Chancengleichheit in der betrieblichen Gesundheitsförderung
Chancengleichheit in der betrieblichen Gesundheitsförderung
Chancengleichheit in der betrieblichen Gesundheitsförderung
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Anhang<br />
Die Sicherheitsbeauftragten haben neben <strong>der</strong> Unterstüt-<br />
zungsfunktion <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />
■ Überprüfung des Vorhandense<strong>in</strong>s <strong>der</strong> vorgeschriebenen<br />
Schutze<strong>in</strong>richtungen und <strong>der</strong>en Funktion sowie <strong>der</strong>en<br />
Benutzung durch die Kolleg/<strong>in</strong>nen<br />
■ Überprüfung des Vorhandense<strong>in</strong> <strong>der</strong> persönlichen<br />
Schutzausrüstungen und <strong>der</strong>en Benutzung durch die<br />
Kolleg/<strong>in</strong>nen<br />
■ Beteiligung an Unfalluntersuchungen<br />
■ Beteiligung am Arbeitsausschuss<br />
■ Teilnahme an Betriebsbesichtigungen<br />
■ Abzeichnen von Unfallanzeigen<br />
Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenvertretung<br />
Die Aufgabe <strong>der</strong> Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenvertretung ist <strong>in</strong><br />
§ 95 SGB IX festgelegt:<br />
■ Überwachung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> für schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />
Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträ-<br />
ge, Betriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />
■ För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Men-<br />
schen <strong>in</strong> den Betrieb ( z. B. präventive Maßnahmen )<br />
■ Vertretung <strong>der</strong> Interessen von schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
Menschen ( z. B. Anregungen und Beschwerden von<br />
schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen entgegennehmen, durch<br />
Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf e<strong>in</strong>e Erledigung<br />
h<strong>in</strong>wirken; die schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen über den<br />
Stand und das Ergebnis <strong>der</strong> Verhandlungen unterrich-<br />
ten ).<br />
■ Beratung und Hilfe von schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen<br />
( z. B. Unterstützung bei Anträgen an die zuständigen Be-<br />
hörden auf Feststellung e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, ihres Grades<br />
und e<strong>in</strong>er Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung sowie bei Anträgen auf<br />
Gleichstellung an die Agentur für Arbeit).<br />
Der Arbeitgeber hat die Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenvertretung <strong>in</strong> al-<br />
len Angelegenheiten, die e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zelnen o<strong>der</strong> die schwer-<br />
beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich<br />
und umfassend zu unterrichten und vor e<strong>in</strong>er Entscheidung<br />
anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unver-<br />
züglich mitzuteilen.<br />
Der schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Mensch hat das Recht, bei E<strong>in</strong>sicht<br />
<strong>in</strong> die über ihn geführte Personalakte o<strong>der</strong> ihn betreffende<br />
Daten des Arbeitgebers die Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenvertretung<br />
h<strong>in</strong>zuzuziehen.<br />
Die Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenvertretung hat das Recht:<br />
■ an allen Sitzungen des Betriebsrates und <strong>der</strong>en Aus-<br />
schüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses ( ASA )<br />
beratend teilzunehmen und<br />
■ m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Kalen<strong>der</strong>jahr e<strong>in</strong>e Versammlung<br />
schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Menschen im Betrieb durchzuführen.<br />
Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenvertretungen haben präventive Aufga-<br />
ben und müssen daher <strong>in</strong> Fragen des Arbeitsschutzes und<br />
des Gesundheitsschutzes mit dem Betriebsrat zusammen-<br />
arbeiten.<br />
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