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IT-Sicherheitsrichtlinie Kopplung der VPN - Landkreis Passau

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>n für BayKom-Daten<br />

<strong>Kopplung</strong> <strong>der</strong> <strong>VPN</strong><br />

Für das Bayerische Behördennetz sind <strong>der</strong>zeit 7 <strong>VPN</strong> vorgesehen:<br />

Staatliches Haupt-<strong>VPN</strong><br />

Staatliches Neben-<strong>VPN</strong><br />

Polizei-<strong>VPN</strong><br />

Steuer-<strong>VPN</strong><br />

Justiz-<strong>VPN</strong><br />

Kommunales <strong>VPN</strong><br />

Extranet-/Dienstleister-<strong>VPN</strong><br />

Die Einrichtung weiterer <strong>VPN</strong> ist möglich.<br />

2.2 Schutzbedarf<br />

Bay<strong>IT</strong>SRL-01<br />

Stand: 19.11.2003<br />

Die <strong>VPN</strong> unterscheiden sich hinsichtlich <strong>der</strong> Benutzerschaft, <strong>der</strong> genutzten Dienste und<br />

<strong>der</strong> Sicherheitsbedürfnisse. Drei Punkte sind dabei beson<strong>der</strong>s hervorzuheben:<br />

Innerhalb <strong>der</strong> staatlichen Verwaltung sind die einzelnen Ressorts für die Erstellung<br />

und Umsetzung von Sicherheitskonzepten verantwortlich.<br />

Die kommunalen Behörden betreiben ihre <strong>IT</strong>-Infrastruktur selbständig und eigenverantwortlich.<br />

Bei den Teilnehmern des Extranet-/Dienstleister-<strong>VPN</strong> handelt es sich um keine staatlichen<br />

o<strong>der</strong> kommunalen Behörden.<br />

Justiz-<strong>VPN</strong>, Polizei-<strong>VPN</strong> und Steuer-<strong>VPN</strong> haben einen beson<strong>der</strong>s hohen Schutzbedarf.<br />

Zusammen mit dem in <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-Sicherheitsleitlinie [2] gefor<strong>der</strong>ten Minimal- und Maximalprinzip<br />

ergibt sich eine Beschränkung des Zugriffs zwischen den <strong>VPN</strong> auf die benötigten<br />

Dienste und <strong>IT</strong>-Systeme.<br />

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