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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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W<br />

Versicherungen I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Was tun,<br />

damit die Versicherung zahlt?<br />

Tipps zur erfolgreichen Schadensregulierung<br />

Von der Regulierung eines Dachschadens wegen Sturm bis hin<br />

zur Übernahme der Kosten für ein kaputtes Brillengestell – in<br />

Zeiten knapper Kassen achten Versicherungen mehr auf Klauseln<br />

als auf Kulanz. Sehen Versicherer Ansatzpunkte im Vertrag,<br />

verweigern sie oftmals die Zahlungen – etwa mit der Begründung,<br />

bei Vertragsabschluss seien falsche Angaben gemacht<br />

worden oder der Versicherungsfall wäre vorsätzlich verursacht.<br />

Wer einen Schadensfall hat, den er von seinem Versicherer reguliert<br />

haben möchte, benötigt deshalb vor allem eines: einen<br />

bestmöglichen, umfassenden Versicherungsschutz, der das tatsächliche<br />

Risiko abdeckt. Für alle Versicherungsfälle – unabhängig<br />

von ihrer Sparte – sollten Versicherte deshalb unter anderem<br />

folgende Punkte bei der Schadensregulierung berücksichtigen:<br />

Die Versicherungsbedingungen in der Police genau lesen und<br />

befolgen, was dort zu "Obliegenheiten im Schadensfall" steht.<br />

Vor allem ältere Verträge regelmäßig überprüfen, ob der bestehende<br />

Versicherungsschutz noch aktuell ist und neue Risiken<br />

ÖKO-TEST<br />

Restschuldversicherungen<br />

Sicher sind nur die Kosten<br />

Wer eine teure Anschaffung in monatlichen Raten abstottern<br />

muss, kommt kaum umhin, eine Restschuldversicherung abzuschließen.<br />

Doch laut einer aktuellen Untersuchung des Verbrauchermagazins<br />

ÖKO-TEST sind bei diesen nicht nur die Zinsen<br />

unverhältnismäßig hoch, die Versicherungsbedingungen machen<br />

zudem die Leistung der Versicherer eher zum Glücksspiel.<br />

Eine Restschuldversicherung soll die Hinterbliebenen beim Tod<br />

des Kreditnehmers absichern und einspringen, wenn wegen<br />

Arbeitslosigkeit oder Krankheit das Geld fehlt, einen Kredit zu<br />

bedienen. Wie teuer diese dem Versicherungsnehmer kommt,<br />

bleibt allerdings im Dunkeln. Denn die Banken müssen die Kosten<br />

nicht in den effektiven Jahreszins für den Kredit einrechnen<br />

– wenn der Abschluss freiwillig ist und die Kreditvergabe<br />

nicht beeinflusst. ÖKO-TEST hat nun aber genau nachgerechnet:<br />

Das Verbrauchermagazin hat eine Kreditfinanzierung für<br />

einen Neuwagen mit und ohne Restschuldversicherung verglichen.<br />

Hier zeigte sich, dass die Restschuldversicherung den ef-<br />

Quelle: © WavebreakMediaMicro - Fotolia.com<br />

absichert. Den Schaden umgehend, am besten schriftlich, dem<br />

Versicherer melden und seinen Anweisungen folgen. Die Schadensanzeige<br />

korrekt und wahrheitsgemäß ausfüllen. Schaden<br />

mit Fotos dokumentieren, nach Möglichkeit Zeugen hinzuziehen.<br />

Beschädigte Gegenstände auf keinen Fall entsorgen bevor<br />

der Versicherer den Schaden reguliert oder die Schadenshöhe<br />

anerkannt hat. Denn der Versicherte muss beweisen, dass und<br />

in welcher Höhe ein Schaden eingetreten ist!<br />

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de<br />

fektiven Jahreszins für den Kredit durch die Decke gehen lässt.<br />

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, zahlt bei<br />

der Volkswagen Financial Services beispielsweise 7,04 Prozent<br />

Zinsen. Ohne die Versicherung wird es gleich um 3,14 Prozent<br />

günstiger. Bei der Credit Europe Bank erhöht sich der Zinssatz<br />

um 4,90 auf 11,81 Prozent und bei der Targobank sogar um<br />

6,74 auf 11,73 Prozent. Auch bei anderen Banken ist die Restschuldversicherung<br />

nicht günstig. Im Fall der Fälle kann der<br />

Versicherungsnehmer zudem nicht davon ausgehen, dass überhaupt<br />

alles und sofort gezahlt wird. So gibt es beim Schutz gegen<br />

Arbeitslosigkeit meist eine Wartezeit von 90 Tagen, hinzu<br />

kommt oft eine Karenzzeit von weiteren 90 Tagen, in denen die<br />

Versicherer nicht zahlen. Zudem ist die Leistung bei Jobverlust<br />

meist auf zwölf Monate begrenzt. Auch für den Schutz vor Arbeitsunfähigkeit<br />

gibt es erhebliche Einschränkungen. Nur beim<br />

Tod des Kreditnehmers wird anstandslos gezahlt.<br />

www.oekotest.de<br />

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