IT-Sicherheitsrahmenrichtlinie für BayKom-Daten - Landkreis Passau
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4 Verbindlichkeit<br />
<strong>IT</strong>-Sicherheitsrichtlinien <strong>für</strong> <strong>BayKom</strong>-<strong>Daten</strong><br />
<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrahmenrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>BayKom</strong>-<strong>Daten</strong><br />
Bay<strong>IT</strong>SRL-GL<br />
Stand: 19.11.2003<br />
Um ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau im Bayerischen Behördennetz halten zu können,<br />
sind die <strong>IT</strong>-Sicherheitsrichtlinien verpflichtend. Insbesondere gelten diese Regelungen<br />
<strong>für</strong> die am Kommunalen VPN angeschlossene Teilnehmergruppe 2. Eine KVB kann<br />
ihren zugehörigen Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften (VG) und Einrichtungen einen<br />
Zugang zum Bayerischen Behördennetz ermöglichen. Diese Kommunen, VG und<br />
Einrichtungen bilden zusammen mit der KVB ein Kommunales Behördennetz (KommBN).<br />
Die KVB hat in diesem Fall sicherzustellen, dass die <strong>IT</strong>-Sicherheitsrichtlinien im KommBN<br />
entsprechend zur Anwendung kommen.<br />
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