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Im Netz der neuen Medien - nline

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7<br />

Computerspiele und die rechtlichen Regelungen<br />

52<br />

Das Jugendschutzgesetz<br />

greift bei<br />

Computerspielen<br />

auf physischem<br />

Datenträger, <strong>der</strong><br />

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag<br />

bei reinen<br />

O<strong>nline</strong>-Spielen.<br />

7. Computerspiele und die rechtlichen Regelungen<br />

7.1. Ausgangssituation<br />

Bei Computerspielen handelt es sich um<br />

interaktive Unterhaltungssoftware, die<br />

sowohl auf Computern, stationären o<strong>der</strong><br />

portablen Video-Spielkonsolen als auch<br />

auf Endgeräten <strong>der</strong> Mobiltelefonie gespielt<br />

werden kann. Dabei reicht die<br />

Spannbreite von empfehlenswerten Lernund<br />

Rollenspielen bis hin zu gewalthaltigen<br />

Computerspielen, die nach entsprechen<strong>der</strong><br />

Prüfung als für Kin<strong>der</strong> und<br />

Jugendliche ungeeignet eingestuft worden<br />

sind. Vermarktet werden die Computerspiele<br />

über verschiedene Wege. Je<br />

nach Vertriebsform <strong>der</strong> Spiele gelten unterschiedliche<br />

rechtliche Bestimmungen.<br />

Bei festgestellten Verstößen sind verschiedene<br />

Aufsichtsbehörden zuständig.<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

• Werden Spielinhalte mittels physischem<br />

Datenträger (z. B. CD, DVD) auf<br />

den Markt gebracht, gelten hierfür die<br />

Regelungen des Jugendschutzgesetzes<br />

(JuSchG). Dies gilt zum Beispiel<br />

auch für den postalischen Versand <strong>der</strong><br />

Spiele als Datenträger und die Werbung<br />

für das Spiel im Internet. Bei<br />

Spielen auf Datenträgern gilt grundsätzlich<br />

die Bewertung <strong>der</strong> Unterhaltungssoftware<br />

Selbstkontrolle (USK)<br />

als jugendschutzrechtlicher Bewertungsmaßstab.<br />

Dies gilt auch dann,<br />

wenn <strong>der</strong>en eigentliche Spielwelt komplett<br />

im Internet generiert wird (z. B.<br />

World of Warcraft).<br />

• Sind Spielinhalte nur über das Internet<br />

verfügbar und gibt es keinen physischen<br />

Datenträger als eine Art „Zugangsschlüssel“<br />

zum Spiel, gelten die<br />

Regelungen des Jugendmedienschutz-<br />

Staatsvertrages (JMStV). Dies betrifft<br />

insbeson<strong>der</strong>e reine O<strong>nline</strong>-Spiele, die<br />

direkt im Internet gespielt werden und<br />

die Verbreitung von Spielen per Datendownload<br />

über das Internet.

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