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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Kredite<br />

Geld, das man sich sparen kann<br />

Kostenlose SCHUFA-Auskunft nicht teuer über Dritte bestellen<br />

Im Internet bieten Firmen, wie zum Beispiel die Leipziger Progress<br />

Internet GmbH als Dienstleistung an, die an sich kostenfreien<br />

Anträge auf Selbstauskunft an die SCHUFA zu versenden.<br />

Für diese Dienstleistung stellen sie Verbrauchern 3,95 € in<br />

Rechnung. "Diese Geschäftsidee verspricht aus Unternehmenssicht<br />

sicher schnelles und einfach verdientes Geld", sagt Andrea<br />

Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Verbraucher<br />

können auf das Angebot jedoch gut und gerne verzichten."<br />

Da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt, steht<br />

Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Recht auf<br />

kostenlose Selbstauskunft gibt es nun bald drei Jahre. Demnach<br />

können Verbraucher einmal im Jahr von Auskunfteien, wie z. B.<br />

der SCHUFA, eine kostenfreie Information darüber verlangen,<br />

welche Daten zur eigenen Person und bestimmten Vertragsverhältnissen,<br />

wie z. B. zu Girokonten oder Kreditverträgen gespeichert<br />

sind. "Dieses Recht zu nutzen macht Sinn, denn immer<br />

wieder stellt sich heraus, dass falsche Daten gespeichert sind,<br />

und das wirkt sich nicht selten im geschäftlichen Alltag negativ<br />

aus", informiert Heyer. Werden Fehler festgestellt, sollte deshalb<br />

umgehend eine Korrektur eingefordert werden.<br />

Quelle: © dermathias2 - Fotolia.com<br />

Quelle: © FotolEdhar - Fotolia.com<br />

Nicht selten ist jedoch der Weg zur kostenlosen Selbstauskunft<br />

schwierig.<br />

So berichten Verbraucher, dass sie bei Nutzung von Internet-<br />

Suchmaschinen - wie z. B. google - in die Irre geleitet wurden.<br />

Ein Ratsuchender aus Gütersloh landete so beispielsweise auf<br />

der Seite der Leipziger Firma.<br />

Diese hatte offensichtlich Maßnahmen vorgenommen, die<br />

als Suchmaschinenoptimierung bezeichnet werden, um in<br />

der Trefferliste weit oben zu erscheinen. Diese Seiten werden<br />

besonders häufig angeklickt. "Insofern ist es gut, wenn Verbraucher<br />

die richtigen Adressen der Auskunfteien, wie z. B.<br />

www.meineschufa.de, kennen und so direkt eingeben können.<br />

Allerdings muss man auch auf der SCHUFA-Seite leider<br />

nach wie vor aufpassen, nicht an die kostenpflichtige Bonitätsauskunft<br />

zu geraten.<br />

Die kostenfreie Auskunft versteckt sich nämlich im Bereich<br />

"Auskünfte" unter der Bezeichnung "Datenübersicht nach<br />

§ 34 Bundesdatenschutzgesetz". Dort ist dann auch ersichtlich,<br />

dass der Auskunftsantrag vom Antragsteller unterschrieben<br />

sein und mit einer Kopie des Personalausweises an die<br />

Auskunftei zurückgesandt werden muss. Bei den über Dritte<br />

gestellten Anträgen fehlt es mitunter an diesen Punkten, weshalb<br />

die SCHUFA dann keine Bearbeitung vornimmt. "Diese Erfahrung<br />

hat auch der Beschwerdeführer aus Gütersloh gemacht<br />

und wir verstehen seine Verärgerung", sagt Heyer. "Denn sein<br />

Resümee lautet: Außer Spesen nichts gewesen." Sofern seit der<br />

Nutzung des Angebotes noch keine 14 Tage vergangen sind,<br />

können Verbraucher den Vertrag mit der Firma noch widerrufen.<br />

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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