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IT-Sicherheitsrahmenrichtlinie für BayKom-Daten - Landkreis Passau

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<strong>IT</strong>-Sicherheitsrichtlinien <strong>für</strong> <strong>BayKom</strong>-<strong>Daten</strong><br />

<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrahmenrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>BayKom</strong>-<strong>Daten</strong><br />

Bay<strong>IT</strong>SRL-GL<br />

Stand: 19.11.2003<br />

<strong>IT</strong>-Sicherheitsorganisation<br />

<strong>IT</strong>-Sicherheitsprozess<br />

Durchsetzung<br />

Sicherheitsdokumentation<br />

Im Rahmen des in der <strong>IT</strong>-Sicherheitsleitlinie definierten <strong>IT</strong>-Sicherheitsprozesses sind detaillierte<br />

Sicherheitsrichtlinien zu erarbeiten.<br />

Eine Übersicht aller Dokumente zur <strong>IT</strong>-Sicherheit findet sich in der Anlage 1.<br />

2.2 Dokumentenkontrolle<br />

Die Dokumente zur <strong>IT</strong>-Sicherheit unterliegen einer Dokumentenkontrolle. Sie werden<br />

im Intranet des Bayerischen Behördennetzes veröffentlicht, soweit sie von allgemeiner<br />

Bedeutung sind,<br />

im Rahmen der technischen Weiterentwicklung des Behördennetzes laufend fortgeschrieben,<br />

bei Ungültigkeit unverzüglich widerrufen und<br />

aufbewahrt, um <strong>für</strong> rechtliche Zwecke oder <strong>für</strong> Zwecke der Wissenserhaltung verfügbar<br />

zu sein.<br />

3 Teilnehmer- und Netzstrukturen des Behördennetzes<br />

3.1 Erläuterung<br />

Zur Abgrenzung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen bzw. Zuständigkeiten der<br />

Teilnehmer am Behördennetz erfolgt eine Einteilung in Teilnehmergruppen (TG).<br />

An diesen orientiert sich die logische Struktur des Behördennetzes, die Untergliederung<br />

des Bayerischen Behördennetzes in unterschiedliche Virtuelle Private Netze (VPN) und<br />

die Kopplung dieser VPN über eine zentrale Sicherheitsinstanz (vgl. Bay<strong>IT</strong>SRL-01).<br />

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