Meridian Global Services
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Fernverkäufe | Probleme in Verbindung mit der internationalen Umsatzsteuer-Gesetzgebung<br />
Fernverkäufe<br />
Probleme in Verbindung mit der internationalen Umsatzsteuer-Gesetzgebung<br />
Der grenzüberschreitende Versandhandel durch Fernverkäufe über<br />
das Internet hat in den letzten Jahren explosionsartig zugenommen.<br />
Viele Unternehmen konzentrieren sich zunehmend auf dieses Geschäft,<br />
insbesondere weil aufgrund der weltweiten Rezession der Handel im<br />
Binnenmarkt schwieriger geworden ist. Was einmal mit Kassetten und<br />
Artikeln begann, umfasst heutzutage einen Markt mit Kernprodukten<br />
wie teure Designer- bzw. Markenkleidung, Fahrräder, Outdoor Artikel<br />
bis hin zu kompletten Badeinrichtungen, die den Kunden in flachen<br />
Paketen geliefert werden. Im Speditionswesen und der Logistik gab es in<br />
den letzten Jahren bedeutende Fortschritte, sodass in vielen Teilen der<br />
Welt eine Auslieferung am nächsten Tag möglich ist.<br />
Unternehmen müssen sich mit den Problemen der internationalen<br />
Umsatzsteuer-Gesetzgebung in Verbindung mit diesem Geschäft<br />
auseinandersetzen, für das häufig eine Umsatzsteuer-Registrierung im<br />
Inland in mehreren Ländern der EU erforderlich ist.<br />
Die Schwellenwerte für Fernverkäufe in der EU, bei deren<br />
Überschreitung sich Unternehmen im Ausland umsatzsteuerlich<br />
registrieren müssen, sind relativ niedrig. Die EU-Gesetzgebung lässt<br />
den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum für die Festlegung einer<br />
Grenze zwischen 35.000 und 100.000 Euro. Die strikte Anwendung der<br />
entsprechenden.<br />
Vorschriften der EU-Gesetzgebung gemäß Artikel 33 und 34 der<br />
EU-MwSt.-Richtlinie führt zu einer ordnungsgemäßen sachgerechten<br />
Besteuerung von Fernverkäufen, die recht komplex ist.<br />
Dies führt unter Umständen zu Problemen, wenn Unternehmen die<br />
Obergrenzen für ihren Auslandsumsatz nicht überwachen und die<br />
Schwellenwerte für Fernverkäufe in mehreren Ländern überschreiten,<br />
ohne sich in dem Land zu registrieren, in dem die Schwellenwerte<br />
überschritten wurden.<br />
Die Anwendung dieser Richtlinien stellt für Händler eine beträchtliche<br />
Herausforderung dar. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften der USt-<br />
Gesetzgebung in dem Land, in dem sie ihre Produkte verkaufen, drohen<br />
beträchtliche Geldstrafen und die Erhebung von Zinsen.<br />
Ausländische Finanzverwaltungen sind zunehmend darüber besorgt, dass<br />
die Vorschriften in dieser wachsenden Branche nicht eingehalten werden,<br />
da ihnen auf diese Weise erhebliche Umsatzsteuereinnahmen entgehen.<br />
Daher haben sie Sonderabteilungen eingerichtet, die mit diesem Bereich<br />
betraut wurden. Da die europäischen USt-Sätze zwischen 15% und 25%<br />
liegen, kann dies zu einer beträchtlichen Steuerdifferenz führen.<br />
Uns sind in diesem Zusammenhang eine Reihe neuer Entwicklungen<br />
bekannt geworden. Demzufolge wenden sich die lokalen<br />
Finanzverwaltungen nun direkt an ausländische Unternehmen und<br />
ziehen Erkundigungen über ihre Fernverkäufe an Kunden in ihrem Land<br />
ein.<br />
In einem Fall wandten sich die schwedischen Finanzverwaltungen<br />
an einen britischen Autozulieferer und erkundigten sich nach seiner<br />
Umsatzstärke in Schweden.<br />
In einem anderen Fall wurde ein deutsches Unternehmen für<br />
Spezialbekleidung von schwedischen Finanzbehörden aufgefordert,<br />
Auskunft über den Wert ihrer Fernverkäufe in Schweden zu erteilen – und<br />
es gibt weitere Beispiele.<br />
Die Finanzverwaltungen bedienen sich dabei auch der gegenseitigen<br />
Amtshilfe, um die Einhaltung der lokalen Rechtsvorschriften<br />
sicherzustellen.<br />
<strong>Meridian</strong> stellt allen Kunden die notwendige Unterstützung bei<br />
grenzüberschreitenden Fernverkäufen zur Verfügung und unterbreitet<br />
praktische Vorschläge für die Berücksichtigung sämtlicher Aspekte der<br />
Einhaltung internationaler USt-Vorschriften. Dazu gehören bei Bedarf<br />
ein Systemsupport, die freiwilligen Auskünfte, die zur Erstattung der<br />
im Ursprungsland des Lieferanten unkorrekt erhobenen USt benötigt<br />
werden, sowie das Risikomanagement und eine Straf-/Zinsermäßigung im<br />
Auftrag der Kunden.