Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013
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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Kredite<br />
Geld, das man sich sparen kann<br />
Kostenlose SCHUFA-Auskunft nicht teuer über Dritte bestellen<br />
Im Internet bieten Firmen, wie zum Beispiel die Leipziger Progress<br />
Internet GmbH als Dienstleistung an, die an sich kostenfreien<br />
Anträge auf Selbstauskunft an die SCHUFA zu versenden.<br />
Für diese Dienstleistung stellen sie Verbrauchern 3,95 € in<br />
Rechnung. "Diese Geschäftsidee verspricht aus Unternehmenssicht<br />
sicher schnelles und einfach verdientes Geld", sagt Andrea<br />
Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Verbraucher<br />
können auf das Angebot jedoch gut und gerne verzichten."<br />
Da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt, steht<br />
Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Recht auf<br />
kostenlose Selbstauskunft gibt es nun bald drei Jahre. Demnach<br />
können Verbraucher einmal im Jahr von Auskunfteien, wie z. B.<br />
der SCHUFA, eine kostenfreie Information darüber verlangen,<br />
welche Daten zur eigenen Person und bestimmten Vertragsverhältnissen,<br />
wie z. B. zu Girokonten oder Kreditverträgen gespeichert<br />
sind. "Dieses Recht zu nutzen macht Sinn, denn immer<br />
wieder stellt sich heraus, dass falsche Daten gespeichert sind,<br />
und das wirkt sich nicht selten im geschäftlichen Alltag negativ<br />
aus", informiert Heyer. Werden Fehler festgestellt, sollte deshalb<br />
umgehend eine Korrektur eingefordert werden.<br />
Quelle: © dermathias2 - Fotolia.com<br />
Quelle: © FotolEdhar - Fotolia.com<br />
Nicht selten ist jedoch der Weg zur kostenlosen Selbstauskunft<br />
schwierig.<br />
So berichten Verbraucher, dass sie bei Nutzung von Internet-<br />
Suchmaschinen - wie z. B. google - in die Irre geleitet wurden.<br />
Ein Ratsuchender aus Gütersloh landete so beispielsweise auf<br />
der Seite der Leipziger Firma.<br />
Diese hatte offensichtlich Maßnahmen vorgenommen, die<br />
als Suchmaschinenoptimierung bezeichnet werden, um in<br />
der Trefferliste weit oben zu erscheinen. Diese Seiten werden<br />
besonders häufig angeklickt. "Insofern ist es gut, wenn Verbraucher<br />
die richtigen Adressen der Auskunfteien, wie z. B.<br />
www.meineschufa.de, kennen und so direkt eingeben können.<br />
Allerdings muss man auch auf der SCHUFA-Seite leider<br />
nach wie vor aufpassen, nicht an die kostenpflichtige Bonitätsauskunft<br />
zu geraten.<br />
Die kostenfreie Auskunft versteckt sich nämlich im Bereich<br />
"Auskünfte" unter der Bezeichnung "Datenübersicht nach<br />
§ 34 Bundesdatenschutzgesetz". Dort ist dann auch ersichtlich,<br />
dass der Auskunftsantrag vom Antragsteller unterschrieben<br />
sein und mit einer Kopie des Personalausweises an die<br />
Auskunftei zurückgesandt werden muss. Bei den über Dritte<br />
gestellten Anträgen fehlt es mitunter an diesen Punkten, weshalb<br />
die SCHUFA dann keine Bearbeitung vornimmt. "Diese Erfahrung<br />
hat auch der Beschwerdeführer aus Gütersloh gemacht<br />
und wir verstehen seine Verärgerung", sagt Heyer. "Denn sein<br />
Resümee lautet: Außer Spesen nichts gewesen." Sofern seit der<br />
Nutzung des Angebotes noch keine 14 Tage vergangen sind,<br />
können Verbraucher den Vertrag mit der Firma noch widerrufen.<br />
www.verbraucherzentrale-sachsen.de