24.07.2013 Aufrufe

Ferrantia 66 Die Graslandgesellschaften Luxemburgs

Ferrantia 66 Die Graslandgesellschaften Luxemburgs

Ferrantia 66 Die Graslandgesellschaften Luxemburgs

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

S. Schneider <strong>Die</strong> <strong>Graslandgesellschaften</strong> <strong>Luxemburgs</strong><br />

heiten des Lolio perennis-Cynosuretum cristati Tx.<br />

1957 unterschieden werden. <strong>Die</strong>rschke (1997a)<br />

fasst die Magerweiden in der Subassoziationsgruppe<br />

von Hypochaeris radicata zusammen. <strong>Die</strong><br />

Einstufung der Magerweiden ist schwierig.<br />

Da viele Magerweiden sehr artenreich sein<br />

können und heute zunehmend seltener werden,<br />

sollten sie ähnlich den mageren Glatthaferwiesen<br />

näher betrachtet werden. Es liegen bereits eigene<br />

Vegetationsaufnahmen von mageren Viehweiden<br />

aus den Gegenden um Colmar-Berg, <strong>Die</strong>kirch und<br />

Feulen vor. Sie vermitteln zu den Halbtrockenrasen<br />

und den mageren Glatthaferwiesen. <strong>Die</strong>ser<br />

aus Sicht des Naturschutzes interessante Vegetationstyp<br />

sollte künftig intensiver vegetationskundlich<br />

untersucht werden. Dazu könnte eine<br />

gewisse Anzahl an Flächen ausgewählt werden.<br />

Zuvor sollte eine Absprache mit den Bewirtschaftern<br />

getroffen werden, damit die ausgewählten<br />

Flächen erst nach den Untersuchungen<br />

beweidet werden. <strong>Die</strong>s erfordert ein hohes Maß an<br />

Organisation und terminlichen Absprachen, die<br />

im Rahmen dieses landesweiten Überblicks aller<br />

Graslandtypen nicht aufzubringen waren.<br />

Da die intensiv genutzten Viehweiden sowie die<br />

Intensivwiesen einen großen Flächenanteil an der<br />

landwirtschaftlichen Nutzfläche haben, könnten<br />

auch sie ausführlich untersucht werden. Auch<br />

hier würde sich eine konkrete Auswahl an Flächen<br />

anbieten. Es liegen einige Vegetationsaufnahmen<br />

zum Cynosurion aus Luxemburg vor (z. B. in<br />

Aendekerk et al. 1990, Aendekerk & Gawalowski<br />

1991, Colling & Schotel 1993, Mersch & Weber<br />

1993, Ries 1993), die einbezogen werden könnten.<br />

Kleinräumige Gesellschaften wie die Flutrasen sind<br />

in der vorliegenden Dissertation nicht vollständig<br />

bearbeitet worden. Ihre Abgrenzung ist aufgrund<br />

der engen Verzahnung mit anderen Gesellschaften<br />

nicht einfach. Röhrichte wie das Phragmitetum<br />

australis (Schilfröhricht) oder Hochstaudensäume<br />

entlang von Gewässern wurden nicht bearbeitet,<br />

da hier schwerpunktmäßig das genutzte Grasland<br />

im Vordergrund stand.<br />

Seit 2007 wird eine landesweite Kartierung<br />

der nach Art. 17 des luxemburgischen Naturschutzgesetzes<br />

geschützten Offenlandbiotope<br />

in Luxemburg durchgeführt (Loi du 19 janvier<br />

2004 concernant la protection de la nature et<br />

des ressources naturelles). Zu diesen gesetzlich<br />

<strong>Ferrantia</strong> • <strong>66</strong> / 2011<br />

geschützten Biotopen gehören sowohl die nach der<br />

FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen als<br />

auch Vegetationstypen, die keinen europaweiten<br />

Schutz genießen. <strong>Die</strong> Erfassung der Biotope im<br />

Rahmen dieses Biotopkatasters liefert flächendeckende<br />

Informationen zum Vorkommen der<br />

Vegetationstypen. <strong>Die</strong> Kartierungen sind zur Zeit<br />

noch nicht abgeschlossen, so dass sie hier nicht<br />

eingeflossen sind. Lediglich die Ergebnisse zu den<br />

Borstgrasrasen und Pfeifengraswiesen wurden<br />

einbezogen. Nach Abschluss des Biotopkatasters<br />

existiert eine flächendeckende Grundlage, mit der<br />

die Angaben zur Verbreitung der hier differenzierten<br />

Pflanzengesellschaften aktualisiert und<br />

vervollständigt werden können. Es gilt allerdings<br />

zu beachten, dass im Rahmen der Kartierung<br />

lediglich Listen der typischen, häufigen sowie<br />

besonderen Arten der Biotoptypen und keine<br />

Vegetationsaufnahmen erstellt werden.<br />

Zudem werden parallel zur Kartierung der<br />

Art. 17-Biotope auch magere Grünlandflächen<br />

erfasst, die für Biodiversitätsprogramme im<br />

Rahmen des Vertragsnaturschutzes geeignet<br />

sind. Dabei werden Flächen aufgenommen, in<br />

denen Pflanzenarten des Anhang II der Biodiversitäts-Verordnung<br />

(Règlement grand-ducal<br />

du 22 mars 2002) vorkommen (Naumann 2009).<br />

<strong>Die</strong>se Erfassung ersetzt die bis dahin durchgeführten<br />

Kartierungen extensiv genutzter und<br />

naturschutzrelevanter Wiesen und Weiden in den<br />

jeweiligen Gemeinden. Damit wird eine bestmögliche<br />

Grundlage für weitere vegetationskundliche<br />

Forschung des Graslandes in Luxemburg<br />

geschaffen.<br />

Es sollten die durch die landesweite Kartierung<br />

neu erfassten Standorte schutzwürdiger und<br />

zunehmend seltener werdenden <strong>Graslandgesellschaften</strong><br />

in Luxemburg ergänzend untersucht<br />

werden. Zum Beispiel sollten die neu kartierten<br />

Standorte der Pfeifengraswiesen aufgesucht und<br />

die Bestände durch Vegetationsaufnahmen erfasst<br />

werden. Auf der Grundlage der bisher vorliegenden<br />

Aufnahmen konnte keine Zuordnung<br />

zum Molinietum caeruleae vorgenommen werden<br />

(s. Kap. 4.4). <strong>Die</strong>s könnte mit der Erfassung der neu<br />

dokumentierten Bestände überprüft werden. Auch<br />

sollten die Graslandgebiete oder Naturräume,<br />

aus denen nur wenige Aufnahmen vorliegen,<br />

hinsichtlich ihres häufigsten Graslandtyps mit<br />

weiteren Aufnahmen dokumentiert werden.<br />

209

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!