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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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DDas Angebot des Finanzvermittlers klingt zunächst verlockend:<br />

Der Privatanleger gibt einer Firma eine Geldsumme als Kredit<br />

und erhält dafür einen festen Zinssatz und eine Gewinnbeteiligung.<br />

Die Firmen sind meist im Bereich der erneuerbaren<br />

Energien tätig und geben beispielsweise an, in Photovoltaik-<br />

Anlagen oder in sonstige Energieanlagen zu investieren. "Für<br />

Anleger ist das ein riskantes Spiel", warnt Sibylle Miller-Trach<br />

von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Finanzjuristin erläutert,<br />

dass solche Kredite, die als Partiarische Darlehen oder als<br />

Mezzanine-Darlehen bezeichnet werden, nachrangig sind. Das<br />

bedeutet, dass sie nur dann an den Anleger zurückbezahlt werden<br />

müssen, wenn das die Firma nicht in finanzielle Bedrängnis<br />

bringt. Im Falle der Insolvenz der Firma steht der Anleger<br />

in der Gläubigerliste ganz hinten. "Eine solche Geldanlage ist<br />

also nur empfehlenswert, wenn man sich des Risikos bewusst<br />

ist und eine Firma kennt und gezielt fördern will", betont Sibylle<br />

Miller-Trach. Die Verbraucherzentrale Bayern beobachtet, dass<br />

sich solche Angebote derzeit häufen. "Vermutlich liegt es da-<br />

Sparpläne / Kapitalanlage I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Alte Bausparverträge:<br />

Gute Zinsen, miese Tricks<br />

Bausparkassen versuchen mit allen Tricks, Kunden aus gut verzinsten<br />

Verträgen heraus zu drängen. Die oftmals mit 4 bis 5<br />

Prozent verzinsten Altverträge sind heute eine attraktive Geldanlage.<br />

Die Stiftung Warentest rät in der Januar-Ausgabe der<br />

Zeitschrift Finanztest, diese Verträge nicht aus der Hand zu geben<br />

und erklärt, wie man die Tricks der Anbieter abwehrt. Die<br />

sicherste Methode ist laut Finanztest, nur bis zu 85 Prozent der<br />

Bausparsumme anzusparen und weitere Einzahlungen dann zu<br />

stoppen. Dann können für das angesparte Geld noch jahrelang<br />

Zinszahlungen eingehen, ohne dass die Bausparkasse den Vertrag<br />

beenden kann. Denn erst wenn die Bausparsumme überschritten<br />

ist, haben Bausparkassen nach Ansicht von Gerichten<br />

die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Einige Bausparkassen<br />

wie Wüstenrot versuchen, Kunden deutlich früher aus dem<br />

Vertrag zu drängen. Wer nicht aufpasst, verliert nicht nur eine<br />

attraktive Geldanlage, sondern auch die Bonuszinsen und bekommt<br />

Abschlussgebühren nicht zurück. Bei einigen Bauspar-<br />

Anleger als Kreditgeber?<br />

Verbraucherzentrale warnt vor riskanten Geldanlagen<br />

Quelle: © Minerva Studio - Fotolia.com<br />

kassen wie der BHW müssen Kunden explizit auf ein Darlehen<br />

verzichten, um die Bonuszinsen zu erhalten. Dies ist aber nur<br />

möglich, solange die Bausparsumme noch nicht erreicht ist.<br />

BHW-Kunden müssen daher nicht nur den Kontostand im Blick<br />

haben, sondern unbedingt auch eine Verzichtserklärung abgeben.<br />

Der ausführliche Artikel zu den Tricks der Bausparkassen<br />

ist unter www.test.de/thema/bausparen abrufbar. www.test.de<br />

Quelle: © fox17 - Fotolia.com<br />

ran, dass es dafür keine Prospektpflicht des Anbieters gibt, anders<br />

als bei Unternehmensbeteiligungen", sagt Expertin Miller-<br />

Trach. So besteht zum Beispiel bei stillen unternehmerischen<br />

Beteiligungen seit 1. Juli 2005 eine Prospektpflicht. Informationen<br />

und Beratung dazu bietet die Verbraucherzentrale Bayern<br />

in ihrer Rechtsberatung zum sogenannten Grauen Kapitalmarkt<br />

an. Dabei werden Vertragsunterlagen geprüft und die Risiken<br />

und rechtlichen Möglichkeiten erläutert. Informationen zur Terminvereinbarung<br />

und den Kosten sind im Internet unter<br />

www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.<br />

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