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Rundschreiben der KfW-Bankengruppe vom 30.09.2009

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vorzulegen. Steht ein aus städtebaulichen o<strong>der</strong><br />

architektonischen Gründen beson<strong>der</strong>s<br />

erhaltenswertes Gebäude nicht unter<br />

Denkmalschutz, so ist ersatzweise die<br />

Bestätigung <strong>der</strong> zuständigen Baubehörde<br />

vorzuhalten, aus <strong>der</strong> die konkret durch die<br />

Behörde bezeichneten erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Ausnahmen hervorgehen.<br />

Weitergehende Informationen zu diesem Thema sind<br />

unter www.kfw.de o<strong>der</strong> unter www.zukunft-haus.info<br />

(Suchworte: Leitfaden Denkmalschutz-Ausnahmen,<br />

Checklisten Denkmalschutz-Ausnahmen) erhältlich.<br />

Wie ist die Verwendung <strong>der</strong> Mittel nachzuweisen?<br />

Die Kreditnehmer haben innerhalb von 9 Monaten<br />

nach Vollauszahlung des Darlehens den programmgemäßen<br />

und zeitgerechten Einsatz <strong>der</strong> Mittel<br />

gegenüber <strong>der</strong> Hausbank nachzuweisen.<br />

Weiterhin ist <strong>vom</strong> Kreditnehmer die "Bestätigung über<br />

die antragsgemäße Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen –<br />

Energieeffizient Bauen" (Formular-Nr.149 321) vorzulegen.<br />

Dies entfällt bei Ersterwerb eines <strong>KfW</strong>-Effizienzhauses.<br />

Die Bestätigung ist <strong>vom</strong> Kreditnehmer und <strong>vom</strong><br />

Sachverständigen zu unterschreiben und wird über die<br />

Hausbank bei <strong>der</strong> <strong>KfW</strong> eingereicht.<br />

Hinweise<br />

Die <strong>KfW</strong> behält sich eine je<strong>der</strong>zeitige "Vor-Ort-Kontrolle"<br />

<strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Gebäude/Maßnahmen einschließlich<br />

<strong>der</strong> Berechnungsunterlagen und Nachweise<br />

vor.<br />

Alle Angaben im Antrag zum Verwendungszweck und<br />

zum Nachweis <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>voraussetzungen<br />

sind subventionserheblich im Sinne<br />

des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit<br />

§ 2 des Subventionsgesetzes.<br />

Übergangsregelung bis zum 30.12.2009<br />

Für eine Übergangsfrist bis zum 30.12.2009<br />

(Antragseingang bei <strong>der</strong> <strong>KfW</strong>) gelten parallel ebenfalls<br />

die auf Basis <strong>der</strong> EnEV2007 definierten<br />

Programmbedingungen. Die Version 04/2009 des<br />

Merkblattes (Formular 146 971) und die<br />

zugehörigen Anlagen und Formulare behalten bis<br />

zu diesem Datum ihre Gültigkeit.<br />

Datum: 10/2009 Bestellnummer: 149 241<br />

<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt • Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944, www.kfw.de<br />

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