OBS-Studie zur Frauenerwerbsarbeit PDF - IG Metall Netzwerk ...
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<strong>Frauenerwerbsarbeit</strong> im verarbeitenden Gewerbe – faire Chancen?<br />
Die Ausgangs- und Rahmenbedingungen für die industrielle Frauenbeschäftigung in<br />
Deutschland<br />
Seit den 1980er Jahren wurde in Deutschland verstärkt auf rechtlicher Seite vieles in die<br />
Wege geleitet, um die Gleichstellung von Frauen und Männern gesetzlich zu verankern und<br />
in Wirtschaft und Gesellschaft real voranzutreiben. Dabei kann von mehreren Etappen<br />
gesprochen werden. In den 1980er und 1990er Jahren wurden u.a. folgende Neuerungen<br />
beschlossen und verabschiedet: 4<br />
1.) Das „Gleichbehandlungsgesetz“ (1980), mit dem die Gleichbehandlung von Frauen<br />
und Männern am Arbeitsplatz festgeschrieben und auch der Rechtsanspruch auf<br />
gleiches Entgelt erstmals formulierte wurde,<br />
2.) das „Bundeserziehungsgeldgesetz“ (1986), das die Gewährung von Erziehungsgeld<br />
und Erziehungsurlaub rechtlich regelte,<br />
3.) die 10. Novellierung des Arbeitsförderungsgesetztes (1993), das in § 2 Absatz 5 die<br />
Förderung von Frauen entsprechend ihrem Anteil an allen Arbeitslosen festlegte<br />
4.) sowie das „ Zweite Gleichberechtigungsgesetz“ (1994), das das gesetzliche Verbot<br />
der Benachteiligung von Frauen im Arbeitsleben, konkret bei der<br />
Stellenausschreibung, im Einstellungsverfahren sowie dem beruflichen Aufstieg,<br />
verschärfte, den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz festschrieb und<br />
den Betriebs- und Personalräten erweitere Mitwirkungsrechte in Bezug auf<br />
Frauenförderung sowie betriebliche Maßnahmen <strong>zur</strong> Vereinbarkeit von Familie und<br />
Beruf einräumte.<br />
Doch viele der rechtlichen Regelungen verhallten scheinbar geräuschlos in der deutschen<br />
Wirtschaft. Wissenschaftlerinnen und frauenpolitisch Aktive machten immer wieder auf die<br />
weiter fortbestehenden Missstände aufmerksam. 5<br />
Durch die massive Schub- und Druckkraft der EU, die 2000 acht Richtlinien <strong>zur</strong><br />
Geschlechtergerechtigkeit im Erwerbsleben verabschiedete 6 und die Mitgliedsländer zu<br />
deren Umsetzung verpflichtete, erhielt der Themenkomplex „Chancengleichheit“ und<br />
„Gleichstellung“ im neuen Jahrtausend noch einmal verstärkt politische Kraft. So wurde in<br />
Deutschland zum 01.01. 2001 z.B. das Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass sich gegen eine<br />
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und befristet Tätigen gegenüber<br />
Vollzeitbeschäftigten oder unbefristet Tätigen richtet, eingeführt. 7<br />
Zudem fanden 2001 wichtige Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes statt. Der DGB<br />
und seine Mitgliedsgewerkschaften haben daran aktiv mitgewirkt. Mit der Novellierung wurde<br />
bewirkt, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die<br />
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu wichtigen Handlungsfeldern im Betrieb mit<br />
4 Vgl. zu den folgenden Punkten: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1996)<br />
5 z.B. Schäfgen (1998), <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> (1999 + 2003), Berghahn (2003), Allmendinger u.a. (2008).<br />
6 Unter anderem wird durch diese Richtlinien die Garantie auf gleiches Entgelt, den gleichen Zugang<br />
zu Berufen und Beförderungen, Gleichbehandlung bei der Sozialversicherung und bei Selbständigen<br />
als auch bei Mutterschaftsschutz und Erziehungsurlaub (vgl. Allmendinger u.a. (2008): S. 20)<br />
7 Vgl. hierzu auch: http://www.bmas.de/portal/14630/tzbfg.html (Stand 03/2010)<br />
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