26.07.2013 Aufrufe

Das aktuelle Recht Maltas Zivilgesetzbuch Erbrecht

Das aktuelle Recht Maltas Zivilgesetzbuch Erbrecht

Das aktuelle Recht Maltas Zivilgesetzbuch Erbrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 12 -<br />

(3) Jede Person, die den Vorschriften dieses Artikels zuwiderhandelt, ist in einem Verfahren gem. Art.<br />

661 bis zu zwei Jahren von ihrem Amt zu entheben oder anderweitig strafbar, wie dieser Artikel es<br />

vorsieht.<br />

Art. 680. Ein Seetestament, das gem. Art. 667 ff. errichtet wurde, bleibt nur wirksam, wenn der<br />

Testator auf See oder innerhalb von zwei Monaten verstirbt, nachdem er an einem Ort an Land<br />

gegangen ist, an dem er ein anderes Testament in ordentlicher Form hätte errichten können.<br />

Art. 681. (1) Eine testamentarische Verfügung zu Gunsten einer Person, die ein Testament gem. Art.<br />

673 ff in Empfang nimmt oder das zu Gunsten der Zeugen oder im Falle eines Seetestaments zu<br />

Gunsten eines Mitglieds der Mannschaft errichtet wurde, ist nichtig.<br />

(2) Jede testamentarische Verfügung zu Gunsten des Vaters, der Mutter, des Kindes oder anderer<br />

Abkömmlinge oder des Ehegatten einer der in Abs. 1 genannten Personen ist ebenfalls nichtig.<br />

Art. 682. Ein Testament, das außerhalb <strong>Maltas</strong> errichtet wurde, ist in Malta wirksam, wenn es nach<br />

dem Ortsrecht wirksam errichtet wurde.<br />

§ 5 Über Erben, Vermächtnisse und über das <strong>Recht</strong> der Anwachsung<br />

Über die Erbeinsetzung und Vermächtnisse<br />

Art. 683. Eine testamentarische Verfügung, sei es eine Erbeinsetzung, eine Vermächtnisverfügung<br />

oder eine sonstige Bestimmung, ist wirksam, wenn die Absicht des Testators ermittelt werden kann und<br />

diese nicht den Vorschriften dieses Gesetzes widerspricht.<br />

Art. 684. (1) Hat der Testator nur über einen Teil seines Nachlasses verfügt, fällt der Rest den<br />

gesetzlichen Erben zu.<br />

(2) Gleiches gilt, wenn der Testator nur einzelne Vermächtnisse verfügt hat.<br />

Art. 685. (1) Jede testamentarische Verfügung, die auf Grund einer Einflussnahme auf den Testator<br />

erfolgte und sich als unrichtig herausstellt, ist unwirksam.<br />

(2) Hat der Testator den Grund seiner Verfügung benannt und es ergibt sich, dass die testamentarische<br />

Verfügung nicht nur auf der Einflussnahme beruht, so ist die testamentarische Verfügung, auch wenn<br />

sich der Grund als falsch herausstellt, dennoch wirksam, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass der<br />

Testator allein aus den im Testament benannten Gründen dazu veranlasst wurde.<br />

Über Personen und Sachen, die Gegenstand einer Verfügung sind<br />

Art. 686. Eine testamentarische Verfügung, die in einer Art errichtet wurde, die allgemein als<br />

konkludentes mündliches Testament oder per relationem ad schedulam bekannt ist, ist nichtig.<br />

Art. 687. Eine testamentarische Verfügung, die zu Gunsten einer Person errichtet wurde, die nicht<br />

bestimmt werden kann, auch nicht auf Grund des Eintritts einer im Testament bezeichneten Bedingung,<br />

ist ebenfalls nichtig.<br />

Art. 688. (1) Eine testamentarische Verfügung zu Gunsten einer ungewissen Person, die vom Erben<br />

oder einer dritten Person bestimmt werden soll, ist ebenso nichtig.<br />

(2) Ungeachtet dessen ist es jedoch rechtmäßig, eine testamentarische Verfügung als Einzelverfügung<br />

zu Gunsten einer Person zu errichten, die vom Erben oder einem Dritten aus mehreren vom<br />

Testierenden bestimmten Personen oder aus dem Familienkreis oder einer juristischen Person<br />

auszuwählen sind.<br />

/..

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!