Im Netz der neuen Medien - nline
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7<br />
Computerspiele und die rechtlichen Regelungen<br />
52<br />
Das Jugendschutzgesetz<br />
greift bei<br />
Computerspielen<br />
auf physischem<br />
Datenträger, <strong>der</strong><br />
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag<br />
bei reinen<br />
O<strong>nline</strong>-Spielen.<br />
7. Computerspiele und die rechtlichen Regelungen<br />
7.1. Ausgangssituation<br />
Bei Computerspielen handelt es sich um<br />
interaktive Unterhaltungssoftware, die<br />
sowohl auf Computern, stationären o<strong>der</strong><br />
portablen Video-Spielkonsolen als auch<br />
auf Endgeräten <strong>der</strong> Mobiltelefonie gespielt<br />
werden kann. Dabei reicht die<br />
Spannbreite von empfehlenswerten Lernund<br />
Rollenspielen bis hin zu gewalthaltigen<br />
Computerspielen, die nach entsprechen<strong>der</strong><br />
Prüfung als für Kin<strong>der</strong> und<br />
Jugendliche ungeeignet eingestuft worden<br />
sind. Vermarktet werden die Computerspiele<br />
über verschiedene Wege. Je<br />
nach Vertriebsform <strong>der</strong> Spiele gelten unterschiedliche<br />
rechtliche Bestimmungen.<br />
Bei festgestellten Verstößen sind verschiedene<br />
Aufsichtsbehörden zuständig.<br />
Grundsätzlich gilt:<br />
• Werden Spielinhalte mittels physischem<br />
Datenträger (z. B. CD, DVD) auf<br />
den Markt gebracht, gelten hierfür die<br />
Regelungen des Jugendschutzgesetzes<br />
(JuSchG). Dies gilt zum Beispiel<br />
auch für den postalischen Versand <strong>der</strong><br />
Spiele als Datenträger und die Werbung<br />
für das Spiel im Internet. Bei<br />
Spielen auf Datenträgern gilt grundsätzlich<br />
die Bewertung <strong>der</strong> Unterhaltungssoftware<br />
Selbstkontrolle (USK)<br />
als jugendschutzrechtlicher Bewertungsmaßstab.<br />
Dies gilt auch dann,<br />
wenn <strong>der</strong>en eigentliche Spielwelt komplett<br />
im Internet generiert wird (z. B.<br />
World of Warcraft).<br />
• Sind Spielinhalte nur über das Internet<br />
verfügbar und gibt es keinen physischen<br />
Datenträger als eine Art „Zugangsschlüssel“<br />
zum Spiel, gelten die<br />
Regelungen des Jugendmedienschutz-<br />
Staatsvertrages (JMStV). Dies betrifft<br />
insbeson<strong>der</strong>e reine O<strong>nline</strong>-Spiele, die<br />
direkt im Internet gespielt werden und<br />
die Verbreitung von Spielen per Datendownload<br />
über das Internet.