Rundschreiben der KfW-Bankengruppe vom 30.09.2009
Rundschreiben der KfW-Bankengruppe vom 30.09.2009
Rundschreiben der KfW-Bankengruppe vom 30.09.2009
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Anlage 4 zum <strong>Rundschreiben</strong> <strong>vom</strong> <strong>30.09.2009</strong><br />
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss<br />
Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des<br />
"CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes<br />
Das För<strong>der</strong>programm dient <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Maßnahmen<br />
zur Energieeinsparung und zur Min<strong>der</strong>ung<br />
des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.<br />
Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:<br />
• Sanierung zum "<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus"<br />
o<strong>der</strong><br />
• Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen.<br />
Die För<strong>der</strong>mittel werden aus Bundesmitteln zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Die geplante energetische Sanierung zum <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus<br />
ist von einem Sachverständigen zu bestätigen.<br />
Wer kann Anträge stellen?<br />
• Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten<br />
o<strong>der</strong> vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern<br />
(maximal 2 Wohneinheiten)<br />
• sowie Erwerber (natürliche Personen) von neu<br />
sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie<br />
Eigentumswohnungen<br />
• Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten<br />
o<strong>der</strong> vermieteten Eigentumswohnungen<br />
in Wohnungseigentümergemeinschaften<br />
• Wohnungseigentümergemeinschaften (mit<br />
natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)<br />
Information für Vermieter:<br />
In diesem Programm vergibt die <strong>KfW</strong> an Eigentümer<br />
von Mietwohnraum Beihilfen unter <strong>der</strong> Verordnung<br />
(EG) Nr. 1998/2006 <strong>der</strong> Kommission ("De-minimis"-<br />
Verordnung <strong>der</strong> EU), veröffentlicht im Amtsblatt <strong>der</strong><br />
Europäischen Union Nummer L 379 <strong>vom</strong> 28.12.2006.<br />
Diese verpflichten <strong>KfW</strong> und Antragsteller zur Einhaltung<br />
spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen<br />
zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Antragsteller<br />
enthalten das "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen"<br />
Formular-Nr. 140 611) sowie das Merkblatt zu<br />
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten<br />
(Formular-Nr. 142 251).<br />
Hinweis Kreditvariante:<br />
Für alle nachfolgend aufgeführten För<strong>der</strong>maßnahmen<br />
steht auch eine Kreditvariante "Energieeffizient Sanieren"<br />
zur Verfügung. Antragsberechtigt sind dort alle<br />
Träger von energetischen Investitionsmaßnahmen (z.<br />
B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen- und -genossenschaften<br />
sowie öffentlich-rechtliche Antragstel-<br />
ler). Nähere Einzelheiten erhalten Sie unter www.kfwfoer<strong>der</strong>bank.de.<br />
Was wird geför<strong>der</strong>t?<br />
Geför<strong>der</strong>t werden Maßnahmen an Wohngebäuden, für<br />
die vor dem 01.01.1995 <strong>der</strong> Bauantrag gestellt o<strong>der</strong><br />
Bauanzeige erstattet wurde. Nicht geför<strong>der</strong>t werden<br />
Ferien- und Wochenendhäuser.<br />
För<strong>der</strong>fähige Investitionskosten sind die durch die<br />
energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten<br />
Kosten einschließlich <strong>der</strong> Planungs- und Baubegleitungsleistungen<br />
sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten,<br />
die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und<br />
Funktion des Gebäudes erfor<strong>der</strong>lich sind (z. B. Erneuerung<br />
<strong>der</strong> Fensterbänke, Prüfung <strong>der</strong> Luftdichtheit).<br />
Die abschließende Aufzählung <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Maßnahmen<br />
ist <strong>der</strong> "Liste för<strong>der</strong>fähiger Kosten" zu entnehmen,<br />
die unter www.kfw.de (Suchwort: "Liste för<strong>der</strong>fähiger<br />
Kosten") eingestellt ist.<br />
Voraussetzung für die För<strong>der</strong>mittelgewährung ist<br />
grundsätzlich die Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen durch<br />
ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die<br />
Einhaltung <strong>der</strong> technischen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für<br />
das Programm. Weitere Einzelheiten sind <strong>der</strong> FAQ-<br />
Liste für das Programm "Energieeffizient Sanieren" zu<br />
entnehmen.<br />
Sanierung zum <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus<br />
Geför<strong>der</strong>t werden Maßnahmen, die dazu beitragen,<br />
das energetische Niveau eines <strong>KfW</strong>-Effizienzhauses<br />
zu erreichen.<br />
Es werden auf Grundlage <strong>der</strong> ab 01.10.2009<br />
geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) vier<br />
unterschiedliche Standards geför<strong>der</strong>t:<br />
<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 100 (EnEV2009) <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 115 (EnEV2009)<br />
<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 130 (EnEV2009) Erläuterungen und technische Anfor<strong>der</strong>ungen zu den<br />
<strong>KfW</strong>-Effizienzhäusern sind <strong>der</strong> Anlage dieses Merkblattes<br />
zu entnehmen.<br />
Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische<br />
Niveau sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen<br />
zu bestätigen.<br />
Der Investitionszuschuss wird ausgezahlt, wenn das<br />
Erreichen des angestrebten <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus Standards<br />
sowie die fachgerechte Durchführung <strong>der</strong> Maß-<br />
Datum: 10/2009 Bestellnummer: 149 271<br />
Programm-Nr. 430<br />
<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt • Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944, www.kfw.de •<br />
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