Newsletter3-13 - Newsletter - DLRG
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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.<br />
<strong>Newsletter</strong> 3/20<strong>13</strong><br />
Liebe Kameradinnen und Kameraden,<br />
am 1. Mai beginnt die Wachsaison im Zentralen Wasserrettungsdienst<br />
Küste. Noch immer fehlen Rettungsschwimmer in der Vorsaison,<br />
während in der Hauptsaison bereits Wartelisten für Wachgänger<br />
bestehen, die in diesem Jahr keinen Platz mehr bekommen haben. Alle<br />
Rettungsschwimmer, die die Voraussetzungen erfüllen, bitten wir noch-<br />
mal in ihren Terminkalender zu schauen. Wenn es irgend geht, meldet<br />
euch zur Vorsaison an. Aber nicht nur im Zentralen Wasserrettungsdienst<br />
ist die solidarische Unterstützung aller <strong>DLRG</strong>-Mitglieder gefordert,<br />
sondern auch im Aufbau des Bundesfreiwilligendienstes. Jeder, der ein<br />
freiwilliges Jahr absolvieren möchte, kann dies bei der <strong>DLRG</strong> tun. Hier bieten sich vielfältige<br />
Möglichkeiten. Wer gern nähere Informationen dazu hätte, kann sich auf unserer Homepage<br />
informieren oder Katharina Westphal unter der Telefonnummer Telefon: 05723-955480<br />
anrufen. <strong>DLRG</strong>-Gliederungen, die Interesse und Bereitschaft an der Einrichtung einer<br />
entsprechenden Einsatzstelle für Freiwillige haben, können sich an die gleiche Stelle wenden.<br />
Beste Grüße<br />
Euer Achim Wiese<br />
Leiter Verbandskommunikation<br />
Themen in dieser Ausgabe:<br />
1. Ausbildung<br />
Lehrgangstipps des Bildungswerkes<br />
2. Verbandskommunikation<br />
Charta der Vielfalt – Diversity-Tag<br />
GEZ: Der neue Rundfunkbeitrag<br />
Ausstellung im Deutschen Sport & Olympia Museum (16. 3. - 28. 4. <strong>13</strong>) - Vernissage am 15. 3.<br />
Startschuss für die Helfende Hand 20<strong>13</strong>!<br />
3. Recht und Versicherung<br />
Urteil im „Kleiderbügelfall“ gesprochen – Aufsichtspflicht auch in Umkleiden verlangt!<br />
Wie sind eigentlich Leitungswasserrohre außerhalb von Gebäuden versichert?<br />
4. Internet<br />
Wartungsarbeiten am Internetserver am 15.3.20<strong>13</strong>, ab 20.00 Uhr<br />
5. DVV<br />
Ausschreibung <strong>DLRG</strong> Trophy und Ausschreibungsanhang Haltern am See<br />
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Kurz und knapp<br />
Der neue Fotoleitfaden<br />
Das Autorenteam Jochen Picard, Marcus Savelsberg und Harald Stutenbecker<br />
haben einen Leitfaden „Fotografie und Video in der <strong>DLRG</strong>“ erstellt, in dem nicht<br />
nur Tipps zum richtigen Fotografieren stehen, sondern auch die rechtliche Seite<br />
betrachtet wird. Ergänzt wird der Leitfaden durch Formulare zur Rechteabtretung.<br />
Leitfaden und Formulare stehen hier zum Download.<br />
Lebensretter 1/<strong>13</strong> und „Lebensretter spezial“<br />
Die <strong>DLRG</strong> feiert in diesem Jahr ihr 100-jähriges Jubiläum. Zu einem runden<br />
Geburtstag gehört natürlich auch der Rückblick in die Vergangenheit. Das<br />
Topthema im Lebensretter 1/20<strong>13</strong> befasst sich mit der 100-jährigen Geschichte<br />
der Ausbildung in der <strong>DLRG</strong>. Der Titel: „Retten lernen! muß unser<br />
Hauptlosungswort sein.“ Dieser Satz ist dem Aufruf zur Gründung der <strong>DLRG</strong> am<br />
5. Juni 19<strong>13</strong> entnommen. Der Beitrag zeichnet detailliert die wichtigsten Stationen und<br />
Veränderungen in der Ausbildung nach und setzt – Mosaik für Mosaik – die älteste Aufgabe zu<br />
einem beeindruckenden Bildnis ehrenamtlicher Arbeit über viele Generationen zusammen. Der<br />
neue Lebensretter 1/<strong>13</strong> ist ab sofort erhältlich und enthält einen „Lebensretter spezial“ als<br />
Beilage, der auf 36 Seiten ausführlich über das 3. Symposium Schwimmen informiert, das im<br />
November 2012 300 Fachleute aus dem gesamten Bundesgebiet zusammenführte. Topthema,<br />
Themenübersicht und den „Lebensretter spezial“ gibt es hier.<br />
Stellenausschreibungen in der <strong>DLRG</strong>-Bundesgeschäftsstelle<br />
Die <strong>DLRG</strong>-Bundesgeschäftsstelle in Bad Nenndorf sucht einige hauptamtliche Mitarbeiter.<br />
Neben einem Systemadministrator wird auch noch dringend eine hauptamtliche<br />
Abschnittsleitung für das Einsatzgebiet Schönberger Strand gesucht. Daneben gibt es noch<br />
einige freie Stellen für Bundesfreiwillige. Weitere Infos und die kompletten<br />
Stellenausschreibungen gibt es hier.<br />
SEPA-Lastschrift Präsentation für Gliederungen<br />
In einer Präsentation zeigt der Schatzmeister den Gliederungen die<br />
einzelnen Aufgaben, die bei der Umstellung von der nationalen<br />
Einzugsermächtigung zur europaweiten SEPA-Lastschrift bis<br />
spätestens zum 1.2.2014 durchzuführen sind. Bei der Materialstelle<br />
können die Gliederungen die neu erstellte<br />
62406162_Postkarte_Beitrittserklärung und den 62406165_Block_Beitrittserklärung in der<br />
Version 02-20<strong>13</strong> mit den Texten der SEPA-Lastschrift-Erklärung bestellen.<br />
Sepa-Präsentation als Power-Point (ppsx)<br />
Sepa-Präsentation als pdf-Datei<br />
CD/CI-Handbuch ab sofort als Download<br />
Das neue CD/CI-Handbuch ist ab sofort im Internet als Download verfügbar.<br />
Als neue Gestaltungsvariante ist eine rote Bauchbinde bei Flyern, Plakaten<br />
und Präsentationen hinzu gekommen und die Bildmarke wurde hier durch<br />
die Wortmarke ersetzt. Ansonsten gibt es nur kleinere Veränderungen.<br />
Zahlreiche Vorlagen stehen bereits als Download auf den Seiten der<br />
Verbandskommunikation zur Verfügung – die Umsetzung in der Printbox<br />
dauert allerdings noch etwas an.<br />
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Förderung durch die Margot-Probandt-Franke-Stiftung (MPFS)<br />
Mit Rundschreiben 20<strong>13</strong>/007 ist die Ausschreibung der MPFS 20<strong>13</strong> versandt worden.<br />
Antragsschluss ist der 30. April 20<strong>13</strong>. Alle Informationen und die Artikelliste stehen im Internet.<br />
Ablaufplan Feierlichkeiten am 19. Oktober steht<br />
Der Ablaufplan für die Feierlichkeiten zur 100-Jahr-Feier in Berlin und Potsdam steht jetzt fest.<br />
Am 19. Oktober 20<strong>13</strong> beginnt der offizielle Festakt in Berlin ab 11.00 Uhr in der Orangerie<br />
Schloss Charlottenburg. Anschließend findet die Boots-Demo sowie die Kundgebung an der<br />
Spree statt. Der Festabend beginnt in der MBS-Arena (Sportpark), Am Luftschiffhafen 2, in<br />
Potsdam ab 19.00 Uhr (Einlass ab 18.00 Uhr). Alle angemeldeten Gliederungen werden in<br />
absehbarer Zeit über das Anmeldeverfahren informiert, sind aber bereits vorgemerkt.<br />
Weitere Hinweise und Einzelheiten<br />
5. IRB Deutschlandpokal Haffkrug-Scharbeutz<br />
Der 1. Wettkampf des 5. IRB Deutschlandpokals findet am 09.-<br />
12.05.20<strong>13</strong> in Haffkrug-Scharbeutz statt.<br />
Ausschreibung deutsch<br />
Meldebogen (Excel)<br />
5. IRB Deutschlandpokal Prerow<br />
Der 2. Wettkampf des 5. IRB Deutschlandpokals findet am 11.-14.07.20<strong>13</strong> in Prerow statt.<br />
Ausschreibung deutsch<br />
Ausschreibung englisch<br />
Meldebogen (Excel)<br />
Lehrgstipps des Bildungswerkes<br />
1) Rhetorik für Fortgeschrittene<br />
Sich mitteilen zu müssen oder zu wollen, ist nicht immer einfach. Da die gesendete Botschaft<br />
meiner Rede jedoch beim Empfänger entsteht, ist es wichtig, mir meiner Wirkung bewusst zu<br />
sein, wenn ich vor mein Auditorium trete. Welche Aspekte meiner Rede sind die, welche die<br />
Menschen ansprechen, mitreißen und zum Jubeln bringen? Was machen, was lassen? Was<br />
stärkt meine Botschaft, was schwächt sie?<br />
Mitarbeiter aller Ressorts sowie praktizierende und werdende Führungskräfte aller<br />
Gliederungsebenen stellen sich in diesem Seminar all‘ diesen Fragen damit sie im nächsten<br />
Vortrag bewusst mit ihrer Wirkung „spielen“ können. Die Referenten Kerstin von Hollen<br />
(Kommunikations- und Vertriebstrainerin, Supervisorin) und Nicola Schälicke (Atem-, Stimm-<br />
und Sprechlehrerin) beleuchten detailliert den Aufbau einer gelungenen Rede - vom Start über<br />
den Flug bis zur Landung. Sie betrachten dabei den Einsatz der Körpersprache und vermitteln<br />
Tipps und Tricks über den Umgang mit Störungen, dem eigenen Lampenfieber sowie dem<br />
Einsatz von Hilfsmitteln. Das Seminar „Rhetorik für Fortgeschrittene“ (Nr. 23207-<strong>13</strong>) wird vom<br />
31. Mai bis 2. Juni 20<strong>13</strong> in Bad Nenndorf durchgeführt. Meldeschluss ist am 19.04.<strong>13</strong>. Dieser<br />
Lehrgang ist anerkannt für die Vereinsmanager - C-Ausbildung im Modul A (Organisations-<br />
und Personalentwicklung, Gremienarbeit). Ausschreibungen und Anmeldung<br />
2) Einführung in die Stabsarbeit<br />
Führungskräfte im Katastrophenschutz, Fachberater und Mitarbeiter in Stäben oder Einsatz-<br />
leitungen sind zu dem Seminar herzlich eingeladen. Der Lehrgang ist Voraussetzung für die<br />
Teilnahme am "Fachberater" und wird empfohlen für das Seminar "Führer von Verbänden".<br />
Für Ausbilder und Multiplikatoren Katastrophenschutz wird der Lehrgang als Fortbildung<br />
3
anerkannt. Die Teilnehmer, die die Voraussetzungen „Ausbildung als Zugführer und Zu-<br />
stimmung des Landesverbandes“ erfüllen, lernen die Abläufe und Tätigkeiten in einem Stab<br />
kennen. Das Referententeam zeigt das Führungssystem und die Führungsmittel im Stab/in der<br />
Technischen Einsatzleitung auf und erläutert die Führungs- und Fernmeldeorganisation. In<br />
mehreren praktischen Übungen als Stab/Technische Einsatzleitung werden die theoretischen<br />
Kenntnisse angewendet.<br />
Das Seminar „Einführung in die Stabsarbeit“ (Nr. 24400-<strong>13</strong>) wird vom 6. bis 9. Juni 20<strong>13</strong> in Bad<br />
Nenndorf durchgeführt. Beginn des Lehrgangs ist Donnerstag ca. 16:00 Uhr. Meldeschluss ist<br />
am 26.04.<strong>13</strong>. Ausschreibungen und Anmeldung<br />
Charta der Vielfalt – 1. Diversity-Tag<br />
Am 11. Juni 20<strong>13</strong> ist es soweit: Mit innovativen Ideen und offenen Augen richtet der Verein<br />
„Charta der Vielfalt e.V.“ am 1. Deutschen Diversity-Tag den Blick nach vorn und präsentiert<br />
einem breiten Publikum zukunftsweisende Diversity-Ansätze. Alle Gliederungen, die Vielfalt<br />
zeigen wollen, sind zum Mitmachen aufgerufen.<br />
Unternehmen und Institutionen in ganz Deutschland zeigen am 11. Juni 20<strong>13</strong> wie Vielfalt dazu<br />
beiträgt, ihre Position zu stärken und wichtige aktuelle gesellschaftspolitische Fragen zu<br />
bewältigen. Neben einer zentralen Veranstaltung in Berlin, die von Staatsministerin Prof. Dr.<br />
Maria Böhmer als festes Vorstandsmitglied des Vereins „Charta der Vielfalt e.V.“ begleitet<br />
wird, finden bundesweit zahlreiche Aktionen rund um das Thema „Diversity“ statt – ein bunter<br />
Tag im Namen der Vielfalt.<br />
Zum Mitmachen sind alle aufgefordert, die Diversity als Bereicherung verstehen, den Vielfalts-<br />
Gedanken bereits aktiv fördern oder ihn in Zukunft in die Organisationskultur integrieren<br />
möchten. Ob mit einem Videospot über Vielfalt oder einem eigens organisierten Tag der<br />
offenen Tür – ganz unterschiedliche Aktionen sind möglich. Der Kreativität rund um den 1.<br />
Deutschen Diversity-Tag sind keine Grenzen gesetzt. Zudem bietet der Tag jenen <strong>DLRG</strong>-<br />
Gliederungen, die bisher nicht offiziell dabei sind, die Möglichkeit, die Charta der Vielfalt zu<br />
unterzeichnen. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter: http://www.charta-der-<br />
vielfalt.de/diversity-tag.html<br />
GEZ: Der neue Rundfunkbeitrag 20<strong>13</strong><br />
Seit dem 1. Januar 20<strong>13</strong> gibt es den Rundfunkbeitrag, der damit die<br />
Rundfunkgebühr abgelöst hat. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck<br />
bereithält, spielt keine Rolle mehr. Für Einrichtungen des Gemeinwohls -<br />
wie beispielsweise die <strong>DLRG</strong> e.V. - bringt der neue Rundfunkbeitrag<br />
Entlastungen. So ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98<br />
Europro Betriebsstätte zu zahlen. Als Betriebsstätte gilt jeder Raum, der<br />
nicht ausschließlich privat genutzt wird (z.B. das Vereinsbüro). Beitragsfrei sind aber alle<br />
Betriebsstätten, die in privaten Wohnungen eingerichtet sind, für die schon ein<br />
Rundfunkbeitrag bezahlt wird.<br />
Es spielt zukünftig keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine<br />
Einrichtung verfügt. Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte fällt nur ein Drittel des<br />
Beitrags an – 5,99 Euro im Monat. Der Beitrag deckt auch alle auf die Einrichtung zugelassenen<br />
Kraftfahrzeuge ab. Als Beschäftigte gelten nur sozialversicherungspflichtige Voll- und<br />
Teilzeitbeschäftigte, nicht jedoch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und<br />
Personen, die ein Freiwilliges Soziales oder Freiwilliges Ökologisches Jahr oder den<br />
Bundesfreiwilligendienst absolvieren sowie ehrenamtlich tätige Personen.<br />
Die Sonderregelung gilt für alle eingetragenen gemeinnützige Vereine und Stiftungen.<br />
Um den Beitrag für 20<strong>13</strong> berechnen zu können, versenden die öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalten derzeit Informationsschreiben an die Vereine mit einem beigefügten<br />
4
Formblatt, das auf jeden Fall zu beantworten ist. Bestand am 31.12.2012 noch eine Befreiung,<br />
ist ein erneuter Nachweis über die Gemeinnützigkeit nicht erforderlich.<br />
Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter: http://www.rundfunkbeitrag.de<br />
Ausstellung im Deutschen Sport & Olympia Museum vom 16. März bis zum 28. April 20<strong>13</strong> -<br />
Vernissage am 15. März 20<strong>13</strong><br />
HUMANITÄT UND SPORT - 100 Jahre Deutsche Lebens-<br />
Rettungs-Gesellschaft e.V.<br />
Retten lernen!“ – Dieser Ausruf wurde zum Losungswort der<br />
Schwimmer nach dem tragischen Seebrückenunglück von Binz<br />
am 28. Juli 1912. Damals erwarten rund 1.000 Menschen auf der<br />
Seebrücke des Ostseebads die Ankunft eines Bäderdampfers,<br />
als plötzlich Teile der Brücke einbrachen und mehr als 100<br />
Menschen in die See stürzten. Sechzehn Opfer, darunter zwei<br />
Kinder, kamen in den Fluten zu Tode. Das Erschütternde an dem<br />
Unglück: Kaum jemand half den Ertrinkenden, nicht zuletzt weil<br />
die wenigsten Menschen schwimmen konnten.<br />
Als Konsequenz aus dem Seebrückenunglück wurde ein Jahr später die <strong>DLRG</strong> gegründet, die<br />
bald regen Zulauf fand und heute über ca. 1,2 Millionen Mitglieder und Förderer zählt.<br />
Zum100-jährigen Jubiläum konzipierte das Deutsche Sport & Olympia Museum (DSOM) in<br />
Zusammenarbeit mit der <strong>DLRG</strong> die Ausstellung „Humanität und Sport“, die vom 16. März bis<br />
zum 28. April 20<strong>13</strong> im Sportmuseum im Kölner Rheinauhafen zu sehen sein wird. Nach der<br />
ersten Station in Köln wird die Ausstellung in einzelnen Städten im Bundesgebiet ein Stopp<br />
einlegen, bis es sie dann in Potsdam zur Bundestagung wieder vollständig zu sehen gibt. Die<br />
Ausstellung „Humanität und Sport“ zeigt die beeindruckende Geschichte der größten<br />
Wasserrettungsorganisation der Welt – von ihren Anfängen, Erfolgen und Krisen bis zu den<br />
aktuellen Leistungen und Herausforderungen. Gezeigt werden zahlreiche Originalexponate,<br />
historische Dokumente, Ausrüstungsgegenstände, Filminstallationen sowie Bild- und<br />
Texttafeln. Anschaulich präsentiert wird eine Institution, die in den letzten 100 Jahren in<br />
vorbildlicher Weise sportliche Leistung und soziales Engagement miteinander verbunden hat –<br />
eine Erfolgsgeschichte, die die <strong>DLRG</strong> mit kontinuierlicher Nachwuchsarbeit auch in den<br />
nächsten Jahren und Jahrzehnten fortschreiben will.<br />
Die Sonderausstellung ist vom 16. März bis zum 28. April zu sehen. Für <strong>DLRG</strong>-Gruppen, die<br />
sich vorab anmelden, bietet das Museum auch Führungen an.<br />
Rettungsschwimmen an der Küste als Ferienkurs<br />
Die <strong>DLRG</strong>-Rettungswachen Prerow, Zingst, Thiessow, Dierhagen, Binz<br />
und auf Fehmarn bieten in den Sommerferien Rettungsschwimmen für<br />
Jugendliche als Ferienkurse an. In einem einwöchigen Intensivkurs<br />
lernen die Jugendlichen unter Anleitung erfahrener <strong>DLRG</strong> Ausbilder,<br />
alles, was zum Leben retten nötig ist. Sie trainieren mit den<br />
Wachgängern und schnuppern in den Alltag einer <strong>DLRG</strong> Wachstation hinein. Der Spaß soll<br />
hierbei nicht zu kurz kommen. Und wer Lust hat, kann nach bestandener Prüfung noch in<br />
diesem Jahr als Rettungsschwimmer auf einer <strong>DLRG</strong> Wachstation eingesetzt werden. Weitere<br />
Informationen und Anmeldemöglichkeit gibt es hier. Das Ganze gibt es natürlich auch speziell<br />
für Schulabgänger.<br />
Kai Hilger (Kurator), Prof. Kurt Wilke, Claudia<br />
Firner (Ausstellungen), Achim Wiese (Leiter<br />
Verbandskommunikation im <strong>DLRG</strong>-Präsidium)<br />
und Wolfgang Lewitzki (Sammlungsleiter und<br />
komm. Museumsleiter) bei der<br />
Ausstellungseröffnung.<br />
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Startschuss für die Helfende Hand 20<strong>13</strong>!<br />
Zum fünften Mal sind eure Ideen und Projekte gefragt, um<br />
Menschen für ein Ehrenamt im Bevölkerungsschutz zu begeistern.<br />
Außerdem könnt ihr uns Gliederungen oder Projekte vorschlagen,<br />
die ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz<br />
besonders unterstützen. Auch in diesem Jahr wird<br />
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich die Gewinner<br />
auszeichnen. Der Förderpreis Helfende Hand ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert.<br />
Arbeitet ihr in einem Unternehmen, das euch unkompliziert für Einsätze und Fortbildungen<br />
freistellt, Ausrüstungsmaterial sponsert oder eure ehrenamtliche Arbeit anderweitig<br />
unterstützt? Schlagt es für den Förderpreis vor! Selbstverständlich können sich Unternehmen<br />
auch selbst bewerben.<br />
Weckt ihr mit eurer Idee oder eurem Projekt Interesse für ehrenamtliches Engagement?<br />
Arbeitet ihr mit Kindern oder Jugendlichen, um sie für den Bevölkerungsschutz zu gewinnen?<br />
Dann bewerbt euch in den Kategorien „Innovative Konzepte“ oder „Jugend- und<br />
Nachwuchsarbeit“.<br />
Hier geht es direkt zur Bewerbung.<br />
Die Teilnahmebedingungen findet ihr hier.<br />
Urteil im „Kleiderbügelfall“ gesprochen – Aufsichtspflicht wird nach wie vor auch in<br />
Umkleiden verlangt!<br />
Bereits letztes Jahr wurde das Urteil im so genannten „Kleiderbügelfall“<br />
gesprochen. Bei dem zu behandelnden Fall ging es um eine der <strong>DLRG</strong><br />
vorgeworfene Aufsichtspflichtverletzung während des Umkleidens von<br />
Schwimmschülern nach dem Schwimmtraining.<br />
Eine <strong>DLRG</strong>-Gliederung führte im Schwimmbad ihr wöchentliches<br />
Schwimmtraining durch und die Kinder begaben sich nach dem Training<br />
erst in die Duschen und danach in die Sammelumkleiden. Dort kam es<br />
dann zum Schadenfall. Ein 12-jähriges <strong>DLRG</strong>-Mitglied warf einen<br />
Kleiderbügel aus der Jungensammelumkleide über die Kleiderschränke<br />
hinweg in die benachbarte Sammelumkleide. Dort wurde die Geschädigte,<br />
ein weiteres <strong>DLRG</strong>-Mitglied, vom Kleiderbügel unglücklich am Handgelenk getroffen.<br />
Die Geschädigte verklagte nun die <strong>DLRG</strong>-Gliederung auf Schadenersatz. Der Schadenersatz<br />
setzte sich zusammen aus angefallen Kosten für Medikamente, einer Bandage, einer<br />
Behandlung bei einem Heilpraktiker, dem Ausfall in der Musikschule und Schmerzensgeld.<br />
Während des Klageverfahrens und der späteren Verhandlung musste nun geklärt werden, wo<br />
genau sich das Aufsichtspersonal der <strong>DLRG</strong> zum Schadenzeitpunkt befand und vor allem die<br />
Frage „Wie weit geht die Aufsicht in Umkleidekabinen?“.<br />
Es stellte sich im Verfahren heraus, dass das Aufsichtspersonal der <strong>DLRG</strong> sich weder in den<br />
Sammelumkleiden, noch sonstwo im gesamten Umkleidebereich aufgehalten hatte.<br />
Der für das Verfahren erste zuständige Richter sah den ganzen Vorfall auch weniger<br />
dramatisch und ließ während der mündlichen Verhandlungen verlauten, dass er eine<br />
Aufsichtspflicht für 12-Jährige Kinder in einer Sammelumkleide und auch die umliegenden<br />
Umkleidebereiche für nicht notwendig erachte. Die Aufsichtspflicht ende zwar nicht mit dem<br />
Verlassen des Schwimmbadbereiches, aber Personal in den Umkleiden abzustellen wäre auch<br />
nicht unbedingt notwendig. Bevor es nun zu einer Verhandlung kam, wechselte der Richter in<br />
der für das Verfahren zuständigen Kammer am Amtsgericht. Der nun neue zuständige Richter<br />
bewertete das Thema Aufsichtspflicht anders. Er war der Ansicht, dass sicherlich die Aufsicht<br />
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unmittelbar in der Sammelumkleide zu weit ginge und nicht notwendig sei, aber eine Aufsicht<br />
im Umkleidebereich generell unter Umständen schon notwendig sei. Besonders dann, wenn<br />
die Kinder bereits im Vorfeld auffällig seien, Radau machten und mit Sachen um sich würfen,<br />
sei eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegeben, die zumindest eine Aufsicht im Umkleidebereich<br />
fordern würde. So würde auch ein Geschrei auffallen und Aufsichtspersonen könnten schneller<br />
reagieren und eingreifen.<br />
Diese Ansichten des Richters führten dazu, dass der von der Geschädigten eingereichten Klage<br />
auf Schadenersatz stattgegeben wurde. Die <strong>DLRG</strong>-Gliederung musste somit Schadenersatz<br />
leisten (den wiederum die Betriebshaftpflichtversicherung der <strong>DLRG</strong> für die <strong>DLRG</strong>-Gliederung<br />
übernommen hat) und die geforderten Schadenersatzforderungen bezahlen.<br />
Der Richter begründete sein Urteil damit, dass eine Aufsichtspflicht grundsätzlich gegeben sein<br />
muss und diese auch für den Bereich der Umkleiden gelte und nicht nur für den Bereich am<br />
Schwimmbecken. Die Aufsicht in den Umkleidebereichen müsse dann durch das<br />
Aufsichtspersonal so gestaltet werden, dass ein Eingreifen im Bedarfsfall jederzeit möglich ist.<br />
Dies bedeutet, dass zwar nicht unbedingt in der Umkleidekabine eine Aufsichtsperson<br />
abgestellt werden muss, verhalten sich Kinder aber auffällig, so müsse man die Aufsicht aber<br />
so gestalten, dass zumindest ein Eingreifen schneller möglich sei.<br />
Mit dem Urteil 32 C 194/10 des Amtsgerichts Viersen vom 27.03.2012 war dann der Fall<br />
erledigt. Eine Berufung gegen das Urteil durch die <strong>DLRG</strong>-Gliederung war auf Grund des<br />
geringen Streitwertes nicht mehr möglich.<br />
An diesem Schadenbeispiel sieht man wieder einmal, dass auch Richter unterschiedlicher<br />
Meinungen sind und auch sehr unterschiedlich urteilen. Der erste zuständige Richter hätte auf<br />
jeden Fall die Klage abgewiesen und die Aufsichtspflicht anders beurteilt als nun der zweite<br />
Richter. Für die Praxis in unserer Verbandsarbeit heißt dies nun, dass nach wie vor das Thema<br />
„Aufsichtspflicht“ sehr individuell betrachtet werden muss. Bei jeder örtlichen Gliederung<br />
können die Rahmenbedingungen anders sein, so dass auch die Aufsichtspflicht unterschiedlich<br />
geregelt werden muss. Dieser Fall zeigt aber auch, dass eine Aufsichtspflicht sehr wichtig und<br />
notwendig ist, man aber auch nicht immer und überall sein kann.<br />
Solltet ihr noch Fragen haben, so steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungs-<br />
stelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.<br />
Wie sind eigentlich Leitungswasserrohre außerhalb von Gebäuden versichert?<br />
Bei der Mitversicherung des Risikos „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung ist die<br />
Übernahme der schadenbedingten Kosten nach einem Rohrbruch im Gebäude sichergestellt.<br />
Müssen z.B. Schäden durch den Rohrbruch am Gebäude behoben werden, so werden diese<br />
von der Gebäudeversicherung übernommen. Doch was ist eigentlich mit den Rohren<br />
außerhalb vom Gebäude, wer trägt hier die Kosten? Besonders Eigentümer von Gebäuden<br />
und/oder Grundstücken sollten sich diese Frage stellen, denn auch hier sollte sichergestellt<br />
sein, dass schadenbedingte Kosten möglichst nicht aus dem eigenen Haushalt getragen<br />
werden müssen. Im Rahmenvertrag Gebäudeversicherung der <strong>DLRG</strong> werden die Gebäude-<br />
und/oder Grundstückseigentümer geschützt und erhalten bei entsprechender Absicherung<br />
Unterstützung durch die Versicherung.<br />
Für Schäden an Rohren außerhalb der versicherten Gebäude gilt im Rahmenvertrag<br />
Folgendes:<br />
Der Versicherer ersetzt bis zu 3.000 Euro:<br />
a) Schäden durch Frost und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren,<br />
die<br />
aa) auf dem Versicherungsort verlegt sind, jedoch nicht der Versorgung versicherter Gebäude<br />
oder versicherter Anlagen dienen;<br />
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) außerhalb des Versicherungsortes verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude<br />
oder versicherter Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.<br />
b) Schäden durch Frost und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der<br />
Wasserversorgung, die<br />
aa) auf dem Versicherungsort verlegt sind und der Entsorgung versicherter Gebäude oder<br />
versicherter Anlagen dienen;<br />
bb) außerhalb des Versicherungsortes verlegt sind und der Entsorgung versicherter Gebäude<br />
oder versicherter Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr<br />
trägt.<br />
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen<br />
Selbstbehalt (10 Prozent der Entschädigungsgrenze) gekürzt. Sofern der Versicherungsnehmer<br />
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles dem Versicherer die Bescheinigung einer Dichtheits-<br />
prüfung nach DIN 1986-30 vorlegt, welches die Dichtheit der Abwasseranlagen bestätigt, gilt<br />
die Selbstbeteiligung nicht.<br />
Wie wichtig eine Versicherung sein kann, sieht man immer erst im Schadenfall. Umso<br />
wichtiger ist es im Vorfeld, den richtigen Versicherungsschutz zu wählen. Die Rahmenverträge<br />
der <strong>DLRG</strong> helfen hierbei, die für unseren Verband optimale Absicherung zu finden.<br />
Gerne berät euch hierbei das Versicherungsteam der <strong>DLRG</strong>.<br />
Solltet ihr noch Fragen haben, so steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungs-<br />
stelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.<br />
Wartungsarbeiten am Internetserver am 15.3.20<strong>13</strong>, ab 20.00 Uhr<br />
Der Arbeitskreis Internet stellt die Webserver am Freitag, den 15.03.20<strong>13</strong>, ab 20.00 Uhr auf<br />
neue, leistungsfähigere Webserver um. Die durchzuführenden Arbeiten sind allerdings so<br />
umfangreich, dass die Administratoren sich dazu entschlossen haben, alle Webseiten für die<br />
Dauer der Umzüge vom Internet zu trennen. Der Maildienst ist hiervon nicht betroffen.<br />
Sollten die Arbeiten am PHP-System schneller fertig werden als geplant, wird zusätzlich auch<br />
das TYPO3-System erneuert. Für die meisten Gliederungen werden sich keine bemerkbaren<br />
Änderungen ergeben.<br />
Wer Details zum Umzug und seinen Auswirkungen auf den PHP-Bereich erfahren will, kann<br />
diese im <strong>DLRG</strong>-Wiki auf der Seite: http://wiki.dlrg.de/index.php/Umzug_auf_neue_Webserver<br />
nachlesen.<br />
Bei Fragen und Anregungen freut sich der Arbeitskreis Internet, von euch im Forum<br />
(http://forum.dlrg.de ) und im Chat ( http://irc.dlrg.de ) zu lesen.<br />
Ausschreibung <strong>DLRG</strong> Trophy und Ausschreibungsanhang Haltern am See<br />
Die Ausschreibung für die <strong>DLRG</strong> Trophy Serie 20<strong>13</strong> wird<br />
voraussichtlich am 20. März veröffentlicht. Ebenso mitveröffentlicht<br />
wird auch der Ausschreibungsanhang für die Erste Veranstaltung in<br />
Haltern am See am 22. Juni 20<strong>13</strong> mit den Teilnahmebedingungen und<br />
den Konditionen des regionalen Ausrichters. Die Anhänge für die<br />
Veranstaltungen in Beckum am 3. August und in Stralsund am 31.<br />
August folgen nach Ostern.<br />
Wie im vergangenen Jahr wird die Startmeldung zur <strong>DLRG</strong>-Trophy über die Meldesoftware der<br />
<strong>DLRG</strong> erfolgen, die nach der erfolgten Anmeldung beim örtlichen Ausrichter für den jeweiligen<br />
Teammanager freigeschaltet wird. Die Ausschreibungen werden zu finden sein unter:<br />
http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/einsatz-und-medizin/rettungssport/ausschreibungen.html<br />
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Impressum<br />
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (<strong>DLRG</strong>)<br />
Generalsekretär Ludger Schulte-Hülsmann<br />
Im Niedernfeld 1-3<br />
31542 Bad Nenndorf<br />
Tel.: 05723/955-0<br />
Fax: 05723-955999<br />
E-Mail: bgf@bgst.dlrg.de<br />
Eingetragen im Amtsgericht Berlin-Charlottenburg<br />
Vereins-Register-Nr.: VR 244198-NZ<br />
Vertretungsberechtigter Vorstand:<br />
Dr. Klaus Wilkens, Präsident<br />
Jochen Brünger, Vizepräsident<br />
Hans-Hubert Hatje, Vizepräsident<br />
Dr. Detlev Mohr, Vizepräsident<br />
Ute Vogt, Vizepräsidentin<br />
USt-ID: DE 119 823 912<br />
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs.2 RStV:<br />
Achim Wiese, Leiter Verbandskommunikation<br />
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