Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013
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W<br />
Versicherungen I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Was tun,<br />
damit die Versicherung zahlt?<br />
Tipps zur erfolgreichen Schadensregulierung<br />
Von der Regulierung eines Dachschadens wegen Sturm bis hin<br />
zur Übernahme der Kosten für ein kaputtes Brillengestell – in<br />
Zeiten knapper Kassen achten Versicherungen mehr auf Klauseln<br />
als auf Kulanz. Sehen Versicherer Ansatzpunkte im Vertrag,<br />
verweigern sie oftmals die Zahlungen – etwa mit der Begründung,<br />
bei Vertragsabschluss seien falsche Angaben gemacht<br />
worden oder der Versicherungsfall wäre vorsätzlich verursacht.<br />
Wer einen Schadensfall hat, den er von seinem Versicherer reguliert<br />
haben möchte, benötigt deshalb vor allem eines: einen<br />
bestmöglichen, umfassenden Versicherungsschutz, der das tatsächliche<br />
Risiko abdeckt. Für alle Versicherungsfälle – unabhängig<br />
von ihrer Sparte – sollten Versicherte deshalb unter anderem<br />
folgende Punkte bei der Schadensregulierung berücksichtigen:<br />
Die Versicherungsbedingungen in der Police genau lesen und<br />
befolgen, was dort zu "Obliegenheiten im Schadensfall" steht.<br />
Vor allem ältere Verträge regelmäßig überprüfen, ob der bestehende<br />
Versicherungsschutz noch aktuell ist und neue Risiken<br />
ÖKO-TEST<br />
Restschuldversicherungen<br />
Sicher sind nur die Kosten<br />
Wer eine teure Anschaffung in monatlichen Raten abstottern<br />
muss, kommt kaum umhin, eine Restschuldversicherung abzuschließen.<br />
Doch laut einer aktuellen Untersuchung des Verbrauchermagazins<br />
ÖKO-TEST sind bei diesen nicht nur die Zinsen<br />
unverhältnismäßig hoch, die Versicherungsbedingungen machen<br />
zudem die Leistung der Versicherer eher zum Glücksspiel.<br />
Eine Restschuldversicherung soll die Hinterbliebenen beim Tod<br />
des Kreditnehmers absichern und einspringen, wenn wegen<br />
Arbeitslosigkeit oder Krankheit das Geld fehlt, einen Kredit zu<br />
bedienen. Wie teuer diese dem Versicherungsnehmer kommt,<br />
bleibt allerdings im Dunkeln. Denn die Banken müssen die Kosten<br />
nicht in den effektiven Jahreszins für den Kredit einrechnen<br />
– wenn der Abschluss freiwillig ist und die Kreditvergabe<br />
nicht beeinflusst. ÖKO-TEST hat nun aber genau nachgerechnet:<br />
Das Verbrauchermagazin hat eine Kreditfinanzierung für<br />
einen Neuwagen mit und ohne Restschuldversicherung verglichen.<br />
Hier zeigte sich, dass die Restschuldversicherung den ef-<br />
Quelle: © WavebreakMediaMicro - Fotolia.com<br />
absichert. Den Schaden umgehend, am besten schriftlich, dem<br />
Versicherer melden und seinen Anweisungen folgen. Die Schadensanzeige<br />
korrekt und wahrheitsgemäß ausfüllen. Schaden<br />
mit Fotos dokumentieren, nach Möglichkeit Zeugen hinzuziehen.<br />
Beschädigte Gegenstände auf keinen Fall entsorgen bevor<br />
der Versicherer den Schaden reguliert oder die Schadenshöhe<br />
anerkannt hat. Denn der Versicherte muss beweisen, dass und<br />
in welcher Höhe ein Schaden eingetreten ist!<br />
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de<br />
fektiven Jahreszins für den Kredit durch die Decke gehen lässt.<br />
Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, zahlt bei<br />
der Volkswagen Financial Services beispielsweise 7,04 Prozent<br />
Zinsen. Ohne die Versicherung wird es gleich um 3,14 Prozent<br />
günstiger. Bei der Credit Europe Bank erhöht sich der Zinssatz<br />
um 4,90 auf 11,81 Prozent und bei der Targobank sogar um<br />
6,74 auf 11,73 Prozent. Auch bei anderen Banken ist die Restschuldversicherung<br />
nicht günstig. Im Fall der Fälle kann der<br />
Versicherungsnehmer zudem nicht davon ausgehen, dass überhaupt<br />
alles und sofort gezahlt wird. So gibt es beim Schutz gegen<br />
Arbeitslosigkeit meist eine Wartezeit von 90 Tagen, hinzu<br />
kommt oft eine Karenzzeit von weiteren 90 Tagen, in denen die<br />
Versicherer nicht zahlen. Zudem ist die Leistung bei Jobverlust<br />
meist auf zwölf Monate begrenzt. Auch für den Schutz vor Arbeitsunfähigkeit<br />
gibt es erhebliche Einschränkungen. Nur beim<br />
Tod des Kreditnehmers wird anstandslos gezahlt.<br />
www.oekotest.de<br />
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