Satzung der Gemeinde Rambin über die ... - Amt West Rügen
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(5) ZuI Berucksichtigung <strong>der</strong> unterschiedlichen Art <strong>der</strong> Nutzung sind <strong>die</strong> in Absatz 3 Buchst.<br />
a) bis e) genanntefl Nutzungsfakoren zu erhöhen um<br />
a) 0,5, weür das Grundsnick inrerhalb eines tatsächlichen bestehenden ($ 34 Abs. 2<br />
BauGB) o<strong>der</strong> durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wohrgebietes ($$ 3, 4 u. 4a<br />
Baunutzungsverordnung - BauNVO), Dorfgebietes ($ 5 BauNVO) o<strong>der</strong> Mischgebietes<br />
($ 6 BauNVO) o<strong>der</strong> ohne entsprechende Gebietsfestsetzung innerhalb eines<br />
Bebauungsplargebietes o<strong>der</strong> im Außenbereich ($ 35 BauGB) <strong>über</strong>wiegend<br />
gewerblic[ industriell o<strong>der</strong> <strong>über</strong>yiegend in einer <strong>der</strong> geweöüchen Nutärng äln]ichen<br />
Weise (2.B. Ve.waltungs-, Schu!, Post-, Bahrhofsgebäude, Parkhaus, Pra,{en filr Freie<br />
Berufe, Museen) genutz wird,<br />
b) 1,0, vr'enn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden ($ 34 Abs. 2<br />
BauGB) o<strong>der</strong> durch Bebauungsplan ausgelvieseneo Gewerbegebietes ($ 8 BauNa'O),<br />
Industriegebietes ($ 9 BauNVO), Kemgebietes ($ 7 BauNVO) o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Son<strong>der</strong>gebietes ($ l1 BaulWO) liegt.<br />
(6) Bei Grundshicken in Wohngebieten i.S.v. $$ 2-5 und l0 Bari'IVO sowie bei<br />
Wohngrundstucken in Gebieten nach $ 6 BauNVO (Mischgebiete), <strong>die</strong> durch<br />
minde$ens drei Straßer1 Wege o<strong>der</strong> Plätze erschlossen v/erden, wird <strong>der</strong> sich nach<br />
$ 5 e.gebende Betrag nur zu zwei Ddtleln erhoben.<br />
Das gilt nicht:<br />
a) wenn und soweit szimtliche Ar agen gemäß $ 1, <strong>die</strong> das Grundstück erschJießen, als<br />
Abrechlungsebheit abgerechnet werden.<br />
b) wenn ein Ausbaubeitrag nur fir eine Anlage erhoben wird und Beiträge für weitere<br />
A.dagen nach dem geltenden Recht nicht erhoben werden können.<br />
c) wenn Grundstücke <strong>über</strong>wiegend gewerblich o<strong>der</strong> industriell genutzt werden o<strong>der</strong><br />
solche mit erhöhtem Ziel- und Qrlellverkehr in an<strong>der</strong>en beplanten o<strong>der</strong> Llnbeplanten<br />
Gebieten.<br />
s6<br />
Kostenspaltung<br />
Der Beitrag kann für <strong>die</strong> im $ 3 Abs.2 Nr. l-8 genannten Teileinrichtungen selbständig erhoben<br />
werden (Kostenspaltung).<br />
s7<br />
Vorausleistungen<br />
Auf <strong>die</strong> lainiige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen ve.langt werden,<br />
sobald mit <strong>der</strong> Durchiihrung <strong>der</strong> Maßnahme begoruren worden ist. Die vorausieistung ist rtut<br />
<strong>der</strong> endgriltigen Beiiragsschuld zu verrechnen, auch wenn <strong>der</strong> Vorausleistende nicht endgültig<br />
beitragspflichtig ist.