Leseprobe als PDF - h.e.p. verlag ag, Bern
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Kapitel 4<br />
60<br />
Der Lieferverzug<br />
Wenn es mal nicht nach Plan läuft …<br />
Vielleicht kennen Sie die Situation? Sie haben etwas bestellt, freuen sich auf die Lieferung und warten sehnsüchtig<br />
darauf. Die Lieferung wurde «innerhalb von 20–30 T<strong>ag</strong>en» versprochen. Doch auch nach 35 T<strong>ag</strong>en ist<br />
die Ware noch nicht eingetroffen. Was tun? – Da kein genauer Liefert<strong>ag</strong> (z. B. «Lieferung am 25. Mai 2011»)<br />
vereinbart wurde, handelt es sich um ein sogenanntes Mahngeschäft. Das bedeutet, dass Sie vor einem<br />
allfälligen Vertr<strong>ag</strong>srücktritt den Lieferanten zuerst mahnen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen müssen.<br />
Was ist der Unterschied zwischen Mahn- und Fixgeschäft?<br />
Mahngeschäft Fixgeschäft<br />
– Die Lieferzeit wird ungefähr definiert («Lieferung in zir – Der Lieferzeitpunkt ist wichtig und wird daher genau<br />
ka 20 T<strong>ag</strong>en»), da ein genauer Lieferzeitpunkt nicht fixiert. Beispiel: «Lieferung der Esswaren und Geträn<br />
zwingend ist.<br />
ke am Mont<strong>ag</strong>, 1. August 2011 zwischen 8.30 und<br />
– Wird die Ware innerhalb der Frist nicht geliefert, ist 9.00 Uhr.»<br />
dies eine Vertr<strong>ag</strong>sverletzung.<br />
– Wird die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gelie<br />
– Ein sofortiger Rücktritt vom Vertr<strong>ag</strong> ist jedoch nicht fert, gerät der Verkäufer automatisch in Verzug.<br />
möglich. Gemäss Obligationenrecht (OR) muss der – Entstehen durch die Vertr<strong>ag</strong>sverletzung Mehrkosten<br />
Lieferant zuerst gemahnt werden.<br />
(z. B. durch einen sogenannten Deckungskauf), kann<br />
– In der Liefermahnung wird eine angemessene Nach der Kunde Schadenersatz verlangen. Die Mehrkosten<br />
frist gesetzt («innerhalb von 10 T<strong>ag</strong>en»; «bis Mitte April müssen jedoch nachgewiesen werden können.<br />
2011»).<br />
– Wird die Nachfrist nicht eingehalten, kommt der Verkäufer<br />
in Verzug und muss Schadenersatz leisten.<br />
– Der Käufer kann a) auf der Lieferung beharren; b) auf<br />
die Lieferung verzichten. Tätigt er nach einem Verzicht<br />
einen Deckungskauf, kann er Schadenersatz einfordern.<br />
Rechtlicher Hintergrund: Die rechtlichen Grundl<strong>ag</strong>en zum Mahn und Fixgeschäft sind im Obligationenrecht geregelt:<br />
OR Art.102–109, 190, 191 und 97 ff.<br />
Der Brief<br />
Ziel Aufbau und Inhalt Hinweise, Rechtliches<br />
Der Lieferung erfolgt inner Absender/in<br />
Recht: vgl. oben<br />
halb der gesetzten Frist. Empfänger/in<br />
Die gesetzliche Regelung<br />
Datum<br />
des Widerrufs gilt auch<br />
Betreffzeile<br />
für den Lieferanten. Auch<br />
Anrede<br />
er kann ein Angebot für<br />
Bezug auf die Bestellung und die vereinbarte Lieferfrist Waren oder eine Dienst<br />
Verspätung explizit nennen<br />
leistung widerrufen.<br />
Enttäuschung ausdrücken<br />
Evtl. Kopie der Auftr<strong>ag</strong>sbe<br />
Nachfrist setzen<br />
(Hinweis auf Rechtsl<strong>ag</strong>e)<br />
Erwartung klar definieren<br />
Bitte um rasche Reaktion: Antwort, Stellungnahme<br />
Gruss<br />
stätigung beilegen.<br />
Liefermahnung. Darauf kommt es an:<br />
– Rasch re<strong>ag</strong>ieren<br />
– Angemessene Nachfrist setzen<br />
– Klar, bestimmt, fordernd; trotzdem freundlich und stilvoll<br />
– Rechtliche Bestimmungen beachten<br />
– Sich in den Geschäftspartner hineindenken und einfühlen (Perspektivenwechsel)<br />
– Die acht Qualitätskriterien guter Texte beachten (vgl. Seite 10)