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Fernverkäufe | Probleme in Verbindung mit der internationalen Umsatzsteuer-Gesetzgebung<br />

Fernverkäufe<br />

Probleme in Verbindung mit der internationalen Umsatzsteuer-Gesetzgebung<br />

Der grenzüberschreitende Versandhandel durch Fernverkäufe über<br />

das Internet hat in den letzten Jahren explosionsartig zugenommen.<br />

Viele Unternehmen konzentrieren sich zunehmend auf dieses Geschäft,<br />

insbesondere weil aufgrund der weltweiten Rezession der Handel im<br />

Binnenmarkt schwieriger geworden ist. Was einmal mit Kassetten und<br />

Artikeln begann, umfasst heutzutage einen Markt mit Kernprodukten<br />

wie teure Designer- bzw. Markenkleidung, Fahrräder, Outdoor Artikel<br />

bis hin zu kompletten Badeinrichtungen, die den Kunden in flachen<br />

Paketen geliefert werden. Im Speditionswesen und der Logistik gab es in<br />

den letzten Jahren bedeutende Fortschritte, sodass in vielen Teilen der<br />

Welt eine Auslieferung am nächsten Tag möglich ist.<br />

Unternehmen müssen sich mit den Problemen der internationalen<br />

Umsatzsteuer-Gesetzgebung in Verbindung mit diesem Geschäft<br />

auseinandersetzen, für das häufig eine Umsatzsteuer-Registrierung im<br />

Inland in mehreren Ländern der EU erforderlich ist.<br />

Die Schwellenwerte für Fernverkäufe in der EU, bei deren<br />

Überschreitung sich Unternehmen im Ausland umsatzsteuerlich<br />

registrieren müssen, sind relativ niedrig. Die EU-Gesetzgebung lässt<br />

den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum für die Festlegung einer<br />

Grenze zwischen 35.000 und 100.000 Euro. Die strikte Anwendung der<br />

entsprechenden.<br />

Vorschriften der EU-Gesetzgebung gemäß Artikel 33 und 34 der<br />

EU-MwSt.-Richtlinie führt zu einer ordnungsgemäßen sachgerechten<br />

Besteuerung von Fernverkäufen, die recht komplex ist.<br />

Dies führt unter Umständen zu Problemen, wenn Unternehmen die<br />

Obergrenzen für ihren Auslandsumsatz nicht überwachen und die<br />

Schwellenwerte für Fernverkäufe in mehreren Ländern überschreiten,<br />

ohne sich in dem Land zu registrieren, in dem die Schwellenwerte<br />

überschritten wurden.<br />

Die Anwendung dieser Richtlinien stellt für Händler eine beträchtliche<br />

Herausforderung dar. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften der USt-<br />

Gesetzgebung in dem Land, in dem sie ihre Produkte verkaufen, drohen<br />

beträchtliche Geldstrafen und die Erhebung von Zinsen.<br />

Ausländische Finanzverwaltungen sind zunehmend darüber besorgt, dass<br />

die Vorschriften in dieser wachsenden Branche nicht eingehalten werden,<br />

da ihnen auf diese Weise erhebliche Umsatzsteuereinnahmen entgehen.<br />

Daher haben sie Sonderabteilungen eingerichtet, die mit diesem Bereich<br />

betraut wurden. Da die europäischen USt-Sätze zwischen 15% und 25%<br />

liegen, kann dies zu einer beträchtlichen Steuerdifferenz führen.<br />

Uns sind in diesem Zusammenhang eine Reihe neuer Entwicklungen<br />

bekannt geworden. Demzufolge wenden sich die lokalen<br />

Finanzverwaltungen nun direkt an ausländische Unternehmen und<br />

ziehen Erkundigungen über ihre Fernverkäufe an Kunden in ihrem Land<br />

ein.<br />

In einem Fall wandten sich die schwedischen Finanzverwaltungen<br />

an einen britischen Autozulieferer und erkundigten sich nach seiner<br />

Umsatzstärke in Schweden.<br />

In einem anderen Fall wurde ein deutsches Unternehmen für<br />

Spezialbekleidung von schwedischen Finanzbehörden aufgefordert,<br />

Auskunft über den Wert ihrer Fernverkäufe in Schweden zu erteilen – und<br />

es gibt weitere Beispiele.<br />

Die Finanzverwaltungen bedienen sich dabei auch der gegenseitigen<br />

Amtshilfe, um die Einhaltung der lokalen Rechtsvorschriften<br />

sicherzustellen.<br />

<strong>Meridian</strong> stellt allen Kunden die notwendige Unterstützung bei<br />

grenzüberschreitenden Fernverkäufen zur Verfügung und unterbreitet<br />

praktische Vorschläge für die Berücksichtigung sämtlicher Aspekte der<br />

Einhaltung internationaler USt-Vorschriften. Dazu gehören bei Bedarf<br />

ein Systemsupport, die freiwilligen Auskünfte, die zur Erstattung der<br />

im Ursprungsland des Lieferanten unkorrekt erhobenen USt benötigt<br />

werden, sowie das Risikomanagement und eine Straf-/Zinsermäßigung im<br />

Auftrag der Kunden.

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