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IT-Sicherheitsrichtlinie Extranet-/Dienstleister-VPN - Landkreis Passau

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2.2 Schutzbedarf<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>n für BayKom-Daten<br />

<strong>Extranet</strong>-/<strong>Dienstleister</strong>-<strong>VPN</strong><br />

Bay<strong>IT</strong>SRL-09<br />

Stand: 19.11.2003<br />

Auf die <strong>IT</strong>-Sicherheitspolitik der Teilnehmer am <strong>Extranet</strong>-/<strong>Dienstleister</strong>-<strong>VPN</strong> kann nicht<br />

oder nur bedingt Einfluss genommen werden. Dies mindert das Sicherheitsniveau im<br />

<strong>Extranet</strong>-/<strong>Dienstleister</strong>-<strong>VPN</strong> aus Sicht des Bayerischen Behördennetzes.<br />

3 Regelungen<br />

3.1 Verfahren<br />

3.1.1 Zulassung eines <strong>Dienstleister</strong>s - Vereinbarung 1<br />

Für die Teilnahme eines <strong>Dienstleister</strong>s am <strong>Extranet</strong>-/<strong>Dienstleister</strong>-<strong>VPN</strong> ist eine Zulassung<br />

durch das Bayerische Staatsministerium des Innern (StMI) bzw. durch eine von ihm be-<br />

auftragte Stelle erforderlich. Die Initiative für die Zulassung kann nur von Behörden ausgehen,<br />

die den Teilnehmergruppen 1 oder 2 (vgl. Bay<strong>IT</strong>SRL-GL) angehören und über<br />

einen Anschluss an das Bayerische Behördennetz verfügen. Abweichend hiervon kann<br />

die genehmigende Stelle auch ohne Meldung einer Behörde zentral eine Zulassung von<br />

<strong>Dienstleister</strong>n ermöglichen (Bestandsfälle, Massendienstleister).<br />

Der <strong>Dienstleister</strong> muss im Rahmen eines bestehenden oder neu zu schließenden Vertra-<br />

ges oder aufgrund ihm übertragener hoheitlicher Aufgaben für die meldende Behörde<br />

tätig werden. Für die Zulassung sind der genehmigenden Stelle folgende Unterlagen vorzulegen:<br />

eine vom <strong>Dienstleister</strong> unterschriebene Erklärung zur Einhaltung der unter Ziffer 3.2<br />

genannten Vorschriften (Vereinbarung 1, siehe Graphik unter Nr. 3.1.6)<br />

eine vom <strong>Dienstleister</strong> und der Behörde unterschriebene Erklärung über die benötigten<br />

technischen Freigaben (technisches Formblatt)<br />

einen vom <strong>Dienstleister</strong> unterschriebenen Anschlussauftrag für den Netzprovider.<br />

Hat der <strong>Dienstleister</strong> bereits über das <strong>Extranet</strong>-/<strong>Dienstleister</strong>-<strong>VPN</strong> Zugang zum Bayerischen<br />

Behördennetz, ist der für die Genehmigung zuständigen Stelle lediglich die vom<br />

<strong>Dienstleister</strong> und der Behörde unterschriebene Erklärung über die benötigten technischen<br />

Freigaben (technisches Formblatt) vorzulegen.<br />

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