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Satzung der Gemeinde Rambin über die ... - Amt West Rügen

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Der Abstand wird:<br />

a) bei Grundstückeq <strong>die</strong> an <strong>die</strong> Straße, den Weg o<strong>der</strong> den Platz angreruen, von <strong>der</strong><br />

Straßengrenze aus gemessen<br />

b) bei Grundstuckerl <strong>die</strong> mit <strong>der</strong> Straße, dem Weg o<strong>der</strong> dem Platz nur durch eine<br />

Zuwegung verbunden sind, vom Ende <strong>der</strong> Zuwegung an gemessen<br />

Die <strong>über</strong> <strong>die</strong> nach den vorstehenden Tielenbegrenzungsregelungen hinausgehenden Flächen des<br />

Grundstücks, <strong>die</strong> rLicht baulicb, gewerbiich, irdustriell o<strong>der</strong> vergleichbar genutTt werden o<strong>der</strong><br />

genutzt werden können, werden mit dem Vervielfältiger 0,04 angesetzt.<br />

4. Für bebaute Grundstucke im Außenbereich ($ 35 BauGB) wird als Grundstücksfläche flir<br />

den bebauten Teil <strong>die</strong> mit Gebäuden <strong>über</strong>baute F1äche mit dem Vervielfültiger 5<br />

benicksichtigl höchstens wird <strong>die</strong> tatsächliche Grundstücksgöße berücksichtigt Iür<br />

unbebaute gewerblich o<strong>der</strong> industriell genutzte Grundstücke im Außenbereich wird <strong>die</strong> so<br />

genutzte Grundstücksfläche mit dem Vervieifliltiger 1,0 berucksichtigt. Der jeweils übrige<br />

Teil <strong>der</strong> Grundstucksfläche wird mit dem Vervielfitltiger 0,04 benicksichtigt Für alle<br />

a-i<strong>der</strong>en unbebautel GrunCsti]cke im Außenbeieicll insbeson<strong>der</strong>e land- o<strong>der</strong><br />

forstwirtschaftlich genutzte, wird <strong>die</strong> Grundstticksfläche nrit dem Vervielfültiger 0,04<br />

angesetzl.<br />

5. Anstelle <strong>der</strong> in Ziff I bis 4 geregelten Vervielfliltiger wird <strong>die</strong> Grundstücksflache bei<br />

nachfoigenden Funktionen it den Faillen <strong>der</strong> Zifl I aufgrond <strong>der</strong> zulässigen, in den Fällen<br />

<strong>der</strong> Ziff. 2,3 und 4 auibrund <strong>der</strong> tatsächiichen Nutzungen nach nachstehenCet Tabelle<br />

ennittelt:<br />

a) Friedhöfe ohne Kirchengebäude<br />

b) Sportplätze<br />

c) Kleingäi(en<br />

d) Abfallbeseitigungseimchtungen<br />

e) Kiesgmben<br />

t) Ga.tenbaubetriebe undBaumschulen ohlre Gewächshausflächen<br />

g) GartenbaubetriebemitGev/ächshausfldchen<br />

(3)<br />

o.)<br />

o)<br />

0,2<br />

0,2<br />

0,5<br />

1,0<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,'7<br />

Zur Berucksichtigung des unterschiedlichen Maßes <strong>der</strong> Nutzung wird <strong>die</strong> nach<br />

Absatz 2 Nr. 1 bis 4 emitteite Fläche - ohne <strong>die</strong> mit dem Faktor 0,04berücksichtigten<br />

Fiächen - vervielfacht mit<br />

1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss,<br />

1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,<br />

1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,<br />

1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünfvollgeschossen,<br />

1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs o<strong>der</strong> mehr Vollgeschossen,

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