Im Netz der neuen Medien - nline
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5<br />
Urheber- und Persönlichkeitsschutz<br />
40<br />
Bei den Urheberrechten<br />
herrscht<br />
große Unkenntnis<br />
und meist auch<br />
kein Unrechtsbewusstsein.<br />
Urheberrechtsverletzungen durch illegales Einstellen und Herunterladen von<br />
Musikstücken, Filmen, Bil<strong>der</strong>n und Softwareprogrammen.<br />
• Nur <strong>der</strong> Urheber hat das Recht, sein Werk <strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglich zu<br />
machen. Bei sog. Tausch- o<strong>der</strong> Filesharing-Börsen ist diese „Öffentlichkeit“<br />
grundsätzlich gegeben. Sowohl das Einstellen von fremden Werken als auch das<br />
Herunterladen von unrechtmäßig veröffentlichten Inhalten stellt eine Urheberrechtsverletzung<br />
dar.<br />
• Da beim Herunterladen eine Kopie von einer rechtswidrig hergestellten Vorlage<br />
erstellt wird, sind auch reine Privatkopien nicht zulässig.<br />
• Durch illegales Herunterladen entstehen zum einen zivilrechtliche Unterlassungs-<br />
und Schadenersatzansprüche des Urhebers. Deren Durchsetzung kann zu hohen<br />
Anwalts- und Gerichtskosten führen.<br />
• Zum an<strong>der</strong>en können entsprechende Verstöße nach § 106 Urhebergesetz mit<br />
einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft werden.<br />
Alternativen: Softwareprogramme nutzen, die das Aufzeichnen von Musikstücken<br />
aus Internetradios ermöglichen; viele Bands stellen auch auf ihren Webseiten einzelne<br />
Songs zum freien Download zur Verfügung.<br />
5.4. Weiterführende Informationen<br />
und Links<br />
Rechtsportal von Lehrer-O<strong>nline</strong><br />
www.lo-recht.de<br />
• Ein Stichwortverzeichnis zu den Themen<br />
Beleidigung, Ehrverletzung, Persönlichkeitsrecht,<br />
Recht am eigenen<br />
Bild, Urheberrecht finden Sie unter:<br />
www.lehrer-o<strong>nline</strong>.de/stichwortver<br />
zeichnis-recht.php<br />
• Sie erhalten einen Überblick über den<br />
§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen<br />
Lebensbereichs durch<br />
Bildaufnahmen und den § 33 Kunsturhebergesetz<br />
– Verbreitung und öffentliche<br />
Zurschaustellung von Personenfotos<br />
ohne Einwilligung des Abgebildeten<br />
unter:<br />
www.lehrer-o<strong>nline</strong>.de/personen<br />
fotos. php<br />
Broschüre „Nicht alles, was geht,<br />
ist auch erlaubt“<br />
Diese Broschüre informiert über Urheber-<br />
und Persönlichkeitsrechte im <strong>Netz</strong>.<br />
Welche Fotos und Filme darf ich bei<br />
Internet-Plattformen wie MySpace, You-<br />
Tube o<strong>der</strong> flickr hochladen? Was ist erlaubt<br />
und was nicht? Die Broschüre ist<br />
kostenlos über klicksafe zu bestellen. Sie<br />
kann heruntergeladen werden unter:<br />
www.klicksafe.de o<strong>der</strong> www.irights.info<br />
Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong><br />
Informationstechnik<br />
Hier werden Rechtsprobleme rund um<br />
Internet, Handy & Co. erörtert und die<br />
passenden Ansprechpartner aufgeführt.<br />
Des Weiteren erhalten Sie Antworten<br />
auf Fragen, wie z. B. „Wann ist das Herunterladen<br />
von Daten aus dem Internet<br />
verboten?“. Darüber hinaus werden Sie