17.10.2012 Aufrufe

Satzung der Gemeinde Rambin über die ... - Amt West Rügen

Satzung der Gemeinde Rambin über die ... - Amt West Rügen

Satzung der Gemeinde Rambin über die ... - Amt West Rügen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(3) Straßen und Wege, <strong>die</strong> qight zum Anbau bestinrmt sind (AußenbereichsstGßen),<br />

a) <strong>die</strong> <strong>über</strong>wiegend <strong>der</strong> Bewirtschaftung von Feld- und Waldgn-rndstücken <strong>die</strong>nen und<br />

keine <strong>Gemeinde</strong>verbindungsfunltion haben (Wirtschaftswege), werden den<br />

An I i e ger s tr af e n gleichge stell.t,<br />

b) <strong>die</strong> übeviegend <strong>der</strong> Verbindung von Ortsteilen und an<strong>der</strong>en Verkehrswegen<br />

irurerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>die</strong>nen ($ 3 Nr. 3 b zweite und dritte Altematile<br />

StrWG M-Vl, werden den Innerortsst/aßen gleichgestellt,<br />

c) <strong>die</strong> <strong>über</strong>wiegend dem nachbarlichen Verkehr <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n <strong>die</strong>nen (\ j Nr.<br />

3 b eßte Alfemative SI.WG M-V), we.den den Eauptverkehrsstrafer gleichgestellt.<br />

(4) Die Anteile am beitragsfähigen Aufuand, <strong>die</strong> nicht nach Abs. 2 umgeleg werden,<br />

werden als Abgeltung des öffentlichen Interesses von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rambin</strong><br />

Serragen.<br />

(5) Im Sime des Absatzes 2 gelten als<br />

AJ ieserstraßen<br />

Straße4 Wege und Plätze, <strong>die</strong> ausschließlich o<strong>der</strong> <strong>über</strong>wiegend <strong>der</strong> Ersctrließung <strong>der</strong><br />

angrenzenden o<strong>der</strong> durch private Zuwegung mit ihlen verbundenen Grundstricke <strong>die</strong>nen,<br />

1. Irurerortsstraßen<br />

Straßen, Wege und Plätze, <strong>die</strong> we<strong>der</strong> <strong>über</strong>wiegend <strong>der</strong> Ersctüießung von<br />

Grundstücken noch <strong>über</strong>wiegend dem <strong>über</strong>örtlichen Durchgangsverkek <strong>die</strong>ncrr,<br />

2- If auDtverkeksstraßen<br />

Straßer1 Wege und Piätze (hauptsächlich Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), <strong>die</strong><br />

neben <strong>der</strong>Erscl ießung von Grxndstücken und neben <strong>der</strong> Auftahme von<br />

iareröi.lichem Verkehr <strong>über</strong>wiegend dem <strong>über</strong>ö.tlichen Durchgangsverkeh-r <strong>die</strong>nen,<br />

3. Verkehrsberuhigte Bereiche<br />

Straßer1 Wege und Plätze, <strong>die</strong> als A<strong>die</strong>gerstraße o<strong>der</strong> (in Ausnahmefüllen) als<br />

Innerortsstraße nach <strong>der</strong> Straßenverkehrsordnung entsprechend gekenrzeichlet sind.<br />

Sie sind als MischJläche ausgestaltet und dürfen in ihrer garuen Breite von allen<br />

Verkehrsreilnehmern benulzr u erden<br />

(6) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rambin</strong> kam durch <strong>Satzung</strong> vor Entsteheo <strong>der</strong> Beitragspflicht<br />

bestimme4 dass auch nicht in Absatz 2 genannte Kosten atm beitragsflihigen Auflvand<br />

gehören.<br />

(7) Der Aufwand für <strong>die</strong> Fakbafuren <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstralen<br />

ist nur insov/eit beitragsfähig, sofem <strong>die</strong> Fahrbahnen breiter sind als <strong>die</strong><br />

anschließenden Iieien Strecken. Nicht beitragsQihig ist <strong>der</strong> Aufuand flt Bnicken, Tunnel<br />

und Unterführungen mit den dazugehörenden Rampen.<br />

(8) Zuschüsse sind, soweit <strong>der</strong> Zuschussgeber nichts an<strong>der</strong>es bestirnmt hat, vonangig zur<br />

Deckung des öffentlichen Anteiis und nur, soweit sie <strong>die</strong>sen ubersteigen, zur Deckung<br />

des übrigen Aufuandes zu verwenden.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!