BAYERN
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Redekompetenz<br />
Verhandlungs- und Redekompetenz zur wirksamen Interessenvertretung im Betrieb<br />
Interessenvertretung heißt für Betriebsräte, die Interessen der Beschäftigten aufzugreifen,<br />
zu artikulieren und durchzusetzen. Dies geschieht insbesondere in Verhandlungen<br />
mit dem Arbeitgeber. Hier befindet sich der Betriebsrat in einer besonderen<br />
Situation, die nicht allein durch die rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt ist,<br />
sondern in der Kommunikation eine große Rolle spielt. Ähnliches gilt für Betriebsversammlungen.<br />
Auch hier stellen sich die Fragen: Was will ich sagen? Was kann<br />
ich sagen? Wie soll ich es sagen? Das Seminar gibt hierfür praxisbezogene Hilfestellungen.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Erfahrungsaustausch: Verhandlungen mit der Geschäftsleitung<br />
und öffentliche Auftritte des Betriebsrats<br />
� Verhandlungspflicht des Arbeitgebers<br />
� Rolle der/des Betriebsratsvorsitzenden bei der Vorbereitung,<br />
Durchführung und Nachbereitung von Verhandlungen<br />
� Verhandlungsergebnisse und betriebliche Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Fähigkeit, Ziele zu formulieren und situationsbedingt auszudrücken<br />
� Die „Rede“ auf der Betriebsversammlung<br />
� Ziele einer öffentlichen Rede, Inhalt und Form<br />
� Der Betriebsrat als Gremium: Wesen und Erscheinung in der Betriebsoder<br />
Abteilungsversammlung<br />
Kommunikation und Zusammenarbeit<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
21.03.– 25.03.2011 1811-1103212<br />
Eggstätt<br />
Vorzugsweise für<br />
München und Oberbayern<br />
09.05.– 13.05.2011 1810-1105091<br />
Brannenburg<br />
Vorzugsweise für<br />
Schwaben<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des<br />
BR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 750,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
Bemerkungen<br />
Eine Teilnahme ist nur<br />
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung<br />
des<br />
Arbeitgebers möglich.<br />
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