Satzung der Gemeinde Rambin über die ... - Amt West Rügen
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(3) Straßen und Wege, <strong>die</strong> qight zum Anbau bestinrmt sind (AußenbereichsstGßen),<br />
a) <strong>die</strong> <strong>über</strong>wiegend <strong>der</strong> Bewirtschaftung von Feld- und Waldgn-rndstücken <strong>die</strong>nen und<br />
keine <strong>Gemeinde</strong>verbindungsfunltion haben (Wirtschaftswege), werden den<br />
An I i e ger s tr af e n gleichge stell.t,<br />
b) <strong>die</strong> übeviegend <strong>der</strong> Verbindung von Ortsteilen und an<strong>der</strong>en Verkehrswegen<br />
irurerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>die</strong>nen ($ 3 Nr. 3 b zweite und dritte Altematile<br />
StrWG M-Vl, werden den Innerortsst/aßen gleichgestellt,<br />
c) <strong>die</strong> <strong>über</strong>wiegend dem nachbarlichen Verkehr <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n <strong>die</strong>nen (\ j Nr.<br />
3 b eßte Alfemative SI.WG M-V), we.den den Eauptverkehrsstrafer gleichgestellt.<br />
(4) Die Anteile am beitragsfähigen Aufuand, <strong>die</strong> nicht nach Abs. 2 umgeleg werden,<br />
werden als Abgeltung des öffentlichen Interesses von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rambin</strong><br />
Serragen.<br />
(5) Im Sime des Absatzes 2 gelten als<br />
AJ ieserstraßen<br />
Straße4 Wege und Plätze, <strong>die</strong> ausschließlich o<strong>der</strong> <strong>über</strong>wiegend <strong>der</strong> Ersctrließung <strong>der</strong><br />
angrenzenden o<strong>der</strong> durch private Zuwegung mit ihlen verbundenen Grundstricke <strong>die</strong>nen,<br />
1. Irurerortsstraßen<br />
Straßen, Wege und Plätze, <strong>die</strong> we<strong>der</strong> <strong>über</strong>wiegend <strong>der</strong> Ersctüießung von<br />
Grundstücken noch <strong>über</strong>wiegend dem <strong>über</strong>örtlichen Durchgangsverkek <strong>die</strong>ncrr,<br />
2- If auDtverkeksstraßen<br />
Straßer1 Wege und Piätze (hauptsächlich Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), <strong>die</strong><br />
neben <strong>der</strong>Erscl ießung von Grxndstücken und neben <strong>der</strong> Auftahme von<br />
iareröi.lichem Verkehr <strong>über</strong>wiegend dem <strong>über</strong>ö.tlichen Durchgangsverkeh-r <strong>die</strong>nen,<br />
3. Verkehrsberuhigte Bereiche<br />
Straßer1 Wege und Plätze, <strong>die</strong> als A<strong>die</strong>gerstraße o<strong>der</strong> (in Ausnahmefüllen) als<br />
Innerortsstraße nach <strong>der</strong> Straßenverkehrsordnung entsprechend gekenrzeichlet sind.<br />
Sie sind als MischJläche ausgestaltet und dürfen in ihrer garuen Breite von allen<br />
Verkehrsreilnehmern benulzr u erden<br />
(6) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rambin</strong> kam durch <strong>Satzung</strong> vor Entsteheo <strong>der</strong> Beitragspflicht<br />
bestimme4 dass auch nicht in Absatz 2 genannte Kosten atm beitragsflihigen Auflvand<br />
gehören.<br />
(7) Der Aufwand für <strong>die</strong> Fakbafuren <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstralen<br />
ist nur insov/eit beitragsfähig, sofem <strong>die</strong> Fahrbahnen breiter sind als <strong>die</strong><br />
anschließenden Iieien Strecken. Nicht beitragsQihig ist <strong>der</strong> Aufuand flt Bnicken, Tunnel<br />
und Unterführungen mit den dazugehörenden Rampen.<br />
(8) Zuschüsse sind, soweit <strong>der</strong> Zuschussgeber nichts an<strong>der</strong>es bestirnmt hat, vonangig zur<br />
Deckung des öffentlichen Anteiis und nur, soweit sie <strong>die</strong>sen ubersteigen, zur Deckung<br />
des übrigen Aufuandes zu verwenden.<br />
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