Ferrantia 66 Die Graslandgesellschaften Luxemburgs

Ferrantia 66 Die Graslandgesellschaften Luxemburgs Ferrantia 66 Die Graslandgesellschaften Luxemburgs

24.07.2013 Aufrufe

S. Schneider Die Graslandgesellschaften Luxemburgs 210 5.5 Naturschutzfachliche Bedeutung der Graslandgesellschaften Viele Graslandgesellschaften und deren Flora sind heute vom Rückgang betroffen, was ihnen auf europäischer und nationaler Ebene eine zunehmende Bedeutung im Naturschutz beimisst. Die Erfassung der Graslandgesellschaften in Luxemburg hat gezeigt, dass auch hier einige sehr selten und gefährdet sind. Einzelne sind bis auf wenige Restbestände verschwunden oder sind fast nur noch in Schutzgebieten zu finden. Der Gefährdungsgrad, die Gefährdungsursachen sowie die Schutzwürdigkeit der einzelnen Graslandgesellschaften werden jeweils in den Beschreibungen der Gesellschaften in Kapitel 4 ausführlich diskutiert. Grundsätzlich sind alle artenreichen Graslandgesellschaften durch Nutzungsintensivierung und -aufgabe gefährdet. Die landwirtschaftliche Intensivierung hat zum Verschwinden gut ausgeprägter Wiesen und vor allem der Magerwiesen geführt (Dierschke 1997a, Ruthsatz et al. 2004). Demnach sind es heute längst nicht mehr nur die Magerrasen, deren Erhalt durch geeignete Maßnahmen gesichert werden muss, sondern auch die seltener werdenden mageren und artenreichen Mähwiesen. Eine Möglichkeit zum Erhalt des wertvollen artenreichen Graslandes ist die Unterschutzstellung, sei es durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten oder als gesetzlich geschützte Biotope. In Luxemburg ist durch die Ausweisung von Schutzgebieten seit Ende der 1980er Jahre ein erfolgreicher Beitrag zum Schutz geleistet worden. Gegenwärtig gibt es noch eine Reihe von potentiellen Ausweisungsgebieten. Diese sollten im Hinblick auf die Erhaltung der Artenvielfalt schnellstmöglich ausgewiesen und die Pflege hinreichend gesichert werden. Alle schützenswerten Graslandtypen sind auf eine mehr oder weniger extensive Nutzung angewiesen. Ein geeignetes Instrument zum Erhalt magerer artenreicher Mähwiesen ist der Vertragsnaturschutz. Allerdings gründet dieser Schutz auf Zeitverträgen, die nach Ablauf erneuert werden müssen (s. dazu Ruthsatz 2009b). Erschwert wird die Erhaltung der mageren Mähwiesen und Magerrasen durch die meist sehr isolierte Lage als Einzelflächen, häufig zwischen intensiv genutztem Grün- oder Ackerland. Es gibt nur wenige zusammenhängende Magerwiesengebiete (s. auch Ruthsatz 2009b). Generell sollte der Erhalt artenreicher Graslandbestände Vorrang vor Extensivierungsmaßnahmen haben. Der Schutz der wertvollen Magerwiesen wird von Ruthsatz (2009a, b) als wesentlich effektiver, sicherer und preiswerter angesehen als der Versuch, intensiv genutztes Grünland zu extensivieren. Die dabei oftmals bedeutenden eingesparten Mittel können für den Schutz der wertvollsten Flächen verwendet werden. So sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel gezielt auf den Flächen eingesetzt werden, die aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvoll sind. Nach Ruthsatz (2009b) sollten diejenigen Wiesen möglichst bald in Schutzmaßnahmen einbezogen werden, deren Artenreichtum an gefährdeten Wiesenpflanzen besonders hoch ist. Zudem sollte der Zustand der durch Bewirtschaftungsverträge geschützten Flächen regelmäßig überprüft werden. Langfristige Maßnahmen zum Schutz der artenreichen Graslandgesellschaften sollten aufgrund des hohen Gefährdungsgrades möglichst schnell greifen. Denn je länger dies unterbleibt, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit, diese erhalten zu können (Ruthsatz 2009a, b). Aktuelle Untersuchungen zum Schutz artenreicher magerer Mähwiesen von Ruthsatz (2009a, b) haben gezeigt, dass ein System aus einigen größeren Wiesenkomplexen zusammen mit besonders gut erhaltenen Einzelwiesen zum Erhalt von Magerwiesen beitragen könnte. Aufgrund der herausragenden Bedeutung der meisten Graslandtypen hinsichtlich des Arten- und Biotopschutzes in der Agrarlandschaft, sind sie als Lebensraumtypen nach der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie besonders zu schützen. Zudem sind die gefährdeten Biotope gemäß dem nationalen Naturschutzgesetz in Luxemburg unter Schutz gestellt. Dem Schutz der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und des Art. 17 des Naturschutzgesetzes (Loi du 19 janvier 2004 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles) unterliegen in Luxemburg folgende Graslandtypen bzw. -gesellschaften: Kalk-Halbtrockenrasen (Bromion-Verbandsgesellschaft, vor allem die orchideenreichen Bestände), Borstgrasrasen (Polygalo-Nardetum, Juncetum squarrosi), Pfeifengraswiesen (Molinion-Verbandsgesellschaft), artenreiche, extensiv genutzte Glatthaferwiesen (Arrhenatheretum elatioris, Ausbildungsgruppe magerer und ertragreicher Ausbildungen) sowie Ferrantia66 / 2011

S. Schneider Die Graslandgesellschaften Luxemburgs Goldhaferwiesen (Geranio sylvatici-Trisetetum). Des Weiteren sind die folgenden Gesellschaften nach Art. 17 des nationalen Naturschutzgesetzes geschützt, unterliegen jedoch nicht dem Schutzstatus der FFH-Richtlinie: Großseggenriede (Caricetum gracilis, Carex acutiformis-Gesellschaft, Caricetum paniculatae, Caricetum vesicariae, Galio palustris-Caricetum ripariae), Feuchtwiesen des Calthion (Angelico-Cirsietum oleracei, Bromo-Senecionetum aquatici, Calthion-Verbandsgesellschaft, Carex disticha-Gesellschaft, Crepido-Juncetum acutiflori, Scirpus sylvaticus-Gesellschaft, Filipendula ulmaria-Gesellschaft, Bistorta officinalis-Gesellschaft, Deschampsia cespitosa-Gesellschaft, Juncus effusus-Gesellschaft), Niedermoore und Sümpfe (Caricetum nigrae, Carex rostrata-Gesellschaft) sowie Silikatmagerrasen (Festuca rubra-Agrostis capillaris-Gesellschaft). Für den Schutz nach Art. 17 gelten bestimmte Mindestgrößen sowie Anforderungen an bestimmte Ausprägungen der Biotope (Ministère de l'environnement 2006, Naumann 2009). Dieser Schutzstatus unterstreicht das wachsende Interesse an einer Diversität des Graslandes auf nationaler und europäischer Ebene. Der Schutz der Graslandökosysteme gewinnt zunehmend an Bedeutung. Zum Erhalt des artenreichen Graslandes sollten effektive und langfristige Maßnahmen möglichst bald umgesetzt werden. Die Bedeutung der Graslandgesellschaften bezüglich Artenvielfalt und Artenschutz ist an der sehr großen Anzahl an gefährdeten und seltenen Pflanzenarten ablesbar. Unter den etwa 500 im ausgewerteten Aufnahmematerial vorhandenen Pflanzenarten sind 101 Rote Liste-Arten, darunter 21 Arten aus der Kategorie „Critically Endangered“, 34 Arten aus der Kategorie „Endangered“ und 46 Arten aus der Kategorie „Vulnerable“ (darunter 4 Gehölzpflanzen) (Einstufungen nach Colling 2005). Somit stehen rund 20 % der Graslandarten aus dem vorliegenden Aufnahmematerial auf der Roten Liste der Gefäßpflanzen Luxemburgs. Sie machen ca. 40 % aller Arten aus, die in den drei genannten Gefährdungskategorien der Roten Liste stehen. In den tabellarischen Übersichten der Rote Liste-Arten (Tab. A5 und A6, Anhang A) wird deutlich, welche Arten häufiger im Grasland vorkommen und welche absolut selten sind. Die Graslandgesellschaften, insbesondere die mageren Mähwiesen sowie die Magerrasen, weisen eine Vielzahl an bedrohten Pflanzenarten auf. Sie leisten in unseren Landschaften einen Ferrantia66 / 2011 erheblichen Beitrag zur Biodiversität, der Vielfalt an Arten und Lebensgemeinschaften. Somit dient der Schutz und Erhalt des artenreichen Magergrünlandes gleichzeitig dem Erhalt der Biodiversität (Ruthsatz 2009b). Der Erhalt der artenreichen Graslandgesellschaften und vor allem des Magergraslandes sollte oberste Priorität im Naturschutz genießen und sollte langfristig gesichert sein. Die vorliegende Arbeit gibt einen ausführlichen Einblick in die Vielfalt der Graslandgesellschaften sowie deren Flora und geht auf deren Bedeutung für den Naturschutz ein. Sie möchte die Aufmerksamkeit für die artenreichen einzigartigen Graslandgesellschaften geweckt wissen und diejenigen bestärken, die im Besonderen zu deren Erhaltung beitragen wollen. 6. Zusammenfassung Die vorliegende Arbeit gibt erstmals einen Überblick über die Pflanzengesellschaften des Graslandes in Luxemburg, indem diese typisiert, gegliedert und umfassend beschrieben werden. Die pflanzensoziologische Gliederung beruht auf 793 Vegetationsaufnahmen aus 25 unveröffentlichten Arbeiten der letzten 35 Jahre sowie auf 413 eigens in den Jahren 2006 bis 2009 erstellten Vegetationsaufnahmen, wobei diese aktuellen Daten vorrangig magere Mähwiesen dokumentieren. Um der realen Vielfalt des Graslandes gerecht zu werden, sind über gut ausgeprägte Bestände hinaus auch kennartenlose, degradierte Pflanzenbestände sowie Gesellschaftsübergänge einbezogen worden. Die pflanzensoziologische Tabellenauswertung ergab insgesamt 31 Pflanzengesellschaften. Die floristische Gliederung der Graslandgesellschaften in Untereinheiten (Ausbildungen, Varianten) folgt in erster Linie den ökologischen Gradienten der Nährstoff-, Basen- und Wasserversorgung sowie der Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung. Die Untereinheiten werden anhand der jeweiligen Differentialartengruppe und deren Standortansprüchen charakterisiert. In den 21 Vegetationstabellen sind die diagnostischen Arten der Graslandgesellschaften sowie die differenzierenden Artengruppen herausgearbeitet. 211

S. Schneider <strong>Die</strong> <strong>Graslandgesellschaften</strong> <strong>Luxemburgs</strong><br />

210<br />

5.5 Naturschutzfachliche Bedeutung<br />

der <strong>Graslandgesellschaften</strong><br />

Viele <strong>Graslandgesellschaften</strong> und deren Flora sind<br />

heute vom Rückgang betroffen, was ihnen auf<br />

europäischer und nationaler Ebene eine zunehmende<br />

Bedeutung im Naturschutz beimisst.<br />

<strong>Die</strong> Erfassung der <strong>Graslandgesellschaften</strong> in<br />

Luxemburg hat gezeigt, dass auch hier einige sehr<br />

selten und gefährdet sind. Einzelne sind bis auf<br />

wenige Restbestände verschwunden oder sind fast<br />

nur noch in Schutzgebieten zu finden. Der Gefährdungsgrad,<br />

die Gefährdungsursachen sowie die<br />

Schutzwürdigkeit der einzelnen <strong>Graslandgesellschaften</strong><br />

werden jeweils in den Beschreibungen<br />

der Gesellschaften in Kapitel 4 ausführlich<br />

diskutiert. Grundsätzlich sind alle artenreichen<br />

<strong>Graslandgesellschaften</strong> durch Nutzungsintensivierung<br />

und -aufgabe gefährdet.<br />

<strong>Die</strong> landwirtschaftliche Intensivierung hat zum<br />

Verschwinden gut ausgeprägter Wiesen und vor<br />

allem der Magerwiesen geführt (<strong>Die</strong>rschke 1997a,<br />

Ruthsatz et al. 2004). Demnach sind es heute längst<br />

nicht mehr nur die Magerrasen, deren Erhalt<br />

durch geeignete Maßnahmen gesichert werden<br />

muss, sondern auch die seltener werdenden<br />

mageren und artenreichen Mähwiesen. Eine<br />

Möglichkeit zum Erhalt des wertvollen artenreichen<br />

Graslandes ist die Unterschutzstellung,<br />

sei es durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten<br />

oder als gesetzlich geschützte Biotope.<br />

In Luxemburg ist durch die Ausweisung von<br />

Schutzgebieten seit Ende der 1980er Jahre<br />

ein erfolgreicher Beitrag zum Schutz geleistet<br />

worden. Gegenwärtig gibt es noch eine Reihe von<br />

potentiellen Ausweisungsgebieten. <strong>Die</strong>se sollten<br />

im Hinblick auf die Erhaltung der Artenvielfalt<br />

schnellstmöglich ausgewiesen und die Pflege<br />

hinreichend gesichert werden. Alle schützenswerten<br />

Graslandtypen sind auf eine mehr oder<br />

weniger extensive Nutzung angewiesen. Ein geeignetes<br />

Instrument zum Erhalt magerer artenreicher<br />

Mähwiesen ist der Vertragsnaturschutz. Allerdings<br />

gründet dieser Schutz auf Zeitverträgen,<br />

die nach Ablauf erneuert werden müssen (s. dazu<br />

Ruthsatz 2009b). Erschwert wird die Erhaltung<br />

der mageren Mähwiesen und Magerrasen durch<br />

die meist sehr isolierte Lage als Einzelflächen,<br />

häufig zwischen intensiv genutztem Grün- oder<br />

Ackerland. Es gibt nur wenige zusammenhängende<br />

Magerwiesengebiete (s. auch Ruthsatz 2009b).<br />

Generell sollte der Erhalt artenreicher Graslandbestände<br />

Vorrang vor Extensivierungsmaßnahmen<br />

haben. Der Schutz der wertvollen Magerwiesen<br />

wird von Ruthsatz (2009a, b) als wesentlich<br />

effektiver, sicherer und preiswerter angesehen<br />

als der Versuch, intensiv genutztes Grünland zu<br />

extensivieren. <strong>Die</strong> dabei oftmals bedeutenden<br />

eingesparten Mittel können für den Schutz der<br />

wertvollsten Flächen verwendet werden.<br />

So sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel<br />

gezielt auf den Flächen eingesetzt werden,<br />

die aus naturschutzfachlicher Sicht besonders<br />

wertvoll sind. Nach Ruthsatz (2009b) sollten<br />

diejenigen Wiesen möglichst bald in Schutzmaßnahmen<br />

einbezogen werden, deren Artenreichtum<br />

an gefährdeten Wiesenpflanzen besonders hoch<br />

ist. Zudem sollte der Zustand der durch Bewirtschaftungsverträge<br />

geschützten Flächen regelmäßig<br />

überprüft werden.<br />

Langfristige Maßnahmen zum Schutz der artenreichen<br />

<strong>Graslandgesellschaften</strong> sollten aufgrund<br />

des hohen Gefährdungsgrades möglichst schnell<br />

greifen. Denn je länger dies unterbleibt, desto<br />

geringer wird die Wahrscheinlichkeit, diese<br />

erhalten zu können (Ruthsatz 2009a, b). Aktuelle<br />

Untersuchungen zum Schutz artenreicher magerer<br />

Mähwiesen von Ruthsatz (2009a, b) haben gezeigt,<br />

dass ein System aus einigen größeren Wiesenkomplexen<br />

zusammen mit besonders gut erhaltenen<br />

Einzelwiesen zum Erhalt von Magerwiesen<br />

beitragen könnte.<br />

Aufgrund der herausragenden Bedeutung der<br />

meisten Graslandtypen hinsichtlich des Arten-<br />

und Biotopschutzes in der Agrarlandschaft, sind<br />

sie als Lebensraumtypen nach der Fauna-Flora-<br />

Habitat-Richtlinie besonders zu schützen. Zudem<br />

sind die gefährdeten Biotope gemäß dem nationalen<br />

Naturschutzgesetz in Luxemburg unter<br />

Schutz gestellt. Dem Schutz der FFH-Richtlinie<br />

(92/43/EWG) und des Art. 17 des Naturschutzgesetzes<br />

(Loi du 19 janvier 2004 concernant la<br />

protection de la nature et des ressources naturelles)<br />

unterliegen in Luxemburg folgende Graslandtypen<br />

bzw. -gesellschaften: Kalk-Halbtrockenrasen<br />

(Bromion-Verbandsgesellschaft, vor allem<br />

die orchideenreichen Bestände), Borstgrasrasen<br />

(Polygalo-Nardetum, Juncetum squarrosi), Pfeifengraswiesen<br />

(Molinion-Verbandsgesellschaft),<br />

artenreiche, extensiv genutzte Glatthaferwiesen<br />

(Arrhenatheretum elatioris, Ausbildungsgruppe<br />

magerer und ertragreicher Ausbildungen) sowie<br />

<strong>Ferrantia</strong> • <strong>66</strong> / 2011

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