Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013
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Geldwerte Tipps die man wissen sollte!<br />
<strong>Newsletterausgabe</strong> <strong>Frühjahr</strong> <strong>2013</strong><br />
Weitere News und Tipps ständig unter:<br />
www.verbraucherfinanzen.de
Tegernseer Finanz-Gespräche<br />
Was Verbraucher hier erwartet?<br />
z.B. mehr Hintergrundwissen zum Euro!<br />
Die wichtigsten und aktuellsten Themen rund um den Euro, Finanzen, Wirtschaft und Politik im deutschsprachigen Raum sind<br />
Gegenstand der mit hochrangigen Politikern, bekannten Wissenschaftlern und Experten, interessanten Unternehmern und Fachjournalisten<br />
besetzten Video-Diskussionsrunden. Moderiert werden die künftig regelmäßig am Tegernsee stattfindenden Video-<br />
Diskussionsrunden von Chefredakteuren und renommierten Fachjournalisten.<br />
Hier sehen Sie einige Beispiel-Videos:<br />
Was ist der Euro noch wert?<br />
Was kann sich Deutschland<br />
noch leisten?<br />
Die liberale Kraft – wohin steuern die freiheitlichen<br />
Parteien in Europa?<br />
Bitte für das VIDEO auf das Bild klicken!<br />
Weitere interessante Diskussionsrunden finden Sie in unserer<br />
Videogalerie.<br />
mehr Informationen unter www.tegernseer-finanzgespraeche.de<br />
Spaltet die EURO-Krise Europa?<br />
TFG<br />
Tegernseer Finanzgespräche
Editorial<br />
Liebe Leserinnen<br />
und Leser,<br />
das Thema Kaufkraftverlust wird in den nächsten Jahren zunehmend an Brisanz gewinnen. Mit vielen der üblichen<br />
Geldanlagen ist es heute bereits schwer, einen positiven Realzins für das Kapital zu bekommen. Allein mit länger laufendendem<br />
Festgeld sind noch Zinsen von 4% in der Spitze möglich, die bei einer Inflationsrate von voraussichtlich<br />
2,0% in 2012 in Deutschland noch den Geldwert erhalten, dies ermittelten verschiedene aktuelle Marktstudien. Sicher<br />
Geld anlegen mit guter Verzinsung? Mit diesem Thema beschäftigt sich das Interview mit den Münchner Anlageexperten<br />
von Investmentgate in dieser Ausgabe. Auch hat das BGH den Versicherten mehr Rechte zugesprochen, was das im<br />
Klartext heißt, dazu mehr in dieser Ausgabe. Wird ihr Auto auch teurer? Vergleichen Sie im neuen Typklassenverzeichnis<br />
<strong>2013</strong> bevor Sie sich für einen Neuwagen entscheiden. Jetzt noch schnell eine Reise buchen? Rabatte bis 80 Prozent<br />
sind drin! Mehr dazu in diesem Newsletter.<br />
Viel Spaß beim Lesen und „sparen“<br />
Ihr Redaktionsteam von www.verbraucherfinanzen.de<br />
EDITORIAL I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Täglich aktuelle Informationen, Fachartikel und Video-Interviews<br />
unter www.verbraucherfinanzen.de<br />
3
4<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Inhaltsverzeichnis<br />
GELD<br />
6 Kein Geld verschenken beim Tagesgeldkonto<br />
6 Bankschließfach: Gute Hausratversicherung zahlt nach Raub<br />
7 Girokonto: Fast jeder kann sparen<br />
7 Börse Online"- Ranking der leistungsstärksten Kreditkarten<br />
VERSICHERUNGEN<br />
8 Mehr Geld durch Bonusheft beim Zahnarzt<br />
8 Private Krankenversicherung: Wie die Beiträge gesenkt werden können<br />
9 Zermürbende Taktik<br />
9 Fragen zum "Pflege-Bahr"<br />
10 Pflegereform – Neuregelungen <strong>2013</strong><br />
10 Private Haftpflicht: Geliehene und gemietete Sachen – wer zahlt für Schäden?<br />
11 Was tun, damit die Versicherung zahlt?<br />
11 ÖKO-TEST Restschuldversicherungen<br />
SPARPLÄNE<br />
12 Marktübersicht: Klimafreundliche Sparanlagen<br />
13 Alte Bausparverträge: Gute Zinsen, miese Tricks<br />
KAPITALANLAGE<br />
13 Anleger als Kreditgeber?<br />
14 Banken umgehen Transparenzpflicht<br />
15 "Capital-Fonds-Kompass <strong>2013</strong>"<br />
KREDITE<br />
16 Geld, das man sich sparen kann<br />
Quelle: © Armando - Fotolia.com
17 KfW-Förderung: Kredite fast geschenkt<br />
17 Immobilienkredite: Banken kassieren nach Kündigung doppelt<br />
18 Arbeitsplatzverlust kann Baufinanzierung gefährden<br />
18 Studie: Ratenkredit Direktbanken<br />
19 Tausende Immobilienbesitzer mit laufenden Krediten können durch Zinstief sparen<br />
RECHT<br />
20 Von echten Namen und falschen Rechnungen<br />
21 Wieder viele Spam-Mails unterwegs<br />
22 Beitragsfreie Versicherungen sind jetzt ebenfalls neu abzurechnen<br />
22 Stärkerer Schutz bedürftiger Ehegatten nach Scheidung von Altehen<br />
24 Mieterhöhung: Was Vermieter dürfen und was nicht<br />
24 Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer<br />
25 Alte Führerscheine bis 2033 gültig<br />
26 Was bei Trennungen und Ehekrisen rechtlich zu beachten ist<br />
26 Notarielle Testamente können auch Kosten sparen<br />
27 Verkehrsunfall: Zeugen müssen als Beteiligte vor Ort bleiben<br />
28 Wie setzt man ein Testament richtig auf?<br />
28 Haftungsrisiko Schrottauto: Beim Verschenken auf Nummer sicher gehen<br />
29 Gesetzgeber bessert Unterhaltsrecht nach<br />
30 Aktuelle Urteile zur Vorsorgevollmacht<br />
31 <strong>2013</strong> – Haushaltspauschale statt GEZ<br />
32 Keine automatische Unterhaltsreduzierung bei Gehaltserhöhung<br />
des Unterhaltsberechtigten<br />
GELDWERTE TIPPS<br />
32 Fünf goldene Regeln zum Umgang mit Vergleichsportalen<br />
33 Neuer intelligenter Safe im Internet<br />
35 Gute Vorsätze zum Energiesparen<br />
FINANZBERATUNG<br />
36 Servicestudie: Beratung Versicherungsvermittler<br />
37 Honorarberatung stärkt Transparenz und Wettbewerb<br />
Inhaltsverzeichnis I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Impressum<br />
Verlag und Herausgeber:<br />
wmd Verlag GmbH<br />
Wiesseer Straße 126<br />
83707 Bad Wiessee<br />
Tel: +49 (0)8022 – 187110<br />
Fax: +49 (0)8022 – 1871129<br />
info@wmd-verlag.de<br />
www.wmd-verlag.de<br />
www.verbraucherfinanzen.de<br />
Geschäftsführung:<br />
Friedrich A. Wanschka<br />
Chefredaktion:<br />
Friedrich A. Wanschka<br />
Layout:<br />
Astrid Klee<br />
Fotos: fotolia.com<br />
Titelbild: © tankist276 - fotolia.com<br />
S.5 Bild: © Ssogras - fotolia.com<br />
S.31 Bild: © Fineas - fotolia.com<br />
S.33 Bild: © Jocky - fotolia.com<br />
Handelsregister: HRB 165643<br />
Amtsgericht München<br />
Bankverbindung:<br />
Sparkasse Rosenheim - Bad<br />
Aibling<br />
BLZ 711 500 00, Kto. 24364<br />
Steuer-Nummer: 139/142/50247<br />
Ust.- IdNr. DE 812638572<br />
Technische Umsetzung / Produktion:<br />
wmd Verlag GmbH<br />
Astrid Klee<br />
Wiesseer Straße 126<br />
83707 Bad Wiessee<br />
Tel: +49 (0)8022 – 187110<br />
Fax: +49 (0)8022 – 1871129<br />
info@wmd-verlag.de<br />
Der Verleger übernimmt keine Haftung für unverlangt<br />
eingereichte Manuskripte und Fotos. Mit der<br />
Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor<br />
dem Verleger das ausschließliche Verlagsrecht für<br />
die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts. Dieses<br />
Recht bezieht sich insbesondere auch auf das Recht,<br />
das Werk zu gewerblichen Zwecken per Kopie zu<br />
vervielfältigen und/oder in elektronische oder andere<br />
Datenbanken aufzunehmen. Alle veröffentlichten<br />
Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.<br />
Ohne schriftliche Genehmigung des Verlegers ist<br />
eine Verwertung außerhalb der engen Grenzen des<br />
Urheberrechtsgesetzes unzulässig. Aufsätze und Berichte<br />
geben die Meinung des Verfassers wieder. Für<br />
den Inhalt ist der Verlag nicht verantwortlich.<br />
5
T<br />
R<br />
6<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Geld<br />
Kein Geld verschenken<br />
beim Tagesgeldkonto<br />
Zusätzliches Tagesgeldkonto bei anderer Bank sichert bis zu zwei Prozent Zinsen<br />
Tagesgeldkonten sind eine rundum flexible Geldanlage. Sie<br />
eignen sich für den Notgroschen, an den man jederzeit wieder<br />
heran möchte. Ebenso zum Ansparen von größeren Beträgen<br />
oder als Parkstation, bevor das Geld in andere Anlagen fließen<br />
soll. "Einmal ein gut verzinstes Tagesgeldkonto eröffnet und<br />
sich dann um nichts mehr kümmern müssen – diese Zeiten sind<br />
schon lange vorbei", sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der<br />
Verbraucherzentrale Niedersachsen. Statt Traumzinsen von fünf<br />
Prozent pro Jahr zu erzielen, wie zu früheren Zeiten, dümpeln<br />
viele Tagesgeldkonten zum Teil mit weniger als 0,5 Prozent herum.<br />
Wer auf eine noch akzeptable Rendite oberhalb der aktuellen<br />
Inflationsrate von 1,7 Prozent im Januar wert legt, sollte<br />
regelmäßig vergleichen, was die Konkurrenz zu bieten hat. Aktuell<br />
werden von einigen Banken Neukunden noch mit bis zu<br />
zwei Prozent Zinsen pro Jahr umworben, während Bestandskunden<br />
sich mit niedrigeren Zinsen zufrieden geben müssen.<br />
Tipp: Um sich die besseren Konditionen für Neukunden zu sichern,<br />
spricht nichts dagegen, ein zweites oder sogar drittes Tagesgeldkonto<br />
bei einer anderen Bank zu eröffnen. Die Stiftung<br />
Warentest veröffentlicht regelmäßig die besten Tagesgeld- oder<br />
Bankschließfach:<br />
Gute Hausratversicherung zahlt nach Raub<br />
Räumen Diebe die Kundenschließfächer in einer Bank aus, ist<br />
der Inhalt nicht automatisch versichert. Damit Kunden nicht auf<br />
ihrem Schaden sitzen bleiben, ist eine spezielle Bankschließfach-Versicherung<br />
notwendig. Wer allerdings die richtige Hausratversicherung<br />
hat, muss sich nicht sorgen. In leistungsstarken<br />
Tarifen sind Schließfächer mitversichert. Laut einer Erhebung<br />
der Stiftung Warentest haben bestimmte Hausrat-Tarife zum<br />
Beispiel der Anbieter Arag, Axa, Haftpflichtkasse Darmstadt<br />
oder Huk-Coburg das Schließfach bei einer Bank mitversichert.<br />
Veröffentlicht ist die Stichprobe bei test.de/bankschliessfach.<br />
Sie heißen Excellent-, Premium- oder Toptarif: Kunden, die beim<br />
Hausratversicherer eine hochwertige Wohnungseinrichtung<br />
und viele Wertsachen versichern, erhalten oft leistungsstarke<br />
Tarife. In manchen ist explizit ein Kundenschließfach bei einem<br />
Quelle: © cult12 - Fotolia.com<br />
Festgeldangebote in der Zeitschrift "Finanztest", die in allen Beratungsstellen<br />
der Verbraucherzentrale Niedersachsen gekauft<br />
oder auch eingesehen werden können. Internetnutzer können<br />
zur Orientierung auch Vergleichsrechner, beispielsweise unter<br />
www.biallo.de oder www.fmh.de kostenlos nutzen.<br />
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de<br />
Bankinstitut mitversichert. Die Entschädigungshöhe ist meist<br />
begrenzt, zum Beispiel auf 10.000 Euro oder 50.000 Euro. Die<br />
Haftpflichtkasse Darmstadt entschädigt allerdings im Tarif VarioPlus<br />
für den Fall, dass der Tresor bei der Bank leergeräumt<br />
wird, 100 Prozent der Versicherungssumme. Die Hausratversicherung<br />
springt allerdings erst ein, wenn die Bank nicht haftet<br />
oder kein anderer Versicherungsschutz greift. Kreditinstitute<br />
bieten bei der Vermietung von Bankschließfächern häufig eine<br />
spezielle Schließfach-Versicherung an. Manchmal ist die Versicherung<br />
auch schon im Mietpreis enthalten. Beispielsweise ist<br />
bei der Hamburger Sparkasse der Schließfachinhalt bis zu einer<br />
Summe von 20.000 Euro bei einem Mietpreis von 25,60<br />
Euro im Jahr für ein kleines Fach versichert. Mehr Information<br />
sind unter unter www.test.de/bankschliessfach abrufbar.
Girokonto:<br />
Fast jeder kann sparen<br />
BBankkunden, die zu einem kostenlosen oder günstigen Girokonto<br />
wechseln, können bis zu 100 Euro im Jahr sparen. Das<br />
zeigt ein Vergleich der Stiftung Warentest von 91 Kreditinstituten.<br />
Doch nicht nur das Sparpotenzial sollte bei der Wahl des<br />
Girokontos eine Rolle spielen, heißt es in der Februar-Ausgabe<br />
der Zeitschrift Finanztest. Kostenlose Konten gibt es häufig für<br />
Onlinekunden, die ihre Bankgeschäfte am Computer erledigen.<br />
Aber auch diejenigen, die Filialen vorziehen, können sparen.<br />
Dafür müssen sie oft nicht mal die Bank wechseln, denn<br />
viele Institute bieten mehrere Kontomodelle zu unterschiedlichen<br />
Preisen an. Zum Teil sind Gratiskonten an Bedingungen<br />
geknüpft. Sie erfordern etwa einen bestimmten monatlichen<br />
Bei der Auswahl der für die persönlichen Belange besten Kreditkarte<br />
sollte nicht allein die Höhe der Jahregebühr ausschlaggebend<br />
sein. Dies hat jetzt ein Test von rund 130 Karten-Angeboten<br />
des Anlegermagazins 'Börse Online' (Ausgabe 2/<strong>2013</strong>)<br />
in Kooperation mit dem Verbraucherportal biallo.de ergeben.<br />
Bei der Analyse der Kartenleistungspakete wurden neben den<br />
Fixkosten die Transaktionsgebühren, die Zinsen für die Soll- wie<br />
auch die Haben-Seite sowie enthaltene Extraleistungen wie<br />
beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung berücksichtigt.<br />
Dabei flossen die Fixkosten zu zehn Prozent in die Wertung ein,<br />
die beim Einsatz fälligen Transaktionsgebühren mit 45 Prozent,<br />
die Zinsen mit 20 Prozent und die Zusatzleistungen mit 25 Prozent.<br />
Die beste Kreditkarte aus dem Bereich der Filialbanken<br />
kommt nach der "Börse Online"-Analyse von der Mittelbrandenburgischen<br />
Sparkasse (VisaCard Gold, Mastercard Gold), bei<br />
den Online-Banken von der Netbank (Mastercard Platinum) und<br />
aus dem Sektor der Spezialanbieter von der Lufthansa (Frequent<br />
Traveller Mastercard). "So stark in der Tiefe ist die Leistungskraft<br />
der Kreditkarten-Anbieter noch nie betrachtet worden", erklärt<br />
Peter Weißenberg von biallo.de die Besonderheit der Analyse.<br />
www.boerse-online.de<br />
Geld I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Geldeingang oder ein durchschnittliches Guthaben. Finanztest<br />
hat die verschiedenen Angebote unter die Lupe genommen<br />
und sagt, welche Konten kostenlos oder günstig sind und welche<br />
Bedingungen die Kunden dafür erfüllen müssen. Bei der<br />
Wahl der richtigen Bank sollten Kunden auch darauf achten,<br />
dass diese ein sicheres Verfahren für Onlinebanking einsetzt.<br />
Das sind ChipTan (mit einem Kartenlesegerät), FinTS (mit einer<br />
Software) oder MobileTan (mit dem Handy). Das Verfahren iTan<br />
und die einfache Tan-Liste empfiehlt die Stiftung Warentest<br />
nicht mehr. Damit der Preisvorteil eines Gratiskontos nicht verfällt,<br />
ist es auch wichtig, wie viele Geldautomaten kostenlos zur<br />
Verfügung stehen. www.test.de<br />
Börse Online"- Ranking<br />
der leistungsstärksten Kreditkarten:<br />
Die besten Kreditkarten kommen von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse,<br />
der Netbank und der Lufthansa<br />
Quelle: © Imaginis - Fotolia.com<br />
7
A<br />
WWem die Beiträge für die Private Krankenversicherung zu hoch<br />
sind, kann seinen Tarif abspecken oder in einen günstigeren Tarif<br />
beim gleichen Versicherer wechseln, um Geld zu sparen. Die Stiftung<br />
Warentest zeigt in der März-Ausgabe von Finanztest, welche<br />
Möglichkeiten es gibt und was beim Wechsel zu beachten<br />
ist. Neben preiswerteren Neuangeboten des gleichen Versicherers<br />
und reduzierten Leistungen kann auch ein Selbstbehalt helfen<br />
den Beitrag zu senken. Aber Vorsicht: Der Versicherte kann<br />
den Selbstbehalt später nicht mehr vermindern, auch wenn er<br />
erkrankt. Die Höhe des Selbstbehalts sollte daher gut überlegt<br />
sein. Möglich ist auch ein Tarifwechsel beim selben Versicherer.<br />
Das Unternehmen muss auf Anfrage des Versicherten entsprechende<br />
Angebote machen. Altkunden können dabei sowohl in<br />
8<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Versicherungen<br />
Mehr Geld durch Bonusheft beim<br />
Zahnarzt<br />
Zusätzliches Tagesgeldkonto bei anderer Bank sichert bis zu zwei Prozent Zinsen<br />
Aufwendige Versorgung mit Zahnersatz ist teuer. Die Krankenkasse<br />
beteiligt sich mit einem Zuschuss von 60 bzw. 65 Prozent<br />
an den Kosten der Regelversorgung – aber nur, wenn das Bonusheft<br />
lückenlos ist. Das Bonusheft beim Zahnarzt muss unbedingt<br />
lückenlos geführt werden, um einen höheren Zuschuss<br />
zum Zahnersatz zu erhalten. Die dann gewährte Beteiligung der<br />
gesetzlichen Krankenkasse kann, abhängig vom Umfang der<br />
Behandlung, schon mal im dreistelligen Eurobereich liegen. Regelmäßig<br />
kommen Patienten in die Beratung der Verbraucherzentrale,<br />
die von ihrer Krankenkasse keinen höheren Zuschuss<br />
für Zahnersatz erhalten. Grund dafür ist nicht selten eine Lücke<br />
im Bonusheft: Einmal im Jahr muss der Besuch beim Zahnarzt<br />
mit einem Stempel im Bonusheft nachgewiesen werden. Das<br />
sichert nach fünf Jahren eine zusätzliche Leistung der Krankenkasse<br />
von 20 Prozent des Festzuschusses zum Zahnersatz, nach<br />
10 Jahren steigt die zusätzliche Leistung sogar auf dreißig Prozent.<br />
"Wer eine Untersuchung oder auch nur das Abstempeln<br />
einer Untersuchung versäumt, bekommt keinen Zuschuss", so<br />
Dr. Julia Nill, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen bei der<br />
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Einige Zahnärzte<br />
erinnern Patienten an den Termin, das ist aber eine freiwillige<br />
Serviceleistung". Um sich den zusätzlichen Bonus zu sichern,<br />
sollten Patienten einmal im Jahr einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung<br />
bei einem Zahnarzt wahrnehmen und sich diesen<br />
auch im Bonusheft durch einen Stempel bestätigen lassen.<br />
www.vz-bawue.de<br />
Private Krankenversicherung:<br />
Wie die Beiträge gesenkt werden können<br />
Quelle: © K.-U. Häßler - Fotolia.com<br />
die alten Bisex- als auch die neuen Unisex-Tarife wechseln. Den<br />
Weg zurück gibt es allerdings nicht: Einmal Unisex, immer Unisex.<br />
Wechselt der Kunde den Tarif, muss die Gesellschaft ihm die für<br />
den bisherigen Tarif angesparte Alterungsrückstellung anrechnen.<br />
Das gilt auch für weitere erworbene Rechte. Zudem darf<br />
es keine erneute Gesundheitsprüfung geben. Anders ist das bei<br />
Mehrleistungen: Hier kann der Versicherer nach einem Gesundheitscheck<br />
einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag<br />
verlangen. Das Versicherungsunternehmen komplett zu wechseln,<br />
ist laut Finanztest keine gute Idee. Denn dann verlieren<br />
Kunden, die bereits vor 2009 versichert waren, ihre gesamten<br />
Alterungsrückstellungen. www.test.de
PPrivat Krankenversicherte geraten mit steigendem Lebensalter<br />
immer öfter an die Grenze des finanziell Tragbaren. Dann kann<br />
es sinnvoll sein, bei der angestammten Versicherung in einen<br />
anderen Tarif zu wechseln. Dadurch lassen sich bisweilen mehrere<br />
Hundert Euro pro Monat sparen. Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes<br />
bietet diese Chance. Dabei dürfen<br />
die Versicherten auch ihre Altersrückstellungen in voller Höhe<br />
mitnehmen, betont die "Apotheken Umschau". Diese verliert<br />
man größtenteils, wenn man die Kasse wechselt und der Ver-<br />
Versicherungen I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Zermürbende Taktik<br />
Private Krankenversicherungen wehren sich häufig trickreich gegen Tarifwechsel<br />
Fragen zum "Pflege-Bahr"<br />
Verbraucherzentrale Sachsen erläutert Bedingungen<br />
zur geförderten Pflegezusatzversicherung<br />
Bei der Auswahl der für die persönlichen Belange besten<br />
Kreditkarte sollte nicht allein die Höhe der Jahregebühr ausschlaggebend<br />
sein. Dies hat jetzt ein Test von rund 130 Karten-Angeboten<br />
des Anlegermagazins 'Börse Online' (Ausgabe<br />
2/<strong>2013</strong>) in Kooperation mit dem Verbraucherportal biallo.de<br />
ergeben. Bei der Analyse der Kartenleistungspakete wurden<br />
neben den Fixkosten die Transaktionsgebühren, die Zinsen für<br />
die Soll- wie auch die Haben-Seite sowie enthaltene Extraleistungen<br />
wie beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung<br />
berücksichtigt. a Seit Jahresanfang kann jeder Volljährige, der<br />
in der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung Mitglied<br />
ist, eine ergänzende Pflegegeldversicherung abschließen, die<br />
staatlich gefördert wird. "Über dieses neue Produkt besteht<br />
noch viel Unwissen", weiß Andrea Heyer, Finanzexpertin der<br />
Verbraucherzentrale Sachsen. "Insbesondere Senioren haben<br />
viele Fragen." Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet deshalb<br />
derzeit nicht nur ihre persönliche, sondern verstärkt auch die<br />
telefonische Beratung rund um die nach dem Bundesgesundheitsminister<br />
benannte Versicherung an. Private Pflegeergänzungsversicherungen<br />
gibt es schon lange Zeit. Doch nicht alle<br />
Verbraucher haben auch tatsächlich Versicherungsschutz erhalten.<br />
Das Alter und die Gesundheitsprüfung wurden für sie<br />
zum vorrangigen Ausschlusskriterium. "Das ist bei den staatlich<br />
geförderten Tarifen anders", informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin<br />
der Verbraucherzentrale Sachsen. "Hier gibt es<br />
kein Höchsteintrittsalter und auch keine Gesundheitsprüfung.<br />
trag vor 2009 abgeschlossen wurde. "Fast immer lässt sich ein<br />
günstigerer Tarif mit gleichwertigen Leistungen finden", sagt<br />
Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied der Verbraucherorganisation<br />
"Bund der Versicherten". Allerdings muss der Antragsteller<br />
oft mit nachhaltigem Widerstand der Kasse rechnen. Er sollte<br />
sich aber nicht abschrecken lassen - wenn nötig die Hilfe von<br />
Verbraucherschützern oder auch eines freien Versicherungsmaklers<br />
in Anspruch nehmen. Der Tarifwechsel ist schließlich<br />
verbrieftes Recht. www.apotheken-umschau.de<br />
"Somit kann ein solcher Vertrag auch von Senioren und auch<br />
von Personen mit Vorerkrankungen abgeschlossen werden –<br />
nur pflegebedürftig darf man bei Vertragsabschluss noch nicht<br />
sein. Diese Umstände werden sich jedoch für die Zukunft nach<br />
Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen auf die Prämienentwicklung<br />
auswirken. Das bedeutet konkret, dass mit deutlichen<br />
Prämiensteigerungen zu rechnen ist. Die monatlichen 5 € staatliche<br />
Förderung sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein.<br />
"Gleiches gilt für die Leistungen, die man erhält, wenn nur der<br />
geringstmögliche Eigenbetrag aufgebracht wird", sagt Heyer. In<br />
der Pflegestufe 1 – die am häufigsten attestiert wird – muss der<br />
Versicherer wenigstens 120 € pro Monat zahlen. Gute Angebote<br />
sehen etwas mehr vor. Hinsichtlich des Leistungsumfangs gilt<br />
insbesondere für Senioren zu bedenken, dass auch der Förder-<br />
Tarif eine Wartezeit vorsehen darf. Maximal 5 Jahre Wartezeit<br />
erlaubt der Gesetzgeber. www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />
zent. Die beste Kreditkarte aus dem Bereich der Filialbanken<br />
kommt nach der "Börse Online"-Analyse von der Mittelbrandenburgischen<br />
Sparkasse (VisaCard Gold, Mastercard Gold), bei<br />
den Online-Banken von der Netbank (Mastercard Platinum) und<br />
aus dem Sektor der Spezialanbieter von der Lufthansa (Frequent<br />
Traveller Mastercard). "So stark in der Tiefe ist die Leistungskraft<br />
der Kreditkarten-Anbieter noch nie betrachtet worden", erklärt<br />
Peter Weißenberg von biallo.de die Besonderheit der Analyse.<br />
www.boerse-online.de<br />
9
S<br />
KKaffee auf das geliehene Notebook gekippt, beim Umzug des<br />
Freundes den Flachbildschirm fallen gelassen oder die Mikrowelle<br />
in der Ferienwohnung kaputt gemacht. Wer zahlt für den Schaden?<br />
Längst nicht jede Haftpflichtversicherung, hat die Zeitschrift<br />
Finanztest beim Blick in die besten Tarifangebote festgestellt. Ein<br />
guter Grund, sich an einem langen Winterabend einmal seine<br />
Police vorzunehmen, zu überprüfen, welche Schäden abgedeckt<br />
sind, und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Denn 18<br />
Haftpflichttarife sind nicht nur „sehr gut“, sie bieten auch mehr<br />
Schutz als andere, und das für nicht einmal mehr Geld. Für hilfsbereite<br />
Menschen kann die Freundschaft schnell einen Knacks<br />
bekommen, wenn sie beim Umzug das Familienporzellan fallen<br />
lassen. „Gefälligkeitshandlungen“ nennt man solche Einsätze,<br />
und die Rechtsprechung wird hierzulande von dem Gedanken<br />
geprägt: Wer andern hilft, soll nicht für Schäden haften müssen,<br />
die er dabei versehentlich verursacht. Wenn der Helfer nicht haf-<br />
10<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Versicherungen<br />
Pflegereform –<br />
Neuregelungen <strong>2013</strong><br />
Mehr Leistungen für Demenzkranke<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> sind die Beiträge für die Pflegeversicherung<br />
von 1,95 % auf 2,05 % (Kinderlose 2,2 %) gestiegen.<br />
Das spült <strong>2013</strong> bis 2015 zusätzlich ca. 3,5 Milliarden Euro in<br />
die Pflegekassen. Dafür soll es mehr Hilfe unter anderem für<br />
Demenzkranke geben. Allerdings sollen die Verbraucher auch<br />
in Zukunft selbst privat vorsorgen. "Erstmals werden in der ambulanten<br />
Versorgung Demenzkranker Pflegegeld oder Pflegesachleistungen<br />
in einer so genannten Pflegestufe 0 gezahlt",<br />
informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale<br />
Sachsen. Das heißt, dass zusätzlich zu dem bislang<br />
möglichen 100 oder 200 Euro ein Pflegegeld von 120 Euro für<br />
die Betreuung durch Angehörige oder bis zu 225 Euro monatlich<br />
für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes möglich<br />
sind. In den Pflegestufen I und II wird der bisherige Betrag aufgestockt,<br />
so dass nunmehr für demenzkranke Pflegebedürftige<br />
665 Euro statt 450 Euro für ambulante Pflegedienste gezahlt<br />
werden. Das Pflegegeld steigt von 235 Euro auf 305 Euro monatlich<br />
in der Pflegestufe 1 und von 440 auf 525 Euro in der<br />
Pflegestufe 2. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz wird es<br />
Private Haftpflicht:<br />
Geliehene und gemietete Sachen – wer zahlt für Schäden?<br />
möglich, dass die ambulanten Pflegedienste neben der Grundpflege<br />
und der hauswirtschaftlichen Versorgung speziell auf<br />
demenzkranke Pflegebedürftige zugeschnittene Leistungen<br />
anbieten können. In teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages-<br />
und Nachtpflege können nunmehr zusätzliche Betreuungskräfte<br />
eingesetzt werden. Das betrifft aber nur die ergänzende<br />
Betreuung und Aktivierung von in ihrer Alltagskompetenz erheblich<br />
eingeschränkter Pflegebedürftiger. Die Kosten werden<br />
vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. Pflegebedürftige<br />
mit ihren Angehörigen können neben den heutigen<br />
verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch ein<br />
Zeitkontingent für die Pflege mit dem Pflegedienst vereinbaren.<br />
Dabei kann entschieden werden, welche Leistungen in diesem<br />
Zeitkontingent erbracht werden sollen. Auch unterschiedliche<br />
Betreuungsmöglichkeiten können integriert werden. Neu ist,<br />
dass neben den an Demenz erkrankten Menschen auch alle<br />
Pflegebedürftigen der Pflegestufen I bis III Betreuungsleistungen<br />
der ambulanten Pflegedienste in Anspruch nehmen können.<br />
www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />
Quelle: © dalaprod - Fotolia.com<br />
tet, muss auch der Versicherer nicht zahlen. Viele – aber längst<br />
nicht alle – Versicherer kommen trotzdem für zu Bruch gegangene<br />
Teller auf. Wichtig ist ein Blick in die Police, empfiehlt Finanztest.<br />
Die günstigsten Familienpolicen mit Leistungserweiterungen<br />
für Gefälligkeiten, geliehene und gemietete Sachen und<br />
für Inventar von Ferienwohnungen im Ausland sind die Classic-<br />
Tarife der Huk24 für 64 Euro Jahresbeitrag und der Huk-Coburg<br />
Allgemeine für 67 Euro im Jahr. www.test.de
W<br />
Versicherungen I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Was tun,<br />
damit die Versicherung zahlt?<br />
Tipps zur erfolgreichen Schadensregulierung<br />
Von der Regulierung eines Dachschadens wegen Sturm bis hin<br />
zur Übernahme der Kosten für ein kaputtes Brillengestell – in<br />
Zeiten knapper Kassen achten Versicherungen mehr auf Klauseln<br />
als auf Kulanz. Sehen Versicherer Ansatzpunkte im Vertrag,<br />
verweigern sie oftmals die Zahlungen – etwa mit der Begründung,<br />
bei Vertragsabschluss seien falsche Angaben gemacht<br />
worden oder der Versicherungsfall wäre vorsätzlich verursacht.<br />
Wer einen Schadensfall hat, den er von seinem Versicherer reguliert<br />
haben möchte, benötigt deshalb vor allem eines: einen<br />
bestmöglichen, umfassenden Versicherungsschutz, der das tatsächliche<br />
Risiko abdeckt. Für alle Versicherungsfälle – unabhängig<br />
von ihrer Sparte – sollten Versicherte deshalb unter anderem<br />
folgende Punkte bei der Schadensregulierung berücksichtigen:<br />
Die Versicherungsbedingungen in der Police genau lesen und<br />
befolgen, was dort zu "Obliegenheiten im Schadensfall" steht.<br />
Vor allem ältere Verträge regelmäßig überprüfen, ob der bestehende<br />
Versicherungsschutz noch aktuell ist und neue Risiken<br />
ÖKO-TEST<br />
Restschuldversicherungen<br />
Sicher sind nur die Kosten<br />
Wer eine teure Anschaffung in monatlichen Raten abstottern<br />
muss, kommt kaum umhin, eine Restschuldversicherung abzuschließen.<br />
Doch laut einer aktuellen Untersuchung des Verbrauchermagazins<br />
ÖKO-TEST sind bei diesen nicht nur die Zinsen<br />
unverhältnismäßig hoch, die Versicherungsbedingungen machen<br />
zudem die Leistung der Versicherer eher zum Glücksspiel.<br />
Eine Restschuldversicherung soll die Hinterbliebenen beim Tod<br />
des Kreditnehmers absichern und einspringen, wenn wegen<br />
Arbeitslosigkeit oder Krankheit das Geld fehlt, einen Kredit zu<br />
bedienen. Wie teuer diese dem Versicherungsnehmer kommt,<br />
bleibt allerdings im Dunkeln. Denn die Banken müssen die Kosten<br />
nicht in den effektiven Jahreszins für den Kredit einrechnen<br />
– wenn der Abschluss freiwillig ist und die Kreditvergabe<br />
nicht beeinflusst. ÖKO-TEST hat nun aber genau nachgerechnet:<br />
Das Verbrauchermagazin hat eine Kreditfinanzierung für<br />
einen Neuwagen mit und ohne Restschuldversicherung verglichen.<br />
Hier zeigte sich, dass die Restschuldversicherung den ef-<br />
Quelle: © WavebreakMediaMicro - Fotolia.com<br />
absichert. Den Schaden umgehend, am besten schriftlich, dem<br />
Versicherer melden und seinen Anweisungen folgen. Die Schadensanzeige<br />
korrekt und wahrheitsgemäß ausfüllen. Schaden<br />
mit Fotos dokumentieren, nach Möglichkeit Zeugen hinzuziehen.<br />
Beschädigte Gegenstände auf keinen Fall entsorgen bevor<br />
der Versicherer den Schaden reguliert oder die Schadenshöhe<br />
anerkannt hat. Denn der Versicherte muss beweisen, dass und<br />
in welcher Höhe ein Schaden eingetreten ist!<br />
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de<br />
fektiven Jahreszins für den Kredit durch die Decke gehen lässt.<br />
Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, zahlt bei<br />
der Volkswagen Financial Services beispielsweise 7,04 Prozent<br />
Zinsen. Ohne die Versicherung wird es gleich um 3,14 Prozent<br />
günstiger. Bei der Credit Europe Bank erhöht sich der Zinssatz<br />
um 4,90 auf 11,81 Prozent und bei der Targobank sogar um<br />
6,74 auf 11,73 Prozent. Auch bei anderen Banken ist die Restschuldversicherung<br />
nicht günstig. Im Fall der Fälle kann der<br />
Versicherungsnehmer zudem nicht davon ausgehen, dass überhaupt<br />
alles und sofort gezahlt wird. So gibt es beim Schutz gegen<br />
Arbeitslosigkeit meist eine Wartezeit von 90 Tagen, hinzu<br />
kommt oft eine Karenzzeit von weiteren 90 Tagen, in denen die<br />
Versicherer nicht zahlen. Zudem ist die Leistung bei Jobverlust<br />
meist auf zwölf Monate begrenzt. Auch für den Schutz vor Arbeitsunfähigkeit<br />
gibt es erhebliche Einschränkungen. Nur beim<br />
Tod des Kreditnehmers wird anstandslos gezahlt.<br />
www.oekotest.de<br />
11
S<br />
12<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Sparpläne<br />
Marktübersicht:<br />
Klimafreundliche Sparanlagen<br />
Großes Einsparpotential an Treibhausgasen bei Zinsen auf Marktniveau<br />
Sie sind selten, aber es gibt sie: Sparanlagen, mit denen man<br />
das Klima schützen kann. Die Verbraucherzentrale Bremen veröffentlicht<br />
heute eine bundesweite Marktübersicht mit allen<br />
Angeboten und Details. Das Ergebnis: Immerhin 49 Banken und<br />
Sparkassen bieten momentan klimafreundliche Sparanlagen an.<br />
Die Marktübersicht basiert auf Recherchen des bundesweiten<br />
Projektes "Klimafreundliche Geldanlage", für das sich die Verbraucherzentralen<br />
Bremen, Hamburg, Baden-Württemberg<br />
und Schleswig-Holstein zusammengeschlossen haben. Die Ergebnisse<br />
stehen Interessierten über das Internet kostenlos zur<br />
Verfügung.<br />
"Für viele Verbraucher ist die Sicherheit das A und O der Anlageentscheidung.<br />
Klimafreundliche Sparanlagen sind sicher, bieten<br />
eine marktgerechte Verzinsung und schützen das Klima", sagt<br />
Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale<br />
Bremen. "Die Marktübersicht zeigt, dass Verbrauchern in diesem<br />
Bereich leider nur ein begrenztes Angebot zur Verfügung<br />
steht. Die großen Banken wie die Commerzbank, Deutsche<br />
Bank, ING-DiBa oder Postbank bieten keine klimafreundlichen<br />
Sparanlagen an. "<br />
Großbanken schaffen nicht, was einigen regionalen Volks- und<br />
Raiffeisenbanken, Sparkassen sowie alternativen und kirchlichen<br />
Banken gelingt." Denn einige Sparkassen sowie Volks-<br />
und Raiffeisenbanken bieten klimafreundliche Sparanlagen<br />
an. Hier ist die Mittelvergabe zweckgebunden und die Gelder<br />
fließen zum Beispiel in Erneuerbare Energien oder in die energetische<br />
Gebäudesanierung. Diese Sparanlagen werden in<br />
Form von Tagesgeldern, Sparbüchern, Sparbriefen oder Ratensparverträgen<br />
angeboten. Allerdings sind sie oft regional und<br />
zeitlich begrenzt. Aktuell bieten nur 12 von über 1.000 Volks-<br />
und Raiffeisenbanken und 27 von über 400 Sparkassen klimafreundliche<br />
Sparanlagen an. Irmgard Czarnecki bemerkt zudem:<br />
"Um das Klima zu schützen, sind nicht nur Investitionen in Erneuerbare<br />
Energien oder in Energieeffizienzmaßnahmen nötig.<br />
Damit das Klima nicht weiter angeheizt wird, darf kein Geld<br />
mehr in die Öl- und Kohlebranche fließen."<br />
Bisher schließen nur einige der alternativen und kirchlichen Banken<br />
wie die GLS Gemeinschaftsbank, die KD-Bank, die Triodos<br />
Bank und die Umweltbank Investitionen in diesen Bereichen<br />
klar aus. Generell spielt das private Vermögen der Deutschen –<br />
immerhin fast fünf Billionen Euro – eine wichtige Rolle beim Klimaschutz.<br />
Eine Studie des Politikanalyse-Instituts adelphi zeigt,<br />
dass ein Anleger mit einem klimafreundlichen Sparprodukt im<br />
Vergleich zu einem herkömmlichen 67 Prozent Treibhausgasemissionen<br />
einsparen kann. Dr. Armin Haas, der im Rahmen des<br />
Global Climate Forum über den Zusammenhang von Klimawandel<br />
und Finanzmärkten forscht, ergänzt: "Der Umbau des Weltenergiesystems,<br />
wie auch die deutsche Energiewende, muss im<br />
Wesentlichen von privaten Investoren finanziert werden. Damit<br />
dies gelingt, muss der Finanzsektor entsprechende Investitionsmöglichkeiten<br />
anbieten.<br />
Für einen ernsthaften Umbau der Energiesysteme müssen aber<br />
alle relevanten Akteure zusammenarbeiten: Die Finanz- und<br />
Realwirtschaft mit Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft."<br />
Für die Marktübersicht hat das Projekt "Klimafreundliche Geldanlage"<br />
eine Umfrage bei 1.644 Kreditinstituten durchgeführt.<br />
Weitere umfassende Verbraucherinformationen zu klimafreundlichen<br />
Investmentfonds, Altersvorsorgeprodukten und<br />
Unternehmensbeteiligungen werden folgen.<br />
www.verbraucherzentrale-bremen.de<br />
Quelle: © electriceye - Fotolia.com
DDas Angebot des Finanzvermittlers klingt zunächst verlockend:<br />
Der Privatanleger gibt einer Firma eine Geldsumme als Kredit<br />
und erhält dafür einen festen Zinssatz und eine Gewinnbeteiligung.<br />
Die Firmen sind meist im Bereich der erneuerbaren<br />
Energien tätig und geben beispielsweise an, in Photovoltaik-<br />
Anlagen oder in sonstige Energieanlagen zu investieren. "Für<br />
Anleger ist das ein riskantes Spiel", warnt Sibylle Miller-Trach<br />
von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Finanzjuristin erläutert,<br />
dass solche Kredite, die als Partiarische Darlehen oder als<br />
Mezzanine-Darlehen bezeichnet werden, nachrangig sind. Das<br />
bedeutet, dass sie nur dann an den Anleger zurückbezahlt werden<br />
müssen, wenn das die Firma nicht in finanzielle Bedrängnis<br />
bringt. Im Falle der Insolvenz der Firma steht der Anleger<br />
in der Gläubigerliste ganz hinten. "Eine solche Geldanlage ist<br />
also nur empfehlenswert, wenn man sich des Risikos bewusst<br />
ist und eine Firma kennt und gezielt fördern will", betont Sibylle<br />
Miller-Trach. Die Verbraucherzentrale Bayern beobachtet, dass<br />
sich solche Angebote derzeit häufen. "Vermutlich liegt es da-<br />
Sparpläne / Kapitalanlage I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Alte Bausparverträge:<br />
Gute Zinsen, miese Tricks<br />
Bausparkassen versuchen mit allen Tricks, Kunden aus gut verzinsten<br />
Verträgen heraus zu drängen. Die oftmals mit 4 bis 5<br />
Prozent verzinsten Altverträge sind heute eine attraktive Geldanlage.<br />
Die Stiftung Warentest rät in der Januar-Ausgabe der<br />
Zeitschrift Finanztest, diese Verträge nicht aus der Hand zu geben<br />
und erklärt, wie man die Tricks der Anbieter abwehrt. Die<br />
sicherste Methode ist laut Finanztest, nur bis zu 85 Prozent der<br />
Bausparsumme anzusparen und weitere Einzahlungen dann zu<br />
stoppen. Dann können für das angesparte Geld noch jahrelang<br />
Zinszahlungen eingehen, ohne dass die Bausparkasse den Vertrag<br />
beenden kann. Denn erst wenn die Bausparsumme überschritten<br />
ist, haben Bausparkassen nach Ansicht von Gerichten<br />
die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Einige Bausparkassen<br />
wie Wüstenrot versuchen, Kunden deutlich früher aus dem<br />
Vertrag zu drängen. Wer nicht aufpasst, verliert nicht nur eine<br />
attraktive Geldanlage, sondern auch die Bonuszinsen und bekommt<br />
Abschlussgebühren nicht zurück. Bei einigen Bauspar-<br />
Anleger als Kreditgeber?<br />
Verbraucherzentrale warnt vor riskanten Geldanlagen<br />
Quelle: © Minerva Studio - Fotolia.com<br />
kassen wie der BHW müssen Kunden explizit auf ein Darlehen<br />
verzichten, um die Bonuszinsen zu erhalten. Dies ist aber nur<br />
möglich, solange die Bausparsumme noch nicht erreicht ist.<br />
BHW-Kunden müssen daher nicht nur den Kontostand im Blick<br />
haben, sondern unbedingt auch eine Verzichtserklärung abgeben.<br />
Der ausführliche Artikel zu den Tricks der Bausparkassen<br />
ist unter www.test.de/thema/bausparen abrufbar. www.test.de<br />
Quelle: © fox17 - Fotolia.com<br />
ran, dass es dafür keine Prospektpflicht des Anbieters gibt, anders<br />
als bei Unternehmensbeteiligungen", sagt Expertin Miller-<br />
Trach. So besteht zum Beispiel bei stillen unternehmerischen<br />
Beteiligungen seit 1. Juli 2005 eine Prospektpflicht. Informationen<br />
und Beratung dazu bietet die Verbraucherzentrale Bayern<br />
in ihrer Rechtsberatung zum sogenannten Grauen Kapitalmarkt<br />
an. Dabei werden Vertragsunterlagen geprüft und die Risiken<br />
und rechtlichen Möglichkeiten erläutert. Informationen zur Terminvereinbarung<br />
und den Kosten sind im Internet unter<br />
www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.<br />
13
S<br />
14<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Kapitalanlage<br />
Verbraucher werden im Finanzmarkt nicht ausreichend informiert.<br />
Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband<br />
(vzbv) anlässlich des Weltverbrauchertags hin. Der Grund: Banken<br />
und Sparkassen umgehen die Offenlegung von Provisionen<br />
bei Wertpapiergeschäften. Sie verkaufen Wertpapiere in Form<br />
eines Festpreisgeschäfts. So müssen sie ihre Gewinnmargen<br />
nicht nachweisen. Auf diese Weise können Finanzinstitute ihr<br />
eigenes Interesse am Verkauf bestimmter Produkte verschleiern.<br />
Dass sie das tun, zeigt eine Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter:<br />
Banken und Sparkassen lassen sich nur ungern<br />
in die Karten schauen, ein Großteil verweigerte die Teilnahme<br />
an der Befragung komplett. Die Initiative Finanzmarktwächter<br />
der Verbraucherzentralen und des vzbv befragte 126 Kreditinstitute,<br />
ob und wann sie Wertpapiergeschäfte als Festpreis- oder<br />
als Kommissionsgeschäft durchführen und wie sie ihre Kunden<br />
über Margen und Provisionen aufklären. Ungewöhnlich war der<br />
niedrige Rücklauf der Fragebögen. Nur 20 Prozent der angeschriebenen<br />
Banken und Sparkassen beantworteten die gestellten<br />
Fragen, der Rest verweigerte eine Auskunft. Aus den Rückläufen<br />
geht hervor, dass 80 Prozent der Institute Wertpapiere<br />
auch als Festpreisgeschäfte vertreiben. Das gilt besonders beim<br />
Vertrieb von Zertifikaten und Investmentfonds.<br />
Regeln für Festpreisgeschäfte anpassen<br />
Das Problem: Bei Kommissionsgeschäften erhält das Kreditinstitut<br />
üblicherweise die Differenz zwischen dem offiziellen Ausgabe-<br />
und Rücknahmepreis als Provision. Diese Provision muss<br />
Quelle: © Kurhan - Fotolia.com<br />
Banken<br />
umgehen Transparenzpflicht<br />
Initiative Finanzmarktwächter veröffentlicht Untersuchung zum Verkauf von Wertpapieren<br />
sie dem Kunden gegenüber ausweisen. Sobald sie dieselben<br />
Fondsanteile aus ihrem Eigenbestand im Rahmen eines Festpreisgeschäfts<br />
an den Kunden veräußert, enthält der Preis insgeheim<br />
einen Aufschlag. Diese Marge müssen die Kreditinstitute<br />
aber nicht offenlegen, weil es sich formal um keine Provision<br />
handelt. Gerd Billen, Vorstand des vzbv, sagt: „Wenn Banken,<br />
Sparkassen und andere Wertpapierdienstleister Schlupflöcher<br />
nutzen, indem sie Kommissionsgeschäfte formal durch Festpreisgeschäfte<br />
ersetzen, um ihre Eigeninteressen am Vertrieb<br />
nicht auszuweisen, ist das kein gutes Zeichen für einen fairen<br />
Kundenumgang. Der Gesetzgeber muss diese Aufklärungslücken<br />
schließen und die gleichen Regeln für Festpreisgeschäfte<br />
festsetzen. Die Untersuchung zeigt, wie wichtig es ist, den Finanzmarkt<br />
aus der Perspektive der Verbraucher zu prüfen.“<br />
Finanzmarktwächter kann Verbraucher besser schützen<br />
Um Verbraucher besser am Finanzmarkt zu schützen, fordert<br />
Billen die Einführung eines Finanzmarktwächters. Auf Grundlage<br />
der Beschwerden bei den Verbraucherzentralen kann er helfen,<br />
die Erkenntnisse zusammenzuführen und auszuwerten. Erkennen,<br />
informieren, handeln: Mit diesem Grundsatz entstehe<br />
zusammen mit der staatlichen Aufsicht eine wirksame Struktur<br />
aus nichtstaatlicher Marktbeobachtung und staatlicher Kontrolle.<br />
„Das Ziel muss sein, präventiv zu wirken und zu verhindern,<br />
dass Verbrauchern Verluste in Milliardenhöhe entstehen“, so<br />
Billen. www.vzbv.de
Kapitalanlage I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
"Capital-Fonds-Kompass <strong>2013</strong>"<br />
Zehn Fonds-Anbieter der 100 wichtigsten Gesellschaften erreichen die Höchstnote<br />
Mehr Boutiquen als Universal-Anbieter unter den Top-Gesellschaften<br />
Das Umfeld an den internationalen Finanzmärkten bleibt<br />
schwierig. Als eine Folge horten viele Privatanleger ihr Erspartes<br />
lieber auf Tages- oder Festgeldkonten statt stärker in Investmentfonds<br />
zu investieren. Gerade in einer Zeit hoher Verunsicherung<br />
spielt für Privatanleger bei der Fondswahl Kontinuität,<br />
Kompetenz und der Service von Anbietern mehr denn je eine<br />
entscheidende Rolle. Genau diese Faktoren nimmt das Wirtschaftsmagazin<br />
'Capital' (Ausgabe 3/<strong>2013</strong>, EVT 21. Februar)<br />
zusammen mit dem Fondsanalysehaus Feri EuroRating Services<br />
und den Service-Experten von Tetralog Systems unter die Lupe:<br />
Auf dem Prüfstand stehen die Produktpalette, die Fondsqualität,<br />
das Managementteam und der Service der 100 wichtigsten<br />
Fondsgesellschaften. Ergebnis: Nur zehn der 100 getesteten<br />
Anbieter erhalten die Höchstnote von 5 Sternen. Erstmals in der<br />
Geschichte des 'Capital'-Rankings finden sich darunter mehr<br />
Boutiquen als große Fondshäuser. Die umfassende Analyse, die<br />
mehr als 4.300 Einzelfonds der Anbieter auf den Prüfstand stellt,<br />
führt 'Capital' bereits um elften Mal in zwei Kategorien durch:<br />
Universalisten (Anbieter mit mehr als 25 eigengemanagten<br />
Fonds im Angebot) und Spezialisten (bis zu 25 eigengemanagte<br />
Fonds). Nach dieser Unterscheidung zählten 59 Anbieter<br />
zu den Universalisten und 41 zu den Spezialisten.<br />
Während die Fonds-Ratingagentur Feri EuroRating<br />
Services Fondsqualität, Produktpalette und Fondsmanagement<br />
prüfte, nahm die Unternehmensberatung<br />
Tetralog Systems den Kundenservice und das<br />
Internet-Angebot unter die Lupe. Die Höchstnote<br />
von fünf Sternen als "Beste Fondsgesellschaft"<br />
erhielten von 'Capital' dieses Jahr bei den großen<br />
Gesellschaften Union Investment, Aberdeen Asset<br />
Management, Deka und Schroders. Unter den<br />
kleinen Anbietern kommen Flossbach von Storch,<br />
Carmignac Gestion, Sydinvest, Comgest, Danske<br />
Invest und JO Hambro Investment Management auf<br />
die Bestnote. Im Vergleich zu den Vorjahren konnten<br />
sich die spezialisierten Anbieter in vielen Kriterien deutlich<br />
verbessern, in einigen Kategorien übertreffen sie<br />
sogar die Punktzahlen der Universalisten. "Fünf-Sterne-<br />
Gesellschaften" bieten für viele Anlageklassen Fonds mit<br />
langfristig überdurchschnittlicher Wertentwicklung und einem<br />
erfahrenem Fondsmanagement. Die Fondsqualität als wichtigstes<br />
Kriterium im Test fließt mit 50 Prozent in die Gesamtwertung ein.<br />
Dazu nahm Feri EuroRating Services jedes einzelne Produkt der<br />
Anbieter unter die Lupe und analysierte unter anderem die<br />
Wertentwicklung über ein, drei und fünf Jahre. Die Produktpalette<br />
geht mit zehn Prozent in die Gesamtwertung ein, das<br />
Fondsmanagement mit 15 Prozent. Der Kundenservice, den Tetralog<br />
Systems überprüfte, macht 25 Prozent der Gesamtnote<br />
aus. Dazu testete die Münchener Unternehmensberatung das<br />
Informationsangebot auf den Internetseiten, die Reaktion auf<br />
Kundenanfragen, die per Mail oder telefonisch gestellt wurden,<br />
sowie die Aktivitäten der Anbieter in sozialen Netzwerken und<br />
Diensten wie Twitter. Die höchste Punktzahl erreicht im Service<br />
DWS Investment, gefolgt von Union Investment und Deka.<br />
www.guj.de<br />
Quelle: © Odua Images - Fotolia.com<br />
15
16<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Kredite<br />
Geld, das man sich sparen kann<br />
Kostenlose SCHUFA-Auskunft nicht teuer über Dritte bestellen<br />
Im Internet bieten Firmen, wie zum Beispiel die Leipziger Progress<br />
Internet GmbH als Dienstleistung an, die an sich kostenfreien<br />
Anträge auf Selbstauskunft an die SCHUFA zu versenden.<br />
Für diese Dienstleistung stellen sie Verbrauchern 3,95 € in<br />
Rechnung. "Diese Geschäftsidee verspricht aus Unternehmenssicht<br />
sicher schnelles und einfach verdientes Geld", sagt Andrea<br />
Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Verbraucher<br />
können auf das Angebot jedoch gut und gerne verzichten."<br />
Da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt, steht<br />
Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Recht auf<br />
kostenlose Selbstauskunft gibt es nun bald drei Jahre. Demnach<br />
können Verbraucher einmal im Jahr von Auskunfteien, wie z. B.<br />
der SCHUFA, eine kostenfreie Information darüber verlangen,<br />
welche Daten zur eigenen Person und bestimmten Vertragsverhältnissen,<br />
wie z. B. zu Girokonten oder Kreditverträgen gespeichert<br />
sind. "Dieses Recht zu nutzen macht Sinn, denn immer<br />
wieder stellt sich heraus, dass falsche Daten gespeichert sind,<br />
und das wirkt sich nicht selten im geschäftlichen Alltag negativ<br />
aus", informiert Heyer. Werden Fehler festgestellt, sollte deshalb<br />
umgehend eine Korrektur eingefordert werden.<br />
Quelle: © dermathias2 - Fotolia.com<br />
Quelle: © FotolEdhar - Fotolia.com<br />
Nicht selten ist jedoch der Weg zur kostenlosen Selbstauskunft<br />
schwierig.<br />
So berichten Verbraucher, dass sie bei Nutzung von Internet-<br />
Suchmaschinen - wie z. B. google - in die Irre geleitet wurden.<br />
Ein Ratsuchender aus Gütersloh landete so beispielsweise auf<br />
der Seite der Leipziger Firma.<br />
Diese hatte offensichtlich Maßnahmen vorgenommen, die<br />
als Suchmaschinenoptimierung bezeichnet werden, um in<br />
der Trefferliste weit oben zu erscheinen. Diese Seiten werden<br />
besonders häufig angeklickt. "Insofern ist es gut, wenn Verbraucher<br />
die richtigen Adressen der Auskunfteien, wie z. B.<br />
www.meineschufa.de, kennen und so direkt eingeben können.<br />
Allerdings muss man auch auf der SCHUFA-Seite leider<br />
nach wie vor aufpassen, nicht an die kostenpflichtige Bonitätsauskunft<br />
zu geraten.<br />
Die kostenfreie Auskunft versteckt sich nämlich im Bereich<br />
"Auskünfte" unter der Bezeichnung "Datenübersicht nach<br />
§ 34 Bundesdatenschutzgesetz". Dort ist dann auch ersichtlich,<br />
dass der Auskunftsantrag vom Antragsteller unterschrieben<br />
sein und mit einer Kopie des Personalausweises an die<br />
Auskunftei zurückgesandt werden muss. Bei den über Dritte<br />
gestellten Anträgen fehlt es mitunter an diesen Punkten, weshalb<br />
die SCHUFA dann keine Bearbeitung vornimmt. "Diese Erfahrung<br />
hat auch der Beschwerdeführer aus Gütersloh gemacht<br />
und wir verstehen seine Verärgerung", sagt Heyer. "Denn sein<br />
Resümee lautet: Außer Spesen nichts gewesen." Sofern seit der<br />
Nutzung des Angebotes noch keine 14 Tage vergangen sind,<br />
können Verbraucher den Vertrag mit der Firma noch widerrufen.<br />
www.verbraucherzentrale-sachsen.de
KfW-Förderung:<br />
Kredite fast geschenkt<br />
Förderkredite von der KfW-Bank sind unschlagbar günstig. Bauherren<br />
und Wohnungskäufer sparen oft tausende Euro, wenn<br />
sie ihre Finanzierung mit einem Kredit der KfW-Bank kombinieren.<br />
Finanztest hat in der Februar-Ausgabe für typische Mischfinanzierungen<br />
die Konditionen von 70 Banken und Vermittlern<br />
verglichen und den Gesamteffektivzins aus Bank- und KfW-<br />
Kredit berechnet. Außerdem zeigt eine Liste, welche Banken<br />
KfW-Kredite ohne zusätzliches Bankdarlehen und schon ab<br />
kleinen Summen vermitteln. Besonders attraktiv ist die Förderbank<br />
für Hauseigentümer, die ihre Häuser von Grund auf<br />
sanieren, zum Beispiel Dach und Fassade dämmen, die alten<br />
Fenster austauschen und die Heizung erneuern. Dafür vergibt<br />
die Staatsbank 75 000 Euro Kredit für einen Zinssatz von nur 1<br />
Prozent im Jahr. Außerdem erhalten Hauseigentümer einen Tilgungszuschuss.<br />
Einige Banken vergeben die KfW-Kredite sogar<br />
Immobilienkredite:<br />
Banken kassieren nach Kündigung doppelt<br />
Ob Arbeitslosigkeit oder Krankheit, die Gründe dafür, dass Immobilienkredite<br />
nicht mehr bedient werden können, die Bank<br />
das Darlehen kündigt und das Eigenheim durch die finanzierende<br />
Bank zwangsversteigert wird, sind vielfältig. Oftmals bleibt<br />
nach der Zwangsversteigerung noch ein stattlicher Schuldenbetrag<br />
übrig. Für die Betroffenen bleibt oft nur der Umzug in<br />
eine Mietwohnung und der Gang zum Insolvenzgericht. Was<br />
viele Verbraucher nicht wissen: Bei der Abrechnung geplatzter<br />
Immobiliendarlehen bedienen sich die Banken noch einmal: Neben<br />
rückständigen Raten und dem Restdarlehen werden stets<br />
auch eine Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen in<br />
Rechnung gestellt. Dabei kommen schnell tausende von Euro<br />
zusätzlich zusammen. Doch nicht alles, was Banken so in Rechnung<br />
stellen, ist auch rechtens. Viele Banken kassieren nach<br />
der Darlehenskündigung doppelt. Denn sowohl Vorfälligkeitsentschädigung<br />
als auch Verzugszinsen sollen den Schaden der<br />
Bank durch die vorzeitige Darlehensrückzahlung ausgleichen.<br />
Doch die Bank kann nach der Darlehenskündigung zusätzlich<br />
zu Zahlungsrückstand und Restschuld nur noch Verzugszinsen<br />
verlangen. Bei Verbraucherkrediten, die mit einer Grundschuld<br />
Kredite I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
mit zusätzlichem Zinsrabatt. Im Vergleich zu einer Finanzierung<br />
ohne KfW-Kredit sparen Hauseigentümer bis zu 11 000 Euro.<br />
KfW-Kredite aus dem Wohneigentumsprogramm sind dagegen<br />
nur etwas günstiger – manchmal sogar teurer als ein normaler<br />
Bankkredit. Für die meisten Banken lohnt es sich trotzdem ein<br />
KfW-Darlehen in die Finanzierung einzubinden. Für den Kauf<br />
einer Wohnung konnten die günstigsten Banken im Test den Effektivzins<br />
der Finanzierung mithilfe des KfW-Darlehens deutlich<br />
unter 2,5 Prozent drücken.<br />
Einige Regionalbanken schafften das sogar ohne Zinsrabatt für<br />
das KfW-Darlehen. Der ausführliche Bericht erscheint in der<br />
Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 16.01.<strong>2013</strong> am<br />
Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/kfw-kredite abrufbar.<br />
www.test.de<br />
Quelle: © harvepino - Fotolia.com<br />
besichert sind, sind dies nur 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.<br />
Darauf wies der vorsitzende Richter des für Bankrecht<br />
zuständigen XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kürzlich in<br />
einer Verhandlung hin. Die Bank erkannte daraufhin den Erstattungsanspruch<br />
der Kläger von rund 17.000 € Vorfälligkeitsentschädigung<br />
(incl. Zinsen) an, offensichtlich um ein Präzedenzurteil<br />
zu verhindern. Wurde auch Ihr Immobiliendarlehen<br />
gekündigt und Ihr Eigenheim von der Bank zwangsversteigert?<br />
Wollen Sie wissen, ob Ihre Bank Ihnen zu viel abgerechnet hat?<br />
Für 50 € (incl. MWSt.) prüfen wir die Abrechnung Ihrer Bank.<br />
www.nittel.co<br />
17
VVerlieren Immobilieneigentümer ihren Job, kann dies auch<br />
ein Risiko für die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung<br />
mit sich bringen. Vor allem wenn der Haupt- oder Alleinverdiener<br />
arbeitslos wird, entsteht für die Familie meist schnell<br />
ein großer wirtschaftlicher Engpass. Dann heißt es rasch zu<br />
handeln, damit der Verbleib in den eigenen vier Wänden gesichert<br />
ist. "Eventuell kann schon eine Verringerung der Tilgung<br />
dem Eigentümer helfen, die Raten bis zum Beginn einer<br />
neuen Arbeitsstelle weiterzuleisten", erläutert Stephan<br />
Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals<br />
Baufi24. Viele Baufinanzierungsverträge räumen dem Kreditnehmer<br />
das Recht ein, seine Tilgungshöhe ein Mal oder<br />
mehrmals zu ändern, ein Blick in die Unterlagen gibt hierüber<br />
Aufschluss. Allerdings lohnt sich dies nur, wenn die anfängliche<br />
Tilgungsrate bei mindestens 1,5 Prozent lag, dann<br />
kann eine Herabstufung auf einen Prozent dem Eigentümer<br />
bereits etwas Luft verschaffen. Wie sich eine Veränderung der<br />
Tilgungsrate auswirkt, kann mit einem Baufinanzierungsrechner<br />
(http://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) leicht<br />
nachvollzogen werden. Wer die Rückzahlung nicht variieren<br />
NNiedrige Zinsen, gute Ausstattung, schnelle Abwicklung - es<br />
gibt viele Gründe, einen Ratenkredit bei einer Direktbank abzuschließen.<br />
Doch das Angebot im Internet ist unübersichtlich.<br />
Wie genau die Servicequalität und die Ratenkredit-Konditionen<br />
von neun Direktbanken ausfielen, untersuchte nun das Deutsche<br />
Institut für Service-Qualität im Auftrag des Nachrichtensenders<br />
n-tv. Die getesteten Banken lieferten im Durchschnitt eine gute<br />
Serviceleistung ab. Vor allem beim telefonischen Service zeigten<br />
die Direktbanken, dass sie in der Lage sind, dem Kunden kompetent<br />
Rede und Antwort zu stehen. Allerdings fehlten oft grundlegende<br />
Gesprächsstandards wie der Dank für den Anruf und<br />
die Ansprache mit Namen. Die E-Mail-Beantwortung hingegen<br />
18<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Kredite<br />
Arbeitsplatzverlust kann<br />
Baufinanzierung gefährden<br />
Studie:<br />
Ratenkredit Direktbanken<br />
Besser telefonisch beraten lassen<br />
- Testsieger ist ING-DiBa vor Comdirect Bank und Netbank<br />
kann, sollte möglichst schnell das Gespräch mit der Bank<br />
suchen. "In Panik braucht der Kunde jedoch nicht verfallen,<br />
denn dem Kreditinstitut dient die Bank als Sicherheit, in der<br />
Regel ist es deshalb auch bereit, mit dem Kreditnehmer eine<br />
Lösung zu finden", erläutert Stephan Scharfenorth. Gegenüber<br />
dem Geldgeber müsse der Betroffene seine Situation offen<br />
darlegen - der Anbieter räume dann, je nach Perspektive, über<br />
welchen Zeitraum die Arbeitslosigkeit voraussichtlich andauern<br />
werde, für einige Monate eine Tilgungsverringerung oder<br />
-aussetzung ein. Je nach Einzelfall sei auch eine Stundung der<br />
Gesamtrate möglich, der Kunde zahlt dann für eine gewisse<br />
Zeit gar keine Raten. Verschaffen die Absprachen mit der Bank<br />
dem Kreditnehmer keinen ausreichenden finanziellen Spielraum,<br />
kann er sich auch an die örtliche Wohngeldstelle wenden<br />
und einen Lastenzuschuss beantragen. Denn ebenso wie<br />
Mieter unterstützt der Staat auch Eigentümer mit selbstgenutztem<br />
Wohneigentum, deren Einkommen zur Deckung der<br />
Wohnkosten nicht ausreicht. Je nach Höhe ihrer Einnahmen<br />
erhalten Betroffene dann einen Zuschuss zu ihren Kreditraten.<br />
www.baufi24.de<br />
fiel nur befriedigend aus. "Es wurden zwar fast alle Anfragen<br />
innerhalb von sieben Tagen beantwortet, davon waren aber weniger<br />
als die Hälfte vollständig und strukturiert", erklärt Markus<br />
Hamer, Geschäftsführer des Instituts. "Zu oft wurden Teilaspekte<br />
nicht beantwortet oder an die Servicehotline oder einen Kooperationspartner<br />
verwiesen." Bei der Produktanalyse zeigten sich<br />
Unterschiede in den Zinssätzen. Je nach Szenario gab es Unterschiede<br />
von 0,91 bis zu 2,5 Prozentpunkten. "Ein Vergleich<br />
lohnt sich immer für den Kunden, denn in der Kreditausstattung<br />
gab es ebenfalls Unterschiede", erklärt Serviceexperte Hamer,<br />
So ermöglichten fünf von sieben Banken Ratenerhöhungen,<br />
Ratensenkungen sowie kostenfreie Sondertilgungen. Testsieger
"Ratenkredit Direktbanken <strong>2013</strong>" wurde ING-DiBa. Ausschlaggebend<br />
für das gute Ergebnis waren vor allem die beste Leistung<br />
bei der Serviceanalyse und die guten Konditionen. Den zweiten<br />
Rang belegte Comdirect Bank mit einer Top-Bewertung der telefonischen<br />
Beratung sowie einer guten Leistung bei der E-Mail-Beantwortung.<br />
In der Produktanalyse punktete die Direktbank mit<br />
einer guten Kreditausstattung. Netbank belegte den dritten Rang<br />
W<br />
Wer im Jahr 2003 oder 2004 einen Immobilienkredit mit zehnjähriger<br />
Zinsbindung aufgenommen hat, kann seinen Kreditzins<br />
durch eine Umschuldung oft um etwa zwei Prozentpunkte senken.<br />
Nach Berechnungen von Interhyp, Deutschlands größtem<br />
Vermittler für private Baufinanzierungen, ergibt sich bei einem<br />
Anschlusskredit in Höhe von 100.000 Euro ein Einsparpotenzial<br />
von rund 15.000 bis 20.000 Euro. "Immobilienkäufer aus<br />
den Jahren 2003 und 2004 zahlen oft 4,5 bis 5 Prozent Zinsen<br />
für ihre Darlehen, deren Zinsbindungsfristen in den nächsten<br />
Wochen und Monaten enden", sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender<br />
der Interhyp AG. "Aktuell liegen die Konditionen<br />
für Anschlusskredite oft bei unter 2,5 Prozent für zehnjährige<br />
Darlehen. Für Immobilienbesitzer eröffnet sich ein enormes Einsparpotenzial,<br />
wenn sie eine Umschuldung vornehmen." Goris<br />
rät, durch die Zinsersparnis nicht die Monatsrate zum Beispiel<br />
um rund 100 bis 150 Euro zu senken. Besser sollte die Kreditrate<br />
beibehalten und dadurch die Tilgungsgeschwindigkeit<br />
erhöht werden. Dies spart Kreditkosten. Ähnlich verhält es<br />
sich laut Interhyp mit Immobilienkäufern und Häuslebauern,<br />
die sich in den Jahren 2008 und 2009 für Kredite mit kurzen<br />
Zinsbindungen entschieden haben. Wer 2008 einen Kredit mit<br />
fünfjähriger Zinsbindung aufgenommen hat, zahlt dafür aktuell<br />
zwischen 4 und 5 Prozent. Wer 2009 gekauft hat, muss<br />
meist zwischen 3 und 4 Prozent zahlen. Auch für diese fünf-<br />
Kredite I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
der Gesamtwertung, was vor allem auf die günstigen Kreditkonditionen<br />
zurückzuführen war. Insgesamt wurden im Auftrag des<br />
Nachrichtensenders n-tv neun Direktbanken mit breitem Leistungsspektrum<br />
von November 2012 bis Januar <strong>2013</strong> getestet.<br />
Verdeckt wurde die Beratung per Telefon und E-Mail sowie der<br />
Internetauftritt der Finanzinstitute untersucht. Insgesamt flossen<br />
279 Servicekontakte in die Studie ein. www.disq.de<br />
Tausende Immobilienbesitzer<br />
mit laufenden Krediten können<br />
durch Zinstief sparen<br />
Interhyp rät, die Konditionsersparnis in einen schnelleren Schuldenabbau zu investieren<br />
Quelle: © Iakov Kalinin - Fotolia.com<br />
jährigen Darlehen endet in den nächsten Wochen und Monaten<br />
die Zinsfestschreibung, spätestens jedoch im Jahr 2014.<br />
Wichtig zu wissen: Kreditnehmer sollten nicht bis zu dem Zeitpunkt<br />
warten, an dem sich die Zinsbindung tatsächlich ändert.<br />
Viele Institute bieten bereitstellungszinsfreie Zeiten von bis zu<br />
zwölf Monaten an. Auf diese Weise kann schon heute ein Anschlusskredit<br />
für ein Darlehen vorgenommen werden, dessen<br />
Zinsbindungsfrist eigentlich erst im Mai 2014 endet. Wessen<br />
künftige Finanzierung in noch weiterer Ferne liegt, der sollte<br />
laut Interhyp Forward-Darlehen prüfen. Möglich ist dies bis zu<br />
66 Monate im Voraus, bei Zinsaufschlägen zwischen rund 0,02<br />
und 0,04 Prozentpunkten pro Monat, die meist ab dem siebten<br />
Monat zu zahlen sind. Ein Forward-Kredit für April 2016 kostet<br />
demnach oft unter 3 Prozent. Selbst hier ergibt sich gegenüber<br />
dem Erstkredit noch ein Zinsvorteil. www.interhyp.de<br />
19
20<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />
Von echten Namen und<br />
falschen Rechnungen<br />
Spam- und Phishing-E-Mails mit persönlicher Anrede<br />
Lautet die Anrede in E-Mails mit überraschenden Rechnungen<br />
und Mahnungen "Sehr geehrter Kunde…" oder auch "Sehr<br />
geehrter Nutzer…", sind viele Verbraucher mittlerweile derart<br />
sensibilisiert, dass sie die allgemeine Anrede als ein Anzeichen<br />
für Spam erkennen. Kommen dann noch Grammatik- und/<br />
oder Orthographiefehler hinzu, so wandert die E-Mail mit ungeöffnetem<br />
Anhang regelmäßig ohne längeres Zögern in den<br />
virtuellen Papierkorb.<br />
Werden Verbraucher aber mit ihrem richtigen Namen angesprochen<br />
und sieht die E-Mail zudem noch täuschend echt<br />
aus, zeigen sich viele Verbraucher verunsichert. "Auch auf E-<br />
Mails mit einer korrekten Anrede sollte man nicht reagieren,<br />
wenn zugleich weitere sensible Kundendaten per Mail abgefragt<br />
werden oder Verbraucher zur Zahlung von Rechnungen<br />
aufgefordert werden, ohne zuvor die angegebenen Dienste<br />
in Anspruch genommen oder Bestellungen tatsächlich aufgegeben<br />
zu haben", rät Laura Birkenstock von der Verbraucherzentrale<br />
Sachsen. Auch der Aufforderung, einen Anhang mit<br />
Rechnungsdetails zu öffnen, sollte man aufgrund der darin<br />
häufig versteckten Schadsoftware keinesfalls nachkommen.<br />
Selbst wenn solche E-Mails optisch einen seriösen Eindruck<br />
machen, lohnt es sich z. B. die darin angegebenen kostenintensiven<br />
0900-Rufnummern des Kundenservices über das<br />
Internetangebot der Bundesnetzagentur auf ihre Echtheit zu<br />
überprüfen (http://rufnummernsuche-mwd.bundesnetzagentur.de/rufnummer.aspx).<br />
Auch ein Blick in den E-Mail-Header<br />
kann das vermeintliche Unternehmen als Absender der E-Mail<br />
ausschließen.<br />
Auch diese Daten lassen sich allerdings relativ leicht manipulieren,<br />
so dass die tatsächliche Herkunft solcher Spam-E-Mails sich<br />
nur selten überprüfen lässt. Zudem ist es möglich, dass zum<br />
Versenden der E-Mails ein fremder Account ohne das Wissen<br />
des eigentlichen Inhabers genutzt wird. "Daher sollte auch<br />
nicht auf solche E-Mails geantwortet werden, da auch die eigene<br />
E-Mail dadurch im Zweifel zu Spam werden kann", so<br />
Birkenstock. Ist der Verbraucher selbst tatsächlich Kunde des<br />
angegebenen Unternehmens, so sollte er dieses in echten Zweifelsfällen<br />
kontaktieren, ohne dabei aber auf Links oder andere<br />
Daten aus der erhaltenen Mail zurückzugreifen. Auch sollte die<br />
eigene E-Mail-Adresse nicht wahllos weitergegeben werden,<br />
um den Erhalt von Spam-E-Mails insgesamt zu reduzieren. Bei<br />
einer tatsächlichen Spam-Überflutung des eigenen Postfaches<br />
bleibt im schlimmsten Fall nur ein Wechsel der E-Mail-Adresse.<br />
Aktuelle Informationen zu Spam und Phishing sowie weitere<br />
Tipps und Informationen zur Vermeidung von Schaden<br />
sind über die Seiten der Verbraucherzentrale Sachsen unter<br />
www.verbraucherzentrale-sachsen.de abrufbar.<br />
www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />
Quelle: © cristovao31 - Fotolia.com
In diesen Tagen erhalten viele Verbraucher bundesweit wieder<br />
dubiose E-Mails, in deren Anhang sich sogenannte Trojaner und<br />
sonstige Schadsoftware befinden – Programme, die sich auf<br />
dem PC des Empfängers installieren und Daten ausspähen können.<br />
In der Mail wird der Empfänger als Nutzer begrüßt, zur Registrierung<br />
bei ominösen Email-Diensten beglückwünscht oder<br />
zur Mithilfe bei der Ausführung von Updates gebeten. Wer die<br />
angehängte zip-Datei oder einen der angegebenen Links anklickt,<br />
läuft Gefahr sich Schadprogramme einzufangen. Die Verbraucherzentrale<br />
Hessen hat hier nur einen Rat: Die Mail durch<br />
Löschen am besten gleich in den virtuellen Papierkorb schicken,<br />
keine persönlichen Daten preisgeben oder bestätigen und in<br />
keinem Fall auf Links oder Anhänge in solchen Mails klicken.<br />
Weiterhin empfiehlt es sich, Anti-Viren Programm und Internetbrowser<br />
stets auf dem neuesten Stand zu halten.<br />
Die Betreffzeilen und Texte sind vielfältig und zahlreich. Meistens<br />
geht es um angebliche (offene) Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen,<br />
Bestellbestätigungen oder Mahnungen.<br />
Diese Mails werden in der Aufmachung immer professioneller.<br />
Manche imitieren sehr geschickt das Erscheinungsbild des<br />
Unternehmens, das sie vortäuschen zu sein. Andere sind einfach<br />
nur plumpe Spam’s, die allein schon durch die Anzahl der<br />
Rechtschreibfehler unschwer zu erkennen sind. Aktuell sind<br />
auch Kunden von Sparkassen ein Ziel der Phisher. Die Betreffzeilen<br />
der verschiedenen Mails sind unterschiedlich, der Text<br />
Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Quelle: © pressmaster - Fotolia.com<br />
Wieder viele Spam-Mails<br />
unterwegs<br />
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Emails mit gefährlichem Anhang<br />
aber identisch. Angeblich sei die Sparkasse – in einigen Mails<br />
interessanterweise als Sparkasse Germany bezeichnet – zusammen<br />
mit anderen Schweizer(!) Banken letztes Jahr Ziel eines<br />
Internetbetrugs gewesen. Daher sei jetzt aus Sicherheitsgründen<br />
ein Update nötig und man müsse seine Daten bestätigen.<br />
Hier stimmt kein Wort. Weitere aktuelle Betreffzeilen lauten:<br />
"Sichern Sie Ihre Online KONTO" und "Ihre Online-Banking"<br />
im Umlauf. Auch diese Mails sollten ungelesen in den virtuellen<br />
Papierkorb befördert werden.<br />
Auch Kunden von Amazon stehen im Fokus der Betrüger. Hier<br />
werden uns derzeit vor allem Mails mit den Betreffzeilen " Bestellung<br />
Storniert" und "Kunden-Service März <strong>2013</strong>" gemeldet.<br />
Weiterhin sind viele E-Mails im Umlauf, die auf Nutzer von<br />
PayPal zielen. Die aktuellen Betreffzeilen lauten unter anderem<br />
"Receipt for your PayPal payment to Vorname Nachname",<br />
"Ihre Mithilfe ist gefragt, Vorname Nachname" oder "Ihr Pay-<br />
Pal Konto ist gesperrt! Ihre Mithilfe ist gefragt". Absender der<br />
Mails sind Onlineshops oder Geschäftsketten, mit denen man<br />
bisher nie geschäftlich zu tun hatte. Es geht dabei um Waren,<br />
die nie bestellt wurden und es werden in diesem Zusammenhang<br />
Mahnkosten für angeblich offene Rechnungen berechnet<br />
oder der Empfänger wird über Änderungen an Verträgen, die<br />
er nie abgeschlossen hat, benachrichtigt. In allen diesen Fällen<br />
sollte man die Mail sofort löschen und weder auf einen Anhang<br />
noch einen Link klicken. www.verbraucher.de<br />
21
N<br />
Z<br />
22<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />
Beitragsfreie Versicherungen sind<br />
jetzt ebenfalls neu abzurechnen<br />
Nachschlag nicht nur für gekündigte Kapitallebens- und private Rentenversicherungen<br />
Nachdem jetzt auch ein Urteil (OLG Stuttgart Az.: 2 U 138/10)<br />
gegen die Allianz Lebensversicherung AG (München) zu den<br />
Klauseln um die Rückkaufswerte und den Stornoabzug rechtskräftig<br />
geworden ist, dreht sich nun alles um die Beitragserstattung.<br />
Im Fokus stehen dabei die in den letzten drei Jahren gekündigten<br />
Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen.<br />
Verbraucher, die solche Verträge stattdessen beitragsfrei gestellt<br />
haben, besitzen aber auch einen Anspruch auf eine Gutschrift.<br />
Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert und berät in diesen<br />
Tagen Versicherungsnehmer schwerpunktmäßig zu diesen<br />
Themen. Eine Kapitallebensversicherung beitragsfrei zu stellen<br />
heißt, dass keine weiteren Einzahlungen erfolgen, der Vertrag<br />
jedoch bestehen bleibt. "Das machen viele Verbraucher, wenn<br />
sie zum Beispiel die monatlichen Prämien nicht mehr aufbringen<br />
können, aber noch nicht so knapp bei Kasse sind, dass sie<br />
auch das eingezahlte Geld dringend benötigen", sagt Andrea<br />
Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein anderer<br />
Grund für eine Beitragsfreistellung ist oft die Erkenntnis,<br />
dass der Vertrag doch nicht bedarfsgerecht ist und deshalb etwas<br />
Neues abgeschlossen wird. Doch auch bei einer Beitragsfreistellung<br />
hat der Versicherungsnehmer finanzielle Nachteile.<br />
Im Vertrag bleibt nur der Rückkaufswert stehen. Das ist der<br />
Betrag, der auch bei einer Kündigung nur ausgezahlt würde.<br />
"Allerdings profitiert man, anders als bei einer Kündigung, in<br />
den Folgejahren von den Zuteilungen aus der Überschussbeteiligung",<br />
informiert Heyer über den Unterschied. Nun wurden<br />
Rückkaufswert- und Storno-Klauseln mehrfach für unwirksam<br />
erklärt. Im Ergebnis müssen auch die beitragsfrei gestellten<br />
Verträge neu abgerechnet werden. Das bedeutet konkret, dass<br />
die Verbraucher eine Vertragsgutschrift erhalten. "Diese wird<br />
umso höher ausfallen, je früher der Vertrag ruhig gestellt wurde",<br />
sagt Heyer. Dadurch erhöht sich letztlich die beitragsfreie<br />
Versicherungssumme. Einzelne Versicherer haben diesbezüglich<br />
angekündigt, dass sie von sich aus aktiv werden wollen. Nach<br />
Meinung der Verbraucherzentrale Sachsen ist allerdings nicht<br />
damit zu rechnen, dass sämtliche Unternehmen so verfahren.<br />
Deshalb sollten Betroffene selbst aktiv werden. "Die höchstrichterliche<br />
Rechtsprechung (Az.: IV ZR 201/10; IV ZR 202/10) vom<br />
Sommer vergangenen Jahres und die nunmehr rechtskräftige<br />
Entscheidung des OLG Stuttgart ist für die gesamte Branche<br />
richtungsweisend", sagt Heyer. "Es stünde jedem einzelnen<br />
Versicherer – auch den bisher nicht abgemahnten bzw. verklagten<br />
– gut zu Gesicht, die Erstattungen schnell vorzunehmen."<br />
www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />
Stärkerer Schutz bedürftiger<br />
Ehegatten nach Scheidung von Altehen<br />
Zu dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (Gesetz zur<br />
Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November<br />
2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche<br />
von Kindern und anderen Familienangehörigen<br />
sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen<br />
Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen<br />
Unterhaltsrechts), das heute den Bundesrat passiert hat, erklärt<br />
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Bedürftige<br />
Ehegatten werden nach der Scheidung einer so genannten Altehe<br />
in Zukunft besser geschützt. Es ist gesellschaftliche Realität,<br />
dass die Scheidungsraten jedes Jahr steigen. Das betrifft auch<br />
langjährige Ehen. Ehepartner, die ihre Lebensplanung auf die Ehe<br />
ausgerichtet und auf ihren Beruf verzichtet haben, stehen bei ei-<br />
Quelle: © senk - Fotolia.com<br />
ner Scheidung oftmals finanziell vor dem Nichts. Eine Änderung<br />
im Bürgerlichen Gesetzbuch stellt klar, dass nach einer Scheidung<br />
die Dauer der Ehe maßgeblich mitberücksichtigt werden muss,<br />
wenn Gerichte über den Unterhalt entscheiden. Das ist eine not-
wendige Nachbesserung des Unterhaltsrechts, ohne die Reform<br />
grundsätzlich in Frage zu stellen. Mit demselben Gesetz wird<br />
auch die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der<br />
EU erleichtert. Kinder brauchen die bestmögliche Unterstützung,<br />
um den Unterhalt durchsetzen zu können, der ihnen zusteht. Das<br />
gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Ausland aufhalten<br />
oder nicht. Wer Unterhalt schuldet, muss ihn zahlen, auch wenn<br />
er nicht mehr im Land seines Kindes lebt. Die Durchsetzbarkeit<br />
der Unterhaltsansprüche darf nicht an Grenzen Halt machen.<br />
Die Neuregelungen zum internationalen Unterhaltsverfahrensrecht<br />
erleichtern die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen<br />
insbesondere von Kindern im Ausland. Das neue Recht erweitert<br />
das bereits bestehende System der effektiven Zusammenarbeit<br />
staatlicher zentraler Behörden. Unterhaltsentscheidungen aus<br />
anderen Vertragsstaaten werden grundsätzlich anerkannt oder<br />
für vollstreckbar erklärt, wenn sich der Schuldner nicht dagegen<br />
wehrt.<br />
Zum Hintergrund:<br />
Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird den Härten, die es<br />
nach langer Ehedauer seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gegeben<br />
hat, ein Ende bereitet. Die Neuregelung sorgt dafür, dass<br />
bedürftige Ehegatten nach Scheidung einer langjährigen Ehe<br />
durch die Beschränkung des nachehelichen Unterhalts nicht unverhältnismäßig<br />
stark getroffen werden. Denn solche sogenannten<br />
Altehen waren oft vom klassischen Rollenbild einer Hausfrauen-Ehe<br />
geprägt. Nach Inkrafttreten der Reform haben einige<br />
Gerichte die Unterhaltsansprüche oft rigide beschränkt, ohne die<br />
lange Ehedauer zu berücksichtigen. Insbesondere Frauen, die<br />
etwa vor vielen Jahren geheiratet haben und dem verbreiteten<br />
Gesellschaftsmodell entsprechend nach der Hochzeit ihre Berufstätigkeit<br />
aufgaben, standen nach der Scheidung schnell vor dem<br />
finanziellen Aus. Eine solche „automatische“ Beschränkung der<br />
Unterhaltsansprüche ohne Rücksicht auf die Dauer der Ehe entsprach<br />
nicht dem Zweck der Reform von 2008. Inzwischen hat<br />
der Bundesgerichtshof verdeutlicht, dass eine Befristung oder Begrenzung<br />
eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei Ehen von<br />
langer Dauer unzulässig sein kann. (Entscheidung XII ZR 202/08<br />
vom 6. Oktober 2010, FamRZ 2010, 1971).<br />
Mit der jetzt beschlossenen Aufnahme der Ehedauer als einem<br />
weiteren Kriterium bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen<br />
in § 1578b Absatz 1 Satz 2 BGB wird diese neue, sich gerade<br />
erst festigende Rechtsprechung abgebildet. Die Intention des<br />
Gesetzgebers wird so noch einmal ausdrücklich festgelegt. Im<br />
Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Übrigen bleibt es aber beim Grundsatz, dass beide Eheleute nach<br />
Scheidung eigenverantwortlich für ihren Unterhalt verantwortlich<br />
sind. Das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007<br />
über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche<br />
von Kindern und anderen Familienangehörigen erleichtert so<br />
die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen insbesondere von<br />
Kindern im Nicht-EU-Ausland. Es ergänzt damit die im Bereich<br />
der Europäischen Union geltende EG-Unterhaltsverordnung.<br />
Das verabschiedete Gesetz enthält die für die Durchführung des<br />
Übereinkommens erforderlichen Anpassungen des Auslandsunterhaltsgesetzes.<br />
Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen<br />
außerhalb der EU wird damit erleichtert. Die EG-Unterhaltsverordnung,<br />
die in ihrer Struktur wiederum sehr eng an das Haager<br />
Übereinkommen vom 23. November 2007 geknüpft ist, ist im<br />
Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) durchgeführt worden.<br />
Das vorliegende Gesetz enthält technische Anpassungen des<br />
AUG an das Wirksamwerden des Haager Unterhaltsübereinkommens<br />
vom 23. November 2007. So wird das Bundesamt für Justiz<br />
als zentrale Behörde auch für dieses Übereinkommen bestimmt<br />
und der kostenfreie Bezug von Verfahrenskostenhilfe, wie es bisher<br />
schon nach der EG-Unterhaltsverordnung der Fall war, auf<br />
die Fälle nach dieser Konvention erstreckt. Gerichtliche Entscheidungen<br />
über den Unterhalt aus anderen Vertragsstaaten werden<br />
grundsätzlich anerkannt oder für vollstreckbar erklärt, wenn der<br />
Schuldner nicht dagegen vorgeht. www.bmj.de<br />
Quelle: © quayside - Fotolia.com<br />
23
E"Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird" war das<br />
Thema der ARD-Talksendung "Menschen bei Maischberger" am<br />
vergangenen Dienstag. "Seitdem steht unser Telefon nicht still"<br />
berichtet Michael Gutfried, Leiter des Zentralen Vorsorgeregisters<br />
bei der Bundesnotarkammer. Vielen Zuschauern ist durch die<br />
Sendung bewusst geworden, wie wichtig es ist, sich mit betreuungsrechtlichen<br />
Fragen auseinanderzusetzen. Jeder kann durch<br />
Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten<br />
nicht mehr selbst regeln zu können. Was passiert<br />
aber, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich<br />
ist? Einer der größten Rechtsirrtümer scheint zu sein, dass der Ehegatte<br />
für seinen Partner handeln kann. Dem ist jedoch nicht so.<br />
Vielmehr ist ab dem 18. Lebensjahr niemand per Gesetz berechtigt<br />
für den anderen zu handeln. Bei Geschäftsunfähigkeit wird<br />
für die betroffene Person dann in der Regel ein Betreuer bestellt,<br />
der in dem vom Gericht bestimmten Umfang für die betreute<br />
Person handeln kann. Der Betreuer ist nicht selten ein Fremder.<br />
Rechtzeitige Vorsorge macht aber eine selbstbestimmte Lebens-<br />
24<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />
Mieterhöhung:<br />
Was Vermieter dürfen und was nicht<br />
Ankündigungen für Mieterhöhungen sind häufig fehlerhaft.<br />
Widerstand kann sich deshalb für den Mieter lohnen. Wann<br />
und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen, zeigt die Stiftung<br />
Warentest in der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.<br />
Alle 15 Monate darf die Miete von frei finanzierten<br />
Wohnungen steigen. Obergrenze sind 20 Prozent in 3 Jahren.<br />
Das bekommen viele Mieter zu spüren. Doch der Eigentümer<br />
muss sich an bestimmte Regeln halten. So darf die Miete nur<br />
bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben<br />
werden. Nicht selten unterlaufen dem Vermieter jedoch Fehler.<br />
Im Einzelfall ist die Verteuerung dann sogar unwirksam und in<br />
jedem Fall angreifbar. Finanztest rät Mietern, sich erst beraten<br />
zu lassen, bevor sie auf ein Mieterhöhungsschreiben reagieren<br />
– zum Beispiel vom Mieterverein. Bei Modernisierungen gilt:<br />
Der Vermieter darf 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete<br />
umlegen. Die Investition muss allerdings die Energieeffizienz<br />
oder den Wohnwert langfristig verbessern. Ausgaben für Renovierung<br />
und Reparaturen zählen nicht dazu. Zudem kann der<br />
Mieter die Modernisierung in Härtefällen stoppen – und damit<br />
Quelle: © VRD - Fotolia.com<br />
die Mieterhöhung. Finanztest zeigt außerdem, welche Fristen<br />
es für eine Erhöhung gibt und welche Bestimmungen für Sozialwohnungen<br />
gelten. Der ausführliche Artikel Mieterhöhung ist<br />
online unter www.test.de/mieterhoehung veröffentlicht.<br />
www.test.de<br />
Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer<br />
führung möglich, auch für die Lebenslagen,<br />
in denen man seine Angelegenheiten nicht<br />
mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht,<br />
einer Betreuungsverfügung<br />
und einer Patientenverfügung kann jeder<br />
schon in gesunden Tagen vorausschauend<br />
vorbeugen. Diese Vorsorgedokumente<br />
sollten mindestens schriftlich verfasst sein.<br />
Damit auch Grundstücksangelegenheiten<br />
mit der Vorsorgevollmacht erledigt werden können, ist jedoch<br />
die notarielle Form erforderlich. Weitere Vorteile einer notariellen<br />
Vorsorgevollmacht sind deren Beweiskraft, die höhere Akzeptanz<br />
im Rechtsverkehr und die individuelle rechtliche Beratung<br />
durch den Notar, die in den ohnehin anfallenden Notargebühren<br />
enthalten ist. Eine notarielle Vorsorgeurkunde einschließlich Entwurf,<br />
einer oder mehrerer Besprechungen, Beurkundung und<br />
Ausfertigungen der amtlichen Urkunde kostet durchschnittlich<br />
zwischen 80 und 200 EUR, je nach Vermögensverhältnissen des<br />
Quelle: © Stefan Balk - Fotolia.com
Vollmachtgebers. Auf die in der Talksendung angesprochenen<br />
Missbrauchsgefahren einer Vollmacht angesprochen, rät Gutfried:<br />
"Man sollte nur solche Personen bevollmächtigen, denen<br />
man uneingeschränkt vertraut. Ändert sich hieran etwas, so<br />
kann man die Vollmacht jederzeit widerrufen. Besonders missbrauchsanfällige<br />
Geschäfte wie die Übertragung von Immobilien<br />
auf den Bevollmächtigten oder das Herschenken von Vermögen<br />
können vom Vollmachtsumfang auch ausgenommen werden."<br />
Außerdem empfiehlt es sich, die Vollmacht nicht sofort auszuhändigen,<br />
sondern bis zum Vorsorgefall bei seinen Unterlagen<br />
zurückzubehalten. Der Sorge, dass diese im Bedarfsfall nicht<br />
mehr aufgefunden wird, kann dadurch begegnet werden, dass<br />
man den Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort infor-<br />
Zum 19. Januar <strong>2013</strong> wurden neue EU-Führerscheine eingeführt.<br />
Alle Ausweise, die ab diesem Zeitpunk ausgestellt werden,<br />
gelten 15 Jahre lang. Der ADAC weist darauf hin, dass alle<br />
Dokumente, die vor dem 19. Januar <strong>2013</strong> ausgegeben worden<br />
sind, erst mit Wirkung zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit verlieren<br />
und neu ausgestellt werden müssen. Deshalb ist es nicht<br />
nötig, einen bisher gültigen Führerschein in den nächsten Tagen<br />
kurzfristig noch umzutauschen. Wer dennoch schon jetzt<br />
ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte,<br />
hat keinen großen Aufwand: Die Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />
von 24 Euro bei der ausstellenden Behörde einzahlen sowie<br />
den alten Führerschein und ein neues Foto vorlegen. Eine ärztliche<br />
Untersuchung ist dabei - anders als in vielen anderen EU-<br />
Staaten - nicht vorgeschrieben. Unerlässlich ist der Umtausch<br />
jedoch dann, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler<br />
Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines<br />
"neuen" Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Der<br />
Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer<br />
EU-Richtlinie. Zum einen soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern<br />
das Handwerk gelegt werden. Zum anderen ist es das<br />
erklärte Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregi-<br />
Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
miert. Hat man eine notarielle Vollmacht, so kann der beurkundende<br />
Notar angewiesen werden, weitere Ausfertigungen zu<br />
erteilen. In jedem Fall ist zu empfehlen, die Vorsorgedokumente<br />
beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren<br />
zu lassen. Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf das<br />
Register und können so im Ernstfall schnell die bevollmächtigten<br />
Personen ausfindig machen. Auch eine nur vorübergehende<br />
Bestellung eines Betreuers kann damit vermieden werden. Die<br />
Registrierung kostet einmalig 13 EUR. Alle notwendigen Informationen<br />
zur Registrierung der Vorsorgedokumente können unter<br />
www.vorsorgeregister.de nachgelesen werden.<br />
www.vorsorgeregister.de<br />
Alte Führerscheine bis 2033 gültig<br />
ADAC: Umtausch jetzt nicht notwendig<br />
ster zu errichten, um so den sog. "Führerschein-Tourismus" zu<br />
erschweren bzw. unmöglich zu machen. Der ADAC hat zum<br />
neuen Fahrerlaubnisrecht eine Broschüre erstellt, die kostenlos<br />
unter www.adac.de heruntergeladen werden kann.<br />
www.adac.de<br />
Quelle: © M. Schuppich - Fotolia.com<br />
25
26<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />
Was bei Trennungen und Ehekrisen<br />
rechtlich zu beachten ist<br />
Leider scheitert der Traum vom gemeinsamen lebenslangen<br />
Glück allzu oft. Anlässlich mehrerer aktueller prominenter Beispiele<br />
wird derzeit in der Presse auch über mögliche rechtliche<br />
Schritte wie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen<br />
berichtet. "Viele Bürgerinnen und Bürger in ähnlichen Situationen<br />
fragen sich, was es für rechtliche Möglichkeiten gibt, eine<br />
Trennung sowie die oft folgende Scheidung möglichst 'harmonisch'<br />
und kostengünstig zu gestalten." weiß Dr. Andreas<br />
Brandt, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Insbesondere<br />
wenn Kinder im Spiel sind, sollten die sich Trennenden ein Interesse<br />
daran haben ein jahrelanges, meist finanziell und vor<br />
allem auch psychisch sehr belastendes, "Gezerre und Gezanke"<br />
vor Gericht zu vermeiden. Es lohnt sich deshalb in jeder Hinsicht<br />
der Versuch, seine Emotionen in den Griff zu bekommen und<br />
eine Vereinbarung über die Trennungs- und Scheidungsfolgen<br />
anzustreben, mit der beide Seiten leben können.<br />
Auch wenn die Eheleute eine Trennung nur für möglich oder<br />
wahrscheinlich halten, ist bereits der Abschluss eines Ehevertrages<br />
zur Regelung der Folgen einer Trennung und Scheidung<br />
möglich und meist auch sinnvoll. Da ein solcher Vertrag der notariellen<br />
Beurkundung bedarf, empfiehlt es sich von vornherein<br />
die Beratung eines von Amts wegen unabhängigen Notars in<br />
Anspruch zu nehmen. Die Eheleute selbst haben es dann in der<br />
Notarielle Testamente können<br />
auch Kosten sparen<br />
M<br />
Mit seinem jüngsten Urteil bestätigt das OLG Hamm (Urteil vom<br />
01. Oktober 2012 - Az.: I-31 U 55/12) erneut, dass Banken nicht<br />
grundsätzlich die Vorlage eines Erbscheins verlangen können,<br />
sondern der Erbe sich auch durch ein eröffnetes notarielles Testament<br />
legitimieren kann. Mit dem Tode eines Menschen geht<br />
dessen Vermögen auf seine Erben über. Allerdings ist für Außenstehende<br />
nicht ohne weiteres erkennbar, wer Erbe geworden<br />
ist. Denn wer kann schon mit Sicherheit sagen, ob und wie viele<br />
Testamente der Verstorbene hinterlassen hat und wer alles zum<br />
Kreis gesetzlicher Erben zählt? Behörden, Banken und sonstige<br />
Nachlassschuldner verlangen deshalb regelmäßig einen Nach-<br />
Hand, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Folgen von Trennung<br />
und Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu<br />
finden. Geregelt werden können neben den klassischen Scheidungsfolgen<br />
wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich auch<br />
Modalitäten zum Ehegattenunterhalt sowie Vereinbarungen im<br />
Hinblick auf das Sorgerecht und den Unterhalt für gemeinsame<br />
Kinder. Eine beabsichtigte Trennung führt auch oft dazu, dass<br />
bestehende gemeinschaftliche erbrechtliche Verfügungen oder<br />
aber die gesetzliche Erbfolge dem Inhalt nach nicht mehr gewünscht<br />
sind, so dass auch diesbezüglich zeitnaher Regelungsbedarf<br />
besteht. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert<br />
das gerichtliche Ehescheidungsverfahren erheblich. Das Familiengericht<br />
kann bei Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung<br />
die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das<br />
gegenüber dem "normalen" Scheidungsverfahren wesentlich<br />
schneller und kostengünstiger ist. Das Familiengericht kann<br />
eigentlich eine einverständliche Scheidung nur aussprechen,<br />
wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben<br />
und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. ein Ehegatte<br />
die Scheidung mit Zustimmung des anderen beantragt.<br />
"Die Praxis zeigt immer wieder", so Brandt, "dass ein gemeinsames<br />
Verhandlungsergebnis als Ausdruck gegenseitigen Respekts<br />
angesehen und zudem von den Ehepartnern besser akzeptiert<br />
wird als ein gerichtliches Urteil". www.bnotk.de.<br />
weis der Erbenstellung. Als Nachweismöglichkeit steht in erster<br />
Linie der Erbschein zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um<br />
ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Stellung des<br />
Erben als solchen ausweist. Das Verfahren zur Erlangung eines<br />
Erbscheins ist allerdings zeit- und kostenaufwendig. Es verwundert<br />
daher nicht, dass Alternativen zum Erbschein gesucht werden.<br />
"Hier hilft das notarielle Testament weiter", erklärt Dr. Steffen<br />
Breßler, Geschäftsführer von der Notarkammer Koblenz. Als<br />
öffentliche Urkunde genügt es in Verbindung mit dem gerichtlichen<br />
Eröffnungsprotokoll regelmäßig als Erbnachweis gegenüber<br />
Grundbuchämtern, Registern und Behörden und, wie das
Oberlandesgericht Hamm in Anschluss an die Rechtsprechung<br />
des Bundesgerichtshof (Urteil vom 07. Juni 2005 - Az.: XI ZR<br />
311/04) erneut bestätigt hat, auch gegenüber Banken. Das notarielle<br />
Testament ersetzt damit den Erbschein. Für privatschriftliche<br />
(eigenhändige) Testamente gilt dies hingegen nicht. Ein notarielles<br />
Testament kann vor jedem Notar errichtet werden. Dieser<br />
wird zunächst versuchen, in einem Gespräch mit dem Erblasser<br />
dessen individuellen Vorstellungen in Erfahrung zu bringen, um<br />
sie anschließend den Anforderungen des Gesetzes entsprechend<br />
zu formulieren. Ist der Erblasser mit dem Entwurf des Testaments<br />
einverstanden und sind etwaige Rückfragen beantwortet, wird<br />
das Testament dem Erblasser Wort für Wort vorgelesen und von<br />
ihm und dem Notar unterschrieben. Anschließend gibt der No-<br />
Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr und plötzlich<br />
kracht's. "Alle Unfallbeteiligten müssen am Ort bleiben und<br />
ihre Personalien austauschen. Dazu zählen auch Zeugen. Wer<br />
sich unerlaubt entfernt, macht sich strafbar", erklärt TÜV<br />
Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Bei einem<br />
Crash mit Verletzten, erheblichem Sachschaden, unklarer<br />
Schuldfrage oder Verdacht einer Straftat wie Alkohol- oder<br />
Drogenmissbrauch immer die Polizei (Notruf 110) oder die<br />
Rettungsleitstelle (Notruf 112) benachrichtigen. Falls kein Mobiltelefon<br />
zur Hand sein sollte: Auf Autobahnen und Bundesstraßen<br />
markieren die Pfeile an den Leitpfosten die Richtung<br />
zur nächstgelegenen Notrufsäule. Hilfreich ist dabei das so<br />
genannte W-Schema: Wer ruft an? Wo ist was geschehen?<br />
Was ist geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Welche<br />
Art der Verletzung liegt vor? Höchste Priorität hat für die<br />
Helfer die eigene Sicherheit: Warnweste anziehen und Unfallstelle<br />
absichern. Warnblinkanlage und nachts das Standlicht<br />
einschalten. Warnwesten sind zwar in Deutschland für Privatpersonen<br />
nicht vorgeschrieben, sollten aber immer griffbereit<br />
im Fahrzeuginnenraum sein. Es gibt sie für 3,20 Euro bei allen<br />
TÜV Rheinland-Prüfstellen. Anschließend sofort die Fahrbahn<br />
Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
tar das Testament in die amtliche Verwahrung und registriert es<br />
beim Zentralen Testamentsregister (www.testamentsregister.de).<br />
Dadurch wird sichergestellt, dass nach dem Tode auch sämtliche<br />
Verfügungen eröffnet werden. "Im Vergleich zur Beantragung<br />
eines Erbscheins kann die Errichtung eines notariellen Testaments<br />
für den Erblasser sogar günstiger sein", weiß Dr. Breßler. Ein<br />
Testament kostet bei einem Vermögen von 100.000 Euro etwa<br />
207 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen). Für den<br />
Erbscheinsantrag und die Erteilung des Erbscheins werden bei<br />
gleichem Nachlasswert insgesamt zwei Gebühren von jeweils<br />
207 Euro fällig. Somit fallen für den Erbschein fast doppelt so<br />
hohe Gebühren an.<br />
www. notarkammer-koblenz.de<br />
Verkehrsunfall: Zeugen müssen<br />
als Beteiligte vor Ort bleiben<br />
TÜV Rheinland: Zuerst Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern<br />
verlassen und an einem sicheren Ort, zum Beispiel hinter einer<br />
Leitplanke, Schutz suchen. Warndreieck und - soweit vorhanden<br />
- Warnleuchte in ausreichender Entfernung aufstellen:<br />
Auf Landstraßen mindestens 100 Meter, auf Autobahnen 200<br />
Meter. Zur Ersten Hilfe ist jeder verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung<br />
ist strafbar. Im Verbandskasten des Autos befinden<br />
sich die wichtigsten Verbandsmaterialien. Bei Bagatellschäden<br />
die Unfallstelle unverzüglich räumen. Vorher jedoch zur Beweissicherung<br />
ein Protokoll und eine Skizze mit den Fahrzeugpositionen<br />
sowie Übersichtsfotos aus mehreren Perspektiven<br />
anfertigen.<br />
"Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, kann zur Durchsetzung<br />
seiner Rechte einen Anwalt einschalten. Bei Fahrzeugschäden<br />
über 1.000 Euro empfiehlt es sich zudem, einen<br />
unabhängigen Sachverständigen - etwa von TÜV Rheinland<br />
- mit einem Unfallgutachten zu beauftragen. Damit wird von<br />
neutraler Seite der genaue Schaden ermittelt. Die Kosten für<br />
Anwalt und Gutachter erstattet die Versicherung des Unfallverursachers",<br />
betont TÜV Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich<br />
Sander. www.tuv.com<br />
27
28<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />
Wie setzt man ein Testament<br />
richtig auf?<br />
Kostenfreier Ratgeber der Deutschen Herzstiftung gibt wichtige Tipps<br />
Wie muss man ein Testament korrekt abfassen, damit es auch<br />
tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen?<br />
Diese und viele weitere Fragen bekommt die Deutsche Herzstiftung<br />
immer wieder von Menschen gestellt, die sicherstellen<br />
wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse für die Erben<br />
und juristisch korrekt geregelt wird. Wird keine Regelung<br />
getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und damit unter<br />
Umständen eine Verteilung des Nachlass-Vermögens, die nicht<br />
gewünscht war. In dem kostenfreien Experten-Ratgeber "Testament<br />
mit Herz" (http://www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html)<br />
informiert die Herzstiftung leicht verständlich über die<br />
Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament für die Regelung<br />
des letzten Willens bietet. Dank vieler Tipps und Fallbeispiele<br />
lassen sich unnötige Formfehler vermeiden. Immer wieder sind<br />
Testamente aufgrund von Formfehlern ungültig.<br />
Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament<br />
Wer feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen,<br />
die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden,<br />
sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur<br />
wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig<br />
von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und am<br />
Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Orts-<br />
Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr, das alte Auto soll weg - am<br />
besten ohne zusätzliche Kosten. Ganz einfach, denkt sich mancher<br />
Besitzer: Warum den Wagen nicht einfach zum Ausschlachten verschenken?<br />
Doch ohne klare schriftliche Regelung kann das teuer<br />
werden. "Stellt der Beschenkte das Fahrzeug anschließend einfach<br />
irgendwo ab, droht dem früheren Besitzer eine Anzeige wegen<br />
und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Maschinen-<br />
oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich<br />
unterschrieben werden, sind nicht rechtswirksam, auch nicht<br />
Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-<br />
Player, Handy). Auch muss das 18. Lebensjahr vollendet sein<br />
und volle Geschäftsfähigkeit vorliegen. Der 40-seitige Ratgeber<br />
ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie<br />
Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches<br />
Testament, Erbvertrag, Testament für Familien<br />
mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung.<br />
Der kostenfreie Ratgeber ist erhältlich online unter<br />
www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html<br />
Haftungsrisiko Schrottauto:<br />
Beim Verschenken auf Nummer<br />
sicher gehen<br />
Bei Besitzerwechsel immer schriftliche Vereinbarung treffen<br />
- Beschenkter muss den Wagen fachgerecht entsorgen<br />
Quelle: © Eisenhans - Fotolia.com<br />
Quelle: © benjaminnolte - Fotolia.com
umweltgefährdender Abfallentsorgung", warnt Karl Walter, Kfz-<br />
Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Das Problem: Im<br />
Schrottauto befinden sich meist noch Schadstoffe wie Motoröl und<br />
Bremsflüssigkeit. "Wer den Wagen einem Bastler überlässt, muss<br />
daher sicher sein, dass dieser das Auto auch wirklich ordnungsgemäß<br />
entsorgt", betont Walter. Sein Rat an Wagenbesitzer: Der<br />
Beschenkte sollte unterschreiben, dass er das Auto fachgerecht<br />
verwertet und alle Kosten trägt. Wer den neuen Besitzer nicht<br />
kennt, sollte sich zudem den Ausweis des Interessenten zeigen<br />
lassen. Am besten wenden sich Eigentümer von Altautos gleich<br />
an einen anerkannten Fachbetrieb, empfiehlt das R+V-Infocenter.<br />
Diese übernehmen den Altwagen in der Regel kostenlos oder bezahlen<br />
sogar Geld dafür.<br />
Mit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 wurde auch<br />
der nacheheliche Ehegattenunterhalt neu geregelt. Es galt nun<br />
das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit, wo es nach altem Recht<br />
oft hieß „einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin.“ Damit<br />
wollte der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht an die gewandelten<br />
gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen, die sich in gestiegenen<br />
Scheidungszahlen, der vermehrten Gründung von Zweitfamilien<br />
und einem geänderten Rollenverteilung innerhalb der<br />
Ehe äußern. Auch wenn langjährige Ehen geschieden wurden,<br />
sah das neue Unterhaltsrecht deshalb die Möglichkeit vor, den<br />
Unterhalt der geschiedenen Ehefrau zeitlich zu begrenzen oder<br />
herabzusetzen, erläutern ARAG Experten den § 1578b BGB.<br />
Befristung des nachehelichen Unterhalts<br />
Das hatte mitunter dramatische Folgen. Die Gerichte begrenzten<br />
nämlich selbst bei Ehen, die lange vor der Reform geschlossen<br />
wurden, den Unterhalt entsprechend der gesetzlichen Regelung<br />
oftmals automatisch auf wenige Jahre. Ehefrauen, die – dem<br />
klassischen Rollenbild der Hausfrauenehe folgend und im Vertrauen<br />
auf die alte Gesetzeslage – ihren Beruf aufgegeben und<br />
sich um Kinder und Haushalt gekümmert hatten, während der<br />
Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:<br />
• Besitzer sollten sich von dem zertifizierten Autoverwerter<br />
einen Verwertungsnachweis geben lassen.<br />
• Wichtig ist, den Wagen bei der Zulassungsstelle<br />
abzumelden. Dazu sollte der Halter den Verwertungsnachweis,<br />
die abgeschraubten Kennzeichen sowie den<br />
Fahrzeugschein und -brief mitnehmen.<br />
• Der Eigentümer kann auch die "Mitteilung über den<br />
Wechsel des Fahrzeughalters" der Zulassungsstelle<br />
vom neuen Besitzer unterschreiben lassen. Am besten<br />
auch die Ausweiskopie des neuen Besitzers mit an die<br />
Zulassungsstelle schicken.<br />
www.ruv.de<br />
Gesetzgeber<br />
bessert Unterhaltsrecht nach<br />
Mann Karriere machte, standen<br />
nach kurzer Zeit finanziell<br />
vor dem Nichts. Das empfanden<br />
nicht nur die Betroffenen,<br />
sondern auch die Familienrichter<br />
zunehmend als ungerecht.<br />
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte deshalb im Oktober 2010,<br />
dass eine Befristung des nachehelichen Unterhalts unzulässig<br />
sein kann, wenn sie im Hinblick auf die vor allem bei langjährigen<br />
Ehen gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erscheint<br />
(Az.: XII ZR 202/08).<br />
Neuregelung kommt<br />
Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert: Am 13. Dezember 2012<br />
wurde vom Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem §<br />
1578b Abs. 1 S. 2 BGB angepasst wurde. Künftig wird danach<br />
vom Familiengericht auch die Ehedauer zu berücksichtigen sein,<br />
wenn es um die Frage geht, inwieweit ein Unterhaltsanspruch<br />
der Ex-Frau herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden kann.<br />
Die Neuregelung gilt seit 1. März <strong>2013</strong>. in Kraft treten.<br />
www.arag.de<br />
Quelle: © markus_dehlzeit - Fotolia.com<br />
29
30<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />
Aktuelle Urteile<br />
zur Vorsorgevollmacht<br />
Das Thema „Vorsorge für den Ernstfall“ und damit die Vorsorgevollmacht<br />
beschäftigt die Menschen – und immer wieder<br />
auch die Gerichte. Die ARAG Experten informieren hier über<br />
den aktuellen Stand der Rechtsprechung rund um Vorsorgevollmachten.<br />
Notarielle Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstreckung<br />
In zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) München<br />
aus den Jahren 2011 und 2012 ging es um die Frage, wie<br />
sich notarielle Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstreckung<br />
zueinander verhalten. In dem einen Fall (Az.: 34 Wx 288/11)<br />
hatte die Verstorbene ihrem Ehemann eine notarielle Vorsorgevollmacht<br />
erteilt, die explizit auch über den Todesfall hinaus<br />
gelten sollte. Ferner hatte sie per Testament ihren Sohn zum<br />
Erben eingesetzt und Testamentsvollstreckung angeordnet. Ihrem<br />
Ehemann vermachte sie in der letztwilligen Verfügung ein<br />
Grundstück. Als der das Grundstück auf sich selbst übertragen<br />
lassen wollte, verweigerte das zuständige Grundbuchamt die<br />
Umschreibung mit dem Hinweis, er benötige die Zustimmung<br />
der Testamentsvollstrecker. Das sah das OLG anders: Die Vorsorgevollmacht<br />
gelte trotz der angeordneten Testamentsvollstreckung<br />
unbeschränkt weiter. Denn der Bevollmächtigte leite<br />
– so die Richter – seine Rechte auch nach dessen Tod vom Vollmachtgeber<br />
her und könne den Nachlass wirksam vertreten.<br />
Diese Befugnis ende erst mit dem Widerruf der Vollmacht. Das<br />
gilt nach der zweiten Entscheidung des OLG aus dem Jahr 2012<br />
(Az.: 34 Wx 248/12) auch für eine sog. postmortale Vorsorgevollmacht.<br />
Dabei handelt es sich um eine Vollmacht, die erst ab<br />
dem Tod des Vollmachtgebers Geltung erlangt.<br />
Vorsorgevollmacht und gerichtlich angeordnete Betreuung<br />
Um das Verhältnis zwischen Vorsorgevollmacht und gerichtlich<br />
angeordneter Betreuung ging es dagegen in zwei Entscheidungen<br />
des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2011. Im<br />
ersten Fall hatte die Betroffene eine notarielle Vorsorgevollmacht<br />
aufgesetzt, mit der sie ihre drei Söhne bevollmächtigte.<br />
Nach einem Sturz der demenzkranken Mutter konnte sich die<br />
Söhne nicht über deren weitere Pflege einigen: Ein Sohn wollte<br />
die Mutter in einem Pflegeheim betreut wissen, ein anderer<br />
wollte sie auch zukünftig zu Hause betreuen. Weil sie nicht in<br />
ein Pflegeheim wollte, widerrief die Betroffene in Anwesenheit<br />
ihres Notars die Vollmacht des Sohnes, der für ein Heim<br />
gestimmt hatte. Der beantragte daraufhin beim Amtsgericht,<br />
einen sog. Kontrollbetreuer zu bestellen. Ein Kontrollbetreuer<br />
Quelle: © senk - Fotolia.com<br />
ist nach dem Gesetz ein Betreuer, der nur dazu bestellt wird,<br />
die Rechte des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten geltend<br />
zu machen. Der BGH betonte in seinem Beschluss (Az.: XII<br />
ZB 537/10), dass ein solcher Betreuer nicht schon deshalb bestellt<br />
werden dürfe, weil der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten<br />
wegen seines Zustandes nicht mehr selbst überwachen<br />
könne. Es müsste vielmehr der konkrete Verdacht bestehen,<br />
dass der Bevollmächtigte der Vollmacht und den Interessen des<br />
Vollmachtgebers zuwider handelt. Im konkreten Fall verneinten<br />
die Richter das. Der Hausarzt hatte nämlich bestätigt, dass die<br />
Betroffene auch in ihrer Wohnung gepflegt werden könne. Außerdem<br />
könne der eine bevollmächtigte Sohn auch durch den<br />
anderen hinreichend kontrolliert werden.<br />
In dem anderen entschiedenen Fall (Az.: XII ZB 584/10) bestätigte<br />
der BGH dagegen die Betreuerbestellung. Dort waren<br />
ebenfalls drei Personen bevollmächtigt worden. Zwei von ihnen<br />
wollten die Vollmacht nicht wahrnehmen. Bei der dritten<br />
bestand der Verdacht, dass die Vollmacht missbraucht wurde.<br />
So war es z.B. zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen.<br />
Die Karlsruher Richter verwiesen auf das Betreuungsrecht,<br />
nach dem eine Betreuung nicht erforderlich ist, wenn der<br />
Bevollmächtigte die Angelegenheiten genauso gut erledigen<br />
kann. Daran hatten sie hier indes wegen des drohenden Missbrauchs<br />
der Vollmacht Zweifel.<br />
www.arag.de
Wer einen Fernseher besitzt, bekam bisher monatlich von der<br />
Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />
(GEZ) Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro in<br />
Rechnung gestellt. Wer nur ein Radio nutzte, zahlte 5,76 Euro.<br />
Wer weder Radio, noch TV, Internet oder Handy hatte, musste<br />
nichts zahlen. Der GEZ-Mitarbeiter an der Haustür ist jetzt<br />
Vergangenheit. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder sehen<br />
oder hören kann, was er will, ohne dafür zu bezahlen. Seit Januar<br />
<strong>2013</strong> wird pro Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte<br />
berechnet. Was sich wirklich für wen ändert, sagen ARAG<br />
Experten.<br />
Die neue Pauschale<br />
Jeder Haushalt zahlt ab sofort pauschal monatlich 17,98 Euro,<br />
was dem bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei ist es egal,<br />
welche Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt<br />
werden. Für jede Zweit- oder Ferienwohnung, werden auch<br />
weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften,<br />
Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten,<br />
die nicht zum Wohnen geeignet sind, gehören allerdings<br />
nicht dazu.<br />
Regelungen zur Beitragsbefreiung<br />
Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe<br />
oder Grundsicherung, sowie Studentinnen und Studenten<br />
sowie Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich von<br />
der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit<br />
dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro. Mit<br />
der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur<br />
noch schwerlich vor der GEZ-Gebühr drücken. Nichtzahlen gilt<br />
als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet<br />
werden.<br />
Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
<strong>2013</strong> – Haushaltspauschale statt GEZ<br />
Die Vorteile<br />
Bislang mussten beispielsweise erwachsene Kinder, die mit ihren<br />
Eltern zusammen in einem Haushalt leben, ihre eigenen Geräte<br />
voll bezahlen. Ab <strong>2013</strong> wird nur noch die Pauschale für den<br />
gesamten Haushalt erhoben. Auch Wohngemeinschaften profitieren<br />
erheblich von der neuen Haushaltsabgabe: Unabhängig<br />
von der Personenzahl in der Wohngemeinschaft muss nur noch<br />
einmal gezahlt werden. Durch die neue Reform werden dann<br />
auch die überraschenden Besuche der GEZ-Kontrolleure Geschichte<br />
sein – es ist ja ganz gleich, wie viele und welche Geräte<br />
in einem Haushalt vorhanden sind.<br />
Die Nachteile<br />
Jeder muss künftig zahlen – sogar diejenigen, die weder Fernseher<br />
noch Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil,<br />
die bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Smartphone<br />
nutzten und monatlich nur die Grundgebühr von 5,76 Euro<br />
zahlen mussten. Außerdem kennt die neue Gebühr deutlich<br />
weniger Befreiungen für einen Haushalt.<br />
Unternehmen erhalten ermäßigten Beitrag<br />
Auch für Unternehmen wird sich einiges ändern. Sie profitieren<br />
von der geplanten Neuerung. Statt der bisherigen Abgabe für<br />
jedes einzelne Gerät richtet sich die Größe der neuen Abgabe<br />
nun nach der Zahl der Angestellten und der Standorte. Kleine<br />
Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern an einem Standort<br />
können sich über einen stark ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro<br />
freuen. Ab neun Mitarbeitern sind es die obligatorischen 17,98<br />
Euro, ab 20 Mitarbeitern 35,96 Euro und so weiter. Der Höchstsatz<br />
liegt laut ARAG Experten bei 3.236,40 Euro für 20.000 Mitarbeitern<br />
oder mehr. www.arag.de<br />
31
32<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht / Geldwerte Tipps<br />
Keine automatische Unterhaltsreduzierung<br />
bei Gehaltserhöhung<br />
des Unterhaltsberechtigten<br />
Wird bei einer Scheidung der konkrete Bedarf des Unterhaltsberechtigten<br />
festgelegt, darf dieser bei einer Gehaltserhöhung<br />
des Berechtigten nicht automatisch gekürzt werden. Der Unterhaltsverpflichtete<br />
(http://www.familienanwaelte-dav.de)muss<br />
nachweisen, dass die Gehaltserhöhung den konkreten Bedarf<br />
in höherem Maße deckt und nicht bloß eine Anpassung an die<br />
gestiegenen Lebenshaltungskosten darstellt. Die Arbeitsgemeinschaft<br />
Familienrecht des Deutschen<br />
Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des<br />
Oberlandesgerichts Köln vom 11. Oktober 2012 (AZ: II-12 UF<br />
130/11). Bei der Scheidung 1998 vereinbarte das Ehepaar, dass<br />
der Mann der Frau nachehelichen Unterhalt zahlt. 2011 beantragte<br />
dieser den Wegfall der Unterhaltspflicht mit der Begründung,<br />
die Frau sei nicht mehr bedürftig, da ihr Einkommen<br />
gestiegen sei. Nach Ansicht des Gerichts bestand jedoch der<br />
Anspruch der Frau weiter, auch wenn ihr Einkommen seit der<br />
Scheidung gestiegen sei. Die 1998 vorgenommene Bedarfs-<br />
Ob Kfz-Versicherung, Strompreis oder Gastarif: Millionen Verbraucher<br />
suchen auf Vergleichsportalen das passende Angebot.<br />
Zugleich stehen die Seiten jedoch in der Diskussion. Medien<br />
hinterfragen die Geschäftsmodelle, fordern Transparenz und<br />
möchten Verbraucher dafür sensibilisieren, die Vergleichsergebnisse<br />
genau zu prüfen. Das Vergleichsportal transparo unterstützt<br />
diesen Ansatz und rät Verbrauchern, bei der Nutzung der<br />
Angebote zentrale Regeln zu beachten:<br />
• Achten Sie auf Prüfsiegel, etwa von TÜV oder weiteren externen<br />
Experten<br />
• Prüfen Sie, ob sich direkt auf der Seite Kundenbewertungen<br />
finden lassen<br />
• Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungspakete<br />
• Vergleichen Sie immer die Suchergebnisse von mindestens<br />
zwei Portalen<br />
• Meiden Sie Seiten, die viele persönliche Daten abfragen,<br />
bevor ein Vergleichsergebnis angezeigt wird<br />
rechnung habe den Bedarf nach den ehelichen Verhältnissen<br />
festgelegt, nicht jedoch eine konkrete Summe benannt. Es sei<br />
somit darum gegangen, ein Leben gemäß den ehelichen Verhältnissen<br />
führen zu können. Der Mann hätte konkret darlegen<br />
müssen, dass durch die Gehaltssteigerungen dieser Bedarf<br />
mehr abdeckt sei als zum Zeitpunkt der Trennung. Gehaltssteigerungen<br />
lediglich im Rahmen der Inflation blieben unberücksichtigt.<br />
www.familienanwaelte-dav.de<br />
Fünf goldene Regeln zum Umgang<br />
mit Vergleichsportalen<br />
Siegel bestätigen Qualität und Datenschutz<br />
Quelle: © Yanik Chauvin - Fotolia.com<br />
Bei Neutralität und Unabhängigkeit sollten klare Vorgaben gelten.<br />
So hat etwa transparo Qualitätsrichtlinien formuliert, die<br />
Forderungen von Verbraucherschützern berücksichtigen. Auch<br />
Siegel von externen Experten unterstreichen die Qualität von<br />
Vergleichsportalen. transparo beispielsweise lässt sich im Kfz-<br />
Bereich regelmäßig unangemeldet vom TÜV-Saarland prüfen,<br />
zudem bestätigt ein Zertifikat der Ratingagentur Assekurata<br />
hohe Datenschutzstandards. Gute Vergleichsportalen platzieren<br />
außerdem Kundenmeinungen prominent auf der Seite. Für<br />
transparo sind die Bewertungen besonders wichtig. Denn die<br />
Seite gehört den Konsortialpartnern HUK, WGV und HDI - klare<br />
Regeln, externe Zertifizierungen und eine strikte operative<br />
Trennung aller Geschäfte garantieren die Eigenständigkeit und<br />
Neutralität des Portals.
Provision ja, Bevorzugung nein<br />
Aber kann ein Portal überhaupt unabhängig sein, wenn es als<br />
Versicherungsmakler für seine Tätigkeit bezahlt wird? Ja, denn<br />
die Höhe der Provision darf das Vergleichsergebnis nicht beeinflussen.<br />
Ein gutes Vergleichsportal verpflichtet sich dazu. Bei<br />
transparo gilt: Die Ergebnisse werden nicht manipuliert, angezeigt<br />
werden ausschließlich Tarife, die zur Suchanfrage passen.<br />
Fakt ist aber auch: Jeder Vermittler von Finanzdienstleistungen<br />
erhält bei Vertragsabschluss eine Provision oder Vermittlungsgebühr<br />
von einer Versicherung oder Bank. Sie bekommen auch<br />
transparo und andere Portale, die Finanzvergleiche inklusive<br />
Vertragsabschluss anbieten. Doch dies ist fair, denn in jedem<br />
Vergleichsrechner stecken Arbeit und Wissen von Programmierern<br />
und Versicherungsexperten. Und für Fragen steht der<br />
Kundenservice zur Verfügung. Diese Arbeit muss natürlich auch<br />
bezahlt werden.<br />
Geldwerte Tipps I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Vergleiche vergleichen und auf Preis/Leistung achten<br />
Auch wenn es viele Vergleichsportale gibt, kann doch kein<br />
Anbieter sämtliche Tarife berücksichtigen. Für den Verbraucher<br />
ist daher wichtig zu wissen, welche Tarife am Vergleich<br />
teilnehmen. Bei guten Portalen ist dies sofort einsehbar. transparo<br />
etwa vergleicht im Kfz-Bereich rund 180 Tarife von gut 50<br />
Versicherungen. Diese Liste lässt sich mit einem Klick aufrufen.<br />
Um einen ausgewogenen Blick auf den Markt zu bekommen,<br />
sollten Verbraucher mindestens zwei Portale besuchen und bei<br />
den Ergebnissen Preis und Leistung genau prüfen. Denn nicht<br />
immer ist das billigste Angebot auch das beste.<br />
www.fischerappelt.de<br />
Neuer intelligenter Safe im Internet<br />
Das Thema "Nachlassregelung" ist in den meisten Familien tabu<br />
und im Ernstfall sind die Angehörigen nicht genügend darauf<br />
vorbereitet. Wer dies aktiv und rechtzeitig selbst in die Hand<br />
nehmen möchte, kann mit MyOwnSafe seine persönlichen Dokumente<br />
sicher verwalten und seinen Hinterbliebenen geregelt<br />
zukommen lassen. Das jetzt von MyOwnSafe neu angebotene<br />
virtuelle Schließfach ist der optimale und intelligente digitale<br />
Aufbewahrungsort für alle Dokumente und andere Unterlagen,<br />
die dem Erblasser wichtig sind. Dabei handelt es sich nicht nur<br />
um finanzielle Fragen, sondern auch um zeitkritische emotionale<br />
Angelegenheiten wie beispielsweise die gewünschte Art<br />
der Bestattung. Mit MyOwnSafe ist alles Wichtige jederzeit<br />
greifbar und kann permanent aktualisiert werden. Der Kunde<br />
selbst bestimmt, zu welchem Ereignis welche Person automatisch<br />
informiert wird und den Zugriff auf das Schließfach erhält.<br />
Der Anlass kann beispielsweise das unvorhergesehene Ableben<br />
des Nutzers sein. Jeder beschäftigt sich sein Leben lang mit dem<br />
Thema Vorsorge im Alter - auch für den Fall des Falles sollte<br />
vorgesorgt sein. Dabei ist es für die Hinterbliebenen oft entscheidend,<br />
möglichst schnell korrekt und umfassend informiert<br />
zu sein. "Oft ist man überrascht, wie viele Unterlagen zu Ver-<br />
trägen, Verpflichtungen, Versicherungen und andere Themen<br />
sich im Laufe der Zeit angesammelt haben", erläutert der geschäftsführende<br />
Gesellschafter Dr. Norbert Jaeger. "Wenn man<br />
an seinen Nachlass denkt, sollte man große Sorgfalt walten lassen,<br />
um diese Dokumente auch digital und, fast wichtiger noch,<br />
sie sicher und geschützt aufzubewahren. Gerade beim Thema<br />
Erbschaft gibt es viel Konfliktpotenzial, dem man mit einer für<br />
die Hinterbliebenen nachvollziehbaren persönlichen Regelung<br />
und sicheren Dokumentenablage entgegenwirken kann." Für<br />
die Basisversion von MyOwnSafe gibt es derzeit eine kostenlose<br />
30-Tage-Testphase. Mit der erweiterten Premiumversion ist es<br />
möglich, zusätzlich die Unterlagen zur Darstellung der Vermögensverhältnisse<br />
selbst online abzulegen, zu ordnen und nach<br />
Zeit- bzw. Verkehrswert zu aktualisieren. Darüber hinaus besteht<br />
in der Premiumversion die Möglichkeit, Dateien bis 8 MB<br />
direkt von der eigenen Festplatte auf MyOwnSafe abzulegen<br />
oder an eines der ausgefüllten Formulare anzuhängen - ein sehr<br />
einfaches und effizientes Handling. Hohe Sicherheit ist dabei<br />
durch die Verwendung eines 1024 Bit-Verschlüsselungscodes<br />
gegeben. Die Dateninformationen werden dabei bereits auf<br />
dem PC oder Notebook automatisch verschlüsselt, bevor sie auf<br />
33
34<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Geldwerte Tipps<br />
den MyOwnSafe-Server gelangen. Niemand außer dem Nutzer<br />
selbst ist somit imstande, diese Daten zu entschlüsseln. My-<br />
OwnSafe ist derzeit das einzige unabhängige Internetportal zur<br />
sicheren und übersichtlichen Aufbewahrung von Nachlass-Informationen<br />
und zur Verwaltung von Vermögensverhältnissen<br />
in Deutschland. Diese Verfahrensweise erleichtert im Ernstfall<br />
die Regelung des Nachlasses, indem wichtige Dokumente sofort<br />
zur Verfügung stehen. Jeder Kunde erhält sein ganz privates<br />
Schließfach, in dem er alle wichtigen Informationen sicher<br />
aufbewahren, ordnen und ablegen kann: Daten zu Testament<br />
und Erbschaft, zu Konten, Versicherungen, finanziellen Verhältnissen,<br />
Immobilien, PINs, Passwörter usw., die er im Fall des<br />
Falles eindeutig festgelegten Personen zugänglich machen will.<br />
Darüber hinaus bietet MyOwnSafe-Premium die Möglichkeit,<br />
die persönlichen finanziellen Verhältnisse selbst zu ordnen, zu<br />
verwalten und zu aktualisieren - an jedem Ort und jederzeit,<br />
ganz einfach online.<br />
www.MyOwnSafe.de<br />
Quelle: © Peter Atkins - Fotolia.com
Gute Vorsätze zum Energiesparen<br />
10 Tipps zum Energiesparen - sich möglichst jeden Tag aufs Neue an die Spar-Vorsätze<br />
erinnern - zu Gunsten der Umwelt und des eigenen Geldbeutels<br />
MMit dem Rauchen aufhören, mehr Sport treiben, abnehmen –<br />
die Liste der Neujahrsvorsätze sieht jedes Jahr meist gleich aus.<br />
Warum nicht einmal einen neuen Vorsatz fassen und jeden Tag<br />
ein wenig Energie sparen? Für einen energieeffizienten und klimafreundlichen<br />
Lebensstil reichen oft schon wenige Veränderungen,<br />
ohne auf den gewohnten Komfort zu verzichten. Die<br />
Verbraucherzentrale des Saarlandes gibt zehn Tipps:<br />
Energieverbrauch checken: Am einfachsten lassen sich die Kosten<br />
senken, wenn man weiß, an welchen Stellen im Haushalt<br />
unnötig Energie verbraucht wird. Notieren Sie regelmäßig den<br />
Stand des Strom-, Gas- und Wasserzählers. Tabellen dazu gibt<br />
es bei der Verbraucherzentrale. Diese bietet außerdem kostengünstige<br />
Energiechecks an, um das Einsparpotenzial im Haushalt<br />
zu ermitteln.<br />
Raumtemperatur absenken: Der größte Teil der im Haushalt verbrauchten<br />
Energie wird für die Heizung gebraucht. Hier lässt sich<br />
auch am meisten sparen. Eine Absenkung der Raumtemperatur<br />
um 1 Grad spart 6 Prozent Heizenergie, eine Nachtabsenkung<br />
spart ebenfalls Energie. In der kalten Jahreszeit sollen die Rollläden<br />
nachts herunter gelassen werden. Und damit die Wärme sich tagsüber<br />
ungehindert im Raum ausbreiten kann, dürfen die Heizkörper<br />
nicht durch Gardinen oder Möbel zugestellt werden. Schließen Sie<br />
die Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen.<br />
Stoßlüftung statt gekippter Fenster: Dauerlüftung durch gekippte<br />
Fenster vergeudet Energie und fördert Schimmelbildung durch<br />
Auskühlen der Fensterlaibungen. Deshalb mehrmals täglich kurz<br />
aber kräftig mit weit geöffneten Fenstern stoßlüften.<br />
Waschmaschine: Nur waschen, wenn die Maschine voll ist. Vorwäsche<br />
und Kochwäsche sind meist überflüssig. Da die meiste Energie<br />
zum Erwärmen des Wassers benötigt wird, kann man Strom<br />
sparen, indem man die Waschmaschine ans Warmwasser anschließt.<br />
Bei Waschmaschinen ohne Warmwasseranschluss kann<br />
man Warmwasser manuell einfüllen oder über ein Vorschaltgerät.<br />
Duschen statt baden: Beim Baden wird 3 bis 4 Mal mehr warmes<br />
Wasser und folglich auch Energie benötigt als beim Duschen.<br />
Kochen: Der Kochtopf und die Größe der Herdplatte sollten übereinstimmen.<br />
Das Essen mit wenig Wasser im geschlossenen Topf<br />
garen. Die Herdplatte kann man frühzeitig abschalten und die<br />
Nachwärme nutzen. Ein Schnellkochtopf spart Energie und Zeit.<br />
Kühl- und Gefrierschränke regelmäßig abtauen. Bei einer Vereisung<br />
von nur 5 Millimetern steigt der Stromverbrauch erheb-<br />
Geldwerte Tipps I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Quelle: © arahan - Fotolia.com<br />
lich. Außerdem die Geräte nur kurz öffnen und keine warmen<br />
Speisen hineinstellen.<br />
Beleuchtung: Schalten Sie das Licht aus, wenn Sie den Raum für<br />
längere Zeit verlassen. Tauschen Sie Glühbirnen gegen Energiesparlampen<br />
aus, diese verbrauchen weniger Strom und haben<br />
eine längere Lebensdauer. Je nach Nutzung haben sich die Investitionen<br />
in 1 bis 2 Jahren amortisiert.<br />
Stand-by: Ältere Geräte der Unterhaltungselektronik verbrauchen<br />
im Stand-by Modus unnötig Strom. Schalten Sie die Geräte<br />
nach der Benutzung aus. Eine Steckerleiste mit Schalter<br />
trennt die Geräte mit einem Klick vollständig vom Netz. Strommessgeräte<br />
zum Aufspüren von Energiefressern im Haushalt<br />
können bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale ausgeliehen<br />
werden.<br />
Verkehr und Konsum: Lassen Sie das Auto öfter mal stehen, fahren<br />
Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad.<br />
Parken Sie 1 bis 2 Kilometer vor der Arbeitsstätte und gehen sie<br />
das letzte Stück zu Fuß, das kommt auch Ihrer Gesundheit zu<br />
Gute. Auch beim Einkaufen kann man Energie sparen: Recyclingpapier<br />
kaufen, Produkte mit aufwändiger Verpackung meiden,<br />
Produkte aus der Region bevorzugen, da diese keine langen<br />
Transportwege haben oder den Fleischkonsum reduzieren<br />
Weitere Tipps zum Energiesparen, auch bei größeren Maßnahmen<br />
wie zum Beispiel einer Heizungserneuerung, einer Wärmedämmung<br />
oder dem Einbau einer Solaranlage sowie Hinweise<br />
zu Fördermitteln, geben die Energieberater der Verbraucherzentrale.<br />
Die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale<br />
wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Technologie. www.vz-saar.de<br />
35
36<br />
<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Finanzberatung<br />
Servicestudie:<br />
Beratung Versicherungsvermittler<br />
Häufig am Versicherungsbedarf vorbei<br />
- Testsieger ist AachenMünchener/DVAG vor Generali und Ergo<br />
Über 2.100 Euro gibt jeder Deutsche pro Jahr für private Versicherungen<br />
aus. Nicht jede Versicherung macht Sinn. Umso<br />
wichtiger ist es, dass Versicherungsvermittler ihre Kunden umfassend<br />
und passgenau beraten. Doch erfassen die Berater<br />
tatsächlich den individuellen Bedarf der Ratsuchenden? Und<br />
wie gut informieren sie über Produkte und Konditionen? Die<br />
Beratungsqualität von 15 Versicherungsvermittlern untersuchte<br />
nun das Deutsche Institut für Service-Qualität im Auftrag des<br />
Nachrichtensenders n-tv.<br />
Insgesamt zeigte die Branche im Durchschnitt eine gute Beratungsleistung.<br />
In den Gesprächen traten die Berater freundlich<br />
und motiviert auf. Dabei präsentierten sie sich weitgehend<br />
glaubwürdig und kompetent. Nur bei einem der 150 Beratungsgespräche<br />
erhielt der Kunde eine falsche Auskunft. "Ein<br />
Schwachpunkt war allerdings, dass die Vermittler anfallende<br />
Gebühren in 65 Prozent der Gespräche nicht von sich aus transparent<br />
und nachvollziehbar darstellten", kritisiert Markus Hamer,<br />
Geschäftsführer des Marktforschungsinstituts. Angaben<br />
zu möglichen Kosten erhielten die Kunden in diesen Fällen teils<br />
erst auf Nachfrage, teils waren die Ausführungen nur schwer<br />
nachvollziehbar.<br />
Eine sehr schwache Leistung zeigten die Berater vor allem bei<br />
der Ermittlung des individuellen Kundenbedarfs. Mangelhaft<br />
war beispielsweise die Analyse der finanziellen Situation. So<br />
fragte nur jeder dritte Versicherungsvermittler bei Beratungen<br />
zum Thema Risikovorsorge nach dem Einkommen, obwohl dies<br />
eine wesentliche Orientierung für die Höhe einer Risikolebensversicherung<br />
bildet. Ähnlich war das Bild auch in anderen Bereichen.<br />
Das Thema Selbstbehalt etwa wurde im Zusammenhang<br />
mit privater Haftpflicht und Hausratversicherung nur in 30<br />
Prozent der Fälle angesprochen.<br />
Quelle: © Joachim Wendler - Fotolia.com<br />
Quelle: © Mark Matysiak - Fotolia.com<br />
"Der tatsächliche Kundenbedarf wird durch solche Versäumnisse<br />
häufig unzureichend analysiert. Eine individuelle Beratung<br />
ist so nicht möglich", moniert denn auch Serviceexperte Hamer.<br />
Testsieger der Untersuchung "Beratung durch Versicherungsvermittler<br />
<strong>2013</strong>" wurde AachenMünchener/DVAG. Die Berater<br />
der DVAG, die exklusiv die Produkte der AachenMünchener vertreiben,<br />
boten die detaillierteste und umfassendste Analyse des<br />
Kundenbedarfs. Positiv war auch ihr freundliches und kompetentes<br />
Auftreten. Den zweiten Rang belegte Generali und überzeugte<br />
mit glaubwürdigen und vertrauensvollen Beratungen.<br />
Dritter wurde Ergo.<br />
Die motivierten Vermittler punkteten mit einer diskreten Beratungsatmosphäre<br />
und dem transparenten Umgang mit Gebühren.<br />
Insgesamt wurden im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv<br />
15 Versicherungsvermittler von Oktober bis Dezember 2012<br />
untersucht. Die Tester besuchten jedes Unternehmen verdeckt<br />
zehn Mal in verschiedenen Städten und Filialen. Somit flossen<br />
150 Beratungsgespräche in die Analyse ein. Die Beratungsgespräche<br />
beinhalteten die Themenbereiche Altersvorsorge, Risikovorsorge<br />
und Sachversicherung.<br />
www.disq.de
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner setzt sich für eine<br />
Stärkung der Honorarberatung ein, um den Wettbewerb auf<br />
dem Anlagemarkt und die Transparenz für die Verbraucher zu<br />
erhöhen."Indem wir die Kriterien einer Honorarberatung klar definieren,<br />
erschließen wir ein neues Geschäftsfeld. Ich bin davon<br />
überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem<br />
Erfolgsmodell wird", sagte Aigner. Nach Einschätzung Aigners<br />
wird die gesetzliche Regelung zur Honorarberatung dazu beitragen,<br />
dass der Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund<br />
rückt. "Langfristig werden nur diejenigen Anbieter, Berater<br />
und Vermittler den größten Erfolg haben, die konsequent auf<br />
die Wünsche der Kunden und deren Interessen eingehen."<br />
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetz noch<br />
vor der Sommerpause verabschiedet wird. Am 18. März <strong>2013</strong><br />
findet eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum<br />
Honoraranlageberatungsgesetz statt. Die Honorarberatung ist<br />
ein wichtiger Baustein der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen",<br />
die Aigner vor vier Jahren ins Leben gerufen hatte.<br />
"Wir sind noch nicht am Ziel. Aber vielen Auswüchsen im Finanzsektor<br />
haben wir ein Ende gesetzt", zog Aigner eine erste<br />
Bilanz. "Der Markt ist transparenter, Produkte verständlicher<br />
und die Beratung strenger geregelt." Die Zeiten, in denen nebenher,<br />
ohne Zulassung und ohne Sachkunde Lebensversicherungen<br />
oder geschlossene Fonds vertrieben wurden, sind vorbei.<br />
Einige Maßnahmen, wie die Stärkung der Finanzaufsicht<br />
oder die Neuregelung der Honorarberatung, werden schon<br />
bald zusätzliche Wirkung entfalten.<br />
Finanzberatung I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />
Honorarberatung stärkt Transparenz<br />
und Wettbewerb<br />
Aigner: "Kosten einer Geldanlage müssen für Verbraucher offengelegt werden"<br />
Quelle: © Kurhan - Fotolia.com<br />
Damit der Wettbewerb um die beste Beratung funktionieren<br />
kann, müssen die Geschäfte transparent sein. Aigner betonte:<br />
"Mein Ziel ist es, dass jedem Verbraucher vor Abschluss eines<br />
Geschäftes klar ist, wie viel ein Produkt, wie viel aber vor allem<br />
auch die Beratungsleistung kostet. Egal, ob die Kunden ein<br />
Honorar bezahlen oder indirekt eine Provision – für den Kunden<br />
muss sichtbar sein, dass eine Finanz- oder Anlageberatung<br />
nie kostenlos ist." Zudem müsse eine effektive Finanzaufsicht<br />
sicherstellen, dass Fehlverhalten oder ein Verstoß gegen die<br />
Verbraucherrechte nicht ohne Folgen bleiben. "Das Beraterregister,<br />
der neue Verbraucherbeirat und die konsequente Erfassung<br />
der Beschwerden werden für noch mehr Qualität im<br />
Finanzmarkt sorgen", sagte Aigner.<br />
Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen<br />
Die Bundesregierung hat seit der Lehman-Pleite im Herbst<br />
2008 entschlossen gehandelt und mit der "Qualitätsoffensive<br />
Verbraucherfinanzen" beim finanziellen Verbraucherschutz<br />
Maßstäbe gesetzt. Dabei stärken Maßnahmen wie die Einführung<br />
von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen,<br />
die Stärkung der Finanzaufsicht, die Regelungen zum<br />
Grauen Kapitalmarkt und jetzt zur Honorarberatung den Verbraucherschutz<br />
und die Transparenz. "Geldanlage ist eine Frage<br />
des Vertrauens. Die von uns umgesetzten und eingeleiteten<br />
Maßnahmen stärken die Verbraucher und den Finanzmarkt<br />
gleichermaßen."<br />
www.bmelv.de<br />
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Lebensfilm<br />
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Ihr Leben als Film und/ oder Buch?<br />
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