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IT-Sicherheitsrahmenrichtlinie für BayKom-Daten - Landkreis Passau

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<strong>IT</strong>-Sicherheitsrichtlinien <strong>für</strong> <strong>BayKom</strong>-<strong>Daten</strong><br />

<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrahmenrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>BayKom</strong>-<strong>Daten</strong><br />

Bay<strong>IT</strong>SRL-GL<br />

Stand: 19.11.2003<br />

3.3.3 Logische Netztopologie<br />

Auf Initiative eines Teilnehmers aus TG 1 oder TG 2 können auch weitere Institutionen<br />

Anschluss an das Behördennetz erhalten. Sie erhalten den Zugang über das Extranet-/Dienstleister-VPN.<br />

Die Detailregelungen finden sich in der <strong>IT</strong>-Sicherheitsrichtlinie<br />

Bay<strong>IT</strong>SRL-09.<br />

3.3.4 Logische Netztopologie<br />

Es ergibt sich somit die folgende logische Netztopologie:<br />

Internet<br />

KommBNs<br />

Kommunales<br />

VPN<br />

Staatl. Neben-<br />

VPN<br />

Staatl. Haupt-<br />

VPN Dezentrale<br />

Sicherheitsinstanz<br />

Zentrale<br />

Sicherheitsinstanz<br />

Extranet-/<br />

Dienstleister-<br />

VPN<br />

Dezentrale<br />

Sicherheitsinstanz<br />

Dezentrale<br />

Sicherheitsinstanz<br />

Steuer-VPN<br />

Justiz-VPN<br />

Polizei-VPN<br />

Eine detaillierte Beschreibung der Netztopologie findet sich in der <strong>IT</strong>-Sicherheitsrichtlinie<br />

Bay<strong>IT</strong>SRL-01 "Kopplung der VPN".<br />

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