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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum - Landkreis Passau

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3 Für die Leitung und Be<strong>auf</strong>sichtigung des Betriebes verantwortliche Personen<br />

3.1 Der unter Ziffer genannte Betriebsinhaber<br />

3.2 folgende Person:<br />

3.3 Name<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

3.4 Nachweis der Fachkunde<br />

3.5 Führungszeugnis 3)<br />

3.6 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 3)<br />

4)<br />

Ausstellungsdatum<br />

liegt der Behörde vor Anlage 1)<br />

4 Vertretung der für die Leitung und Be<strong>auf</strong>sichtigung des Betriebes verantwortliche Person (soweit vorhanden)<br />

4.1 Name<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

4.2 Nachweis der Fachkunde<br />

4.3 Führungszeugnis 3)<br />

4.4 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 3)<br />

4)<br />

4.5 Fortsetzung weiterer Personen <strong>auf</strong> formlosem Einlegeblatt<br />

5 Umfang der Transportgenehmigung<br />

Ausstellungsdatum<br />

liegt der Behörde vor Anlage 1)<br />

5.1 Art der Abfälle<br />

Bitte führen Sie <strong>auf</strong> dem Beiblatt 1 die Abfälle mit AAV-Nr. und Abfallbezeichnung <strong>auf</strong>, die befördert<br />

werden sollen.<br />

5.2 Geltungsbereich<br />

Bitte geben Sie <strong>auf</strong> dem Beiblatt 2 an, für welche Bundesländer die Transportgenehmigung gelten soll.<br />

5.3 Gültigkeitsdauer: 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre unbefristet<br />

6<br />

6.1<br />

6.2<br />

Bestätigung und Unterschrift<br />

Wir bestätigen, dass die im <strong>Antrag</strong> gemachten Angaben richtig sind.<br />

Wir versichern, beim Einsammeln und Befördern alle einschlägigen Vorschriften des Kreisl<strong>auf</strong>wirtschafts-<br />

und Abfallgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen zu beachten und die für die Beförderung<br />

zusätzlich geltenden Vorschriften, insbesondere die Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher<br />

Güter einzuhalten. Wir wissen, dass der Betriebsinhaber dafür Sorge zu tragen hat, dass die für die Leitung<br />

und Be<strong>auf</strong>sichtigung des Einsammlungs- und Beförderungsbetriebs verantwortlichen Personen sowie das<br />

sonstige Personal durch geeignete Fortbildung über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand<br />

verfügen (s. § 6 TgV).<br />

Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift<br />

1) Anlagen durchnumerieren und betreffende Nummer eintragen.<br />

2) Soweit eine Zwischenlagerung oder eine andere, nicht <strong>zum</strong> Gebrauch eines Kraftfahrzeugs gehörende Tätigkeit vorgenommen werden soll, vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 1 f) BefErlV.<br />

3) nicht älter als 3 Monate<br />

4) http://www.lfu.bayern.de/abfall/fachkundelehrgaenge_efbv_tgv/index.htm<br />

Copyright: Stand:<br />

LRA <strong>Passau</strong> 12.11.2012 S52_002_antrag_<strong>auf</strong>_erteilung_<strong>einer</strong>_Befoerderungserlaubnis.pdf 2/4

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