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IT-Sicherheitsrichtlinie Extranet-/Dienstleister-VPN - Landkreis Passau

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>n für BayKom-Daten<br />

<strong>Extranet</strong>-/<strong>Dienstleister</strong>-<strong>VPN</strong><br />

Bay<strong>IT</strong>SRL-09<br />

Stand: 19.11.2003<br />

Verstöße können zum Ausschluss des <strong>Dienstleister</strong>s aus dem <strong>Extranet</strong>-/<strong>Dienstleister</strong>-<br />

<strong>VPN</strong> führen.<br />

3.3 Umfang der Zugangsberechtigung<br />

In jedem Falle werden für <strong>Dienstleister</strong> die Nutzungsmöglichkeiten im Bayerischen Behördennetz<br />

auf das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränkt.<br />

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