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Leseprobe als PDF - h.e.p. verlag ag, Bern

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Kapitel 4<br />

56<br />

Das Angebot<br />

Wichtige Grundl<strong>ag</strong>e für ein neues Geschäft<br />

Aufgrund einer schriftlichen oder mündlichen Anfr<strong>ag</strong>e verfassen wir ein überzeugendes Angebot. Dabei gehen<br />

wir genau auf die Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen des potenziellen Kunden, der potenziellen<br />

Kundin ein. Obwohl die Sachinformationen im Vordergrund stehen, darf das Schreiben auch werbende Botschaften<br />

für die Ware / die Dienstleistung enthalten. Die Versprechungen müssen jedoch eingehalten werden<br />

können. – Grundsätzlich ist jedes Angebot verbindlich, sofern nicht ausdrücklich auf die Unverbindlichkeit<br />

hingewiesen wird.<br />

Verbindliches Angebot<br />

Ziel Aufbau und Inhalt Hinweise, Rechtliches<br />

Sie wollen durch ein überzeugendes Absender<br />

Angebote sind kostenlos.<br />

Angebot eine Bestellung erreichen. Empfänger<br />

Im OR wird für das Angebot / die Of­<br />

Dadurch soll eine bisherige Ge­ Datum<br />

ferte der Begriff «Antr<strong>ag</strong>» verwendet.<br />

schäftsbeziehung erhalten oder eine Betreffzeile<br />

Der Antr<strong>ag</strong> (Angebot / Offerte) ist<br />

neue aufgebaut werden.<br />

Anrede<br />

die erste Willenserklärung zu einem<br />

Dank für die Anfr<strong>ag</strong>e, für das Inter­ Vertr<strong>ag</strong>sabschluss.<br />

esse; Freude darüber<br />

In der Regel ist ein Angebot befristet<br />

Offerte, mit allen wichtigen Angaben (Offerte gültig bis …)<br />

Gültigkeitsdauer<br />

Angebote sind verbindlich. Die<br />

Vorzüge (Werbung)<br />

Verbindlichkeit ist aufgehoben,<br />

Werbender Schluss<br />

wenn keine Reaktion innerhalb der<br />

Gruss<br />

definierten Frist erfolgt (Art. 3 Abs.<br />

Evtl. ein werbendes PS<br />

2 OR).<br />

Unverbindliches Angebot<br />

Gemäss Art. 7 Abs. 2 OR ist die Verbindlichkeit aufgehoben, wenn der Anbieter dies ausdrücklich deklariert: «unverbindliches<br />

Angebot» / «Angebot ohne Verbindlichkeit» / «Preisänderungen vorbehalten» / «Preisangaben ohne Gewähr»<br />

/ «solange Vorrat». Der Rechnungsbetr<strong>ag</strong> kann jedoch um 10 Prozent von der Offerte abweichen. Die Offerte<br />

ist von einer blossen Preisschätzung zu unterscheiden; diese ist unverbindlich.<br />

Gegenofferte<br />

Bei fehlender Übereinstimmung bezüglich Preis, Qualität, Menge, Zahlungskonditionen, Lieferfrist u. a. macht der<br />

Kunde, die Kundin häufig ein Gegenangebot. Dem Anbieter soll aber signalisiert werden, dass man grundsätzlich an<br />

der Ware / der Dienstleistung interessiert ist. Die Änderungswünsche sind sachlich zu begründen. Zudem gebietet es<br />

die geschäftliche Fairness, auf blosse Preisdrückerei zu verzichten.<br />

Auftr<strong>ag</strong>. Darauf kommt es an:<br />

– Auf die spezifischen Wünsche des Kunden, der Kundin eingehen<br />

– Mischung aus sachlicher Information und Werbung<br />

– Falls das Angebot unverbindlich ist, dies klar deklarieren<br />

– Die Gültigkeitsdauer des Angebots festlegen<br />

– Die acht Qualitätskriterien guter Texte beachten (vgl. Seite 10)

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