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Im Netz der neuen Medien - nline

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5<br />

Urheber- und Persönlichkeitsschutz<br />

40<br />

Bei den Urheberrechten<br />

herrscht<br />

große Unkenntnis<br />

und meist auch<br />

kein Unrechtsbewusstsein.<br />

Urheberrechtsverletzungen durch illegales Einstellen und Herunterladen von<br />

Musikstücken, Filmen, Bil<strong>der</strong>n und Softwareprogrammen.<br />

• Nur <strong>der</strong> Urheber hat das Recht, sein Werk <strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglich zu<br />

machen. Bei sog. Tausch- o<strong>der</strong> Filesharing-Börsen ist diese „Öffentlichkeit“<br />

grundsätzlich gegeben. Sowohl das Einstellen von fremden Werken als auch das<br />

Herunterladen von unrechtmäßig veröffentlichten Inhalten stellt eine Urheberrechtsverletzung<br />

dar.<br />

• Da beim Herunterladen eine Kopie von einer rechtswidrig hergestellten Vorlage<br />

erstellt wird, sind auch reine Privatkopien nicht zulässig.<br />

• Durch illegales Herunterladen entstehen zum einen zivilrechtliche Unterlassungs-<br />

und Schadenersatzansprüche des Urhebers. Deren Durchsetzung kann zu hohen<br />

Anwalts- und Gerichtskosten führen.<br />

• Zum an<strong>der</strong>en können entsprechende Verstöße nach § 106 Urhebergesetz mit<br />

einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft werden.<br />

Alternativen: Softwareprogramme nutzen, die das Aufzeichnen von Musikstücken<br />

aus Internetradios ermöglichen; viele Bands stellen auch auf ihren Webseiten einzelne<br />

Songs zum freien Download zur Verfügung.<br />

5.4. Weiterführende Informationen<br />

und Links<br />

Rechtsportal von Lehrer-O<strong>nline</strong><br />

www.lo-recht.de<br />

• Ein Stichwortverzeichnis zu den Themen<br />

Beleidigung, Ehrverletzung, Persönlichkeitsrecht,<br />

Recht am eigenen<br />

Bild, Urheberrecht finden Sie unter:<br />

www.lehrer-o<strong>nline</strong>.de/stichwortver<br />

zeichnis-recht.php<br />

• Sie erhalten einen Überblick über den<br />

§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen<br />

Lebensbereichs durch<br />

Bildaufnahmen und den § 33 Kunsturhebergesetz<br />

– Verbreitung und öffentliche<br />

Zurschaustellung von Personenfotos<br />

ohne Einwilligung des Abgebildeten<br />

unter:<br />

www.lehrer-o<strong>nline</strong>.de/personen<br />

fotos. php<br />

Broschüre „Nicht alles, was geht,<br />

ist auch erlaubt“<br />

Diese Broschüre informiert über Urheber-<br />

und Persönlichkeitsrechte im <strong>Netz</strong>.<br />

Welche Fotos und Filme darf ich bei<br />

Internet-Plattformen wie MySpace, You-<br />

Tube o<strong>der</strong> flickr hochladen? Was ist erlaubt<br />

und was nicht? Die Broschüre ist<br />

kostenlos über klicksafe zu bestellen. Sie<br />

kann heruntergeladen werden unter:<br />

www.klicksafe.de o<strong>der</strong> www.irights.info<br />

Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong><br />

Informationstechnik<br />

Hier werden Rechtsprobleme rund um<br />

Internet, Handy & Co. erörtert und die<br />

passenden Ansprechpartner aufgeführt.<br />

Des Weiteren erhalten Sie Antworten<br />

auf Fragen, wie z. B. „Wann ist das Herunterladen<br />

von Daten aus dem Internet<br />

verboten?“. Darüber hinaus werden Sie

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

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