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Rundschreiben der KfW-Bankengruppe vom 30.09.2009

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Anlage 4 zum <strong>Rundschreiben</strong> <strong>vom</strong> <strong>30.09.2009</strong><br />

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss<br />

Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des<br />

"CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes<br />

Das För<strong>der</strong>programm dient <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Maßnahmen<br />

zur Energieeinsparung und zur Min<strong>der</strong>ung<br />

des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.<br />

Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:<br />

• Sanierung zum "<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus"<br />

o<strong>der</strong><br />

• Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen.<br />

Die För<strong>der</strong>mittel werden aus Bundesmitteln zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Die geplante energetische Sanierung zum <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus<br />

ist von einem Sachverständigen zu bestätigen.<br />

Wer kann Anträge stellen?<br />

• Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten<br />

o<strong>der</strong> vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern<br />

(maximal 2 Wohneinheiten)<br />

• sowie Erwerber (natürliche Personen) von neu<br />

sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie<br />

Eigentumswohnungen<br />

• Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten<br />

o<strong>der</strong> vermieteten Eigentumswohnungen<br />

in Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

• Wohnungseigentümergemeinschaften (mit<br />

natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)<br />

Information für Vermieter:<br />

In diesem Programm vergibt die <strong>KfW</strong> an Eigentümer<br />

von Mietwohnraum Beihilfen unter <strong>der</strong> Verordnung<br />

(EG) Nr. 1998/2006 <strong>der</strong> Kommission ("De-minimis"-<br />

Verordnung <strong>der</strong> EU), veröffentlicht im Amtsblatt <strong>der</strong><br />

Europäischen Union Nummer L 379 <strong>vom</strong> 28.12.2006.<br />

Diese verpflichten <strong>KfW</strong> und Antragsteller zur Einhaltung<br />

spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen<br />

zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Antragsteller<br />

enthalten das "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen"<br />

Formular-Nr. 140 611) sowie das Merkblatt zu<br />

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten<br />

(Formular-Nr. 142 251).<br />

Hinweis Kreditvariante:<br />

Für alle nachfolgend aufgeführten För<strong>der</strong>maßnahmen<br />

steht auch eine Kreditvariante "Energieeffizient Sanieren"<br />

zur Verfügung. Antragsberechtigt sind dort alle<br />

Träger von energetischen Investitionsmaßnahmen (z.<br />

B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen- und -genossenschaften<br />

sowie öffentlich-rechtliche Antragstel-<br />

ler). Nähere Einzelheiten erhalten Sie unter www.kfwfoer<strong>der</strong>bank.de.<br />

Was wird geför<strong>der</strong>t?<br />

Geför<strong>der</strong>t werden Maßnahmen an Wohngebäuden, für<br />

die vor dem 01.01.1995 <strong>der</strong> Bauantrag gestellt o<strong>der</strong><br />

Bauanzeige erstattet wurde. Nicht geför<strong>der</strong>t werden<br />

Ferien- und Wochenendhäuser.<br />

För<strong>der</strong>fähige Investitionskosten sind die durch die<br />

energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten<br />

Kosten einschließlich <strong>der</strong> Planungs- und Baubegleitungsleistungen<br />

sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten,<br />

die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und<br />

Funktion des Gebäudes erfor<strong>der</strong>lich sind (z. B. Erneuerung<br />

<strong>der</strong> Fensterbänke, Prüfung <strong>der</strong> Luftdichtheit).<br />

Die abschließende Aufzählung <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Maßnahmen<br />

ist <strong>der</strong> "Liste för<strong>der</strong>fähiger Kosten" zu entnehmen,<br />

die unter www.kfw.de (Suchwort: "Liste för<strong>der</strong>fähiger<br />

Kosten") eingestellt ist.<br />

Voraussetzung für die För<strong>der</strong>mittelgewährung ist<br />

grundsätzlich die Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen durch<br />

ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die<br />

Einhaltung <strong>der</strong> technischen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für<br />

das Programm. Weitere Einzelheiten sind <strong>der</strong> FAQ-<br />

Liste für das Programm "Energieeffizient Sanieren" zu<br />

entnehmen.<br />

Sanierung zum <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus<br />

Geför<strong>der</strong>t werden Maßnahmen, die dazu beitragen,<br />

das energetische Niveau eines <strong>KfW</strong>-Effizienzhauses<br />

zu erreichen.<br />

Es werden auf Grundlage <strong>der</strong> ab 01.10.2009<br />

geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) vier<br />

unterschiedliche Standards geför<strong>der</strong>t:<br />

<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 100 (EnEV2009) <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 115 (EnEV2009)<br />

<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 130 (EnEV2009) Erläuterungen und technische Anfor<strong>der</strong>ungen zu den<br />

<strong>KfW</strong>-Effizienzhäusern sind <strong>der</strong> Anlage dieses Merkblattes<br />

zu entnehmen.<br />

Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische<br />

Niveau sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen<br />

zu bestätigen.<br />

Der Investitionszuschuss wird ausgezahlt, wenn das<br />

Erreichen des angestrebten <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus Standards<br />

sowie die fachgerechte Durchführung <strong>der</strong> Maß-<br />

Datum: 10/2009 Bestellnummer: 149 271<br />

Programm-Nr. 430<br />

<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt • Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944, www.kfw.de •<br />

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