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Markt/Umfragen I PRIVATE ALTERSVORSORGE <strong>2012</strong><br />
Die Bewertungsreserven kommen<br />
bei den Versicherten an<br />
GDV: Klarstellung zu Frontal21-Bericht<br />
Die ZDF-Sendung “Frontal21“ stellt in dem Beitrag<br />
“Geprellte Kunden? – Lebensversicherer<br />
tricksen bei der Auszahlung” die Behauptung<br />
auf, dass Lebensversicherer die Kunden nicht angemessen<br />
an den Bewertungsreserven beteiligen würden.<br />
Diese Behauptung ist nicht haltbar. Der GDV<br />
stellt klar: Selbstverständlich zahlen die Lebensversicherer<br />
den Versicherten zum Vertragsende die ihnen<br />
zustehenden Bewertungsreserven aus. Damit setzen<br />
sie die gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes<br />
(VVG) um – transparent und nachvollziehbar.<br />
Bewertungsreserven wurden immer schon nach deren<br />
Realisierung an die Versicherten ausgeschüttet.<br />
Eine explizite Regelung zur Bewertungsreservenbeteiligung<br />
der Versicherten wurde 2008 mit der Reform<br />
des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eingeführt.<br />
Seither fließen jedoch nicht „mehr“ Erträge<br />
an die Versicherten, denn man kann jeden Euro nur<br />
einmal ausgeben. Mit der Gesetzesreform wurde<br />
also nur das „wann“ und „über welchen Weg“ geregelt<br />
– nicht aber das “wie viel”.<br />
Wie entstehen Bewertungsreserven (stille Reserven)?<br />
Die Kapitalanlagen der Lebensversicherer sind im<br />
Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere investiert,<br />
weitere Anlageklassen sind Immobilien,<br />
Aktien und Beteiligungen. Für den Großteil dieser<br />
Wertpapiere wird an jedem Handelstag an der Börse<br />
ein Kurs ermittelt. Bewertungsreserven entstehen,<br />
wenn der Zeitwert oberhalb des Buchwertes liegt;<br />
liegt der Zeitwert unterhalb des Buchwertes, entstehen<br />
wiederum stille Lasten. Fazit: Die Höhe der<br />
Bewertungsreserven verändert sich mitunter täglich.<br />
Sie werden erst bei einem Verkauf der Wertpapiere<br />
realisiert, sodass aus Buchgewinnen Erträge werden.<br />
Wie berechnen die Lebensversicherer den Betrag,<br />
mit welchem ein einzelner Kunde an den Bewertungsreserven<br />
beteiligt wird?<br />
Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Unternehmen<br />
einmal im Jahr die Höhe der gesamten Bewertungsreserven<br />
ermitteln und veröffentlichen müssen (Bi-<br />
lanz). Ausgehend von diesem Gesamtwert wird der<br />
Anteil, mit welchem jeder einzelne Vertrag an den<br />
Bewertungsreserven beteiligt wird, ermittelt. Versicherungsverträge<br />
enden in der Regel zum Monats-<br />
oder Quartalsende. Deshalb ist es durchaus gängige<br />
Praxis, diese Werte monatlich zu berechnen.<br />
Die Versicherten können der Jahresmitteilung den<br />
aktuellen Stand der Bewertungsreservenbeteiligung<br />
entnehmen. Die konkrete Aufschlüsselung der<br />
(prognostizierten) Auszahlung ist unternehmensindividuell<br />
gestaltet. Weiterführende, detaillierte Informationen<br />
können bei den Unternehmen erfragt<br />
werden.<br />
Lässt das Gesetz den Lebensversicherern Spielraum,<br />
in welcher Höhe die Versicherten an den Bewertungsreserven<br />
beteiligt werden?<br />
Nein. Seit 2008 ist explizit geregelt, dass die Versicherten<br />
nach einem verursachungsorientierten Verfahren<br />
an den Bewertungsreserven beteiligt werden<br />
müssen. Die Aufsicht hat mögliche Verfahren für<br />
die Beteiligung an Bewertungsreserven veröffentlicht,<br />
die von den meisten Unternehmen angewendet<br />
werden.<br />
<strong>Das</strong>s die Bewertungsreserven insgesamt schwanken,<br />
hat zur Folge, dass auch in den Jahresmitteilungen<br />
der Wert zur Höhe der Bewertungsreservenbeteiligung<br />
von Jahr zu Jahr schwanken kann.<br />
Warum arbeiten Lebensversicherer überhaupt mit<br />
Bewertungsreserven?<br />
Die Lebensversicherung kombiniert Garantieleistungen,<br />
Risikoschutz und eine größtmögliche Stabilität<br />
der Ertragsentwicklung. Um diese – von den<br />
Versicherten hoch geschätzte – Stabilität sicherzu-<br />
Quelle: © DOC RABE Media - Fotolia.com<br />
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