für gekündigte Kapitallebens- und private Rentenversicherungen<br />

Nachdem jetzt auch ein Urteil (OLG Stuttgart Az.: 2 U 138/10)<br />

gegen die Allianz Lebensversicherung AG (München) zu den<br />

Klauseln um die Rückkaufswerte und den Stornoabzug rechtskräftig<br />

geworden ist, dreht sich nun alles um die Beitragserstattung.<br />

Im Fokus stehen dabei die in den letzten drei Jahren gekündigten<br />

Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen.<br />

Verbraucher, die solche Verträge stattdessen beitragsfrei gestellt<br />

haben, besitzen aber auch einen Anspruch auf eine Gutschrift.<br />

Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert und berät in diesen<br />

Tagen Versicherungsnehmer schwerpunktmäßig zu diesen<br />

Themen. Eine Kapitallebensversicherung beitragsfrei zu stellen<br />

heißt, dass keine weiteren Einzahlungen erfolgen, der Vertrag<br />

jedoch bestehen bleibt. "Das machen viele Verbraucher, wenn<br />

sie zum Beispiel die monatlichen Prämien nicht mehr aufbringen<br />

können, aber noch nicht so knapp bei Kasse sind, dass sie<br />

auch das eingezahlte Geld dringend benötigen", sagt Andrea<br />

Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein anderer<br />

Grund für eine Beitragsfreistellung ist oft die Erkenntnis,<br />

dass der Vertrag doch nicht bedarfsgerecht ist und deshalb etwas<br />

Neues abgeschlossen wird. Doch auch bei einer Beitragsfreistellung<br />

hat der Versicherungsnehmer finanzielle Nachteile.<br />

Im Vertrag bleibt nur der Rückkaufswert stehen. Das ist der<br />

Betrag, der auch bei einer Kündigung nur ausgezahlt würde.<br />

"Allerdings profitiert man, anders als bei einer Kündigung, in<br />

den Folgejahren von den Zuteilungen aus der Überschussbeteiligung",<br />

informiert Heyer über den Unterschied. Nun wurden<br />

Rückkaufswert- und Storno-Klauseln mehrfach für unwirksam<br />

erklärt. Im Ergebnis müssen auch die beitragsfrei gestellten<br />

Verträge neu abgerechnet werden. Das bedeutet konkret, dass<br />

die Verbraucher eine Vertragsgutschrift erhalten. "Diese wird<br />

umso höher ausfallen, je früher der Vertrag ruhig gestellt wurde",<br />

sagt Heyer. Dadurch erhöht sich letztlich die beitragsfreie<br />

Versicherungssumme. Einzelne Versicherer haben diesbezüglich<br />

angekündigt, dass sie von sich aus aktiv werden wollen. Nach<br />

Meinung der Verbraucherzentrale Sachsen ist allerdings nicht<br />

damit zu rechnen, dass sämtliche Unternehmen so verfahren.<br />

Deshalb sollten Betroffene selbst aktiv werden. "Die höchstrichterliche<br />

Rechtsprechung (Az.: IV ZR 201/10; IV ZR 202/10) vom<br />

Sommer vergangenen Jahres und die nunmehr rechtskräftige<br />

Entscheidung des OLG Stuttgart ist für die gesamte Branche<br />

richtungsweisend", sagt Heyer. "Es stünde jedem einzelnen<br />

Versicherer – auch den bisher nicht abgemahnten bzw. verklagten<br />

– gut zu Gesicht, die Erstattungen schnell vorzunehmen."<br />

www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />

Stärkerer Schutz bedürftiger<br />

Ehegatten nach Scheidung von Altehen<br />

Zu dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (Gesetz zur<br />

Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November<br />

2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche<br />

von Kindern und anderen Familienangehörigen<br />

sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen<br />

Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen<br />

Unterhaltsrechts), das heute den Bundesrat passiert hat, erklärt<br />

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Bedürftige<br />

Ehegatten werden nach der Scheidung einer so genannten Altehe<br />

in Zukunft besser geschützt. Es ist gesellschaftliche Realität,<br />

dass die Scheidungsraten jedes Jahr steigen. Das betrifft auch<br />

langjährige Ehen. Ehepartner, die ihre Lebensplanung auf die Ehe<br />

ausgerichtet und auf ihren Beruf verzichtet haben, stehen bei ei-<br />

Quelle: © senk - Fotolia.com<br />

ner Scheidung oftmals finanziell vor dem Nichts. Eine Änderung<br />

im Bürgerlichen Gesetzbuch stellt klar, dass nach einer Scheidung<br />

die Dauer der Ehe maßgeblich mitberücksichtigt werden muss,<br />

wenn Gerichte über den Unterhalt entscheiden. Das ist eine not-

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