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46<br />

Betriebsverfassungsrecht<br />

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz<br />

Das Betriebsverfassungsrecht wird in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte laufend<br />

interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Betriebsräte wichtig, sich über die<br />

aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten.<br />

Dieses Seminar stellt in kompakter Form die jeweils aktuelle Rechtsprechung zu<br />

den Bereichen Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Informations-/Unterrichtungsrechte<br />

des Betriebsrats, Geschäftsführung des Betriebsrats, neuere Rechtsprechung<br />

im Bereich personeller Einzelmaßnahmen (§§ 99 f., §§ 102 f.) und damit<br />

zusammenhängender Themen (Kündigungsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />

usw.) dar.<br />

Zudem werden Konsequenzen aus der Rechtsprechung zu den Themen Betriebsbegriff,<br />

Arbeitnehmerbegriff, Arbeitsgruppen, betriebliche Sachverständige, Bekämpfung<br />

der Fremdenfeindlichkeit und Gleichstellung der Geschlechter als Aufgaben des<br />

Betriebsrats, Beschäftigungssicherung, verkürztes Wahlverfahren usw. behandelt.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Rechtsprechung zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten<br />

� zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats<br />

� zur Geschäftsführung des Betriebsrats<br />

� zu den personellen Einzelmaßnahmen<br />

� zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

18.01.– 19.01.2011 1810-1101181<br />

Augsburg<br />

Vorzugsweise für<br />

Schwaben<br />

12.04.– 13.04.2011 1806-1104121<br />

Nürnberg<br />

Ohne Übernachtung<br />

17.05.– 18.05.2011 1803-1105171<br />

Bayreuth<br />

Ohne Übernachtung<br />

20.09.– 21.09.2011 1803-1109201<br />

Bayreuth<br />

Ohne Übernachtung<br />

18.10.– 19.10.2011 1807-1110181<br />

Regensburg<br />

Ohne Übernachtung<br />

Zielgruppe<br />

Betriebsratsmitglieder<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des<br />

BR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 430,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.

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