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Satzung der Gemeinde Rambin über die ... - Amt West Rügen

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58<br />

Ablösüng des Beitrages<br />

Vor Entstehen <strong>der</strong> Beitragspflicht kam <strong>die</strong> Ablösung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />

vereinbart werden. Der Ablösungsbetmg richtet sich nach <strong>der</strong> voraussichtlichen Höhe des nach<br />

Maßgabe <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> entstehenden Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht<br />

nicht. Durch Zalrlung des Ablösungsbetrages wird <strong>die</strong> Beitragspflicht endgültig abgegolten.<br />

se<br />

Entstehen <strong>der</strong> Beitragspfl icht<br />

Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss <strong>der</strong> Baumaßnahrnq sobald <strong>die</strong> Kosten<br />

feststehe[ und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Grun<strong>der</strong>werb grundbuchrechtlich durchgeführt ist. Das ist<br />

frühestens <strong>der</strong> Zeitpunkt des Einganges <strong>der</strong> letzlen Untemehmerecbnung<br />

Dienen Zuschüsse <strong>der</strong> Entlastung <strong>der</strong> Beitragspflichtiger! dann entsteht <strong>die</strong> Beitragspflicht<br />

füihestens mit Eingang <strong>der</strong> Mitteilung <strong>über</strong> <strong>die</strong> endgültige Höhe des Zuschusses.<br />

s10<br />

Veranlagung, Fälligkeit<br />

Der Beitrag bzw. <strong>die</strong> Vorausleistung wird durch Bescheid festgesetzl und ist einen Monat nach<br />

Bekanntgabe des Bescheides filllig.<br />

Der Ablösebetrag wird durch Vereinba.ung festgesetzt. Die Fälligkeit des Ablösebetrages<br />

richtet sich nach den Festsetzungeo im öffentlich-rechtlichen Venrag.<br />

s11<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt rückwirkend zum 28.05.1994 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tdtt <strong>die</strong> <strong>Satzung</strong> vom 10.1 1.1992, aietzt geän<strong>der</strong>t durch <strong>die</strong> L An<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom 07.05.1994 außer Kraft.<br />

t;l Dez. 2801<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rambin</strong>, Auslbrtigungsdahrm<br />

Thiede<br />

- Der Bürgermeister -

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