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Stiften ist Weitsicht (pdf) - Deutsches Stiftungszentrum

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38 Stiftungen 2011-12<br />

Ethisches Stiftungshandeln –<br />

Verantwortung für Wirkung<br />

Stiftungshandeln hat den Charakter einer sozialen<br />

Investition – eines privaten Beitrages zum Gemeinwohl.<br />

Diesen Beitrag le<strong>ist</strong>en Stifterinnen und<br />

Stifter in Wahrnehmung ihrer Privatautonomie,<br />

also als Bürgerinnen und Bürger (und dasselbe<br />

gilt für jur<strong>ist</strong>ische Personen), die neben den Staat<br />

und andere öffentliche Hände treten, um in<br />

Wahrnehmung ihrer direkten Verantwortung<br />

und zugleich Beteiligung an der Res Publica mitzuwirken.<br />

In der Regel verbinden sie damit den<br />

Gestaltungswillen, selbst den Gegenstand ihres<br />

Engagements und ihrer Investition auszusuchen,<br />

also zu entscheiden, welcher öffentlichen Zwecksetzung<br />

oder Problemlösung, welchem Thema oder<br />

welcher Art gesellschaftlicher Benachteiligung<br />

bestimmter Menschen, kurz: welcher Aufgabe sie<br />

sich annehmen.<br />

Eine solche soziale Investition geht einerseits<br />

vom Interesse des Investors 1) an Wirkung aus.<br />

Mit einer solchen Investition erhebt der Investor<br />

andererseits einen öffentlichen Anspruch auf<br />

Geltung: Geltung eines Legitimitätsanspruches<br />

als Beitrag zum Gemeinwohl, der zum einen<br />

durch die Erfordernisse des Gemeinnützigkeitsrechts,<br />

zum anderen aber durch die Erwartungen<br />

der demokratischen Öffentlichkeit überprüft<br />

wird. Wer soziale Investitionen tätigt, muss sich<br />

diesen Legitimationsanforderungen stellen.<br />

Dies gilt zum einen in formaler Hinsicht, also, um<br />

den Anforderungen an die Legalität des eigenen<br />

Handelns zu genügen. Andererseits leiten sich im<br />

Sinne der Compliance mit gesetzlichen wie auch<br />

zusätzlichen selbst gesetzten Regeln umfassendere<br />

Notwendigkeiten ab, vor allem öffentlich formulierten<br />

Legitimationsanforderungen Rechnung zu<br />

tragen. Dieser oft freiwillige Umgang mit dem<br />

Nachweis eigener Wirksamkeit dient dem eigenen<br />

Steuerungsinteresse der Investorin, der Möglich­<br />

keit, Kooperationen zu gewinnen oder zu steuern,<br />

aber auch der Erweiterung der eigenen Wirkungsmöglichkeiten,<br />

indem Öffentlichkeit und Betroffene<br />

mobilisiert und damit oft erst die Voraussetzungen<br />

dafür geschaffen werden, dass das eigene<br />

Projekt seine volle Durchschlagskraft erzielt.<br />

Die Natur der Stiftung bringt es mit sich, dass das<br />

Interesse der Stifterin an Wirksamkeit zwei<br />

grundsätzliche Dimensionen der Aufmerksamkeit<br />

nach sich zieht. Stiftungen gründen ihre<br />

Ex<strong>ist</strong>enz auf einem Stiftungskapital, dessen Verwaltung<br />

die Grundlage der finanziellen Möglichkeiten<br />

der Stiftung bildet. Sie sind aber auch<br />

durch ihren Stiftungszweck satzungsgemäß auf<br />

die Erfüllung bestimmter Aufgaben festgelegt,<br />

die ihren Gemein wohlbeitrag im engeren Sinne<br />

darstellen. Ethisches Stiftungshandeln im Sinne<br />

der Verantwortung für den eigenen Gemeinwohlbeitrag<br />

muss sich offenkundig auf beide Dimensionen<br />

beziehen. Bei näherer Betrachtung im<br />

Sinne des hier vorgeschlagenen Konzepts sozialer<br />

Investitionen – oder besser: des im Mittelpunkt<br />

stehenden privaten Gemeinwohlbeitrages – stellen<br />

sich beide Dimen sionen als nicht völlig unabhängig<br />

voneinander dar.<br />

Geht man diesem Gedanken nicht nur oberflächlich<br />

nach, etwa, indem man ethische Maßstäbe<br />

für das Anlageverhalten der Stiftung postuliert,<br />

stellt sich heraus, dass es um die Optimierung<br />

unterschiedlicher Ertragsdimensionen ein und<br />

derselben sozialen Investition geht. Diesen Gedanken<br />

möchte ich im Folgenden etwas näher<br />

ausführen 2) . Soziale Investitionen als private Gemeinwohlbeiträge<br />

erfüllen in einer sozialwissenschaftlichen<br />

Betrachtungsweise vier durchaus<br />

unterschiedliche gesellschaftliche Funktionen:<br />

die ökonomische, die soziale, die kulturelle und<br />

die politische Funktion.<br />

1) Der sprachlichen Einfachheit halber verwendet der Autor die männliche oder weibliche Sprachform abwechselnd, verzichtet jedoch auf<br />

die Schwerfälligkeit stetiger Doppelnennungen.<br />

2) Vgl. dazu ausführlich Volker Then, Konstantin Kehl, Soziale Investitionen: ein konzeptioneller Entwurf, in: Anheier, Helmut K., Schröer,<br />

Andreas, Then, Volker, Hrsg., Soziale Investitionen, Wiesbaden 2012, S. 39­86.

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