Im Netz der neuen Medien - nline
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konzentriert, werden interaktive Gewaltaspekte<br />
im Spiel von den Nutzern u. U.<br />
weniger intensiv wahrgenommen.<br />
• Die Diskussion um das mögliche Suchtpotenzial<br />
von O<strong>nline</strong>-Computerspielen,<br />
das insbeson<strong>der</strong>e bei min<strong>der</strong>jährigen Spielern<br />
vorhanden zu sein scheint, gewinnt<br />
angesichts <strong>der</strong> Zunahme von Spielformaten<br />
ohne definiertes Spielende an Bedeutung.<br />
Neben einer exzessiven Spieldauer<br />
ergibt sich eine mögliche Gefährdung<br />
junger Menschen auch dadurch,<br />
dass sie tief in virtuelle Spielwelten eintauchen<br />
und darüber den Bezug zur Realität<br />
verlieren können. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />
für Multiplayer-O<strong>nline</strong>-Rollenspiele<br />
11 , wie World of Warcraft. Diese zeichnen<br />
sich durch eine hohe Spielbindung<br />
(sowohl ökonomisch als auch sozial) aus,<br />
verbunden mit einem hohen zeitlichen<br />
Einsatz. Eine Studie <strong>der</strong> Berliner Charité<br />
mit Kin<strong>der</strong>n zwischen elf und 14 Jahren<br />
zeigte, dass knapp zehn Prozent <strong>der</strong> befragten<br />
Kin<strong>der</strong> die Kriterien für exzessives<br />
Computer-Spielverhalten 12 erfüllen.<br />
Für eine zeitliche Beschränkung <strong>der</strong> Nutzung<br />
von Computerspielen sind in erster<br />
Linie die Eltern gefor<strong>der</strong>t.<br />
7.4. Technische Schutzvorkehrungen<br />
für reine O<strong>nline</strong>-Spiele<br />
Spiele werden in zunehmendem Maße<br />
ausschließlich o<strong>nline</strong> vertrieben o<strong>der</strong> zu-<br />
gänglich gemacht. Insbeson<strong>der</strong>e vor dem<br />
Hintergrund eines möglichen Suchtpotenzials<br />
für Min<strong>der</strong>jährige von Massen-Multiplayer-O<strong>nline</strong>-Rollenspielen<br />
wie World of<br />
Warcraft stellt sich die Frage, wie Eltern<br />
auf das Konsumverhalten ihrer Kin<strong>der</strong><br />
durch technische Schutzvorkehrungen Einfluss<br />
nehmen können. Das PC-Betriebssystem<br />
Windows Vista umfasst die Möglichkeit<br />
eines Jugendschutzsystems. Hier<br />
können z. B. für einzelne Benutzerkonten<br />
Jugendschutzeinstellungen vorgenommen<br />
werden, die neben <strong>der</strong> Freischaltung<br />
von Spielen bestimmter Altersklassen<br />
auch die Begrenzung <strong>der</strong> Nutzungsdauer<br />
ermöglichen.<br />
Für die von Anbieterseite vorzunehmenden<br />
Schutzvorkehrungen gibt das Gesetz<br />
klare Vorgaben. Nach den Bestimmungen<br />
des JMStV 13 muss sowohl beim<br />
Download von indizierten Spielen 14 als<br />
auch bei <strong>der</strong> Präsentation indizierter Inhalte<br />
im Internet sichergestellt werden,<br />
dass nur Erwachsene darauf zugreifen<br />
können.<br />
Die Kommission für Jugendmedienschutz<br />
als <strong>Medien</strong>aufsicht im Internet hat<br />
Vorgaben für geschlossene Benutzergruppen<br />
veröffentlicht. Danach sind zumindest<br />
eine einmalige, sichere Identifizierung<br />
von Erwachsenen unter Einbeziehung<br />
von amtlichen Ausweisdaten und<br />
eine verlässliche Authentifizierung bei<br />
jedem Nutzungsvorgang erfor<strong>der</strong>lich 15 .<br />
11 Bei einem Massen-Multiplayer-O<strong>nline</strong>-Rollenspiel agieren viele Spieler gleichzeitig in einer auf einem Server verwalteten Spielewelt.<br />
Sie schlüpfen in Rollen und erledigen gemäß den Spielregeln verschiedene Aufgaben. Das virtuelle Leben geht weiter, auch<br />
wenn <strong>der</strong> Spieler nicht o<strong>nline</strong> ist.<br />
12 Z. B. unwi<strong>der</strong>stehliches Verlangen, am Computer zu spielen; vermin<strong>der</strong>te Kontrollfähigkeit bezüglich Beginn, Beendigung<br />
und Dauer des Computerspielens; Entzugserscheinungen (Nervosität, Unruhe, Schlafstörungen) bei vermin<strong>der</strong>ter Computerspielnutzung;<br />
fortscheitende Vernachlässigung an<strong>der</strong>er Vergnügen o<strong>der</strong> Interessen; anhaltendes exzessives Computerspielen<br />
trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen (z. B. Übermüdung, Leistungsabfall in <strong>der</strong> Schule, auch Mangelernährung).<br />
13 § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JMStV.<br />
14 Strafbare Spielmodalitäten finden sich in <strong>der</strong> Praxis nicht in deutschen Angeboten.<br />
15 Einzelheiten hierzu findet man auf <strong>der</strong> Website von jugendschutz.net.<br />
Der Gefahr einer<br />
Spielsucht bei Kin<strong>der</strong>n<br />
und Jugendlichen<br />
können<br />
Eltern durch erzieherische<br />
Begleitung<br />
und technische<br />
Schutzmaßnahmen<br />
begegnen.<br />
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Computerspiele und die rechtlichen Regelungen<br />
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